Sitzung: 16.09.2020 Kreisausschuss
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Anlage/n: Präsentation
Sachverhalt:
Kreisbrandrat Reitzenstein, Kreisbrandmeister Herr
Renninger und Herr Frank, Staatl. Feuerwehrschule Würzburg, stellen ergänzend zum Sachverhalt mit einer
Präsentation den Feuerwehrbedarfsplan vor.
1. Gesetzliche Rechtsgrundlage:
Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
Art. 2 - Aufgaben der Landkreise
1Die
Landkreise haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den
Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen
Feuerwehren
überörtlich erforderlichen
Fahrzeuge,
Geräte und Einrichtungen
zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren.
2. Ist-Zustand - Ausgangslage
Zur Erfüllung
seiner Aufgaben nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) unterhält der
Landkreis Würzburg zurzeit folgende Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen:
· 13 überörtlich
erforderliche, landkreiseigene Feuerwehrfahrzeuge; (Standorte siehe
untenstehende Karte) à davon sind neun Fahrzeuge älter als 30 Jahre.
·
zwei transportable Ölsperren zur
Ölwehrbekämpfung auf dem Main à Beide Sperren sind 38 Jahre alt und aufgrund der
Bauart und des Alters technisch nur mit Einschränkungen einsetzbar
· Feuerwehrzentrum
in Klingholz mit einer zentralen Atemschutzwerkstatt und einer Technisch-Taktischen
Betriebsstelle für den Digitalfunk
3. Problemstellung für die Kreisbrandinspektion und den Landkreis
Zur Erfüllung der
gesetzlichen Aufgaben wurden die überörtlich erforderlichen Fahrzeuge und die
Ölwehrausrüstung vom Landkreis beschafft und bei den oben genannten
Kommunen/Feuerwehren im Landkreis stationiert. Die Unterhaltungskosten für die
Fahrzeuge und Geräte trägt der Landkreis
Ausgehend von
einer durchschnittlichen Einsatzdauer von ca. 25 Jahren bei Feuerwehrfahrzeugen
müssen die Fahrzeuge sowohl aus einsatztechnischer und einsatztaktischer Sicht
als auch aus wirtschaftlicher Sicht in den nächsten Jahren sukzessive ersetzt
werden.
Die Aufgaben,
Gefährdungen und Anforderungen im Feuerwehrwesen haben sich in den letzten
Jahren durch technische, infrastrukturelle aber auch personelle Veränderungen
im Landkreis stark verändert.
Die zur Erfüllung
der gesetzlichen Aufgaben notwendigen Neu-/Ersatzbeschaffungen des Landkreises
sollten hinsichtlich der geänderten Anforderungen überprüft werden.
4. Herangehensweise zur Problemlösung – Erstellung eines
Feuerwehrbedarfsplanes
Abkürzungen
und Fachbegriffe:
ABC-Gefahren Atomare
(z. B. Strahlenschutz), Biologische (z.B. Labore, Transport) oder Chemische
Gefahren (z.B. Ölwehr, Säuren Laugen) auf Gewässer oder Land
FwBPl Feuerwehrbedarfsplan
Sonderlöschmittel z. B. Löschpulver, Löschschaummittel, Kohlensäure
Atemschutzpool Zentrale Beschaffung, Wartung, Prüfung von Atemschutzgeräten
im Tauschsystem
Hubrettungsfahrzeug Normbezeichnung für Drehleitern auch DL (Drehleiter) oder DLK
(Drehleiter mit Korb)
Die
Kreisbrandinspektion hat die anstehenden Beschaffungen zum Anlass genommen, im
Rahmen einer Arbeitsgruppe einen Feuerwehrbedarfsplan (FwBPl) für den Landkreis
Würzburg zu entwickeln und zu erstellen.
Das Ziel eines
Feuerwehrbedarfsplanes ist, auf der Grundlage einer
· Gefährdungsanalyse
(räumliche Einschätzung von Gefahrenpunkten, Brand-, Hilfeleistungs-, Wasser-
und Gefahrgutgefährdungen) und einer
· Risikoanalyse (wie
viele Einsätze – Art und Häufigkeit – sind in den letzten zehn Jahren
eingetreten)
die Schutzziele
für den Landkreis Würzburg festzustellen und die zur Erfüllung der Schutzziele
und Pflichtaufgaben notwendige Feuerwehr-, Landkreis- und
Katastrophenschutzausstattung objektiv festzulegen.
Für die Kommunen
in Bayern fordert das Bayerische Feuerwehrgesetz seit dem Jahr 2015, für die
Wahrnehmung der Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst
grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan
zu erstellen.
Die Art und Weise
einer Feuerwehrbedarfsplanung für einen Landkreis in Bayern ist auf Landesebene
derzeit nicht allgemein geregelt - gleichwohl besteht aus Sicht der
Kreisbrandinspektion Würzburg die Notwendigkeit nach einer einheitlichen
Grundlage für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brand- und
Katastrophenschutz für den Landkreis und die Kommunen im Landkreis Würzburg für
die nächsten zehn Jahre.
Bei der Erstellung
des Feuerwehrbedarfsplanes wurden folgende strategische Grundsätze und Ziele
beachtet:
·
Schutzziele, Anforderungen und Pflichtaufgaben des
Landkreises
·
Aufgaben des Landkreises im Katastrophenschutz und
Synergien mit der Kreisbrandinspektion
·
Fahrzeug-/Geräte-/Einrichtungs- und
Personalkonzepte für die einzelnen Themenfelder
·
Schaffung von Synergien für Ehrenamtliche, Kommunen
und den Landkreis
(z. B. Atemschutzpool, Schaummittelkonzept,
Ölwehrkonzept)
·
Bedarfsgerechte und wirtschaftliche Ausrichtung mit
Vorschlag zur Umsetzung bei Beschaffungen und Zuwendungen
Für den
Feuerwehrbedarfsplan wurden für den Landkreis Würzburg folgende Aufgabenfelder
erkannt und bearbeitet:
·
Einsatzleitung/-koordination bei größeren Einsätzen
·
Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) als Arbeitsgerät
·
Technische Hilfeleistung in größerem Umfang
·
ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern
(Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land)
·
Einsatzlogistik und Infrastruktur
·
Erweiterung der Lagermöglichkeiten im
Feuerwehrzentrum Klingholz und Nutzung als Katastrophenschutzlager
Die Einführung und
die Umsetzung eines Feuerwehrbedarfsplanes für den Landkreis Würzburg wird vom
Kreistag beschlossen.
Die Umsetzung der
Maßnahmen erfolgt nach den Prioritätsstufen 1-3:
·
Prioritätsstufe 1 dringend
erforderlich
·
Prioritätsstufe 2 in
den nächsten fünf Jahren
·
Prioritätsstufe 3 in
den nächsten zehn Jahren
Der
Feuerwehrbedarfsplan ist in zeitlichen Abständen von fünf Jahren zu prüfen und
fortzuschreiben.
Beschlussvorschlag
zu den Punkten 1 bis 4 – Einführung und Umsetzung eines Feuerwehrbedarfsplans
für den Landkreis Würzburg (Priorität 1)
Der
Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zum
Feuerwehrbedarfsplan für den Landkreis Würzburg zustimmend zur Kenntnis.
Der
Landkreis Würzburg beschließt die Einführung und Umsetzung des
Feuerwehrbedarfsplanes für den Landkreis Würzburg mit den Aufgabenfeldern
·
Einsatzleitung/-koordination bei größeren Einsätzen
·
Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) als Arbeitsgerät
·
Technische Hilfeleistung in größerem Umfang
·
ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche
Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land)
·
Einsatzlogistik und Infrastruktur
·
Erweiterung Feuerwehrzentrum zum
Katastrophenschutzzentrum
Die Umsetzung der
Maßnahmen erfolgt nach den Prioritätsstufen:
·
Prioritätsstufe 1 dringend
erforderlich
·
Prioritätsstufe 2 in
den nächsten fünf Jahren
·
Prioritätsstufe 3 in
den nächsten zehn Jahren
Der
Feuerwehrbedarfsplan ist in zeitlichen Abständen von fünf Jahren zu prüfen und
fortzuschreiben.
Hinsichtlich der
Einführung und Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes im Landkreis Würzburg
werden im Folgenden die einzelnen Aufgabenfelder mit Ist-Stand, Konzept und
Erfordernissen grundsätzlich beschrieben. Die jeweilige ausführliche
Beschreibung erfolgt mit Einführung des Feuerwehrbedarfsplanes.
5.
Einsatzleitung/-koordination bei größeren Einsätzen
Abkürzungen und
Fachbegriffe:
ELW 1 Einsatzleitwagen
der Größe 1 (< 7,5 t, 3 Arbeitsplätze);
weitere Typen: ELW 2 - Größe 2 (>
7,5 t -12 t, 6 Arbeitsplätze)
ELW 3 – Größe 3
(> 12 t 6 Arbeitsplätze Lage-/Besprechungsraum)
ÖEL Örtlicher
Einsatzleiter im Katastrophenschutz
UGÖEL Unterstützungsgruppe
örtliche Einsatzleitung à
Einsatzfahrzeug (ELW) und Mannschaft im Katastrophenschutz
5.1 Ist-Stand
Der Landkreis
Würzburg verfügt über einen Einsatzleitwagen (ELW 1). Das Fahrzeug ist Baujahr 2000 und wurde im Rahmen
eines Sonderförderprogramms des Katastrophenschutzes beschafft. Es wird auch
als Führungsfahrzeug im Katastrophenfall eingesetzt. Das Fahrzeug ist bei der
Feuerwehr Rottendorf stationiert. Die Kommunikationstechnik entspricht nicht
mehr den aktuellen Anforderungen; eine Ertüchtigung von Analog- auf
Digitaltechnik ist unwirtschaftlich.
