Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:    Übersicht der Organisationsbudgets, Überschreitungen der Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit und der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab 100.000,00 €

 

 

Sachverhalt:

 

Bei einem organisationsbezogenen Haushalt sind die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushalt nichts anderes bestimmt ist (§ 20 Abs. 1, Satz 1 KommHV-Doppik). Deckungsfähigkeit bedeutet, dass die Ansätze für Aufwendungen zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. die Ansätze für Auszahlungen zur Deckung von Mehrauszahlungen an anderer Stelle herangezogen werden dürfen. Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung führen (§ 20 Abs. 1, Satz 2 KommHV-Doppik).

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses des Landkreises Würzburg für das Jahr 2019 wurde festgestellt, dass bei einigen Organisationsbudgets die Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen (Position S2 in den Teilergebnisrechnungen) bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Position S5 in den Teilfinanzrechnungen) überschritten wurden. Eine Deckung der ordentlichen Aufwendungen bzw. der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Rahmen des Organisationsbudgets nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 KommHV-Doppik ist in diesen Fällen nicht möglich.

 

In der Anlage sind die Organisationsbudgets aufgeführt, bei denen die Überschreitung dieser Ansätze (Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) um mindestens 100.000,00 € erfolgte.

 

Im Bereich Personal und Organisation (SFB 1) kam es zu einer Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen (Teilergebnisrechnung S2) um 2.881.461,59 €. Diese Überschreitung liegt vor allem an den Mehraufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen durch die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen (ca. 3,0 Mio. €). Die Pensionsrückstellungen müssen nach § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KommHV-Doppik gebildet werden, um die künftigen Pensionslasten abbilden zu können. Grundlage dieser Werte ist ein versicherungsmathematisches Gutachten der Bayerischen Versorgungskammer, welches vom Landkreis Würzburg jährlich angefordert wird. Die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger waren erheblich höher als die vorgesehenen Planansätze.

 

Der Ansatz für die ordentlichen Aufwendungen (Teilergebnisrechnung S2) beim Fachbereich Straßenverkehrs-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde (FB 16a und FB 16b) wurde um 116.964,93 € überschritten. Grund hierfür war die Überschreitung der Personalaufwendungen um ca. 71 T€ vor allem im Bereich der Führerscheinstelle. Zudem kam es bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu einer Überschreitung von 26 T€ und bei den bilanziellen Abschreibungen zu einer Überschreitung um ca. 20 T€.

 

Es wird daher vorgeschlagen dem Kreistag eine Empfehlung zur Bewilligung der in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen auszusprechen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu bewilligen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Schebler, stellv. Fachbereichsleiter Finanzen und Controlling, erläutert den Sachverhalt.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu bewilligen.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA