Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Ortsgruppe Reichenberg des Bund Naturschutz in Bayern e. V. betreut seit vielen Jahren die Amphibienwanderung entlang der WÜ 29 zwischen Kist und Reichenberg. Seit einiger Zeit hat sich eine neue Krötenpopulation an einer anderen Stelle weiter in Richtung Kist etabliert. Während der Wanderungszeit überqueren tägliche mehrere hundert Tiere die Straße, die in diesem Bereich sehr unübersichtlich und kurvenreich ist. Die Ortsgruppe Reichenberg im Bund Naturschutz hat bisher dort keine Amphibien "über die Straße getragen" um ihre Mitglieder nicht zu gefährden. Die Helfer müssten die Straße und die Leitplanken mehrmals überqueren. Dies hat zur Folge, dass während der Wanderungszeit mehrere hundert Tiere täglich auf der Straße überfahren werden.

 

Die Ortsgruppe Reichenberg im Bund Naturschutz hat deshalb den Antrag gestellt in diesem Bereich Amphibientunnel anzulegen, damit eine sichere Wanderungsbewegung der Kröten möglich wird ohne dabei die Helfer zu gefährden. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird dieses Anliegen voll umfänglich unterstützt und dessen Dringlichkeit auch bestätigt. Eine Kostenschätzung, unter Zugrundelegung der vom Straßenbauamt übermittelten Anhaltswerte (Amphibiendurchlass Körper + Einbau ca. 1.000,- €/lfdm, Leiteinrichtung Körper + Einbau ca. 100 €/lfdm) führte zu dem Ergebnis, dass für die Leiteinrichtung sowie für die 4 erforderlichen Amphibiendurchlässe mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 80.000 € bzw. 120.000 € (bei beidseitiger Leiteinrichtung) zu rechnen wäre.

 

Der Bund Naturschutz hat mit E-Mail vom 03.03.2020 den Vorschlag unterbreitet, anstelle der baulichen Leiteinrichtung mobile Amphibienzäune zu stellen. Den jährlichen Auf- und Abbau dieser mobilen Einrichtung würde der Bund Naturschutz übernehmen. Unter dieser Voraussetzung wäre nur die Herstellung der 4 Durchlässe mit einem Kostenaufwand von rund 40.000 € erforderlich. Zu Bedenken ist hier jedoch, dass der jährliche Auf- und Abbau durch den BN nur solange sichergestellt ist, als sich auch künftig im ausreichenden Umfang entsprechende Helfer hierfür finden. Eine spätere Übernahme dieser Arbeiten durch das Straßenbauamt ist aufgrund aktueller Erfahrungswerte eher nicht zu erwarten.

 

Die Kreisstraße WÜ 29 wurde erst im Jahre 2017 neu ausgebaut, indem ein Deckenbau mit Querneigungsanpassung mittels Deckenprofilierung in einzelnen Abschnitten durchgeführt wurde. Die Kosten hierfür betrugen insgesamt ca. 400.000,00 €. Zur Umsetzung der Maßnahme müsste die Straße an 4 Stellen wieder auf der gesamten Breite aufgegraben werden.

 

Nach Auskunft der Regierung von Unterfranken wäre eine Förderung der Maßnahme aus Naturschutzmitteln nicht von vornherein ausgeschlossen. Ob und in welchem Umfang eine Förderung im konkreten Fall tatsächlich möglich ist, wäre aber erst im Rahmen eines entsprechenden Förderantragsverfahrens zu klären. Voraussetzung hierfür wäre allerdings zunächst die mit Kosten verbundene Ausarbeitung einer Planung und konkreten Kostenermittlung. Die nach den Landschaftspflegerichtlinien vorgesehene Förderquote liegt für derartige Maßnahmen üblicherweise bei 70 %.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1

 

Der Ausschuss sieht die Notwendigkeit der Amphibienschutzmaßnahme und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer konkreten Planung und Kostenschätzung für dieses Projekt.

 

oder

 

Alternative 2

 

Die Herstellung einer entsprechenden Amphibienschutzmaßnahme wäre zwar wünschenswert, jedoch soll dieses Projekt aufgrund der zu erwartenden Kosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt werden.

 

 

Debatte:

 

Geschäftsbereichsleiterin Hellstern erläutert den Sachverhalt und zeigt einige Beispielbilder von Amphibiendurchlässen.

 

Landrat Eberth fasst die Problematik nochmal zusammen und erläutert den Vorschlag der Verwaltung.

 

In der anschließenden Diskussion wird darauf hingewiesen, dass gerade in diesem Bereich viele Tiere überfahren werden und dass deshalb eine akute und langfristige Lösung gefunden werden müsse. Wünschenswert wären eine langfristige Tunnellösung und die Leiteinrichtung. Es wird nachgefragt, inwieweit es baulich möglich wäre, unterhalb der Leitplanke Bleche anzubringen, die eine Leitfunktion und eine Schutzwirkung haben. Weiterhin wäre wünschenswert, dass die Straße durch den Einbau keinen Schaden nehme, die nach dem Winter zu Aufplatzungen und Senkungen führen könnten. Bei künftigen Neubau oder Straßenbaumaßnahmen solle auf derartige Problematiken geachtet werden.

 

Landrat Eberth schlägt vor, zunächst die Förderfähigkeit bei der Regierung anzufragen, auf den Bund Naturschutz zuzugehen und eine finanzielle Unterstützung zu ersuchen und nachzufragen, inwieweit sich der Bund Naturschutz nochmals einen Einsatz vorstellen könnten und wenn ja, wie dieser aussehen könnte, wenn eine mittel- bis langfristige Variante zur Verfügung gestellt werde.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss sieht die Notwendigkeit der Amphibienschutzmaßnahme und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer konkreten Planung und Kostenschätzung für dieses Projekt. Diese beinhaltet die intensive Prüfung der Förderfähigkeit bei der Regierung von Unterfranken, die Kontaktaufnahme beim Bund Naturschutz und Anfrage hinsichtlich einer finanziellen Beteiligung sowie die Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt und der Planung mit einem dauerhaften Zaun.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 5, FB 51

 

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