Die Erfahrung bei
Großschadenslagen hat gezeigt, dass bedingt durch die Tatsache, dass nur ein
Führungsfahrzeug im Landkreis vorhanden ist, teils sehr lange Anfahrtszeiten in
Kauf genommen werden müssen. Dadurch wird die Übernahme des laufenden
Einsatzgeschehens wesentlich aufwendiger bzw. erschwert und der Einsatzerfolg
möglicherweise beeinträchtigt.
5.2 Konzept
„Technische Einsatzleitung“
a)
Vorhalten von mindestens zwei Einsatzleitwagen (ELW
1)
à Stationierung Nord/Süd, dadurch Abdeckung
innerhalb von 20 Minuten im Landkreis
b)
Vorhalten eines Abrollcontainers „Einsatzleitung“
für Großschadenslagen im Feuerwehrzentrum
à Umbau eines vorhandenen Abrollcontainers,
personelle und organisatorische Umsetzung durch Führungspersonal der
Kreisbrandinspektion
c)
Einrichten und Betrieb einer Kreisführungsstelle
à Räumlichkeiten und technische Ausstattung im
Feuerwehrzentrum Klingholz vorhanden, personelle und organisatorische Umsetzung
durch Führungspersonal der Kreisbrandinspektion
d)
Anpassung der Einsatzleiterstrukturen an die
Führungsstufen der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (DV 100)
à Einführung der Führungsstruktur durch
organisatorische Maßnahmen zur Ausbildung und Führung durch Führungskräfte der
Kreisbrandinspektion
5.3 Vorschlag für
erforderliche Umsetzungsmaßnahmen
Beschaffung von
zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) im Rahmen eines Sonderförderprogramms für den
Katastrophenschutz (Laufzeit bis Ende des Jahres 2020) durch den Landkreis.
Hier werden je
Landkreis bis zu zwei Fahrzeuge gefördert. Der Förderfestbetrag beläuft sich
auf 103.000,- EUR je Fahrzeug; geschätzte Kosten je Fahrzeug ca. 250.000,- EUR.
Für ein Fahrzeug
wurde im Jahr 2017 ein Zuwendungsantrag durch den Landkreis gestellt und auch
bewilligt; entsprechende Haushaltsmittel für ein Fahrzeug sind im Kreishaushalt
2020 berücksichtigt.
Für ein zweites
Fahrzeug muss noch ein Zuwendungsantrag gestellt werden.
Stationierung von
je einem Fahrzeug bei einer Feuerwehr im nördlichen bzw. südlichen Teil des
Landkreises.
5.4 Fazit
Die Einsatzführung
bei Großschadenslagen und im Katastrophenschutz ist eine Pflichtaufgabe des
Landkreises. Hierzu zählen auch die Beschaffung und die Unterhaltung der
Führungsmittel.
Die Erfahrungen
und die Einsatzhäufigkeit von Unwettereinsätzen bzw. Großschadens- und
Flächenlagen in
den letzten Jahren haben gezeigt, dass die Abdeckung mit nur einem Fahrzeug
im Landkreis
problematisch ist. Diesbezüglich wäre es sinnvoll, dass der Landkreis im Rahmen
des noch bis Ende
2020 laufenden Sonderförderprogramm Katastrophenschutz einen zweiten
Einsatzleitwagen
(ELW 1) beschafft.
Beschlussvorschlag zu Punkt 5 - Beschaffung
Einsatzleitwagen (Priorität 1)
Der
Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Beschaffung
von zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) für den Landkreis Würzburg zustimmend zur
Kenntnis.
Der
Landkreis Würzburg beschafft in den Jahren 2021 und 2022 für die Einsatzführung
bei Großschadenslagen und im Katastrophenschutz zwei Einsatzleitwagen (ELW 1)
im Rahmen des Katastrophenschutz-Zuschussprogramms 2019/2020 – Anlage 1:
Förderprogramm Einsatzleitwagen (ELW) der ÖEL/UG-ÖEL (AZ: D4-2258-6-18).
Die
Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt, für das zweite Fahrzeug einen
Zuschussantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen und die
Ausschreibung für die Beschaffung von zwei Fahrzeugen durchzuführen.
Der
Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Beschaffung der
Fahrzeuge zu tätigen und die entsprechenden Verträge zu schließen.
6.
Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) als Arbeitsgerät
Abkürzungen
und Fachbegriffe:
Hubrettungsfahrzeug Normbezeichnung für Drehleitern auch DL (Drehleiter) oder DLK
23-12 (Drehleiter mit Korb für eine
Rettungshöhe bis 23 m)
BayBO Bayerische Bauordnung
ABek Alarmierungsbekanntmachung des Innenministeriums
à Grundlage für die Alarmierung der
Feuerwehren und Hilfsorganisationen
BayFwG Bayerisches
Feuerwehrgesetz
6.1 Ist-Stand
Die Beschaffung
von Hubrettungsgeräten (insb. Drehleiter) als Rettungsgeräte ist eine
primäre Aufgabe der Kommune. Dies ergibt sich insbesondere aus Art. 12 und 31
Abs. 2 und Abs. 3 BayBO bzw. aus den Vorgaben in den Bebauungsplänen.
Die Kommunen
Höchberg, Ochsenfurt und Veitshöchheim haben aus diesem Grund
Hubrettungsfahrzeuge (DLK 23-12) beschafft und unterhalten diese.
Die
Anschaffungskosten für eine Drehleiter z. B. DLK 23-12 liegen bei ca. 750.000,-
€. Der Freistaat Bayern fördert die Anschaffung mit einer Zuwendung von derzeit
236.000,- €.
Die
Alarmierungsbekanntmachung (ABek vom 12.07.2016), für deren Umsetzung die
Kreisverwaltungsbehörde verantwortlich ist, sieht vor, dass Hubrettungsgeräte
(als Arbeitsgerät) standardmäßig bei Alarmstufe „Brand 4“ (z. B.
ausgedehnter Gebäudebrand, Wohnheim, Kindergarten, Schule …) hinzu alarmiert
werden. Hierdurch müssen die drei Drehleiterstandorte zusätzliche Aufgaben im
gesamten Landkreis übernehmen. Die Abdeckung des eigenen Gemeindegebietes für
Paralleleinsätze muss dabei aber weiterhin sichergestellt bleiben.
6.2 Konzept für
„Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) als Arbeitsgerät“
Hubrettungsgeräte
als Arbeitsgerät mit einer
Planungszeit von ca. 25 Minuten zählen nach Art. 2 Satz 1 BayFwG („Aufgaben der
Landkreise“) zu den überörtlich notwendigen Sonderfahrzeugen als Hilfsmittel
bei der technischen Hilfeleistung (Sturmschäden etc.), Brandbekämpfung größeren
Umfangs (ab „B4“) und zur Unterstützung im Zuge der Rettung aus Höhen und
Tiefen.
Um diese
Landkreisaufgabe zu erfüllen, wären unter Berücksichtigung der aktuellen
Drehleiter-Standorte (Höchberg, Ochsenfurt, Veitshochheim) mindestens zwei
zusätzliche Drehleiterstandorte zu schaffen.
Durch ein
organisatorisches Alarmierungskonzept (Stand-by-Konzept) ist die Hilfsfrist für
die entsendende Kommune sicherzustellen.
6.3 Vorschlag für
erforderliche Umsetzungsmaßnahmen
Zur Erfüllung
seiner Landkreisaufgabe werden durch eine entsprechende Bezuschussung durch den
Landkreis für die Kommune zusätzliche Anreize für die Beschaffung einer
Drehleiter geschaffen.
Die Höhe eines
Landkreiszuschusses sollte sich am Förderbetrag des Freistaates Bayern
orientieren. Zum Beispiel 75 % des Staatszuschusses. Zurzeit fördert der
Freistaat Bayern Drehleitern mit einer Summe 236.300,- EUR
Voraussetzung für
einen Landkreiszuschuss sind ein nachweislicher Bedarf der Kommune für das
Rettungsgerät und eine Abstimmung mit dem strategischen Stationierungskonzept
des Landkreises.
Auch vorhandene
Drehleiterstandorte werden, sofern sie in das Konzept „Hubrettungsfahrzeuge als
Arbeitsgerät“ des Landkreises eingebunden sind, im Zuschussverfahren (bei
Ersatzbeschaffungen) berücksichtigt.
