Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg gibt sich zu Beginn der neuen Legislaturperiode aufgrund § 70 Abs.1 SGB VIII i. V. m. Art. 17 Abs.4 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) eine Geschäftsordnung.

 

Der Entwurf ist als Anlage beigefügt und wird in den wesentlichen Punkten erläutert.

 

Nach Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze werden Verfassung und Verfahren des Jugendamtes vom Kreistag nach Anhörung des Jugendhilfeausschusses durch Satzung bestimmt. Die bisher gültige Satzung ist am 24.10.2014 in Kraft getreten und wurde am 16.07.2018 geändert. In dem vorliegenden Satzungsentwurf werden sowohl die Satzung, als auch deren Änderung in einem Dokument zusammengeführt und angepasst.

 

Ein Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt und wird in den wesentlichen Punkten erläutert.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg gibt sich eine Geschäftsordnung, die wie vorgelegt hiermit beschlossen wird.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Satzung für das Jugendamt Würzburg zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, die Satzung zu erlassen.

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg gibt sich eine Geschäftsordnung, die wie vorgelegt hiermit beschlossen wird.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Satzung für das Jugendamt Würzburg zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, die Satzung zu erlassen.