Beschluss: Mehrfachbeschluss

Anlage/n:          Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

 

Kreisbrandrat Reitzenstein, Kreisbrandmeister Herr Renninger und Herr Frank, Staatl. Feuerwehrschule Würzburg, stellen ergänzend zum Sachverhalt mit einer Präsentation den Feuerwehrbedarfsplan vor.

 

 

 

1. Gesetzliche Rechtsgrundlage:

 

Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)

 

Art. 2 - Aufgaben der Landkreise 

1Die Landkreise haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren
       überörtlich erforderlichen Fahrzeuge,
       Geräte und Einrichtungen
zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren
.

 

2. Ist-Zustand - Ausgangslage

 

Zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) unterhält der Landkreis Würzburg zurzeit folgende Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen:

 

·      13 überörtlich erforderliche, landkreiseigene Feuerwehrfahrzeuge; (Standorte siehe untenstehende Karte) à davon sind neun Fahrzeuge älter als 30 Jahre.

·      zwei transportable Ölsperren zur Ölwehrbekämpfung auf dem Main à Beide Sperren sind 38 Jahre alt und aufgrund der Bauart und des Alters technisch nur mit Einschränkungen einsetzbar

·      Feuerwehrzentrum in Klingholz mit einer zentralen Atemschutzwerkstatt und einer Technisch-Taktischen Betriebsstelle für den Digitalfunk

 


 

 

 

3. Problemstellung für die Kreisbrandinspektion und den Landkreis

 

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben wurden die überörtlich erforderlichen Fahrzeuge und die Ölwehrausrüstung vom Landkreis beschafft und bei den oben genannten Kommunen/Feuerwehren im Landkreis stationiert. Die Unterhaltungskosten für die Fahrzeuge und Geräte trägt der Landkreis

 

Ausgehend von einer durchschnittlichen Einsatzdauer von ca. 25 Jahren bei Feuerwehrfahrzeugen müssen die Fahrzeuge sowohl aus einsatztechnischer und einsatztaktischer Sicht als auch aus wirtschaftlicher Sicht in den nächsten Jahren sukzessive ersetzt werden.

 

Die Aufgaben, Gefährdungen und Anforderungen im Feuerwehrwesen haben sich in den letzten Jahren durch technische, infrastrukturelle aber auch personelle Veränderungen im Landkreis stark verändert.

 

Die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendigen Neu-/Ersatzbeschaffungen des Landkreises sollten hinsichtlich der geänderten Anforderungen überprüft werden.

 


4. Herangehensweise zur Problemlösung – Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes

 

Abkürzungen und Fachbegriffe:

 

ABC-Gefahren            Atomare (z. B. Strahlenschutz), Biologische (z.B. Labore, Transport) oder Chemische Gefahren (z.B. Ölwehr, Säuren Laugen) auf Gewässer oder Land

FwBPl                        Feuerwehrbedarfsplan

Sonderlöschmittel       z. B. Löschpulver, Löschschaummittel, Kohlensäure

Atemschutzpool         Zentrale Beschaffung, Wartung, Prüfung von Atemschutzgeräten im Tauschsystem

Hubrettungsfahrzeug   Normbezeichnung für Drehleitern auch DL (Drehleiter) oder DLK (Drehleiter mit Korb)

 

Die Kreisbrandinspektion hat die anstehenden Beschaffungen zum Anlass genommen, im Rahmen einer Arbeitsgruppe einen Feuerwehrbedarfsplan (FwBPl) für den Landkreis Würzburg zu entwickeln und zu erstellen.

 

Das Ziel eines Feuerwehrbedarfsplanes ist, auf der Grundlage einer

 

·  Gefährdungsanalyse (räumliche Einschätzung von Gefahrenpunkten, Brand-, Hilfeleistungs-, Wasser- und Gefahrgutgefährdungen) und einer

 

·  Risikoanalyse (wie viele Einsätze – Art und Häufigkeit – sind in den letzten zehn Jahren eingetreten)

 

die Schutzziele für den Landkreis Würzburg festzustellen und die zur Erfüllung der Schutzziele und Pflichtaufgaben notwendige Feuerwehr-, Landkreis- und Katastrophenschutzausstattung objektiv festzulegen.

Für die Kommunen in Bayern fordert das Bayerische Feuerwehrgesetz seit dem Jahr 2015, für die Wahrnehmung der Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen.

 

Die Art und Weise einer Feuerwehrbedarfsplanung für einen Landkreis in Bayern ist auf Landesebene derzeit nicht allgemein geregelt - gleichwohl besteht aus Sicht der Kreisbrandinspektion Würzburg die Notwendigkeit nach einer einheitlichen Grundlage für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brand- und Katastrophenschutz für den Landkreis und die Kommunen im Landkreis Würzburg für die nächsten zehn Jahre.

 

Bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes wurden folgende strategische Grundsätze und Ziele beachtet:

 

·         Schutzziele, Anforderungen und Pflichtaufgaben des Landkreises

·         Aufgaben des Landkreises im Katastrophenschutz und Synergien mit der Kreisbrandinspektion

·         Fahrzeug-/Geräte-/Einrichtungs- und Personalkonzepte für die einzelnen Themenfelder

·         Schaffung von Synergien für Ehrenamtliche, Kommunen und den Landkreis

(z. B. Atemschutzpool, Schaummittelkonzept, Ölwehrkonzept)

·         Bedarfsgerechte und wirtschaftliche Ausrichtung mit Vorschlag zur Umsetzung bei Beschaffungen und Zuwendungen


Für den Feuerwehrbedarfsplan wurden für den Landkreis Würzburg folgende Aufgabenfelder erkannt und bearbeitet:

 

·         Einsatzleitung/-koordination bei größeren Einsätzen

·         Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) als Arbeitsgerät

·         Technische Hilfeleistung in größerem Umfang

·         ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land)

·         Einsatzlogistik und Infrastruktur

·         Erweiterung der Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum Klingholz und Nutzung als Katastrophenschutzlager

 

Die Einführung und die Umsetzung eines Feuerwehrbedarfsplanes für den Landkreis Würzburg wird vom Kreistag beschlossen.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach den Prioritätsstufen 1-3:

 

·         Prioritätsstufe 1           dringend erforderlich

·         Prioritätsstufe 2           in den nächsten fünf Jahren

·         Prioritätsstufe 3           in den nächsten zehn Jahren

 

Der Feuerwehrbedarfsplan ist in zeitlichen Abständen von fünf Jahren zu prüfen und fortzuschreiben.

 

Beschlussvorschlag zu den Punkten 1 bis 4 – Einführung und Umsetzung eines Feuerwehrbedarfsplans für den Landkreis Würzburg (Priorität 1)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zum Feuerwehrbedarfsplan für den Landkreis Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt die Einführung und Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes für den Landkreis Würzburg mit den Aufgabenfeldern

 

·         Einsatzleitung/-koordination bei größeren Einsätzen

·         Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) als Arbeitsgerät

·         Technische Hilfeleistung in größerem Umfang

·         ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land)

·         Einsatzlogistik und Infrastruktur

·         Erweiterung Feuerwehrzentrum zum Katastrophenschutzzentrum

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach den Prioritätsstufen:

 

·         Prioritätsstufe 1 dringend erforderlich

·         Prioritätsstufe 2 in den nächsten fünf Jahren

·         Prioritätsstufe 3 in den nächsten zehn Jahren

 

Der Feuerwehrbedarfsplan ist in zeitlichen Abständen von fünf Jahren zu prüfen und fortzuschreiben.

 

Hinsichtlich der Einführung und Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes im Landkreis Würzburg werden im Folgenden die einzelnen Aufgabenfelder mit Ist-Stand, Konzept und Erfordernissen grundsätzlich beschrieben. Die jeweilige ausführliche Beschreibung erfolgt mit Einführung des Feuerwehrbedarfsplanes.


 

5. Einsatzleitung/-koordination bei größeren Einsätzen

 

Abkürzungen und Fachbegriffe:

 

ELW 1      Einsatzleitwagen der Größe 1 (< 7,5 t, 3 Arbeitsplätze);
weitere Typen:     ELW 2 - Größe 2 (> 7,5 t -12 t, 6 Arbeitsplätze)

ELW 3 – Größe 3 (> 12 t 6 Arbeitsplätze Lage-/Besprechungsraum)

ÖEL         Örtlicher Einsatzleiter im Katastrophenschutz

UGÖEL    Unterstützungsgruppe örtliche Einsatzleitung à Einsatzfahrzeug (ELW) und Mannschaft im Katastrophenschutz

 

5.1 Ist-Stand

 

Der Landkreis Würzburg verfügt über einen Einsatzleitwagen (ELW 1). Das Fahrzeug ist Baujahr 2000 und wurde im Rahmen eines Sonderförderprogramms des Katastrophenschutzes beschafft. Es wird auch als Führungsfahrzeug im Katastrophenfall eingesetzt. Das Fahrzeug ist bei der Feuerwehr Rottendorf stationiert. Die Kommunikationstechnik entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen; eine Ertüchtigung von Analog- auf Digitaltechnik ist unwirtschaftlich.

