Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Allgemein:

 

Der Atemschutz ist ein Kernthema der Feuerwehr und inzwischen bei 60 % aller Feuerwehreinsätze Standard. Atemschutzgeräte sind sicherheitsrelevante Einsatzmittel, denn Störungen und Fehlfunktionen können für die Einsatzkraft zu lebensbedrohlichen Situationen führen. 80 % aller Löschfahrzeuge der Feuerwehren im Landkreis Würzburg sind mit Atemschutzgeräten ausgerüstet.

 

Ist-Stand:

 

Derzeit verfügen die Feuerwehren der Landkreisgemeinden über 684 Atemschutzgeräte (d. h. Grundgeräte, Lungenautomaten, Atemschutzmasken, Atemluftflaschen).

 

Für den Atemschutz im Feuerwehrwesen besteht zwischen dem Landkreis Würzburg und den kreisangehörigen Gemeinden seit 1976 ein Rahmenvertrag.

Der Betrieb einer Atemschutzwerkstatt wird nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) als übergeordnete Aufgabe der Landkreise betrachtet. Eigentümer der Atemschutzgeräte sind die jeweiligen Kommunen. Jede Gemeinde zahlt derzeit eine jährliche Kostenpauschale in Höhe von 15 EUR je Atemschutzgerät an den Landkreis Würzburg.          Darin inbegriffen sind Durchgänge in der Atemschutzstrecke der Atemschutzwerkstatt, Ausbildung Atemschutz sowie Lohnkosten für Prüfung, Wartung und Reparatur. Nach der Benutzung der Atemschutzgeräte erfolgt die Wartung und Reparatur teilweise in der Atemschutzwerkstatt des Landkreises Würzburg. Die Kosten für Ersatzteile werden den Gemeinden gesondert berechnet. Nicht im Rahmenvertrag geregelt ist allerdings die Überwachung/Prüfung der Atemschutzgeräte zwecks Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren. Der Landkreis Würzburg trägt insbesondere die Personalkosten und die Kosten für die Einrichtung der Atemschutzwerkstatt. Betrieben wird die Atemschutzwerkstatt von vier ehrenamtlichen Kreisbrandmeistern (4 Std./Woche).

 

Bei der Geräteausstattung sind vier Hersteller und je Hersteller bis zu fünf Gerätetypen vorhanden. Der Gerätebestand hat Normaldruck- und Überdrucktechnik und keinen einheitlichen Anschluss der Masken und Lungenautomaten. Jedes Atemschutzgerät, jeder Lungenautomat und jede Atemschutzmaske muss nach jedem Gebrauch bzw. mindestens einmal im halben Jahr geprüft werden.

Eine Grundüberprüfung der Atemschutzgeräte und Lungenautomaten hat alle sechs Jahre zu erfolgen. Der Kostenaufwand hierfür beträgt ca. 480 EUR pro Atemschutzgerät. Ersatzteile für die Atemschutzgeräte müssen für die unterschiedlichen Gerätetypen vorgehalten und der jeweilige Atemschutzgerätewart für die unterschiedlichen Gerätetypen geschult werden. Die Atemschutzgerätewarte müssen für jeden Hersteller zertifiziert sein. Schulungen der Atemschutzgerätewarte sind alle drei Jahre notwendig. Der Kostenaufwand liegt bei ca. 1.500 EUR je Schulung. Sehr kostenintensiv ist ferner die Vorhaltung von Ersatzteilen und Ersatzgeräten der unterschiedlichen Herstellertypen und Systeme.

Unvorteilhaft sind außerdem die zahlreichen Fahrten der Feuerwehren zur Atemschutzwerkstatt nach Reichenberg-Klingholz zwecks Abgabe und Mitnahme der Atemschutzgeräte einschließlich Ersatzgeräten.

 

Soll-Konzept:

 

Das Konzept sieht vor, dass für sämtliche Atemschutzgeräte und -masken der Feuerwehren im Landkreis Würzburg eine einheitliche Neuanschaffung eines Modelltyps von einem Hersteller erfolgt.

Zusätzlich sollen Reservegeräte angeschafft werden und so ein Atemschutzgerätepool geschaffen werden. Die Atemschutzwerkstatt des Landkreises sorgt weiterhin für die Wartung, Pflege und Einsatzbereitschaft der Geräte.

 

            Vorteile des Atemschutzpools:

 

  • Minimierung vorzuhaltender Sicherheitsreserven

 

  • Entlastung von Feuerwehren und Kommunen

 

  • Wegfall von Ausschreibungen und Beschaffungen in den Verwaltungen der Kommunen

 

  • Hohe Kosteneinsparung und Qualitätsverbesserung

 

  • Finanzieller Vorteil durch hohe Stückzahl im Einkauf der Atemschutzgeräte

 

  • Evtl. Fördermöglichkeiten aus dem Bereich „Interkommunale Zusammenarbeit“

 

  • Einheitliche Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger

 

  • Erleichterung der Einsatzstellenlogistik durch gleichartige Atemschutzgeräte und Systeme

 

  • Erleichterung der Ausbildung durch gleichartige Atemschutzgeräte und Systeme

 

  • Vollumfängliche Einhaltung der Prüfvorschriften

 

  • Möglichkeit des Austausches der Atemschutztechnik an der Einsatzstelle

 

  • Qualitätssicherung in der Ausbildung und im Einsatz

 

  • Kosteneinsparung für Fortbildung Atemschutzgerätewarte

 

  • Kosteneinsparung für Reduzierung von Prüftechnik und Ersatzteilvorhaltung

 

Ablauf der Einführung eines Atemschutzpools:

 

Der Landkreis Würzburg beschafft zentral für die teilnehmenden Kommunen (Kommunen bleiben Eigentümer der Geräte) in einer europaweiten Ausschreibung ca. 600 - 700 Atemschutzgeräte.