6.4 Fazit
Durch
Bezuschussung von Hubrettungsfahrzeugen als Arbeitsgeräte nach dem
strategischen Stationierungskonzept des Landkreises werden für die Kommune
zusätzliche Anreize für die Beschaffung und Unterhaltung einer Drehleiter
DLK 23-12 geschaffen. Die Kommunen werden dadurch bei ihrer primären
Aufgabe zur Sicherstellung von Rettungswegen gestärkt; zusätzlich werden bei
der Erstellung von Bebauungsplänen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen.
Beschlussvorschlag zu Punkt 6 - Förderung von
Hubrettungsfahrzeugen (Priorität 2)
Der
Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Förderung
von Hubrettungsfahrzeugen zustimmend zur Kenntnis.
Der Landkreis Würzburg beschließt, „Hubrettungsfahrzeuge als Arbeitsgeräte“, im Rahmen
seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept
des Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern.
Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des
Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises
einen im Einzelfall festzulegenden Zuschuss zu Fahrzeug und Gerätebeschaffung.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der
Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 75 % der staatlichen Zuwendung.
7. Technische Hilfeleistung im größeren Umfang
Abkürzungen
und Fachbegriffe:
RW 2 Rüstwagen
der Größe 2
weitere Typen: RW 1 - Größe 1 (< 7,5 t) für
Landkreisaufgaben nicht geeignet;
RW 3 - Größe 3 (>
12 t) Ausrüstung mind. wie Größe 2
zusätzlich Standortspezifisch notwendige
Beladung
BayFwG Bayerisches
Feuerwehrgesetz
7.1 Ist-Stand
Der Landkreis
Würzburg hat zur Erfüllung seiner Pflichtaufgaben vier Rüstwagen (RW 2)
beschafft und kommt für die Unterhaltung der Fahrzeuge auf.
Die Fahrzeuge
wurden an die Feuerwehren Hettstadt, Ochsenfurt, Rottendorf und Sonderhofen
übergeben. Die Feuerwehren nehmen mit ihren Einsatzkräften und den
Landkreisfahrzeugen überörtliche Aufgaben für den Landkreis wahr. Die Rüstwagen
Hettstadt und Rottendorf sind Baujahr 1990. Für beide Fahrzeuge läuft die
Ersatzbeschaffung, die Auslieferung der Neufahrzeuge erfolgt voraussichtlich
Ende des Jahres 2021.
Der Rüstwagen
Sonderhofen ist Baujahr 1991 à
Ersatzbeschaffung wäre 2022 erforderlich.
Der Rüstwagen
Ochsenfurt ist Baujahr 2004 - Ersatzbeschaffung wäre 2029 erforderlich.
Zur Ergänzung der
Rüstwagen bei Großschadensereignissen (Gebäudeeinsturz, Zugunfälle,
Massenunfälle mit
LKW usw.) wird im Feuerwehrzentrum Klingholz ein Abrollcontainer
„Rüst-/Bauunfälle“ (Bj. 2015) und ein Wechselladerfahrzeug (WLF) ohne Kran
vorgehalten.
7.2. Konzept
„Technische Hilfeleistung im größeren Umfang“
Grundlage für das
Konzept sind:
-
die überörtlichen Aufgaben des Landkreises nach dem
BayFwG
-
die Alarmierungsgrundsätze für den Einsatz von
Rüstwagen
-
die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren
-
die strategische Positionierung
-
die Auswertung der Einsatzdaten der letzten zehn
Jahre
Um den
gesetzlichen Aufgaben innerhalb der vorgegeben Hilfsfristen im gesamten
Landkreis nach-kommen zu können, sind aus geografischer Sicht mindestens drei
Rüstwagen (RW2) erforderlich. Bei der Ausrüstung sollten für Sondereinsatzlagen
je Rüstwagen Schwerpunkte bei den Ausrüstungskomponenten z. B. besondere
Stützsysteme gebildet werden; die Fahrzeuge können sich dadurch landkreisweit
ergänzen.
Für besondere
Schadenslagen (Gebäudeeinsturz, Zugunfälle, Massenunfälle mit LKW) sollte
einmalig im Landkreis ein Wechselladerfahrzeug mit Kran vorgehalten werden.
Zusammen mit dem vorhandenen Abrollcontainer „Rüst-/Bauunfälle“ werden die
Rüstwagen bei besonderen Schadenslagen ergänzt.
Die im Landkreis vorhandenen
vier Abrollcontainer (Einsatzleitung, Wasser/Schaum, Rüst-/Bauunfälle und
Mulde) können mit einem zweiten Wechselladerfahrzeug im Landkreis wesentlich
flexibler eingesetzt werden.
7.3. Vorschlag für
erforderliche Umsetzungsmaßnahmen
Durch den
Landkreis Würzburg sollten mindestens drei Rüstwagen RW 2 vorgehalten werden.
Für die beiden
Rüstwagen Hettstadt und Rottendorf ist die Ersatzbeschaffung bereits
beauftragt. Die Standorte sind aufgrund der geografischen Lage und der
Leistungsfähigkeit der Feuerwehren auch weiterhin sinnvoll.
Von den beiden
Rüstwagen, die zurzeit in Sonderhofen und Ochsenfurt stationiert sind, sollte
mind. ein Rüstwagen erhalten bleiben und unter Berücksichtigung der
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und der strategischen Positionierung im
Landkreis stationiert werden.
Zusätzlich sollte
ein Wechselladerfahrzeug mit Kran durch den Landkreis beschafft und bei einer
Feuerwehr/Kommune des Landkreises als „Alarmwechselfahrzeug“ auch für den
Einsatz stationiert und besetzt werden.
Die geschätzten
Kosten für die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges mit Kran belaufen sich
auf ca. 400.000,- €. Die Beschaffung dieses Fahrzeugtyps wird vom Freistaat
Bayern mit 83.000,- € gefördert.
Die Kosten für die
Ersatzbeschaffung eines Rüstwagen RW 2 betragen ca. 500.000,- €. Rüstwagen
werden mit 147.000,- € gefördert.
7.4. Fazit
Die Beschaffung
von Rüstwagen zählt in den Grenzen der Leistungsfähigkeit zu den Pflichtaufgaben
des Landkreises.
Hierzu wird
empfohlen, auch künftig mindestens drei Rüstwagen für den Landkreis zu
beschaffen und zu unterhalten. Die Beschaffung eines weiteren
Wechselladerfahrzeuges mit Kran durch den Landkreis wird ebenfalls empfohlen.
Gerade bei Großschadenslagen, bei denen der Einsatz der überörtlich erforderlichen
Abrollcontainer erforderlich ist, stellt das zweite Fahrzeuge sicher, dass
entsprechende Einsatzkomponenten, z. B. Abrollcontainer „Rüst-/Bauunfälle“
und „Einsatzleitung“ oder „Wasser-Schaum“ und „Einsatzleitung“ zeitgleich zum
Einsatz gebracht werden können.
Das
Wechselladerfahrzeug mit Kran sollte, um die Alarmbereitschaft und das Personal
für die
Bedienung des
Kranes sicherzustellen, bei einer Feuerwehr/Kommune im Landkreis
stationiert
werden. Für die
Feuerwehr/Kommune könnte das Fahrzeug - als Ausgleich für die zeitaufwendige
Ausbildung des Personals für die Kranbedienung - zusätzliche Feuerwehraufgaben
der Kommune abdecken.
Beschlussvorschlag
zu Punkt 7 – Technische Hilfeleistung in größerem Umfang (Priorität 2-3)
Der
Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zum Konzept
Technische Hilfeleistung in größerem Umfang zustimmend zur Kenntnis.
Der
Landkreis Würzburg beschließt zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben für
die Technische Hilfeleistung in größerem Umfang drei Rüstwagen und ein
Wechselladerfahrzeug mit Kran zu beschaffen und zu unterhalten.
Die
Beschaffung des Wechselladerfahrzeuges mit Kran und die Ersatzbeschaffung eines
Rüstwagens erfolgt nach Prioritätsstufe 2 - Rüstwagen bzw. Prioritätsstufe 3 -
Wechsellader mit Kran.
Die
Verwaltung des Landkreises wird beauftragt, rechtzeitig Haushaltsmittel
einzuplanen und dem Kreisausschuss im Einzelfall zur Entscheidung vorzulegen.
8. ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern
(Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land)
Abkürzungen
und Fachbegriffe:
ABC-Gefahren Atomare
(z. B. Strahlenschutz), Biologische (z.B. Labore, Transport) oder Chemische
Gefahren (z.B. Ölwehr, Säuren Laugen) auf Gewässer oder Land
DekonP Ausstattung
zur Dekontamination von Personen
8.1 Ist-Stand
ABC -Gefahren
Der Landkreis
Würzburg hat keinen eigenen Gerätewagen „Gefahrgut“. Die Gefahrenabwehr bei
größeren Einsätzen in diesem Bereich erfolgt in einer Kooperation mit der
Berufsfeuerwehr Würzburg und der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg, die
jeweils über einen Gerätewagen Gefahrgut verfügen. Das Einsatzpersonal wird
durch die Feuerwehren des Landkreises gestellt.
Einsatzausrüstung,
z. B. Chemikalienschutzanzüge und Gefahrgutmindestausstattung, sind auf den
vier landkreiseigenen Rüstwagen vorhanden.