 

Die Erfahrung bei Großschadenslagen hat gezeigt, dass bedingt durch die Tatsache, dass nur ein Führungsfahrzeug im Landkreis vorhanden ist, teils sehr lange Anfahrtszeiten in Kauf genommen werden müssen. Dadurch wird die Übernahme des laufenden Einsatzgeschehens wesentlich aufwendiger bzw. erschwert und der Einsatzerfolg möglicherweise beeinträchtigt.

 

5.2 Konzept „Technische Einsatzleitung“

 

a)    Vorhalten von mindestens zwei Einsatzleitwagen (ELW 1)

à Stationierung Nord/Süd, dadurch Abdeckung innerhalb von 20 Minuten im Landkreis

 

b)    Vorhalten eines Abrollcontainers „Einsatzleitung“ für Großschadenslagen im Feuerwehrzentrum

à Umbau eines vorhandenen Abrollcontainers, personelle und organisatorische Umsetzung durch Führungspersonal der Kreisbrandinspektion

 

c)    Einrichten und Betrieb einer Kreisführungsstelle

à Räumlichkeiten und technische Ausstattung im Feuerwehrzentrum Klingholz vorhanden, personelle und organisatorische Umsetzung durch Führungspersonal der Kreisbrandinspektion

 

d)    Anpassung der Einsatzleiterstrukturen an die Führungsstufen der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (DV 100)

à Einführung der Führungsstruktur durch organisatorische Maßnahmen zur Ausbildung und Führung durch Führungskräfte der Kreisbrandinspektion


 

5.3 Vorschlag für erforderliche Umsetzungsmaßnahmen

 

Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) im Rahmen eines Sonderförderprogramms für den Katastrophenschutz (Laufzeit bis Ende des Jahres 2020) durch den Landkreis.

Hier werden je Landkreis bis zu zwei Fahrzeuge gefördert. Der Förderfestbetrag beläuft sich auf 103.000,- EUR je Fahrzeug; geschätzte Kosten je Fahrzeug ca. 250.000,- EUR.

 

Für ein Fahrzeug wurde im Jahr 2017 ein Zuwendungsantrag durch den Landkreis gestellt und auch bewilligt; entsprechende Haushaltsmittel für ein Fahrzeug sind im Kreishaushalt 2020 berücksichtigt.

 

Für ein zweites Fahrzeug muss noch ein Zuwendungsantrag gestellt werden.

 

Stationierung von je einem Fahrzeug bei einer Feuerwehr im nördlichen bzw. südlichen Teil des Landkreises.

 

5.4 Fazit

 

Die Einsatzführung bei Großschadenslagen und im Katastrophenschutz ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises. Hierzu zählen auch die Beschaffung und die Unterhaltung der Führungsmittel.

 

Die Erfahrungen und die Einsatzhäufigkeit von Unwettereinsätzen bzw. Großschadens- und

Flächenlagen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass die Abdeckung mit nur einem Fahrzeug

im Landkreis problematisch ist. Diesbezüglich wäre es sinnvoll, dass der Landkreis im Rahmen

des noch bis Ende 2020 laufenden Sonderförderprogramm Katastrophenschutz einen zweiten

Einsatzleitwagen (ELW 1) beschafft.

 

Beschlussvorschlag zu Punkt 5 - Beschaffung Einsatzleitwagen (Priorität 1)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) für den Landkreis Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschafft in den Jahren 2021 und 2022 für die Einsatzführung bei Großschadenslagen und im Katastrophenschutz zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) im Rahmen des Katastrophenschutz-Zuschussprogramms 2019/2020 – Anlage 1: Förderprogramm Einsatzleitwagen (ELW) der ÖEL/UG-ÖEL (AZ: D4-2258-6-18).

 

Die Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt, für das zweite Fahrzeug einen Zuschussantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen und die Ausschreibung für die Beschaffung von zwei Fahrzeugen durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Beschaffung der Fahrzeuge zu tätigen und die entsprechenden Verträge zu schließen. 

 


 

 

6. Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) als Arbeitsgerät

 

Abkürzungen und Fachbegriffe:

 

Hubrettungsfahrzeug   Normbezeichnung für Drehleitern auch DL (Drehleiter) oder DLK 23-12 (Drehleiter mit Korb für eine Rettungshöhe bis 23 m)

BayBO                       Bayerische Bauordnung

ABek                         Alarmierungsbekanntmachung des Innenministeriums

à Grundlage für die Alarmierung der Feuerwehren und Hilfsorganisationen

BayFwG                     Bayerisches Feuerwehrgesetz

 

6.1 Ist-Stand

 

Die Beschaffung von Hubrettungsgeräten (insb. Drehleiter) als Rettungsgeräte ist eine primäre Aufgabe der Kommune. Dies ergibt sich insbesondere aus Art. 12 und 31 Abs. 2 und Abs. 3 BayBO bzw. aus den Vorgaben in den Bebauungsplänen.

 

Die Kommunen Höchberg, Ochsenfurt und Veitshöchheim haben aus diesem Grund Hubrettungsfahrzeuge (DLK 23-12) beschafft und unterhalten diese.

 

Die Anschaffungskosten für eine Drehleiter z. B. DLK 23-12 liegen bei ca. 750.000,- €. Der Freistaat Bayern fördert die Anschaffung mit einer Zuwendung von derzeit 236.000,- €.

 

Die Alarmierungsbekanntmachung (ABek vom 12.07.2016), für deren Umsetzung die Kreisverwaltungsbehörde verantwortlich ist, sieht vor, dass Hubrettungsgeräte (als Arbeitsgerät) standardmäßig bei Alarmstufe „Brand 4“ (z. B. ausgedehnter Gebäudebrand, Wohnheim, Kindergarten, Schule …) hinzu alarmiert werden. Hierdurch müssen die drei Drehleiterstandorte zusätzliche Aufgaben im gesamten Landkreis übernehmen. Die Abdeckung des eigenen Gemeindegebietes für Paralleleinsätze muss dabei aber weiterhin sichergestellt bleiben.

 

6.2 Konzept für „Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) als Arbeitsgerät“

 

Hubrettungsgeräte als Arbeitsgerät mit einer Planungszeit von ca. 25 Minuten zählen nach Art. 2 Satz 1 BayFwG („Aufgaben der Landkreise“) zu den überörtlich notwendigen Sonderfahrzeugen als Hilfsmittel bei der technischen Hilfeleistung (Sturmschäden etc.), Brandbekämpfung größeren Umfangs (ab „B4“) und zur Unterstützung im Zuge der Rettung aus Höhen und Tiefen.

 

Um diese Landkreisaufgabe zu erfüllen, wären unter Berücksichtigung der aktuellen Drehleiter-Standorte (Höchberg, Ochsenfurt, Veitshochheim) mindestens zwei zusätzliche Drehleiterstandorte zu schaffen.

 

Durch ein organisatorisches Alarmierungskonzept (Stand-by-Konzept) ist die Hilfsfrist für die entsendende Kommune sicherzustellen.


 

6.3 Vorschlag für erforderliche Umsetzungsmaßnahmen

 

Zur Erfüllung seiner Landkreisaufgabe werden durch eine entsprechende Bezuschussung durch den Landkreis für die Kommune zusätzliche Anreize für die Beschaffung einer Drehleiter geschaffen.

 

Die Höhe eines Landkreiszuschusses sollte sich am Förderbetrag des Freistaates Bayern orientieren. Zum Beispiel 75 % des Staatszuschusses. Zurzeit fördert der Freistaat Bayern Drehleitern mit einer Summe 236.300,- EUR

 

 

Voraussetzung für einen Landkreiszuschuss sind ein nachweislicher Bedarf der Kommune für das Rettungsgerät und eine Abstimmung mit dem strategischen Stationierungskonzept des Landkreises.

 

Auch vorhandene Drehleiterstandorte werden, sofern sie in das Konzept „Hubrettungsfahrzeuge als Arbeitsgerät“ des Landkreises eingebunden sind, im Zuschussverfahren (bei Ersatzbeschaffungen) berücksichtigt.

