Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

Sachverhalt:

 

In Unterfranken gibt es insgesamt vier Frauenhäuser mit 35 Schutzplätzen für Frauen und

41 Plätzen für deren Kinder. Zwei dieser Frauenhäuser sind in Würzburg. In den beiden
Würzburger Frauenhäusern stehen insgesamt 12 Zimmer für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zur Verfügung. Träger dieser beiden Einrichtungen sind der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg sowie der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Unterfranken e. V.

 

Die Zahlen der letzten Jahre zeigen, dass die vorhandenen Plätze für in Not geratene Frauen, vor allem aber auch für in Not geratene Frauen mit Kindern nicht ausreichend sind. Im Durchschnitt der letzten Jahre mussten jeweils mehr als die Hälfte aller Anfragen wegen Vollbelegung abgewiesen werden (u. a. auch ersichtlich aus den Jahresberichten des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Würzburg sowie der Arbeiterwohlfahrt).

 

Grundsätzlich gilt: Wenn Frauen häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, brauchen sie schnelle Hilfe. Wegen der dauernden Überfüllung der Frauenhäuser in der Umgebung ist die Überlegung seitens der Verwaltung, einen Zufluchtsort für Frauen in Not im Landkreis Würzburg mit ca. 6 - 8 Schutzplätzen zu errichten.

 

Folgende Vorarbeiten wurden vorgenommen:

 

13.10.2018

 

Gespräch mit den Verantwortlichen vom Polizeipräsidium Unterfranken. Die Vertreter der
Polizei heben die Notwendigkeit und den Bedarf von weiteren Schutzplätzen im Landkreis Würzburg hervor und sehen es als großen Vorteil, wenn die Betroffenen in der Region untergebracht werden könnten. Aus Sicht der Polizei sind die im Landkreis Würzburg angedachten eventuellen Standorte gut geeignet und auch realistisch.

 

15.10.2018

 

Besprechung der besonderen Problematik mit den Fraktionsvorsitzenden der Kreistagsfraktionen. Zustimmung, das von der Gleichstellungsstelle vorgetragene Konzept zur Errichtung eines Frauenhauses im Landkreis Würzburg weiter zu verfolgen.

 

Anschließend mehrfache Gespräche mit den derzeitigen Trägern der Frauenhäuser in Würzburg, der Arbeiterwohlfahrt und dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg.


18.03.2019

 

Der Kreistag beschließt im Rahmen der Haushaltsberatungen, für 2020 Mittel in Höhe von 1 Mio. € für den Bau eines Frauenhauses in den Finanzplan einzustellen.

 

31.07.2019

 

Gespräch mit dem AWO-Kreisvorsitzenden Herrn Wolfshörndl, dem SKF-Geschäftsführer Herrn Meixner, der Gleichstellungsbeauftragten Frau Schiller und Herrn Wallrapp zum Thema „Auf­­­stockung der vorhandenen Frauenhausplätze in der Region 2 durch Planung eines weiteren Frauenhauses“.

 

04.11.2019

 

Mit Schreiben vom 04.11.2019 teilen der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Unterfranken e.V. sowie der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg in einem gemeinsamen Schreiben mit, dass die Arbeiterwohlfahrt derzeit die Erweiterung ihres bestehenden Frauenhauses in Würzburg plant und sich darauf konzentriert und der Sozialdienst katholischer Frauen für den Betrieb eines weiteren Frauenhauses im Landkreis Würzburg zur Verfügung steht.

 

15.11.2019

 

Mitteilung an die Stadt Würzburg, dass der Landkreis Würzburg die Erweiterungspläne der AWO mit der Option (d. h. mit Dachausbau) unterstützt und mit der erhöhten Personalquote 2 (Personalaufstockung Soz.Päd.) einverstanden ist.

 

18.11.2019

 

In der Kreisausschuss-Sitzung am 18.11.2019 informiert Herr Landrat Nuß über die Entwicklungen zum Thema Frauenhaus und weist darauf hin, dass bei den Haushaltsberatungen 2019
bereits vorsorglich ein Betrag von 1 Mio. € in den Haushalt eingestellt werden soll.

 

09.01.2020

 

Besprechung zum Thema Frauenhaus zwischen Herrn Landrat Nuß und Vertretern des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Würzburg und der Verwaltung.

 

24.01.2020

 

Gespräch mit Frau Behrens, der Leiterin der Gleichstellungsstelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Frau Behrens verweist darauf, dass ein Frauenhaus - auch im ländlichen Gebiet - vom Ministerium sehr begrüßt wird.

 

31.01.2020

 

Mit Schreiben vom 31.01.2020 bekundet der Sozialdienst katholischer Frauen Würzburg e.V. nochmals Interesse am Betrieb eines Frauenhauses im Landkreis Würzburg.


10.02.2020

 

In der Kreistagssitzung am 10.02.2020 unterstreicht Herr Landrat Nuß nochmals die Notwendigkeit des Baus eines Frauenhauses. Der Kreistag beschließt den im Haushalt hierfür vorgesehenen Haushaltsansatz.

 

18.02.2020

 

Seitens der Bundesregierung wird die Notwendigkeit weiterer Schutzplätze für Frauen ebenfalls erkannt und stellt für diesen Bedarf weitere 120 Mio. € zur Verfügung.

 

Veröffentlichung des Investitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ (Zuwendungsgewährung bei grundsätzlichem Einsatz von Eigen- oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 10 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben).

 

09.03.2020

 

Gespräch in einer Landkreisgemeinde zum eventuellen Bau eines Frauenhauses zwischen Herrn Landrat, Herrn Bürgermeister, den Fraktionsvorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen Parteien, Vertretern der Caritas und Vertretern der Verwaltung.

 

26.03.2020

 

Zeitungsbericht in der Main-Post Würzburg mit dem Tenor: Der Landkreis Würzburg setzt sich für mehr Schutzräume für Frauen in Not ein.

 

06.04.2020

 

In der Kreisausschuss-Sitzung am 06.04.2020 wird seitens der Verwaltung darüber informiert, dass es über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln ein Förderprogramm von innovativen Projekten in Bezug auf Frauenhausplätze gäbe. Herr Landrat Nuß würde gerne eine Arbeitsgruppe einrichten, um die Planungen voranzubringen.

 

16.04.2020

 

Mit Schreiben vom 16.04.2020 bestätigt der Landkreis Würzburg gegenüber dem Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Unterfranken e.V., dass die von der AWO geplante Erweiterung als bedarfsgerecht und innovativ angesehen wird.

 

24.04.2020

 

Einreichung Förderanfrage an Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln für ein Frauenhaus mit acht Appartements.


19.06.2020

 

Vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln wird mitgeteilt, dass die Förderanfrage für den Bau eines Frauenhauses die Vorauswahl durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfolgreich durchlaufen hat (nachdem das Land Bayern den Bedarf und die innovative Konzeption befürwortet hat). Gleichzeitig wird aufgefordert, den Förderantrag mit Anlage bis spätestens zum 15.09.2020 bei der Bundesservicestelle einzureichen. Zur Vorbereitung des Förderantrages wird die Bundesservicestelle zeitnah zu einem Koordinierungsgespräch einladen.

 

 

Debatte:

 

Stabsstellenleiter Wallrapp gibt einen Überblick zum aktuellen Sachstand und zur Historie.

 

Kreisrat Jungbauer fragt nach, wie die Einschätzung des Bundesamtes hinsichtlich zweier Förderanträge aus der Region gesehen werde. Wichtig sei hierbei, dass es nicht dazu kommen dürfe, dass sich der Landkreis und die AWO gegenseitig „das Wasser abgraben“.

Als weiteren Punkt spricht er die zur Verfügung gestellten Fördermittel in Höhe von 16 Mio. € auf 4 Jahre für ganz Bayern an. Er fragt nach, inwieweit das Bundesamt bereits Aussagen zur Verteilung getroffen habe.

Des Weiteren wäre es wichtig gewesen, die Politik frühzeitiger mit der Thematik zu befassen.

Positiv sei, dass das Thema seitens der AWO und des SkF erläutert und deren Sichtweise vorgetragen wurde. In deren Ausführungen habe er allerdings zwischen den Zeilen eine gewisse Kritik heraushören können, was die Antragstellung des Landkreises angehe.

 

Herr Wallrapp äußert sich, dass erste Gespräche in der Verwaltung geführt worden seien, nachdem die Politik eingeschalten worden war. Zuvor habe lediglich ein Gespräch mit der Polizei stattgefunden. Anschließend seien sofort die Fraktionsvorsitzenden informiert worden. Des Weiteren sei das Thema mehrfach im Kreistag und Kreisausschuss angesprochen worden.

Er weist darauf hin, dass noch kein konkreter Beschluss gefasst worden sei, sondern lediglich ein Mittelansatz im Haushalt bereitgestellt wurde.