Die Gefahrgut
Messausstattung wurde vom Freistaat Bayern beschafft und den Landkreisen zur
Verfügung gestellt; diese ist derzeit bei der Feuerwehr Hettstadt auf einem
Mehrzweckfahrzeug der Kommune verladen.
Dekontamination -
Ausstattung
Die im Landkreis
vorhandene Dekon-Ausstattung (DekonP) wurde zusammen mit einem Gerätewagen vom
Freistaat Bayern beschafft und dem Landkreis übereignet. Das Fahrzeug ist bei
der Feuerwehr Neubrunn stationiert die auch das Einsatzpersonal zur Verfügung
stellt.
Nach den
Vorschriften für den Einsatz von Dekontamination
(Feuerwehr-Dienstvorschrift 500, DV 500) muss eine Dekon-Einheit
Stufe 2 innerhalb von 20 Minuten aufgebaut sein.
Für den Landkreis
ist daher eine zweite Dekon-Einheit erforderlich.
Ölschaden auf
Gewässer und Land
Zur
Ölschadensbekämpfung auf dem Main stehen zwei landkreiseigene Ölsperren, je
150 Meter bei den Feuerwehren Ochsenfurt und Veitshöchheim zur Verfügung.
Die Ölsperren sind 38 Jahre alt und aufgrund des Alters und der Ausführung nur
noch beschränkt einsetzbar.
Der Landkreis
Würzburg verfügt über kein eigenes Boot. Im Mainabschnitt Frickenhausen bis
Heidingsfeld ist
das Feuerwehrboot der Feuerwehr Ochsenfurt zum Einbringen der Ölsperren
eingeplant.
Im Mainabschnitt
Zell bis Thüngersheim ist das Feuerwehrboot der Feuerwehr Erlabrunn zum
Einbringen der Ölsperren eingeplant. Das Feuerwehrboot hat keinen
Schraubenantrieb und ist zum Einbringen von Ölsperren nur bedingt geeignet.
Zur
Ölschadensbeseitigung an Land ist die Ausrüstung auf den vier landkreiseigenen
Rüstwagen vorhanden.
8.2 Konzept
für die ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe
und
Güter/Ölschaden
auf Gewässer und Land)
Die
Kreisbrandinspektion empfiehlt für die den Landkreis betreffenden Teile, das
ABC-Konzept Bayern umzusetzen.
Im Landkreis
werden hier Einheiten für die Module BC (Chemikalienschutzanzüge), Messen und
Warnen aufstellen und ausrüsten. Die Ausrüstung und Umsetzung erfolgt im Rahmen
des Logistikkonzepts.
Dekontamination
Um seine
Pflichtaufgaben zu erfüllen, braucht der Landkreis Würzburg eine zweite
Dekonta-
minations-Einheit.
Die Ausrüstung
wird in Kooperation mit dem Veterinäramt des Landratsamtes beschafft und durch
eine Fahrzeugdekontaminations-Anlage ergänzt. Damit kann die Einheit und die
Ausrüstung gleichzeitig bei der Tierseuchenbekämpfung eingesetzt werden.
Ölschaden auf
Gewässer
Im Rahmen eines
Sonderförderprogramms des Katastrophenschutzes besteht für den Landkreis
Würzburg die Möglichkeit, sich am Ölwehrkonzept Bayern zu beteiligen. Das
Ölwehrkonzept umfasst die Module „Ölsperren“, „Mehrzweckboote“ und
„Probeentnahme“.
Ölschaden auf dem
Land
Die vorhandene
Ausrüstung zur Ölschadensbekämpfung wird teilweise auf Rollwagen verladen und
ist Teil des Logistikkonzepts bzw. verbleibt auf den landkreiseigenen
Rüstwagen.
8.3. Vorschlag für
erforderliche Umsetzungsmaßnahmen
Die Vorhaltung von
Ausrüstung und Fahrzeugen zur Bekämpfung von Gefährlichen Stoffen und Gütern
sowie zur Ölwehrbekämpfung auf dem Wasser und auf dem Land ist eine
überörtliche Aufgabe und damit Pflichtaufgabe des Landkreises.
Hierzu werden
folgende Maßnahmen empfohlen:
Beschaffung einer
zweiten Dekon-Einheit in Kooperation mit dem Veterinäramt des Landratsamtes
Würzburg. Diesbezüglich sind bereits entsprechende Mittel im Haushalt 2020
vorgesehen. Die geschätzten Kosten für den Landkreis Würzburg belaufen sich
dabei auf ca. 50.000, - EUR.
Eine Beschaffung
von zwei Ölsperren mit einer Gesamtlänge von mindestens 300 Metern könnte
gegebenenfalls über das Sonderförderprogramm „Ölwehr Bayern“ des Freistaates
Bayern erfolgen.
Eine Förderung der
Kommunen bei der Beschaffung von vier Mehrzweckbooten ist anzuraten.
Die Boote könnten
im Rahmen eines Sonderförderprogramms des Freistaates Bayern für den
Katastrophenschutz
(Laufzeit bis Ende 2020) beschafft werden. Der Förderfestbetrag beläuft sich
dabei auf 77.000,- EUR je Mehrzweckboot; die geschätzten Kosten je
Mehrzweckboot liegen bei ca. 150.000,- EUR.
Voraussetzung ist
dabei die Einbindung der Mehrzweckboote in das Ölwehrkonzept des
Feuerwehrbedarfsplan für den Landkreises Würzburg.
8.4 Fazit
Dank der
Zusammenarbeit des Landkreises mit der Berufsfeuerwehr Würzburg und der
Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg kann der Landkreis auf einen Gerätewagen
Gefahrgut verzichten; hierdurch erfolgt eine Kosteneinsparung von ca. 100.000,
- EUR.
Die am Main
liegenden Kommunen haben die Pflichtaufgabe, im Rahmen ihrer Möglichkeiten
Feuerwehrboote zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfeleistung auf dem
Wasser vorzuhalten. Durch eine strategische Stationierung und
(Zweck-)Vereinbarungen können zwischen den Kommunen Synergien geschaffen
werden.
Aus Sicht der
Kreisbrandinspektion wären vier Mehrzweckboote für den Landkreis Würzburg
erforderlich.
Durch einen
zusätzlichen Landkreiszuschuss in Höhe von 30 % des Staatszuschusses könnte für
die Kommunen ein Anreiz geschaffen werden, den Landkreis bei seiner
Pflichtaufgabe (Ölschadensbekämpfung auf dem Wasser) zu unterstützen.
Beschlussvorschlag zu Punkt 8 - ABC-Gefahrenabwehr
nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer
und Land) (Priorität 1 bis 3)
Der
Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur
ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und
Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land) zustimmend zur Kenntnis.
1.
Der Landkreis Würzburg beschafft im
Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben eine Dekontaminationseinheit zur
Dekontamination von Personen und Fahrzeugen. Die Einheit wird in Zusammenarbeit
mit dem Veterinäramt des Landratsamtes Würzburg auch für die
Tierseuchenbekämpfung eingesetzt.
Die
Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt, die Ausschreibung für die
Beschaffung
einer Dekontaminationseinheit 8Personen und Fahrzeugen) durch-
zuführen.
Der
Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Beschaffung der
Dekon-Ausstattung
zu tätigen und die entsprechenden Verträge zu schließen.
2.
Der Landkreis Würzburg beschließt für
die Ölschadensbekämpfung auf Gewässer
im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen
Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplans bis zu vier Mehrzweckboote zu
fördern.
Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die
Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall
festzulegenden Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich
dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 30 % der staatlichen
Zuwendung.
9. Einsatzlogistik
und Infrastruktur
Abkürzungen
und Fachbegriffe:
BayFwG Bayerisches
Feuerwehrgesetz
GW L1 oder L2 Gerätewagen für Logistik der Größe 1 oder Größe 2 (mit
Allradantrieb)
TLF 16/25 od. 4000 Tanklöschfahrzeug die Zahl benennt die mitgeführte Wassermenge
im Tank
SW 100 Schlauchwagen
mit 1000 m Schlauchmaterial
LimF Lichtmastfahrzeug
VersLKW Versorgungslastkraftwagen
– bayerische Ausführung eines Gerätewagen Logistik 2
9.1 Ist-Stand
Landkreise haben
gemäß Art. 2 Satz 1 BayFwG als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den
Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen
Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu
beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren.
Hierzu zählen
insbesondere größere Tanklöschfahrzeuge, Ausrüstung und Material zur
Wasserförderung, Sonderlöschmittel, Ölwehr- und Gefahrgutausrüstung.
Zur Erfüllung
dieser Aufgaben hat der Landkreis Würzburg folgende Fahrzeuge beschafft, welche
an verschiedene Feuerwehren übergeben wurden:
zwei
Tanklöschfahrzeuge 16/25 (Waldbüttelbrunn und Sonderhofen) - 35 Jahre alt
zwei Schlauchwagen
SW 1000 (Veitshöchheim und Aub) - 39 Jahre alt
zwei
Lichtmastfahrzeuge (Estenfeld und Eisingen) - 39 Jahre alt
zwei Ölsperren (Ochsenfurt
und Veitshöchheim) - 38 Jahre alt
Zusätzlich sind am
Standort Feuerwehrzentrum Klingholz folgende Fahrzeuge vorhanden:
ein
Abrollcontainer „Wasser/Schaum“ - 4 Jahre alt
ein
Versorgungs-Lastkraftwagen - 9 Jahre alt
ein Gerätewagen
„Hochwasser“ mit 8 Rollwagen (Schmutzwasserpumpen) - 2 Jahre alt
Die laufenden
Unterhaltskosten (Wartung, Reparaturen und Betriebsmittel) für alle Fahrzeuge
trägt der Landkreis.