 

6.4 Fazit

 

Durch Bezuschussung von Hubrettungsfahrzeugen als Arbeitsgeräte nach dem strategischen Stationierungskonzept des Landkreises werden für die Kommune zusätzliche Anreize für die Beschaffung und Unterhaltung einer Drehleiter DLK 23-12 geschaffen. Die Kommunen werden dadurch bei ihrer primären Aufgabe zur Sicherstellung von Rettungswegen gestärkt; zusätzlich werden bei der Erstellung von Bebauungsplänen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen.

 

Beschlussvorschlag zu Punkt 6 - Förderung von Hubrettungsfahrzeugen (Priorität 2)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Förderung von Hubrettungsfahrzeugen zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt, „Hubrettungsfahrzeuge als Arbeitsgeräte“, im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern.

 

Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall festzulegenden Zuschuss zu Fahrzeug und Gerätebeschaffung.

 

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 75 % der staatlichen Zuwendung.


 

7. Technische Hilfeleistung im größeren Umfang

 

Abkürzungen und Fachbegriffe:

 

RW 2                        Rüstwagen der Größe 2

weitere Typen: RW 1 - Größe 1 (< 7,5 t) für Landkreisaufgaben nicht geeignet;

                         RW 3 - Größe 3 (> 12 t) Ausrüstung mind. wie Größe 2

  zusätzlich Standortspezifisch notwendige Beladung

BayFwG                   Bayerisches Feuerwehrgesetz

 

7.1 Ist-Stand

 

Der Landkreis Würzburg hat zur Erfüllung seiner Pflichtaufgaben vier Rüstwagen (RW 2) beschafft und kommt für die Unterhaltung der Fahrzeuge auf.

 

Die Fahrzeuge wurden an die Feuerwehren Hettstadt, Ochsenfurt, Rottendorf und Sonderhofen übergeben. Die Feuerwehren nehmen mit ihren Einsatzkräften und den Landkreisfahrzeugen überörtliche Aufgaben für den Landkreis wahr. Die Rüstwagen Hettstadt und Rottendorf sind Baujahr 1990. Für beide Fahrzeuge läuft die Ersatzbeschaffung, die Auslieferung der Neufahrzeuge erfolgt voraussichtlich Ende des Jahres 2021.

 

 

Der Rüstwagen Sonderhofen ist Baujahr 1991 à Ersatzbeschaffung wäre 2022 erforderlich.

Der Rüstwagen Ochsenfurt ist Baujahr 2004 - Ersatzbeschaffung wäre 2029 erforderlich. 

 

Zur Ergänzung der Rüstwagen bei Großschadensereignissen (Gebäudeeinsturz, Zugunfälle,

Massenunfälle mit LKW usw.) wird im Feuerwehrzentrum Klingholz ein Abrollcontainer „Rüst-/Bauunfälle“ (Bj. 2015) und ein Wechselladerfahrzeug (WLF) ohne Kran vorgehalten.

 

7.2. Konzept „Technische Hilfeleistung im größeren Umfang“

 

Grundlage für das Konzept sind:

 

-       die überörtlichen Aufgaben des Landkreises nach dem BayFwG

-       die Alarmierungsgrundsätze für den Einsatz von Rüstwagen

-       die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren

-       die strategische Positionierung

-       die Auswertung der Einsatzdaten der letzten zehn Jahre

 

Um den gesetzlichen Aufgaben innerhalb der vorgegeben Hilfsfristen im gesamten Landkreis nach-kommen zu können, sind aus geografischer Sicht mindestens drei Rüstwagen (RW2) erforderlich. Bei der Ausrüstung sollten für Sondereinsatzlagen je Rüstwagen Schwerpunkte bei den Ausrüstungskomponenten z. B. besondere Stützsysteme gebildet werden; die Fahrzeuge können sich dadurch landkreisweit ergänzen.


 

Für besondere Schadenslagen (Gebäudeeinsturz, Zugunfälle, Massenunfälle mit LKW) sollte einmalig im Landkreis ein Wechselladerfahrzeug mit Kran vorgehalten werden. Zusammen mit dem vorhandenen Abrollcontainer „Rüst-/Bauunfälle“ werden die Rüstwagen bei besonderen Schadenslagen ergänzt.

 

Die im Landkreis vorhandenen vier Abrollcontainer (Einsatzleitung, Wasser/Schaum, Rüst-/Bauunfälle und Mulde) können mit einem zweiten Wechselladerfahrzeug im Landkreis wesentlich flexibler eingesetzt werden.

 

7.3. Vorschlag für erforderliche Umsetzungsmaßnahmen

 

Durch den Landkreis Würzburg sollten mindestens drei Rüstwagen RW 2 vorgehalten werden.

 

Für die beiden Rüstwagen Hettstadt und Rottendorf ist die Ersatzbeschaffung bereits beauftragt. Die Standorte sind aufgrund der geografischen Lage und der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren auch weiterhin sinnvoll.

 

Von den beiden Rüstwagen, die zurzeit in Sonderhofen und Ochsenfurt stationiert sind, sollte mind. ein Rüstwagen erhalten bleiben und unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und der strategischen Positionierung im Landkreis stationiert werden.

 

Zusätzlich sollte ein Wechselladerfahrzeug mit Kran durch den Landkreis beschafft und bei einer Feuerwehr/Kommune des Landkreises als „Alarmwechselfahrzeug“ auch für den Einsatz stationiert und besetzt werden.

 

Die geschätzten Kosten für die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges mit Kran belaufen sich auf ca. 400.000,- €. Die Beschaffung dieses Fahrzeugtyps wird vom Freistaat Bayern mit 83.000,- € gefördert.

 

Die Kosten für die Ersatzbeschaffung eines Rüstwagen RW 2 betragen ca. 500.000,- €. Rüstwagen werden mit 147.000,- € gefördert.


 

 

7.4. Fazit

 

Die Beschaffung von Rüstwagen zählt in den Grenzen der Leistungsfähigkeit zu den Pflichtaufgaben des Landkreises.

 

Hierzu wird empfohlen, auch künftig mindestens drei Rüstwagen für den Landkreis zu beschaffen und zu unterhalten. Die Beschaffung eines weiteren Wechselladerfahrzeuges mit Kran durch den Landkreis wird ebenfalls empfohlen. Gerade bei Großschadenslagen, bei denen der Einsatz der überörtlich erforderlichen Abrollcontainer erforderlich ist, stellt das zweite Fahrzeuge sicher, dass entsprechende Einsatzkomponenten, z. B. Abrollcontainer „Rüst-/Bauunfälle“ und „Einsatzleitung“ oder „Wasser-Schaum“ und „Einsatzleitung“ zeitgleich zum Einsatz gebracht werden können.

 

Das Wechselladerfahrzeug mit Kran sollte, um die Alarmbereitschaft und das Personal für die

Bedienung des Kranes sicherzustellen, bei einer Feuerwehr/Kommune im Landkreis stationiert

werden. Für die Feuerwehr/Kommune könnte das Fahrzeug - als Ausgleich für die zeitaufwendige Ausbildung des Personals für die Kranbedienung - zusätzliche Feuerwehraufgaben der Kommune abdecken.

 

Beschlussvorschlag zu Punkt 7 – Technische Hilfeleistung in größerem Umfang (Priorität 2-3)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zum Konzept Technische Hilfeleistung in größerem Umfang zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben für die Technische Hilfeleistung in größerem Umfang drei Rüstwagen und ein Wechselladerfahrzeug mit Kran zu beschaffen und zu unterhalten.

 

Die Beschaffung des Wechselladerfahrzeuges mit Kran und die Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens erfolgt nach Prioritätsstufe 2 - Rüstwagen bzw. Prioritätsstufe 3 - Wechsellader mit Kran.

 

Die Verwaltung des Landkreises wird beauftragt, rechtzeitig Haushaltsmittel einzuplanen und dem Kreisausschuss im Einzelfall zur Entscheidung vorzulegen.


8.  ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land)

 

Abkürzungen und Fachbegriffe:

 

ABC-Gefahren            Atomare (z. B. Strahlenschutz), Biologische (z.B. Labore, Transport) oder Chemische Gefahren (z.B. Ölwehr, Säuren Laugen) auf Gewässer oder Land

DekonP                     Ausstattung zur Dekontamination von Personen

 

8.1 Ist-Stand

 

ABC -Gefahren

Der Landkreis Würzburg hat keinen eigenen Gerätewagen „Gefahrgut“. Die Gefahrenabwehr bei größeren Einsätzen in diesem Bereich erfolgt in einer Kooperation mit der Berufsfeuerwehr Würzburg und der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg, die jeweils über einen Gerätewagen Gefahrgut verfügen. Das Einsatzpersonal wird durch die Feuerwehren des Landkreises gestellt.

