Sitzung: 20.07.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Vorstellung des
Kreisjugendringes Würzburg
Der Kreisjugendring Würzburg ist ein Zusammenschluss der Jugendorganisationen auf Kreisebene. Als Arbeitsgemeinschaft und Interessensvertretung für die Belange der Kinder und Jugendlichen arbeitet er an Grundsätzen der Jugendarbeit und -politik, insbesondere die Jugendverbände und -organisationen betreffend. Der von der Vollversammlung gewählte ehrenamtliche Vorstand vertritt diese Interessen setzt die Planungen und Anträge der Vollversammlung um.
Nach § 12 SGB VIII ist vom örtlichen Träger (Jugendamt) die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendorganisationen unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu fördern.
Im Grundlagenvertrag zwischen Kreisjugendring und Landkreis Würzburg vom 01.12.2009 ist dessen Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis Würzburg geregelt (siehe Tischvorlage). Zur Erfüllung dieser Aufgaben und zum Betrieb einer Geschäftsstelle erhält der Kreisjugendring aktuell im Haushaltsjahr 2020 einen Landkreiszuschuss i.H.v. 290.800,00 €.
Ein Vertreter, eine Vertreterin der Vorstandschaft stellt den Kreisjugendring Würzburg und seine Arbeitsschwerpunkte vor.
Änderung der Zuschussrichtlinien des Kreisjugendringes:
Der Kreisjugendring vergibt i.R. seiner Zuschussrichtlinien Zuwendungen
an die Jugendorganisationen im Landkreis Würzburg für Angebote der Jugendarbeit
nach § 11 SGB VIII. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die
Jugendorganisationen zahlreiche Veranstaltungen absagen, insbesondere Kinder-
und Jugendfreizeiten, Tages- und Mehrtagesfahrten, Jugend- und
Mitarbeiterbildung sowie Angebote der Jugendkulturarbeit.
Dies hat einerseits zu Folge, dass die vom Landkreis zur Verfügung
gestellten Fördermittel zum Großteil nicht ausgegeben werden können. Der
Kreisjugendring hat deshalb beschlossen, mit einer Änderung der
Förderrichtlinien die z.T. nicht unerheblichen auf die Jugendorganisationen
zukommenden Stornierungskosten abzufedern. Die Vorstandschaft des
Kreisjugendringes schlägt deshalb der Vollversammlung folgende
Richtlinienänderung vor:
Fördertitel 4.b): Besondere Maßnahmen
1. Zweck der Förderung
Stornokosten werden hier ergänzend
aufgenommen
2. Höhe der Förderung
·
Der
Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Kosten
·
Der
Höchstförderbetrag liegt bei 1.500,00 €.
3. Antragsverfahren
Antragsfrist: voraussichtlich 30.11.2020
Nach Grundlagenvertrag zwischen dem Landkreis Würzburg und dem
Kreisjugendring entscheidet die Vollversammlung des KJR eigenständig über die
Zuschussrichtlinien im Rahmen der vom Landkreis zur Verfügung gestellten
Mittel. Die Verwaltung begrüßt diese Richtlinienänderung.
Debatte:
Frau Andrea Knorz, stellvertretende Vorsitzende des Kreisjugendrings Würzburg und Frau Beate Betschler, Vorstandsmitglied des Kreisjugendrings Würzburg, stellen die Arbeit und die inhaltlichen Schwerpunkte des Jugendrings vor.