9.2 Konzept für
„Einsatzlogistik und Infrastruktur“
Der
Aufgabenbereich Tanklöschfahrzeuge, Wasserförderung, Sonderlöschmittel, Ölwehr
auf Land, Licht/Energie, Kraftstoff und Hochwasser wird über ein
Einsatzlogistikkonzept erfüllt.
Hierzu werden in
der Summe 20 Logistikfahrzeuge (GW L1, GW L2 oder VersLKW) eingeplant. Es sollen
dabei auf vorhandene oder neu zu beschaffende Fahrzeuge der Kommunen
zurückgegriffen werden.
Jeder Standort ist
für eine Logistikaufgabe z. B.
Schlauchleitung, Ölschaden, Sonderlöschmittel usw. vorgesehen. Die Ausrüstung
ist auf Rollwagen verladen; für jede Fachaufgabe sind zwei bis vier Rollwagen
vorgesehen.
Logistikfahrzeug
GW L1 Rollwagen
„Wasserförderung“ Rollwagen 500 m
B-Schlauch
9.3. Vorschlag für
erforderliche Umsetzungsmaßnahmen
Zur Erfüllung der
Pflichtaufgaben in den Bereichen Ausrüstung / Material zur Wasserförderung,
Sonderlöschmittel, Ölschaden- und Gefahrgutausrüstung wird die Ausrüstung -
soweit möglich - auf Rollwagen verladen.
In jedem
Inspektionsbereich wird für jede Aufgabe eine Grundeinheit bei den Feuerwehren
vorgehalten, die in dem betroffenen Bereich sofort zur Einsatzstelle gebracht
werden kann. Bei größerem Bedarf kann die Grundeinheit durch weitere Fahrzeuge
oder durch eine Logistikkomponente ergänzt werden.
Als
Löschwasserbevorratung sind zwei Komponenten vorgesehen, ein TLF 4000 (hier
könnte ein vorhandenes Fahrzeug einer Kommune eingeplant werden) im nördlichen
Bereich des Landkreises und ein Wechselladerfahrzeug mit dem vorhandenen
Abrollcontainer „Wasser/Schaum“ im südlichen Bereich.
Die Ausrüstung für
Sonderlöschmittel, Ölschaden, Gefahrgut, Schlauchmaterial, Wasserförderung,
Licht/Energie und Atemschutz werden künftig auf Rollwagen verladen. Die
Rollwagen und die Ausrüstung werden durch den Landkreis beschafft. Die
Logistikfahrzeuge werden durch die Kommunen bereitgestellt.
Als Anreiz für die
Übernahme von Landkreisaufgaben mit den Logistikfahrzeugen gewährt der
Landkreis der Kommune einen Zuschuss bei der Beschaffung.
Die Höhe eines
Landkreiszuschusses sollte sich am Förderbetrag des Freistaates Bayern
orientieren. Zum Beispiel 75 % des Staatszuschusses.
Zurzeit fördert
der Freistaat Bayern Gerätewagen Logistik 1 mit einer Summe von 33.600,- EUR,
Gerätewagen Logistik 2 oder Versorgungs-Lastkraftwagen mit einer Summe von
38.900,- EUR.
9.4 Fazit
In vielen Kommunen
sind bereits Logistikfahrzeuge im Einsatz oder in Planung. Die Erfahrungen
haben gezeigt, dass durch den schnelle Beladungsmöglichkeit mit Rollwagen sehr
variabel auf unterschiedlichste Einsatzanforderungen reagiert werden. Je
Fahrzeugtyp können auf ein Logistikfahrzeug oder Versorgungs-LKW bis zu acht
Rollwagen verladen werden. Durch einen Zuschuss des Landkreises werden für die
Kommune Anreize geschaffen, Logistikaufgaben für den Landkreis zu übernehmen.
Der Landkreis
kommt damit seiner Pflichtaufgabe nach, überörtlich erforderliche Fahrzeuge und
entsprechende Ausrüstung bereitzustellen.
Gleichzeitig entfällt
dafür die Ersatzbeschaffung für
zwei
Tanklöschfahrzeuge TLF 16/25 (geschätzte Kosten je Fahrzeug ca. 300.000,- EUR)
zwei Schlauchwagen
SW 1000 (geschätzte Kosten je Fahrzeug ca. 200.000, - EUR) und
zwei
Lichtmastfahrzeuge (LimF) (geschätzte Kosten je Fahrzeug ca. 150.000, - EUR).
Beschlussvorschlag zu Punkt 9 – Einsatzlogistik
und Infrastruktur (Priorität 1)
Der
Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur
Einsatzlogistik und Infrastruktur zustimmend zur Kenntnis.
Der
Landkreis Würzburg beschließt „Logistikfahrzeuge“ im
Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen
Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern.
Der
Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die
Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall
festzulegenden Zuschuss zur Fahrzeug- und Gerätebeschaffung.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der
Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 75 % der staatlichen Zuwendung.
10. Erweiterung der Lagermöglichkeiten im
Feuerwehrzentrum und Nutzung als
Katastrophenschutzlager
10.1. Ist-Stand
Das
Feuerwehrzentrum Klingholz wurde im Jahr 2010 in Betrieb genommen. Im
Feuerwehrzentrum sind neben einer Fahrzeughalle mit fünf Stellplätzen und einem
Schulungsraum für bis zu 60 Personen die zentrale Atemschutzwerkstatt und die
Funkwerkstatt (Technisch, Taktische Betriebsstelle für den Digitalfunk)
untergebracht.
Die Erfahrungen
der letzten zehn Jahre haben gezeigt, dass es an Lagerkapazitäten für
landkreisweit erforderliches Gerät und Material fehlt. Für den Einsatz bei
Großschadenslagen wichtige Geräte wie die Sandsackfüllmaschine, Sandsäcke,
Ausstattung die Hilfeleistungskontingente können nicht sachgerecht gelagert
werden.
Die Ausstattung
der Jugendfeuerwehr und aktuell die Katstrophenschutzausrüstung für die
Corona-Pandemie müssen in (teils) extern angemieteten Lagern in Veitshöchheim,
Thüngersheim und Giebelstadt untergebracht werden.
Für die
erforderlichen Prüfungen und Wartung der Ausrüstung der in Klingholz
stationierten Fahrzeuge und Geräte sind keine Funktionsräume vorhanden.
Die Lagerung der persönlichen Schutzausrüstung der ehrenamtlichen
Führungskräfte war bei Errichtung in den Fahrzeughallen vorgesehen. Nach den
heute geltenden Bestimmungen ist eine Aufbewahrung von persönlicher Schutzkleidung
in Fahrzeughallen ohne Abgasabsaugung nicht mehr zulässig.
10.2. Konzept für die Erweiterung der
Lagermöglichkeiten
Durch einen Anbau
könnten im Feuerwehrzentrum zusätzliche Funktionsräume und Lagermöglichkeiten
für Ausrüstung im Rahmen des Logistikkonzeptes und des Katastrophenschutzes
geschaffen werden.
Für den Anbau
wurde bereits eine Machbarkeitsstudie durchgeführt und Entwürfe für die
Umsetzung erstellt. Die Kosten für die Erweiterung der Lagerflächen des
Feuerwehrzentrums werden, einschließlich Ausstattung auf ca. 700.000 €
geschätzt.
Beschlussvorschlag zu Punkt 10 – Schaffung von
Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum (Priorität 1)
Der
Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zu Erweiterung
der Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum zustimmend zur Kenntnis.
Der
Landkreis Würzburg beschließt, das Feuerwehrzentrum Klingholz zu erweitern.
Die
Verwaltung des Landratsamtes Würzburg erhält den Auftrag, eine Entwurfsplanung
mit Kostenschätzung zu erstellen und diese im Bauausschuss am 09.11.2020 mit
den Beschlussvorschlägen zur Freigabe einer Planungserstellung im Hinblick auf
die Erteilung einer Baugenehmigung, zur Erstellung der Ausführungsplanung und
zur Vorbereitung der Ausschreibung vorzustellen.
11. Zusammenfassung
Feuerwehrbedarfsplan
Der
Feuerwehrbedarfsplan ist eine Entscheidungsgrundlage für eine bedarfsgerechte
und wirtschaftliche Ausrichtung zur Erfüllung der Pflichtaufgaben im
abwehrenden Brandschutz, der technischen Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes
im Landkreis Würzburg.
Durch eine
Gefährdungs- und Risikoanalyse wurden die Schutzziele für den Landkreis
Würzburg ermittelt
und die zur Erfüllung der Schutzziele und der Pflichtaufgaben notwendige
Feuerwehr-, Landkreis- und Katastrophenschutzausstattung festgelegt.
Durch Einführung
des Logistikkonzeptes und Schaffung von Synergien mit den Kommunen können
erhebliche Kosten eingespart werden.
Der
Feuerwehrbedarfsplan ist eine fachliche Empfehlung der Kreisbrandinspektion, an
der sich die Beschaffungen in den nächsten zehn Jahren orientieren.
Der
Feuerwehrbedarfsplan sollte alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls
angepasst werden.
Zusammenfassung der Beschlussvorschläge zu den Punkten 1 bis 10 des
Feuerwehrbedarfsplan:
Beschlussvorschlag
zu den Punkten 1 bis 4 – Einführung und
Umsetzung eines Feuerwehrbedarfsplans für den Landkreis Würzburg (Priorität 1)
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der
Kreisbrandinspektion zum Feuerwehrbedarfsplan für den Landkreis Würzburg zustimmend
zur Kenntnis.
Der Landkreis Würzburg beschließt die Einführung und
Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes für den Landkreis Würzburg mit den
Aufgabenfeldern
·
Einsatzleitung/-koordination
bei größeren Einsätzen
·
Hubrettungsfahrzeuge
(Drehleiter) als Arbeitsgerät
·
Technische
Hilfeleistung in größerem Umfang
·
ABC-Gefahrenabwehr
nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer
und Land)
·
Einsatzlogistik
und Infrastruktur
·
Erweiterung
Feuerwehrzentrum zum Katastrophenschutzzentrum
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach den
Prioritätsstufen 1-3:
·
Prioritätsstufe 1 dringend erforderlich
·
Prioritätsstufe 2 in den nächsten fünf Jahren
·
Prioritätsstufe 3 in den nächsten zehn Jahren
Der Feuerwehrbedarfsplan ist in zeitlichen
Abständen von fünf Jahren zu prüfen und fortzuschreiben.
Beschlussvorschlag zu Punkt 5- Beschaffung
Einsatzleitwagen (Priorität 1)
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der
Kreisbrandinspektion zur Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) für den
Landkreis Würzburg zustimmend zur Kenntnis.
Der Landkreis Würzburg beschafft in den Jahren 2021
und 2022 für die Einsatzführung bei Großschadenslagen und im Katastrophenschutz
zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) im Rahmen des Katastrophenschutz-Zuschussprogramms
2019/2020 – Anlage 1: Förderprogramm Einsatzleitwagen (ELW) der ÖEL/UG-ÖEL (AZ:
D4-2258-6-18).
Die Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt,
für das zweite Fahrzeug einen Zuschussantrag bei der Regierung von Unterfranken
zu stellen und die Ausschreibung für die Beschaffung von zwei Fahrzeugen
durchzuführen.
Der Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter
Ausschreibung die Beschaffung der Fahrzeuge zu tätigen und die entsprechenden
Verträge zu schließen.
Beschlussvorschlag zu Punkt 6 - Förderung von
Hubrettungsfahrzeugen (Priorität 2)
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der
Kreisbrandinspektion zur Förderung von Hubrettungsfahrzeugen zustimmend zur
Kenntnis.
Der Landkreis Würzburg beschließt, „Hubrettungsfahrzeugen als
Arbeitsgeräte“ im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen
Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern.
Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des
Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises
einen im Einzelfall festzulegenden Zuschuss zur Fahrzeug- und
Gerätebeschaffung.
Die Höhe des Zuschusses
orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 75 %
der staatlichen Zuwendung.
Beschlussvorschlag zu Punkt 7 – Technische
Hilfeleistung im größeren Umfang (Priorität 2-3)
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der
Kreisbrandinspektion zum Konzept Technische Hilfeleistung im großen Umfang
zustimmend zur Kenntnis.
Der Landkreis Würzburg beschließt, zur Erfüllung
seiner gesetzlichen Aufgaben für die Technische Hilfeleistung in größerem
Umfang drei Rüstwagen und ein Wechselladerfahrzeug mit Kran zu beschaffen und
zu unterhalten.
Die Beschaffung des Wechselladerfahrzeuges mit Kran
und die Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens erfolgt nach Prioritätsstufe 2 –
Rüstwagen bzw. Prioritätsstufe 3 – Wechsellader mit Kran.
Die Verwaltung des Landkreises wird beauftragt,
rechtzeitig Haushaltsmittel einzuplanen und dem Kreisausschuss im Einzelfall
zur Entscheidung vorzulegen.
Beschlussvorschlag zu Punkt 8 - ABC-Gefahrenabwehr
nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer
und Land) (Priorität 1 bis 3)
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der
Kreisbrandinspektion zur ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern
(Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land) zustimmend zur
Kenntnis.
1. Der Landkreis Würzburg beschafft im Rahmen seiner
gesetzlichen Aufgaben eine Dekontaminationseinheit zur Dekontamination von
Personen und Fahrzeugen. Die Einheit wird in Zusammenarbeit mit dem
Veterinäramt des Landratsamtes Würzburg auch für die Tierseuchenbekämpfung
eingesetzt.
Die Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt,
die Ausschreibung für die Beschaffung einer Dekontaminationseinheit für
Personen und Fahrzeugen durchzuführen.
Der Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter
Ausschreibung die Beschaffung der Dekon-Ausstattung zu tätigen und die
entsprechenden Verträge zu schließen.
2. Der Landkreis Würzburg beschließt für die
Ölschadensbekämpfung auf Gewässer im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplans
bis zu vier Mehrzweckboote zu fördern.
Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die
Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall
festzulegenden
Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses
orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 30 %
der staatlichen Zuwendung.
Beschlussvorschlag zu Punkt 9 – Einsatzlogistik
und Infrastruktur (Priorität 1)
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion
zur Einsatzlogistik und Infrastruktur zustimmend zur Kenntnis.
Der Landkreis Würzburg beschließt „Logistikfahrzeuge“ im Rahmen seiner
gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des
Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern.
Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des
Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises
einen im Einzelfall festzulegenden Zuschuss zur Fahrzeug- und
Gerätebeschaffung.
Die Höhe des Zuschusses
orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 75 %
der staatlichen Zuwendung.
Beschlussvorschlag zu Punkt 10 – Schaffung von
Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum (Priorität 1)
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion
zu Erweiterung der Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum zustimmend zur
Kenntnis.
Der Landkreis Würzburg beschließt, das
Feuerwehrzentrum Klingholz zu erweitern.
Die Verwaltung des Landratsamtes Würzburg erhält den
Auftrag, eine Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zu erstellen und diese im
Bauausschuss am 09.11.2020 mit den Beschlussvorschlägen zur Freigabe einer
Planungserstellung im Hinblick auf die Erteilung einer Baugenehmigung, zur
Erstellung der Ausführungsplanung und zur Vorbereitung der Ausschreibung
vorzustellen.
12. Vollzeitstelle
„Technischer Sachbearbeiter Feuerwehr“ für das Feuerwehrzentrum und die
Brandschutzdienststelle des Landkreises Würzburg
12.1. Ist-Stand
Das Feuerwehrzentrum des Landkreises Würzburg wurde im Jahr 2010
ursprünglich als zentrale Atemschutzwerkstatt und als Schulungszentrum für die
Feuerwehren des Landkreises in Betrieb genommen. Neue und zusätzliche Aufgaben
der Kreisbrandinspektion, des Landkreises und der Feuerwehren haben dazu
geführt, dass das Feuerwehrzentrum seit dieser Zeit in baulich sukzessive den
Erfordernissen angepasst und erweitert wurde. Seit 2016 ist dort auch die
Funkwerkstatt mit der Technisch Taktischen Betriebsstelle für den Digitalfunk.
Zusätzlich sind Fahrzeuge des Katastrophenschutzes (z. B. Gerätewagen
Hochwasser, Sandsackfüllmaschine usw.) sowie weitere Ausrüstung für den
Katastrophenschutz untergebracht. Die Aufgaben im Bereich der Wartung und
Prüfung sowohl der Fahrzeuge und Geräte als auch der baulichen Einrichtung haben
sich seit der Inbetriebnahme im Jahr 2010 mehr als verdoppelt.
Im Bereich der Atemschutzwerkstatt hat sich die Anzahl der
Atemschutzgeräte in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt, die Typenvielfalt
hat zugenommen und die Hersteller und Prüfvorschriften sind umfangreicher.
Derzeit gibt es bei den 112 Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis knapp 700
Atemschutzgeräte, rund 1.050 Lungenautomaten, rund 1.500 Atemschutzmasken und
knapp 1.300 Atemschutzflaschen.
Nach Abs. 1 und Nr. 19.1.2 Satz 1 VollzBekBayFwG nimmt der Kreisbrandrat
für das Landratsamt auch die Aufgaben der Brandschutzdienststelle wahr.
Diese umfassen neben Stellungnahmen zu Bauvorhaben und der Beratung von
Behörden und Architekten im abwehrenden Brandschutz auch die Überwachung und
Inbetriebnahme von Brandmeldeanlagen, Überwachung, Beschaffung und Einbau der
Schließzylinder für die Feuerwehrschließung „Landkreis Würzburg“ sowie die
Überwachung und Freigabe von Feuerwehrplänen. Durch die Brandschutzdienststelle
werden im Landkreis Würzburg derzeit über 150 Sonderobjekte mit
Brandmeldeanlagen verwaltet.