 

Einsatzausrüstung, z. B. Chemikalienschutzanzüge und Gefahrgutmindestausstattung, sind auf den vier landkreiseigenen Rüstwagen vorhanden.

Die Gefahrgut Messausstattung wurde vom Freistaat Bayern beschafft und den Landkreisen zur Verfügung gestellt; diese ist derzeit bei der Feuerwehr Hettstadt auf einem Mehrzweckfahrzeug der Kommune verladen.

 

Dekontamination - Ausstattung

 

Die im Landkreis vorhandene Dekon-Ausstattung (DekonP) wurde zusammen mit einem Gerätewagen vom Freistaat Bayern beschafft und dem Landkreis übereignet. Das Fahrzeug ist bei der Feuerwehr Neubrunn stationiert die auch das Einsatzpersonal zur Verfügung stellt.

 

Nach den Vorschriften für den Einsatz von Dekontamination (Feuerwehr-Dienstvorschrift 500, DV 500) muss eine Dekon-Einheit Stufe 2 innerhalb von 20 Minuten aufgebaut sein.

 

Für den Landkreis ist daher eine zweite Dekon-Einheit erforderlich.

 

Ölschaden auf Gewässer und Land

 

Zur Ölschadensbekämpfung auf dem Main stehen zwei landkreiseigene Ölsperren, je 150 Meter bei den Feuerwehren Ochsenfurt und Veitshöchheim zur Verfügung. Die Ölsperren sind 38 Jahre alt und aufgrund des Alters und der Ausführung nur noch beschränkt einsetzbar.

 

Der Landkreis Würzburg verfügt über kein eigenes Boot. Im Mainabschnitt Frickenhausen bis

Heidingsfeld ist das Feuerwehrboot der Feuerwehr Ochsenfurt zum Einbringen der Ölsperren eingeplant.

Im Mainabschnitt Zell bis Thüngersheim ist das Feuerwehrboot der Feuerwehr Erlabrunn zum Einbringen der Ölsperren eingeplant. Das Feuerwehrboot hat keinen Schraubenantrieb und ist zum Einbringen von Ölsperren nur bedingt geeignet.

 

Zur Ölschadensbeseitigung an Land ist die Ausrüstung auf den vier landkreiseigenen Rüstwagen vorhanden.

 

8.2 Konzept für die ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe

  und

       Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land)

 

Die Kreisbrandinspektion empfiehlt für die den Landkreis betreffenden Teile, das ABC-Konzept Bayern umzusetzen.

Im Landkreis werden hier Einheiten für die Module BC (Chemikalienschutzanzüge), Messen und Warnen aufstellen und ausrüsten. Die Ausrüstung und Umsetzung erfolgt im Rahmen des Logistikkonzepts.

 

Dekontamination

Um seine Pflichtaufgaben zu erfüllen, braucht der Landkreis Würzburg eine zweite Dekonta-

minations-Einheit.

Die Ausrüstung wird in Kooperation mit dem Veterinäramt des Landratsamtes beschafft und durch eine Fahrzeugdekontaminations-Anlage ergänzt. Damit kann die Einheit und die Ausrüstung gleichzeitig bei der Tierseuchenbekämpfung eingesetzt werden.

 

Ölschaden auf Gewässer

Im Rahmen eines Sonderförderprogramms des Katastrophenschutzes besteht für den Landkreis Würzburg die Möglichkeit, sich am Ölwehrkonzept Bayern zu beteiligen. Das Ölwehrkonzept umfasst die Module „Ölsperren“, „Mehrzweckboote“ und „Probeentnahme“.

 

Ölschaden auf dem Land

Die vorhandene Ausrüstung zur Ölschadensbekämpfung wird teilweise auf Rollwagen verladen und ist Teil des Logistikkonzepts bzw. verbleibt auf den landkreiseigenen Rüstwagen.

 

8.3. Vorschlag für erforderliche Umsetzungsmaßnahmen

 

Die Vorhaltung von Ausrüstung und Fahrzeugen zur Bekämpfung von Gefährlichen Stoffen und Gütern sowie zur Ölwehrbekämpfung auf dem Wasser und auf dem Land ist eine überörtliche Aufgabe und damit Pflichtaufgabe des Landkreises.

 

Hierzu werden folgende Maßnahmen empfohlen:

 

Beschaffung einer zweiten Dekon-Einheit in Kooperation mit dem Veterinäramt des Landratsamtes Würzburg. Diesbezüglich sind bereits entsprechende Mittel im Haushalt 2020 vorgesehen. Die geschätzten Kosten für den Landkreis Würzburg belaufen sich dabei auf ca. 50.000, - EUR.

 

Eine Beschaffung von zwei Ölsperren mit einer Gesamtlänge von mindestens 300 Metern könnte gegebenenfalls über das Sonderförderprogramm „Ölwehr Bayern“ des Freistaates Bayern erfolgen.

 

Eine Förderung der Kommunen bei der Beschaffung von vier Mehrzweckbooten ist anzuraten.

Die Boote könnten im Rahmen eines Sonderförderprogramms des Freistaates Bayern für den

Katastrophenschutz (Laufzeit bis Ende 2020) beschafft werden. Der Förderfestbetrag beläuft sich dabei auf 77.000,- EUR je Mehrzweckboot; die geschätzten Kosten je Mehrzweckboot liegen bei ca. 150.000,- EUR.

Voraussetzung ist dabei die Einbindung der Mehrzweckboote in das Ölwehrkonzept des Feuerwehrbedarfsplan für den Landkreises Würzburg.

 

8.4 Fazit

 

Dank der Zusammenarbeit des Landkreises mit der Berufsfeuerwehr Würzburg und der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg kann der Landkreis auf einen Gerätewagen Gefahrgut verzichten; hierdurch erfolgt eine Kosteneinsparung von ca. 100.000, - EUR.

 

Die am Main liegenden Kommunen haben die Pflichtaufgabe, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Feuerwehrboote zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfeleistung auf dem Wasser vorzuhalten. Durch eine strategische Stationierung und (Zweck-)Vereinbarungen können zwischen den Kommunen Synergien geschaffen werden.

 

Aus Sicht der Kreisbrandinspektion wären vier Mehrzweckboote für den Landkreis Würzburg erforderlich.

 

Durch einen zusätzlichen Landkreiszuschuss in Höhe von 30 % des Staatszuschusses könnte für die Kommunen ein Anreiz geschaffen werden, den Landkreis bei seiner Pflichtaufgabe (Ölschadensbekämpfung auf dem Wasser) zu unterstützen.

 

 

Beschlussvorschlag zu Punkt 8 - ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land) (Priorität 1 bis 3)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land) zustimmend zur Kenntnis.

 

1.      Der Landkreis Würzburg beschafft im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben eine Dekontaminationseinheit zur Dekontamination von Personen und Fahrzeugen. Die Einheit wird in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Landratsamtes Würzburg auch für die Tierseuchenbekämpfung eingesetzt.

 

       Die Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt, die Ausschreibung für die
       Beschaffung einer Dekontaminationseinheit 8Personen und Fahrzeugen) durch-

       zuführen.

 

       Der Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Beschaffung der
       Dekon-Ausstattung zu tätigen und die entsprechenden Verträge zu schließen.
 

2.      Der Landkreis Würzburg beschließt für die Ölschadensbekämpfung auf Gewässer im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplans bis zu vier Mehrzweckboote zu fördern.

Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall festzulegenden Zuschuss.

 

       Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 30 % der staatlichen Zuwendung.

 

 

 


 

9. Einsatzlogistik und Infrastruktur

 

Abkürzungen und Fachbegriffe:

 

BayFwG                     Bayerisches Feuerwehrgesetz

GW L1 oder L2           Gerätewagen für Logistik der Größe 1 oder Größe 2 (mit Allradantrieb)

TLF 16/25 od. 4000     Tanklöschfahrzeug die Zahl benennt die mitgeführte Wassermenge im Tank

SW 100                      Schlauchwagen mit 1000 m Schlauchmaterial

LimF                          Lichtmastfahrzeug

VersLKW                    Versorgungslastkraftwagen – bayerische Ausführung eines Gerätewagen Logistik 2

 

9.1 Ist-Stand

 

Landkreise haben gemäß Art. 2 Satz 1 BayFwG als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren.

