Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss hat sich in seinen Sitzungen vom 05.03.2018, 14.05.2018 und 03.06.2019 mit diesem Thema befasst.

 

Auf die Sitzungsvorlagen zu den Sitzungen des Umwelt- und Bauausschusses vom 05.03.2018, 14.05.2018 und 03.06.2019 und die Vorstellung des Themas in diesen Sitzungen wird verwiesen.

 

Im Rahmen der Ausführung der Hauptmaßnahme musste festgestellt werden, dass sich ca.
20 m weiter westlich noch kleinere Blockschutthalden mit labil auflagernden Blöcken befinden. Es musste daher zur Abwendung dieser Gefährdungslage ein sofortiger Auftrag an die ausführende Baufirma erteilt werden, was formell durch Nachtragsvereinbarung vom 19.06.2020 erfolgte. Im Einzelnen wurde die Steinschlagschürze (Höhe = 2 m) auf ca. 24 m verlängert.

 

Herr Landrat Eberth hat auf Grundlage des § 45 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages die Fa. Bremer Schutz-Verbauungen im Wege der dringlichen Anordnung mit der Durchführung der Beräumung dieser Steinblöcke durch Nachtragsvereinbarung beauftragt.

Eine erneute Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten hätte im Übrigen zu erheblich höheren Kosten geführt, denn dies hätte ein erneutes Verbringen der gesamten Baustelleneinrichtung erforderlich gemacht. Mittlerweile ist die gesamte Baumaßnahme abgeschlossen.

 

Darüber hinaus wurde erst zum Zeitpunkt der Bauausführung klar, dass ein höherer Verbrauch an Pressmaterial nötig wurde. Dies hat sich erst nach Durchführung der aus geologischer Sicht notwendigen Ankerzugprüfungen ergeben. Auch andere Mehrungen an Material haben sich ergeben. Dies alles war notwendig, um die Gewährleistung für die Standsicherheit des Fangzaunes und der Träger zu erhalten.

 

Die Kosten für die Verlängerung der Maßnahme und die Mehrung des Materials belaufen sich auf 75.356,67 €. Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden dadurch nicht überschritten.

 

Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Infrastruktur wird nach § 45 Abs. 2 der Geschäftsordnung von dieser Anordnung in Kenntnis gesetzt.

 

 

Debatte

 

Geschäftsbereichsleiterin Hellstern erläutert anhand eines Lageplans den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Infrastruktur nimmt von der dringlichen Anordnung, die Herr Landrat Eberth im Zuge der Felssicherungsmaßnahme Eibelstadt treffen musste, Kenntnis.


Zur weiteren Veranlassung an GB 5, FB 51

 

Zur Kenntnis an ZFB1, KrPA