Die Aufgaben im Feuerwehrzentrum Klingholz werden zurzeit durch
ehrenamtliche Kräfte durchgeführt und können in der Regel nur in den
Abendstunden oder am Wochenende erfüllt werden.
Die Funktion des Kreisbrandrates ist im Landkreis Würzburg ebenfalls
ehrenamtlich besetzt (80 % Freistellung). Viele Aufgaben der
Brandschutzdienststelle speziell zur Überwachung und Inbetriebnahme von
Brandmeldeanlagen können nur während der Regelarbeitszeit durchgeführt werden.
Derzeit können Wartungs-, Prüfungs- und Überwachungsaufgaben im
Feuerwehrzentrum und der Brandschutzdienststelle leider nicht fristgerecht bzw.
im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, da in erster Linie die
Einsatzbereitschaft der Feuerwehren und die dazu erforderlichen Arbeiten durch
die ehrenamtlichen Kräfte sichergestellt werden müssen.
Durch eine Vollzeitkraft als „Technischer Sachbearbeiter Feuerwehr“
könnten viele Aufgaben im Feuerwehrzentrum und Aufgaben der
Brandschutzdienststelle im Laufe des Tages erledigt und so das Ehrenamt
entlastet und vorgeschriebene Überwachungsaufgaben tagsüber wahrgenommen
werden.
12.2 Tätigkeitsbeschreibung
Technischer
Sachbearbeiter Feuerwehr (m/w/d)
Vollzeit (39 Std./Woche).
Die Vergütung erfolgt nach EG 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen
Dienst (TVöD).
Aufgabenschwerpunkte sind:
·
Prüfung, Wartung und Pflege von Fahrzeugen und
Einsatzgeräten
·
Durchführung kleinerer Reparaturen an Fahrzeugen
und Gerätschaften
·
Mitarbeit in der Atemschutz- und Funkwerkstatt
·
Mitwirkung bei der Gebäudeunterhaltung
·
Führen von Prüflisten und Prüfbüchern
·
Überwachung der Prüf- und Wartungstermine von
Ausrüstungsgegenständen
·
Bestandsverwaltung der Feuerwehr- und
Katastrophenschutzausrüstung
·
Bestandsverwaltung und Beschaffung von Persönlicher
Schutzausrüstung
·
Durchführung von Logistikfahrten (Reparaturen, TÜV,
für den Atemschutzpool u. ä.)
·
Mitarbeit in der Brandschutzdienststelle bei der
Inbetriebnahme und Überwachung von Brandmeldeanlagen und Feuerwehrplänen
·
Unterweisung der Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr an technischen Geräten
Voraussetzungen:
·
eine abgeschlossene Ausbildung in einem
handwerklichen/technischen Beruf
·
Organisationsvermögen, Teamfähigkeit,
Verantwortungsbereitschaft
·
gute PC Kenntnisse (MS Office)
·
Voraussetzung zur Erlangung oder bereits erlangte G
26.3 Bescheinigung
·
eine abgeschlossene Ausbildung zum Gerätewart (nach
FwDV 2 Ziffer 3.8), zum Atemschutzgerätewart (FwDV 2 Ziffer 3.9) oder die
Bereitschaft, diese zeitnah zu absolvieren
·
die Mitgliedschaft bzw. Bereitschaft zur aktiven
Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr
·
eine gültige Fahrerlaubnis der Klassen B und C/CE,
Beschlussvorschlag
– Vollzeitstelle „Technischer Sachbearbeiter Feuerwehr“ für das
Feuerwehrzentrum und die Brandschutzdienststelle (Priorität 1)
Der
Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zustimmend zur
Kenntnis.
Der
Kreisausschuss empfiehlt die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle für das
Feuerwehrzentrum Klingholz und die Brandschutzdienstelle.
Der
Aufgabenbereich der Stelle ist mit dem Kreisbrandrat abzustimmen und genau zu
definieren.
Beschlüsse:
Beschluss
zu den Punkten 1 bis 4 – Einführung und
Umsetzung eines Feuerwehrbedarfsplans für den Landkreis Würzburg (Priorität 1)
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der
Kreisbrandinspektion zum Feuerwehrbedarfsplan für den Landkreis Würzburg
zustimmend zur Kenntnis.
Der Landkreis Würzburg beschließt die Einführung und
Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes für den Landkreis Würzburg mit den
Aufgabenfeldern
·
Einsatzleitung/-koordination
bei größeren Einsätzen
·
Hubrettungsfahrzeuge
(Drehleiter) als Arbeitsgerät
·
Technische
Hilfeleistung in größerem Umfang
·
ABC-Gefahrenabwehr
nach ABC-Konzept Bayern (Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer
und Land)
·
Einsatzlogistik
und Infrastruktur
·
Erweiterung
Feuerwehrzentrum zum Katastrophenschutzzentrum
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach den
Prioritätsstufen 1-3:
·
Prioritätsstufe 1 dringend erforderlich
·
Prioritätsstufe 2 in den nächsten fünf Jahren
·
Prioritätsstufe 3 in den nächsten zehn Jahren
Der Feuerwehrbedarfsplan ist in zeitlichen
Abständen von fünf Jahren zu prüfen und fortzuschreiben.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss-Nr.: KA/2020.09.16/Ö-2
Zur weiteren Veranlassung an KBR – Herr
Reitzenstein
Zur Kenntnis an GB 1, FB 13
Troll Eberth
Protokollführer/in Vorsitzende/r
Beschluss zu Punkt 5 - Beschaffung Einsatzleitwagen
(Priorität 1)
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der
Kreisbrandinspektion zur Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) für den
Landkreis Würzburg zustimmend zur Kenntnis.
Der Landkreis Würzburg beschafft in den Jahren 2021
und 2022 für die Einsatzführung bei Großschadenslagen und im Katastrophenschutz
zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) im Rahmen des
Katastrophenschutz-Zuschussprogramms 2019/2020 – Anlage 1: Förderprogramm Einsatzleitwagen
(ELW) der ÖEL/UG-ÖEL (AZ: D4-2258-6-18).
Die Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt,
für das zweite Fahrzeug einen Zuschussantrag bei der Regierung von Unterfranken
zu stellen und die Ausschreibung für die Beschaffung von zwei Fahrzeugen
durchzuführen.
Der Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter
Ausschreibung die Beschaffung der Fahrzeuge zu tätigen und die entsprechenden
Verträge zu schließen.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss-Nr.: KA/2020.09.16/Ö-2
Zur weiteren Veranlassung an FB 13
Zur Kenntnis an ZB, GB 1, KBR – Herr
Reitzenstein, KrPA
Troll Eberth
Protokollführer/in Vorsitzende/r
Beschlussvorschlag
zu Punkt 6 - Förderung von Hubrettungsfahrzeugen (Priorität 2)
Der
Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zur Förderung
von Hubrettungsfahrzeugen zustimmend zur Kenntnis.
Der
Landkreis Würzburg beschließt, „Hubrettungsfahrzeugen als
Arbeitsgeräte“ im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen
Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern.
Der
Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die
Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall
festzulegenden Zuschuss zur Fahrzeug- und Gerätebeschaffung.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen
Zuwendung und beträgt 75 % der staatlichen Zuwendung.
Debatte:
Landrat Eberth schlägt nach umfangreicher
Diskussion vor den Beschlussvorschlag ab Absatz 3 wie folgt zu ändern:
Der
Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die
Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen einmaligen
Beschaffungs-/Ersatz-beschaffungs-Zuschuss von 75 % des staatlichen Zuschusses
und für die jährlichen Aufwendungen einen Pauschalförderbetrag von 5.000 €,
welcher Mitte des Jahres an die jeweilige Gemeinde auszuzahlen ist.
Beschluss zu Punkt 6 - Förderung von
Hubrettungsfahrzeugen (Priorität 2)
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion
zur Förderung von Hubrettungsfahrzeugen zustimmend zur Kenntnis.
Der Landkreis Würzburg beschließt, „Hubrettungsfahrzeugen als
Arbeitsgeräte“ im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen
Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern.
Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des
Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises
einen einmaligen Beschaffungs-/Ersatz-beschaffungs-Zuschuss von 75 % des
staatlichen Zuschusses und für die jährlichen Aufwendungen einen
Pauschalförderbetrag von 5.000 €, welcher Mitte des Jahres an die jeweilige
Gemeinde auszuzahlen ist.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss-Nr.: KA/2020.09.16/Ö-2
Zur weiteren Veranlassung an FB 13, ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB, GB 1, KBR – Herr
Reitzenstein, KrPA
Troll Eberth
Protokollführer/in Vorsitzende/r
Beschluss zu Punkt 7 – Technische Hilfeleistung im
größeren Umfang (Priorität 2-3)
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion
zum Konzept Technische Hilfeleistung im großen Umfang zustimmend zur Kenntnis.
Der Landkreis Würzburg beschließt, zur Erfüllung
seiner gesetzlichen Aufgaben für die Technische Hilfeleistung in größerem
Umfang drei Rüstwagen und ein Wechselladerfahrzeug mit Kran zu beschaffen und
zu unterhalten.