 

Hierzu zählen insbesondere größere Tanklöschfahrzeuge, Ausrüstung und Material zur Wasserförderung, Sonderlöschmittel, Ölwehr- und Gefahrgutausrüstung.

 

 

Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat der Landkreis Würzburg folgende Fahrzeuge beschafft, welche an verschiedene Feuerwehren übergeben wurden:

 

zwei Tanklöschfahrzeuge 16/25 (Waldbüttelbrunn und Sonderhofen) - 35 Jahre alt

zwei Schlauchwagen SW 1000 (Veitshöchheim und Aub) - 39 Jahre alt

zwei Lichtmastfahrzeuge (Estenfeld und Eisingen) - 39 Jahre alt

zwei Ölsperren (Ochsenfurt und Veitshöchheim) - 38 Jahre alt

 

Zusätzlich sind am Standort Feuerwehrzentrum Klingholz folgende Fahrzeuge vorhanden:

 

ein Abrollcontainer „Wasser/Schaum“ - 4 Jahre alt

ein Versorgungs-Lastkraftwagen - 9 Jahre alt

ein Gerätewagen „Hochwasser“ mit 8 Rollwagen (Schmutzwasserpumpen) - 2 Jahre alt

 

Die laufenden Unterhaltskosten (Wartung, Reparaturen und Betriebsmittel) für alle Fahrzeuge trägt der Landkreis.

 

9.2 Konzept für „Einsatzlogistik und Infrastruktur“

 

Der Aufgabenbereich Tanklöschfahrzeuge, Wasserförderung, Sonderlöschmittel, Ölwehr auf Land, Licht/Energie, Kraftstoff und Hochwasser wird über ein Einsatzlogistikkonzept erfüllt.

 

Hierzu werden in der Summe 20 Logistikfahrzeuge (GW L1, GW L2 oder VersLKW) eingeplant. Es sollen dabei auf vorhandene oder neu zu beschaffende Fahrzeuge der Kommunen zurückgegriffen werden.

 

Jeder Standort ist für eine Logistikaufgabe z. B. Schlauchleitung, Ölschaden, Sonderlöschmittel usw. vorgesehen. Die Ausrüstung ist auf Rollwagen verladen; für jede Fachaufgabe sind zwei bis vier Rollwagen vorgesehen.

 

Ein Bild, das Gebäude, Front, geparkt, LKW enthält.

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Automatisch generierte Beschreibung

Logistikfahrzeug GW L1                                                                Rollwagen „Wasserförderung“      Rollwagen 500 m B-Schlauch

 

9.3. Vorschlag für erforderliche Umsetzungsmaßnahmen

 

Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben in den Bereichen Ausrüstung / Material zur Wasserförderung, Sonderlöschmittel, Ölschaden- und Gefahrgutausrüstung wird die Ausrüstung - soweit möglich - auf Rollwagen verladen.

 

In jedem Inspektionsbereich wird für jede Aufgabe eine Grundeinheit bei den Feuerwehren vorgehalten, die in dem betroffenen Bereich sofort zur Einsatzstelle gebracht werden kann. Bei größerem Bedarf kann die Grundeinheit durch weitere Fahrzeuge oder durch eine Logistikkomponente ergänzt werden.

 

Als Löschwasserbevorratung sind zwei Komponenten vorgesehen, ein TLF 4000 (hier könnte ein vorhandenes Fahrzeug einer Kommune eingeplant werden) im nördlichen Bereich des Landkreises und ein Wechselladerfahrzeug mit dem vorhandenen Abrollcontainer „Wasser/Schaum“ im südlichen Bereich.

 

Die Ausrüstung für Sonderlöschmittel, Ölschaden, Gefahrgut, Schlauchmaterial, Wasserförderung, Licht/Energie und Atemschutz werden künftig auf Rollwagen verladen. Die Rollwagen und die Ausrüstung werden durch den Landkreis beschafft. Die Logistikfahrzeuge werden durch die Kommunen bereitgestellt.

 

Als Anreiz für die Übernahme von Landkreisaufgaben mit den Logistikfahrzeugen gewährt der Landkreis der Kommune einen Zuschuss bei der Beschaffung.

 

Die Höhe eines Landkreiszuschusses sollte sich am Förderbetrag des Freistaates Bayern orientieren. Zum Beispiel 75 % des Staatszuschusses.

 

Zurzeit fördert der Freistaat Bayern Gerätewagen Logistik 1 mit einer Summe von 33.600,- EUR, Gerätewagen Logistik 2 oder Versorgungs-Lastkraftwagen mit einer Summe von 38.900,- EUR.


 

9.4 Fazit

 

In vielen Kommunen sind bereits Logistikfahrzeuge im Einsatz oder in Planung. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass durch den schnelle Beladungsmöglichkeit mit Rollwagen sehr variabel auf unterschiedlichste Einsatzanforderungen reagiert werden. Je Fahrzeugtyp können auf ein Logistikfahrzeug oder Versorgungs-LKW bis zu acht Rollwagen verladen werden. Durch einen Zuschuss des Landkreises werden für die Kommune Anreize geschaffen, Logistikaufgaben für den Landkreis zu übernehmen.

 

Der Landkreis kommt damit seiner Pflichtaufgabe nach, überörtlich erforderliche Fahrzeuge und entsprechende Ausrüstung bereitzustellen.

 

Gleichzeitig entfällt dafür die Ersatzbeschaffung für

zwei Tanklöschfahrzeuge TLF 16/25 (geschätzte Kosten je Fahrzeug ca. 300.000,- EUR)

zwei Schlauchwagen SW 1000 (geschätzte Kosten je Fahrzeug ca. 200.000, - EUR) und

zwei Lichtmastfahrzeuge (LimF) (geschätzte Kosten je Fahrzeug ca. 150.000, - EUR).

 

Beschlussvorschlag zu Punkt 9 – Einsatzlogistik und Infrastruktur (Priorität 1)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Einsatzlogistik und Infrastruktur zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt „Logistikfahrzeuge“ im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern.

 

Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall festzulegenden Zuschuss zur Fahrzeug- und Gerätebeschaffung.

 

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 75 % der staatlichen Zuwendung.

 


 

 

10. Erweiterung der Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum und Nutzung als
Katastrophenschutzlager

 

10.1.    Ist-Stand

 

Das Feuerwehrzentrum Klingholz wurde im Jahr 2010 in Betrieb genommen. Im Feuerwehrzentrum sind neben einer Fahrzeughalle mit fünf Stellplätzen und einem Schulungsraum für bis zu 60 Personen die zentrale Atemschutzwerkstatt und die Funkwerkstatt (Technisch, Taktische Betriebsstelle für den Digitalfunk) untergebracht.

 

Die Erfahrungen der letzten zehn Jahre haben gezeigt, dass es an Lagerkapazitäten für landkreisweit erforderliches Gerät und Material fehlt. Für den Einsatz bei Großschadenslagen wichtige Geräte wie die Sandsackfüllmaschine, Sandsäcke, Ausstattung die Hilfeleistungskontingente können nicht sachgerecht gelagert werden.

 

Die Ausstattung der Jugendfeuerwehr und aktuell die Katstrophenschutzausrüstung für die Corona-Pandemie müssen in (teils) extern angemieteten Lagern in Veitshöchheim, Thüngersheim und Giebelstadt untergebracht werden.

 

Für die erforderlichen Prüfungen und Wartung der Ausrüstung der in Klingholz stationierten Fahrzeuge und Geräte sind keine Funktionsräume vorhanden.


Die Lagerung der persönlichen Schutzausrüstung der ehrenamtlichen Führungskräfte war bei Errichtung in den Fahrzeughallen vorgesehen. Nach den heute geltenden Bestimmungen ist eine Aufbewahrung von persönlicher Schutzkleidung in Fahrzeughallen ohne Abgasabsaugung nicht mehr zulässig.


 

10.2.    Konzept für die Erweiterung der Lagermöglichkeiten

 

Durch einen Anbau könnten im Feuerwehrzentrum zusätzliche Funktionsräume und Lagermöglichkeiten für Ausrüstung im Rahmen des Logistikkonzeptes und des Katastrophenschutzes geschaffen werden.

 

Für den Anbau wurde bereits eine Machbarkeitsstudie durchgeführt und Entwürfe für die Umsetzung erstellt. Die Kosten für die Erweiterung der Lagerflächen des Feuerwehrzentrums werden, einschließlich Ausstattung auf ca. 700.000 € geschätzt.

 

Beschlussvorschlag zu Punkt 10 – Schaffung von Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum (Priorität 1)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zu Erweiterung der Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt, das Feuerwehrzentrum Klingholz zu erweitern.