Dazu wird zwischen den Kommunen und dem Landkreis Würzburg eine entsprechende Zweckvereinbarung geschlossen.

 

In einer weiteren Vereinbarung werden das zur Verfügungstellen der Geräte zum Atemschutzpool, die Wartung, die Lagerung, die Kosten (u. a. für die Beschaffung), die evtl. notwendige Ersatzbeschaffung und die Laufzeit geregelt.

 

Kosten:

 

Derzeit wird bei einer zentralen Beschaffung der o. g. Stückzahl an Atemschutzgeräten von einem Stückpreis von 1.200 EUR - 1.500 EUR ausgegangen.

 

Förderung:

 

Entsprechend der „Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit“ ist gegebenenfalls eine Förderung in Höhe von bis zu 90.000 EUR möglich.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur gemeinsamen Beschaffung und Wartung von Atemschutzgeräten für den Landkreis Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung vorzubereiten und mit den jeweiligen Kommunen und Freiwilligen Feuerwehren abzustimmen. Dazu ist der vorgesehene Ablauf der Einführung eines Atemschutzpools im Landkreis Würzburg gegenüber den Kommunen zu kommunizieren und eine Zweckvereinbarung hinsichtlich der Beschaffung sowie eine weitere Vereinbarung bezüglich der zusätzlichen Details der gemeinsamen Beschaffung und Wartung von Atemschutzgeräten vorzubereiten und dem Kreisausschuss in seiner nächsten Sitzung am 16.09.2020 zur Entscheidung vorzulegen.

 

Außerdem ist ein Zuschussantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen.

 

 

Debatte:

 

Kreisbrandrat Reitzenstein erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.

 

Fragen aus dem Gremium zur weiteren Vorgehensweise, mit den Gemeinden, die nicht am Atemschutzpool teilnehmen, den ausgemusterten Altgeräten, evtl. Umbaumaßnahmen der Fahrzeughalterungen sowie der Übernahme der dadurch entstehenden Kosten werden von Kreisbrandrat Reitzenstein beantwortet.

 

Auf die Frage, inwieweit es Erfahrungsberichte aus anderen Landkreisen gebe, teilt Kreisbrandrat Reitzenstein mit, dass der Landkreis Würzburg als erster Landkreis in Bayern Vorreiter sei, in verschiedenen Städten und bei Berufsfeuerwehren in Bayern, Hessen, Baden Württemberg usw. jedoch dieses System bereits angewandt werde.

 

Landrat Eberth ergänzt dahingehend, dass der Landkreis Würzburg mit dem Feuerwehrzentrum in Klingholz die optimalen Voraussetzungen für dieses System habe. Der Atemschutzpool habe Synergieeffekte für die Gemeinden aber auch für die Feuerwehren. Zudem könne die Einsatzbereitschaft dadurch gestärkt und ausgeweitet werden. Er weist darauf hin, dass die Bereitschaft unter den Feuerwehren relativ groß sei. Die Geräte werden nach und nach ersetzt. Des Weiteren sei mit jeder Gemeinde eine Zweckvereinbarung abzuschließen.

 

Kreisrat Jungbauer weist darauf hin, dass der Landkreis die Gemeinden seit 2004 finanziell mit 45,00 € unterstütze. Er fragt nach, inwieweit in diesem Zusammenhang eine Anpassung der Richtlinie und eine Erhöhung des Zuschusses möglich wäre.

 

Fachbereichsleiter Reitzenberger (Sicherheit und Ordnung) informiert über die aktuelle Ausarbeitung der Zweckvereinbarung. Des Weiteren weist er darauf hin, dass es eine zweite Vereinbarung geben werde, in der der Umgang mit den Geräten geregelt sei sowie die Kosten der Wartung. Er informiert über das weitere Prozedere sowie über die Möglichkeiten der Förderungen.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur gemeinsamen Beschaffung und Wartung von Atemschutzgeräten für den Landkreis Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung vorzubereiten und mit den jeweiligen Kommunen und Freiwilligen Feuerwehren abzustimmen. Dazu ist der vorgesehene Ablauf der Einführung eines Atemschutzpools im Landkreis Würzburg gegenüber den Kommunen zu kommunizieren und eine Zweckvereinbarung hinsichtlich der Beschaffung sowie eine weitere Vereinbarung bezüglich der zusätzlichen Details der gemeinsamen Beschaffung und Wartung von Atemschutzgeräten vorzubereiten und dem Kreisausschuss in seiner nächsten Sitzung am 16.09.2020 zur Entscheidung vorzulegen.

 

Außerdem ist ein Zuschussantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 1, FB 13, KBR Reitzenstein

 

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