Die Beschaffung des Wechselladerfahrzeuges mit Kran
und die Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens erfolgt nach Prioritätsstufe 2 –
Rüstwagen bzw. Prioritätsstufe 3 – Wechsellader mit Kran.
Die Verwaltung des Landkreises wird beauftragt,
rechtzeitig Haushaltsmittel einzuplanen und dem Kreisausschuss im Einzelfall
zur Entscheidung vorzulegen.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss-Nr.: KA/2020.09.16/Ö-2
Zur weiteren Veranlassung an FB 13, ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB, GB 1, KBR – Herr
Reitzenstein, KrPA
Troll Eberth
Protokollführer/in Vorsitzende/r
Beschlussvorschlag zu Punkt 8 - ABC-Gefahrenabwehr
nach ABC-Konzept Bayern
(Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf
Gewässer und Land) (Priorität 1 bis 3)
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der
Kreisbrandinspektion zur ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern
(Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land) zustimmend zur
Kenntnis.
1. Der Landkreis Würzburg beschafft im Rahmen seiner
gesetzlichen Aufgaben eine Dekontaminationseinheit zur Dekontamination von
Personen und Fahrzeugen. Die Einheit wird in Zusammenarbeit mit dem
Veterinäramt des Landratsamtes Würzburg auch für die Tierseuchenbekämpfung
eingesetzt.
Die Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt,
die Ausschreibung für die Beschaffung einer Dekontaminationseinheit für
Personen und Fahrzeugen durchzuführen.
Der Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter
Ausschreibung die Beschaffung der Dekon-Ausstattung zu tätigen und die
entsprechenden Verträge zu schließen.
2. Der Landkreis Würzburg beschließt für die
Ölschadensbekämpfung auf Gewässer im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplans
bis zu vier Mehrzweckboote zu fördern.
Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die
Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall
festzulegenden
Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses
orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 30 %
der staatlichen Zuwendung.
Debatte:
Kreisrat Juks stellt den Antrag die Höhe des Zuschusses von 30 %
auf 50 % der staatlichen Zuwendung zu erhöhen.
Landrat Eberth lässt über den Antrag von Kreisrat Juks mit
folgendem Ergebnis abstimmen:
2 Ja 13
Nein
Damit ist der
Antrag abgelehnt.
Kreisrat
Jungbauer regt eine Sammelbestellung der Boote an.
Landrat Eberth begrüßt den Vorschlag von Kreisrat Jungbauer lässt
sodann über den erweiterten Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss zu Punkt 8 - ABC-Gefahrenabwehr
nach ABC-Konzept Bayern
(Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf
Gewässer und Land) (Priorität 1 bis 3)
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der
Kreisbrandinspektion zur ABC-Gefahrenabwehr nach ABC-Konzept Bayern
(Gefährliche Stoffe und Güter/Ölschaden auf Gewässer und Land) zustimmend zur
Kenntnis.
1. Der Landkreis Würzburg beschafft im Rahmen seiner
gesetzlichen Aufgaben eine Dekontaminationseinheit zur Dekontamination von
Personen und Fahrzeugen. Die Einheit wird in Zusammenarbeit mit dem
Veterinäramt des Landratsamtes Würzburg auch für die Tierseuchenbekämpfung
eingesetzt.
Die Verwaltung des Landratsamtes wird beauftragt,
die Ausschreibung für die Beschaffung einer Dekontaminationseinheit für
Personen und Fahrzeugen durchzuführen.
Der Landrat wird ermächtigt, nach erfolgter
Ausschreibung die Beschaffung der Dekon-Ausstattung zu tätigen und die
entsprechenden Verträge zu schließen.
2. Der Landkreis Würzburg beschließt für die
Ölschadensbekämpfung auf Gewässer im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des
Feuerwehrbedarfsplans bis zu vier Mehrzweckboote zu fördern.
Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die
Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall
festzulegenden
Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses
orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 30 %
der staatlichen Zuwendung.
Eine Sammelbeschaffung der Mehrzweckboote ist in
enger Abstimmung mit den zuständigen bzw. sich bereiterklärenden Feuerwehren
und Gemeinden anzustreben.
Die Möglichkeit eines interkommunalen
Zusammenarbeitszuschusses soll geprüft werden.
14 Ja 1 Nein
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Beschluss-Nr.: KA/2020.09.16/Ö-2
Zur weiteren Veranlassung an FB 13, ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB, GB 1, KBR – Herr
Reitzenstein, KrPA
Troll Eberth
Protokollführer/in Vorsitzende/r
Beschluss zu Punkt 9 – Einsatzlogistik
und Infrastruktur (Priorität 1)
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der
Kreisbrandinspektion zur Einsatzlogistik und Infrastruktur zustimmend zur
Kenntnis.
Der Landkreis Würzburg beschließt „Logistikfahrzeuge“ im Rahmen seiner
gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des
Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern.
Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des
Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises
einen im Einzelfall festzulegenden Zuschuss zur Fahrzeug- und Gerätebeschaffung.
Die Höhe des Zuschusses
orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendung und beträgt 75 %
der staatlichen Zuwendung.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss-Nr.: KA/2020.09.16/Ö-2
Zur weiteren Veranlassung an ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB, GB 1, FB 13, KBR – Herr
Reitzenstein, KrPA
Troll Eberth
Protokollführer/in Vorsitzende/r
Beschlussvorschlag
zu Punkt 10 – Schaffung von Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum (Priorität
1)
Der
Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zu Erweiterung
der Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum zustimmend zur Kenntnis.
Der
Landkreis Würzburg beschließt, das Feuerwehrzentrum Klingholz zu erweitern.
Die
Verwaltung des Landratsamtes Würzburg erhält den Auftrag, eine Entwurfsplanung
mit Kostenschätzung zu erstellen und diese im Bauausschuss am 09.11.2020 mit
den Beschlussvorschlägen zur Freigabe einer Planungserstellung im Hinblick auf
die Erteilung einer Baugenehmigung, zur Erstellung der Ausführungsplanung und
zur Vorbereitung der Ausschreibung vorzustellen.
Debatte:
Kreisrat Juks ist der Meinung, dass sich die Erweiterung des
Feuerwehrzentrums finanziell schwierig erweisen könne, da die Gemeinden künftig
weniger Einnahmen erwarten müssen.
Landrat Eberth schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu
ändern und den Satz „Der Landkreis Würzburg beschließt, das Feuerwehrzentrum
Klingholz zu erweitern.“ zu streichen. Die Entscheidung solle zu einem späteren
Zeitpunkt nach Vorlage einer Entwurfs- und Kostenplanung dem Kreisausschuss zur
Entscheidung vorgelegt werden.
Kreisrat Hansen stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag
aufrechtzuerhalten.
Landrat Eberth lässt über den Antrag von Kreisrat Hansen mit
folgendem Ergebnis abstimmen:
4 Ja 11
Nein
Damit ist der
Antrag von Kreisrat Hansen abgelehnt.
Landrat Eberth lässt sodann über den geänderten
Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss zu Punkt 10 – Schaffung von
Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum (Priorität 1)
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der
Kreisbrandinspektion zu Erweiterung der Lagermöglichkeiten im Feuerwehrzentrum
zustimmend zur Kenntnis.
Die Verwaltung des Landratsamtes Würzburg erhält den
Auftrag, eine Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zu erstellen und diese im
Bauausschuss am 09.11.2020 mit den Beschlussvorschlägen zur Freigabe einer
Planungserstellung im Hinblick auf die Erteilung einer Baugenehmigung, zur
Erstellung der Ausführungsplanung und zur Vorbereitung der Ausschreibung
vorzustellen.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss-Nr.: KA/2020.09.16/Ö-2
Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5
Zur Kenntnis an ZB, GB 1, FB 13, KBR – Herr
Reitzenstein, KrPA
Troll Eberth
Protokollführer/in Vorsitzende/r
Beschluss –
Vollzeitstelle „Technischer Sachbearbeiter Feuerwehr“ für das Feuerwehrzentrum
und die Brandschutzdienststelle (Priorität 1)
Debatte:
In der folgenden Diskussion ist man sich einig, dass sich in den letzten Jahren der Aufgabenbereich stark verändert habe und vielseitiger sei. Die Zahl der Atemschutzgeräte sowie der Digitalfunkgeräte habe enorm zugenommen. Brandmeldeanlagen können im Moment nur unzureichend überwacht werden, da die nötige Zeit dafür fehle. Eine hauptamtliche Stelle würde das Ehrenamt entlasten.
Der Kreisausschuss nimmt die
Ausführungen der Kreisbrandinspektion zustimmend zur Kenntnis.
Der Kreisausschuss empfiehlt
die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle für das Feuerwehrzentrum Klingholz
und die Brandschutzdienstelle.
Der Aufgabenbereich der
Stelle ist mit dem Kreisbrandrat abzustimmen und genau zu definieren.
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Beschluss-Nr.: KA/2020.09.16/Ö-2
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 1, KBR – Herr Reitzenstein
Zur Kenntnis an S,
ZB, GB 1, KrPA
Troll Eberth
Protokollführer/in Vorsitzende/r