 

Die Verwaltung des Landratsamtes Würzburg erhält den Auftrag, eine Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zu erstellen und diese im Bauausschuss am 09.11.2020 mit den Beschlussvorschlägen zur Freigabe einer Planungserstellung im Hinblick auf die Erteilung einer Baugenehmigung, zur Erstellung der Ausführungsplanung und zur Vorbereitung der Ausschreibung vorzustellen.


 

 

11. Zusammenfassung Feuerwehrbedarfsplan

 

Der Feuerwehrbedarfsplan ist eine Entscheidungsgrundlage für eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Ausrichtung zur Erfüllung der Pflichtaufgaben im abwehrenden Brandschutz, der technischen Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes im Landkreis Würzburg.

 

Durch eine Gefährdungs- und Risikoanalyse wurden die Schutzziele für den Landkreis

Würzburg ermittelt und die zur Erfüllung der Schutzziele und der Pflichtaufgaben notwendige Feuerwehr-, Landkreis- und Katastrophenschutzausstattung festgelegt.

 

Durch Einführung des Logistikkonzeptes und Schaffung von Synergien mit den Kommunen können erhebliche Kosten eingespart werden.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan ist eine fachliche Empfehlung der Kreisbrandinspektion, an der sich die Beschaffungen in den nächsten zehn Jahren orientieren.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan sollte alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.


 

Zusammenfassung der Beschlussvorschläge zu den Punkten 1 bis 10 des Feuerwehrbedarfsplan:

 

 

Beschlussvorschlag zu den Punkten 1 bis 4  – Einführung und Umsetzung eines Feuerwehrbedarfsplans für den Landkreis Würzburg (Priorität 1)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zum Feuerwehrbedarfsplan für den Landkreis Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt die Einführung und Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes für den Landkreis Würzburg mit den Aufgabenfeldern

 

·         Einsatzleitung/-koordination bei größeren Einsätzen

·         Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) als Arbeitsgerät

·         Technische Hilfeleistung in größerem Umfang

·         ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land)

·         Einsatzlogistik und Infrastruktur

·         Erweiterung Feuerwehrzentrum zum Katastrophenschutzzentrum

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach den Prioritätsstufen 1-3:

 

·         Prioritätsstufe 1           dringend erforderlich

·         Prioritätsstufe 2           in den nächsten fünf Jahren

·         Prioritätsstufe 3           in den nächsten zehn Jahren

 

Der Feuerwehrbedarfsplan ist in zeitlichen Abständen von fünf Jahren zu prüfen und fortzuschreiben.

 

 

 

Beschlussvorschlag zu Punkt 5- Beschaffung Einsatzleitwagen (Priorität 1)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) für den Landkreis Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschafft in den Jahren 2021 und 2022 für die Einsatzführung bei Großschadenslagen und im Katastrophenschutz zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) im Rahmen des Katastrophenschutz-Zuschussprogramms 2019/2020 – Anlage 1: Förderprogramm Einsatzleitwagen (ELW) der ÖEL/UG-ÖEL (AZ: D4-2258-6-18).

 

Die Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt, für das zweite Fahrzeug einen Zuschussantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen und die Ausschreibung für die Beschaffung von zwei Fahrzeugen durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Beschaffung der Fahrzeuge zu tätigen und die entsprechenden Verträge zu schließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag zu Punkt 6 - Förderung von Hubrettungsfahrzeugen (Priorität 2)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Förderung von Hubrettungsfahrzeugen zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt, „Hubrettungsfahrzeugen als Arbeitsgeräte“ im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern.

 

Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall festzulegenden Zuschuss zur Fahrzeug- und Gerätebeschaffung.

 

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 75 % der staatlichen Zuwendung.

 

 

 

Beschlussvorschlag zu Punkt 7 – Technische Hilfeleistung im größeren Umfang (Priorität 2-3)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zum Konzept Technische Hilfeleistung im großen Umfang zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt, zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben für die Technische Hilfeleistung in größerem Umfang drei Rüstwagen und ein Wechselladerfahrzeug mit Kran zu beschaffen und zu unterhalten.

 

Die Beschaffung des Wechselladerfahrzeuges mit Kran und die Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens erfolgt nach Prioritätsstufe 2 – Rüstwagen bzw. Prioritätsstufe 3 – Wechsellader mit Kran.

 

Die Verwaltung des Landkreises wird beauftragt, rechtzeitig Haushaltsmittel einzuplanen und dem Kreisausschuss im Einzelfall zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

 

Beschlussvorschlag zu Punkt 8 - ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land) (Priorität 1 bis 3)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land) zustimmend zur Kenntnis.

 

1.    Der Landkreis Würzburg beschafft im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben eine Dekontaminationseinheit zur Dekontamination von Personen und Fahrzeugen. Die Einheit wird in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Landratsamtes Würzburg auch für die Tierseuchenbekämpfung eingesetzt.

 

Die Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt, die Ausschreibung für die Beschaffung einer Dekontaminationseinheit für Personen und Fahrzeugen durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Beschaffung der Dekon-Ausstattung zu tätigen und die entsprechenden Verträge zu schließen. 

 

2.    Der Landkreis Würzburg beschließt für die Ölschadensbekämpfung auf Gewässer im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplans bis zu vier Mehrzweckboote zu fördern.

Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall festzulegenden
Zuschuss.

 

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 30 % der staatlichen Zuwendung.

 

 

 

Beschlussvorschlag zu Punkt 9 – Einsatzlogistik und Infrastruktur (Priorität 1)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Einsatzlogistik und Infrastruktur zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt „Logistikfahrzeuge“ im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern.

 

Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall festzulegenden Zuschuss zur Fahrzeug- und Gerätebeschaffung.

 

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 75 % der staatlichen Zuwendung.

 

 

 

Beschlussvorschlag zu Punkt 10 – Schaffung von Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum (Priorität 1)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zu Erweiterung der Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt, das Feuerwehrzentrum Klingholz zu erweitern.

 

Die Verwaltung des Landratsamtes Würzburg erhält den Auftrag, eine Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zu erstellen und diese im Bauausschuss am 09.11.2020 mit den Beschlussvorschlägen zur Freigabe einer Planungserstellung im Hinblick auf die Erteilung einer Baugenehmigung, zur Erstellung der Ausführungsplanung und zur Vorbereitung der Ausschreibung vorzustellen.

 

 

 

12. Vollzeitstelle „Technischer Sachbearbeiter Feuerwehr“ für das Feuerwehrzentrum und die Brandschutzdienststelle des Landkreises Würzburg

 

12.1. Ist-Stand

 

Das Feuerwehrzentrum des Landkreises Würzburg wurde im Jahr 2010 ursprünglich als zentrale Atemschutzwerkstatt und als Schulungszentrum für die Feuerwehren des Landkreises in Betrieb genommen. Neue und zusätzliche Aufgaben der Kreisbrandinspektion, des Landkreises und der Feuerwehren haben dazu geführt, dass das Feuerwehrzentrum seit dieser Zeit in baulich sukzessive den Erfordernissen angepasst und erweitert wurde. Seit 2016 ist dort auch die Funkwerkstatt mit der Technisch Taktischen Betriebsstelle für den Digitalfunk. Zusätzlich sind Fahrzeuge des Katastrophenschutzes (z. B. Gerätewagen Hochwasser, Sandsackfüllmaschine usw.) sowie weitere Ausrüstung für den Katastrophenschutz untergebracht. Die Aufgaben im Bereich der Wartung und Prüfung sowohl der Fahrzeuge und Geräte als auch der baulichen Einrichtung haben sich seit der Inbetriebnahme im Jahr 2010 mehr als verdoppelt.

 

Im Bereich der Atemschutzwerkstatt hat sich die Anzahl der Atemschutzgeräte in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt, die Typenvielfalt hat zugenommen und die Hersteller und Prüfvorschriften sind umfangreicher. Derzeit gibt es bei den 112 Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis knapp 700 Atemschutzgeräte, rund 1.050 Lungenautomaten, rund 1.500 Atemschutzmasken und knapp 1.300 Atemschutzflaschen.

 

Nach Abs. 1 und Nr. 19.1.2 Satz 1 VollzBekBayFwG nimmt der Kreisbrandrat für das Landratsamt auch die Aufgaben der Brandschutzdienststelle wahr.