Was den Umbau und die Förderung der AWO Plätze angehe, so werden diese Maßnahmen seitens des Landkreises unterstützt. Dies sei der AWO gegenüber mehrfach schriftlich dargelegt worden und auch gegenüber der Region 2. Sein Kenntnisstand sei, dass auch beide Maßnahmen gefördert werden sollen. In Bezug auf die Fördermittel stehe die Verwaltung eng in Verbindung mit dem Bundesamt.

Dieses habe signalisiert, dass nicht in Anspruch genommene Mittel durch den Landkreis bundesweit weitergereicht werden würden. Man sei darauf bedacht, dass möglichst beide davon profitieren.

 

Kreisrat Jungbauer spricht die zuvor erwähnten Fördergelder von 16 Mio. € auf 4 Jahre in Bayern an und fragt nach, wie es sich mit der Verteilung verhält.

 

Stabsstellenleiter Wallrapp teilt mit, dass die Fördermittel laut Aussage des Ministeriums und der Förderstelle nach dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ verteilt werden.

 

Kreisrat Fiederling fragt nach, inwieweit es der Verwaltung zeitlich möglich sei, einen Antrag bis September zu stellen.

 

Stabsstellenleiter Wallrapp erklärt das Prozedere zur Förderanfrage und zum Förderantrag. Er teilt mit, dass es zunächst ausgereicht habe, eine Absichtserklärung vorzulegen.

 

Kreisrat Lehrieder (MdB) äußert sich, dass er sich nicht vorstellen könne, dass beide Programme bei paralleler Antragstellung durch den Landkreis und die AWO bei diesen begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermitteln weder vom Freistaat noch vom Bundesprogramm Berücksichtigung finden würden. Er fragt nach, inwieweit es möglich sein könnte, dass der Landkreisantrag den Antrag der AWO gefährde.

Des Weiteren möchte er wissen, wie es sich mit den folgenden Betriebskosten verhalte. Er weist darauf hin, dass bisher die vier Kostenträger der Region 2 (Kitzingen, Main-Spessart, Würzburg Stadt und Land) die Betriebskosten übernommen haben.

Weiterhin fragt er nach, inwieweit eine Zusage hinsichtlich der Übernahme der Betriebskosten für einen 3. Standort seitens der Gebietskörperschaften vorliege.

Er spricht den angedachten Standort an. In diesem Zusammenhang sei er der Auffassung, dass gerade die Themen Anonymität, größere Einheit und ein gewisses Maß an Geborgenheit in einer größeren Stadt sinnvoller erscheinen.

 

Hierzu teilt Stabsstellenleiter Wallrapp mit, dass laut Aussage des Bundesamtes die beiden Anträge nicht „zu wider laufen“.

Was die Frage nach dem Betrieb angehe, so sei es richtig, dass dies in der Region 2 aufschlagen würde und dass zu erwarten sei, dass beim Landkreis sicherlich zusätzlich eine gewisse Summe „hängebleiben“ werde.

 

Stellv. Landrätin Heußer fragt nach, wie sich die anderen Landkreise und die Stadt zur Idee des Landkreises geäußert hätten, da dies Rückschlüsse auf deren eventuelle Beteiligung schließen lasse.

 

Stabsstellenleiter Wallrapp teilt mit, das bereits Gespräche mit den Kostenträgern geführt worden seien, die Idee grundsätzlich begrüßt werde und dass die Notwendigkeit gesehen werde.

 

Landrat Eberth ergänzt die Aussage dahingehend, dass die Kreispolitik erkannt habe, dass dies ein Thema sei, das alle aufgreifen müssen und auch mehr dafür getan werden müsse, als bisher schon erfolgt sei.

Deshalb sei die Aussage des Kreisausschusses an den Träger heute elementar wichtig, inwieweit der Landkreis einer Erweiterung in der Region positiv gegenüberstehe und bereit sei, den erhöhten Zuschussbedarf – der sich zwangsläufig durch die Platzerhöhung darstellt – in der Region mitzutragen.

Wichtig sei in diesem Zusammenhang, die intensive Abstimmung mit der Region 2.

 

 


Beschluss:

 

 

Der Kreisausschuss nimmt von den Ausführungen des Herrn Wallrapp Kenntnis.

 

 

 


Zur weiteren Veranlassung an S

 

Zur Kenntnis an GlSt, ZB, GB 3,