Diese umfassen neben Stellungnahmen zu Bauvorhaben und der Beratung von Behörden und Architekten im abwehrenden Brandschutz auch die Überwachung und Inbetriebnahme von Brandmeldeanlagen, Überwachung, Beschaffung und Einbau der Schließzylinder für die Feuerwehrschließung „Landkreis Würzburg“ sowie die Überwachung und Freigabe von Feuerwehrplänen. Durch die Brandschutzdienststelle werden im Landkreis Würzburg derzeit über 150 Sonderobjekte mit Brandmeldeanlagen verwaltet.

 

Die Aufgaben im Feuerwehrzentrum Klingholz werden zurzeit durch ehrenamtliche Kräfte durchgeführt und können in der Regel nur in den Abendstunden oder am Wochenende erfüllt werden.

Die Funktion des Kreisbrandrates ist im Landkreis Würzburg ebenfalls ehrenamtlich besetzt (80 % Freistellung). Viele Aufgaben der Brandschutzdienststelle speziell zur Überwachung und Inbetriebnahme von Brandmeldeanlagen können nur während der Regelarbeitszeit durchgeführt werden.

 

Derzeit können Wartungs-, Prüfungs- und Überwachungsaufgaben im Feuerwehrzentrum und der Brandschutzdienststelle leider nicht fristgerecht bzw. im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, da in erster Linie die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren und die dazu erforderlichen Arbeiten durch die ehrenamtlichen Kräfte sichergestellt werden müssen.

 

Durch eine Vollzeitkraft als „Technischer Sachbearbeiter Feuerwehr“ könnten viele Aufgaben im Feuerwehrzentrum und Aufgaben der Brandschutzdienststelle im Laufe des Tages erledigt und so das Ehrenamt entlastet und vorgeschriebene Überwachungsaufgaben tagsüber wahrgenommen werden.


 

12.2 Tätigkeitsbeschreibung

 

Technischer Sachbearbeiter Feuerwehr (m/w/d)

 

Vollzeit (39 Std./Woche).

Die Vergütung erfolgt nach EG 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).

 

Aufgabenschwerpunkte sind:

 

·         Prüfung, Wartung und Pflege von Fahrzeugen und Einsatzgeräten

·         Durchführung kleinerer Reparaturen an Fahrzeugen und Gerätschaften

·         Mitarbeit in der Atemschutz- und Funkwerkstatt

·         Mitwirkung bei der Gebäudeunterhaltung

·         Führen von Prüflisten und Prüfbüchern

·         Überwachung der Prüf- und Wartungstermine von Ausrüstungsgegenständen

·         Bestandsverwaltung der Feuerwehr- und Katastrophenschutzausrüstung

·         Bestandsverwaltung und Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung

·         Durchführung von Logistikfahrten (Reparaturen, TÜV, für den Atemschutzpool u. ä.)

·         Mitarbeit in der Brandschutzdienststelle bei der Inbetriebnahme und Überwachung von Brandmeldeanlagen und Feuerwehrplänen

·         Unterweisung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr an technischen Geräten

 

Voraussetzungen:

 

·         eine abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen/technischen Beruf

·         Organisationsvermögen, Teamfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft

·         gute PC Kenntnisse (MS Office)

·         Voraussetzung zur Erlangung oder bereits erlangte G 26.3 Bescheinigung

·         eine abgeschlossene Ausbildung zum Gerätewart (nach FwDV 2 Ziffer 3.8), zum Atemschutzgerätewart (FwDV 2 Ziffer 3.9) oder die Bereitschaft, diese zeitnah zu absolvieren

·         die Mitgliedschaft bzw. Bereitschaft zur aktiven Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr

·         eine gültige Fahrerlaubnis der Klassen B und C/CE,

 

Beschlussvorschlag – Vollzeitstelle „Technischer Sachbearbeiter Feuerwehr“ für das Feuerwehrzentrum und die Brandschutzdienststelle (Priorität 1)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Kreisausschuss empfiehlt die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle für das Feuerwehrzentrum Klingholz und die Brandschutzdienstelle.

 

Der Aufgabenbereich der Stelle ist mit dem Kreisbrandrat abzustimmen und genau zu definieren.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlüsse:

 

Beschluss zu den Punkten 1 bis 4  – Einführung und Umsetzung eines Feuerwehrbedarfsplans für den Landkreis Würzburg (Priorität 1)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zum Feuerwehrbedarfsplan für den Landkreis Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt die Einführung und Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes für den Landkreis Würzburg mit den Aufgabenfeldern

 

·         Einsatzleitung/-koordination bei größeren Einsätzen

·         Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) als Arbeitsgerät

·         Technische Hilfeleistung in größerem Umfang

·         ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land)

·         Einsatzlogistik und Infrastruktur

·         Erweiterung Feuerwehrzentrum zum Katastrophenschutzzentrum

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach den Prioritätsstufen 1-3:

 

·         Prioritätsstufe 1           dringend erforderlich

·         Prioritätsstufe 2           in den nächsten fünf Jahren

·         Prioritätsstufe 3           in den nächsten zehn Jahren

 

Der Feuerwehrbedarfsplan ist in zeitlichen Abständen von fünf Jahren zu prüfen und fortzuschreiben.

 

 

 

Ergebnis: einstimmig beschlossen

 

Beschluss-Nr.: KA/2020.09.16/Ö-2

 

Zur weiteren Veranlassung an KBR – Herr Reitzenstein

 

Zur Kenntnis an GB 1, FB 13

 

 

 

 

 

                Troll                                                                                      Eberth

     Protokollführer/in                                                                      Vorsitzende/r

 


Beschluss zu Punkt 5 - Beschaffung Einsatzleitwagen (Priorität 1)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) für den Landkreis Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschafft in den Jahren 2021 und 2022 für die Einsatzführung bei Großschadenslagen und im Katastrophenschutz zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) im Rahmen des Katastrophenschutz-Zuschussprogramms 2019/2020 – Anlage 1: Förderprogramm Einsatzleitwagen (ELW) der ÖEL/UG-ÖEL (AZ: D4-2258-6-18).

 

Die Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt, für das zweite Fahrzeug einen Zuschussantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen und die Ausschreibung für die Beschaffung von zwei Fahrzeugen durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Beschaffung der Fahrzeuge zu tätigen und die entsprechenden Verträge zu schließen.

 

 

 

Ergebnis: einstimmig beschlossen

 

Beschluss-Nr.: KA/2020.09.16/Ö-2

 

Zur weiteren Veranlassung an FB 13

 

Zur Kenntnis an ZB, GB 1, KBR – Herr Reitzenstein, KrPA

 

 

 

 

 

                Troll                                                                                      Eberth

     Protokollführer/in                                                                      Vorsitzende/r


Beschlussvorschlag zu Punkt 6 - Förderung von Hubrettungsfahrzeugen (Priorität 2)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Förderung von Hubrettungsfahrzeugen zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt, „Hubrettungsfahrzeugen als Arbeitsgeräte“ im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern.

 

Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall festzulegenden Zuschuss zur Fahrzeug- und Gerätebeschaffung.

 

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 75 % der staatlichen Zuwendung.

 

 

 

Debatte:

 

Landrat Eberth schlägt nach umfangreicher Diskussion vor den Beschlussvorschlag ab Absatz 3 wie folgt zu ändern:

 

Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen einmaligen Beschaffungs-/Ersatz-beschaffungs-Zuschuss von 75 % des staatlichen Zuschusses und für die jährlichen Aufwendungen einen Pauschalförderbetrag von 5.000 €, welcher Mitte des Jahres an die jeweilige Gemeinde auszuzahlen ist.

 

 

 

Beschluss zu Punkt 6 - Förderung von Hubrettungsfahrzeugen (Priorität 2)

 

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Förderung von Hubrettungsfahrzeugen zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt, „Hubrettungsfahrzeugen als Arbeitsgeräte“ im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern.

 

Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen einmaligen Beschaffungs-/Ersatz-beschaffungs-Zuschuss von 75 % des staatlichen Zuschusses und für die jährlichen Aufwendungen einen Pauschalförderbetrag von 5.000 €, welcher Mitte des Jahres an die jeweilige Gemeinde auszuzahlen ist.

 

 

 

Ergebnis: einstimmig beschlossen

 

Beschluss-Nr.: KA/2020.09.16/Ö-2

 

Zur weiteren Veranlassung an FB 13, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, GB 1, KBR – Herr Reitzenstein, KrPA

 

 

 

 

                Troll                                                                                      Eberth

     Protokollführer/in                                                                      Vorsitzende/r


Beschluss zu Punkt 7 – Technische Hilfeleistung im größeren Umfang (Priorität 2-3)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zum Konzept Technische Hilfeleistung im großen Umfang zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt, zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben für die Technische Hilfeleistung in größerem Umfang drei Rüstwagen und ein Wechselladerfahrzeug mit Kran zu beschaffen und zu unterhalten.

 

Die Beschaffung des Wechselladerfahrzeuges mit Kran und die Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens erfolgt nach Prioritätsstufe 2 – Rüstwagen bzw. Prioritätsstufe 3 – Wechsellader mit Kran.

 

Die Verwaltung des Landkreises wird beauftragt, rechtzeitig Haushaltsmittel einzuplanen und dem Kreisausschuss im Einzelfall zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

 

Ergebnis: einstimmig beschlossen

 

Beschluss-Nr.: KA/2020.09.16/Ö-2

 

Zur weiteren Veranlassung an FB 13, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, GB 1, KBR – Herr Reitzenstein, KrPA

 

 

 

 

 

                Troll                                                                                      Eberth

     Protokollführer/in                                                                      Vorsitzende/r


Beschlussvorschlag zu Punkt 8 - ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern

(Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land) (Priorität 1 bis 3)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land) zustimmend zur Kenntnis.

 

1.    Der Landkreis Würzburg beschafft im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben eine Dekontaminationseinheit zur Dekontamination von Personen und Fahrzeugen. Die Einheit wird in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Landratsamtes Würzburg auch für die Tierseuchenbekämpfung eingesetzt.

 

Die Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt, die Ausschreibung für die Beschaffung einer Dekontaminationseinheit für Personen und Fahrzeugen durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Beschaffung der Dekon-Ausstattung zu tätigen und die entsprechenden Verträge zu schließen. 

 

2.    Der Landkreis Würzburg beschließt für die Ölschadensbekämpfung auf Gewässer im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplans bis zu vier Mehrzweckboote zu fördern.

Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall festzulegenden
Zuschuss.

 

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 30 % der staatlichen Zuwendung.

 

 

 

Debatte:

 

Kreisrat Juks stellt den Antrag die Höhe des Zuschusses von 30 % auf 50 % der staatlichen Zuwendung zu erhöhen.

 

Landrat Eberth lässt über den Antrag von Kreisrat Juks mit folgendem Ergebnis abstimmen:

 

2 Ja                                                                 13 Nein

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

 

Kreisrat Jungbauer regt eine Sammelbestellung der Boote an.

 

Landrat Eberth begrüßt den Vorschlag von Kreisrat Jungbauer lässt sodann über den erweiterten Beschlussvorschlag abstimmen:

 

 

 

Beschluss zu Punkt 8 - ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern

(Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land) (Priorität 1 bis 3)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land) zustimmend zur Kenntnis.

 

1.    Der Landkreis Würzburg beschafft im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben eine Dekontaminationseinheit zur Dekontamination von Personen und Fahrzeugen. Die Einheit wird in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Landratsamtes Würzburg auch für die Tierseuchenbekämpfung eingesetzt.

 

Die Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt, die Ausschreibung für die Beschaffung einer Dekontaminationseinheit für Personen und Fahrzeugen durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Beschaffung der Dekon-Ausstattung zu tätigen und die entsprechenden Verträge zu schließen. 

 

2.    Der Landkreis Würzburg beschließt für die Ölschadensbekämpfung auf Gewässer im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplans bis zu vier Mehrzweckboote zu fördern.

Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall festzulegenden
Zuschuss.

 

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 30 % der staatlichen Zuwendung.

 

Eine Sammelbeschaffung der Mehrzweckboote ist in enger Abstimmung mit den zuständigen bzw. sich bereiterklärenden Feuerwehren und Gemeinden anzustreben.

 

Die Möglichkeit eines interkommunalen Zusammenarbeitszuschusses soll geprüft werden.

 

 

 

            14 Ja                                                               1 Nein

 

 

 

Ergebnis: mehrheitlich beschlossen                           

 

Beschluss-Nr.: KA/2020.09.16/Ö-2

 

Zur weiteren Veranlassung an FB 13, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, GB 1, KBR – Herr Reitzenstein, KrPA

 

 

 

 

 

                Troll                                                                                      Eberth

     Protokollführer/in                                                                      Vorsitzende/r


Beschluss zu Punkt 9 – Einsatzlogistik und Infrastruktur (Priorität 1)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Einsatzlogistik und Infrastruktur zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt „Logistikfahrzeuge“ im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern.

 

Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall festzulegenden Zuschuss zur Fahrzeug- und Gerätebeschaffung.

 

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 75 % der staatlichen Zuwendung.

 

 

 

Ergebnis: einstimmig beschlossen

 

Beschluss-Nr.: KA/2020.09.16/Ö-2

 

Zur weiteren Veranlassung an ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, GB 1, FB 13, KBR – Herr Reitzenstein, KrPA

 

 

 

 

 

                Troll                                                                                      Eberth

     Protokollführer/in                                                                      Vorsitzende/r


Beschlussvorschlag zu Punkt 10 – Schaffung von Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum (Priorität 1)

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zu Erweiterung der Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg beschließt, das Feuerwehrzentrum Klingholz zu erweitern.

 

Die Verwaltung des Landratsamtes Würzburg erhält den Auftrag, eine Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zu erstellen und diese im Bauausschuss am 09.11.2020 mit den Beschlussvorschlägen zur Freigabe einer Planungserstellung im Hinblick auf die Erteilung einer Baugenehmigung, zur Erstellung der Ausführungsplanung und zur Vorbereitung der Ausschreibung vorzustellen.

 

 

 

Debatte:

 

Kreisrat Juks ist der Meinung, dass sich die Erweiterung des Feuerwehrzentrums finanziell schwierig erweisen könne, da die Gemeinden künftig weniger Einnahmen erwarten müssen.

 

Landrat Eberth schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern und den Satz „Der Landkreis Würzburg beschließt, das Feuerwehrzentrum Klingholz zu erweitern.“ zu streichen. Die Entscheidung solle zu einem späteren Zeitpunkt nach Vorlage einer Entwurfs- und Kostenplanung dem Kreisausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Kreisrat Hansen stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag aufrechtzuerhalten.

 

Landrat Eberth lässt über den Antrag von Kreisrat Hansen mit folgendem Ergebnis abstimmen:

 

            4 Ja                                                     11 Nein

 

Damit ist der Antrag von Kreisrat Hansen abgelehnt.

 

 

Landrat Eberth lässt sodann über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 

Beschluss zu Punkt 10 – Schaffung von Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum (Priorität 1)

 

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zu Erweiterung der Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung des Landratsamtes Würzburg erhält den Auftrag, eine Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zu erstellen und diese im Bauausschuss am 09.11.2020 mit den Beschlussvorschlägen zur Freigabe einer Planungserstellung im Hinblick auf die Erteilung einer Baugenehmigung, zur Erstellung der Ausführungsplanung und zur Vorbereitung der Ausschreibung vorzustellen.

 

 

 

Ergebnis: einstimmig beschlossen

 

Beschluss-Nr.: KA/2020.09.16/Ö-2

 

Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5

 

Zur Kenntnis an ZB, GB 1, FB 13, KBR – Herr Reitzenstein, KrPA

 

 

 

 

 

                Troll                                                                                      Eberth

     Protokollführer/in                                                                      Vorsitzende/r


 

 

 

Beschluss – Vollzeitstelle „Technischer Sachbearbeiter Feuerwehr“ für das Feuerwehrzentrum und die Brandschutzdienststelle (Priorität 1)

 

 

Debatte:

 

In der folgenden Diskussion ist man sich einig, dass sich in den letzten Jahren der Aufgabenbereich stark verändert habe und vielseitiger sei. Die Zahl der Atemschutzgeräte sowie der Digitalfunkgeräte habe enorm zugenommen. Brandmeldeanlagen können im Moment nur unzureichend überwacht werden, da die nötige Zeit dafür fehle. Eine hauptamtliche Stelle würde das Ehrenamt entlasten.

 

 

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Kreisausschuss empfiehlt die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle für das Feuerwehrzentrum Klingholz und die Brandschutzdienstelle.

 

Der Aufgabenbereich der Stelle ist mit dem Kreisbrandrat abzustimmen und genau zu definieren.

 

 

 

Ergebnis: einstimmig beschlossen

 

Beschluss-Nr.: KA/2020.09.16/Ö-2

 

Zur weiteren Veranlassung an SFB 1, KBR – Herr Reitzenstein

 

Zur Kenntnis an S, ZB, GB 1, KrPA

 

 

 

 

 

                Troll                                                                                      Eberth

     Protokollführer/in                                                                      Vorsitzende/r