Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Mit Wirkung zum 01.03.2020 wurde die Teilaufgabe Fall- und Fachcontrolling aus dem Fachbereich 31b (Verwaltung der Jugendhilfe) herausgelöst und unmittelbar dem Geschäftsbereich 3 (Jugend, Soziales und Gesundheit) zugeordnet.

 

Der Aufgabenbereich des Controllings existierte im Amt für Jugend und Familie seit 2004 und wurde in den letzten Jahren durch die Fachbereichsleitung des FB 31b durchgeführt.

 

Durch das Fachcontrolling werden bei teilstationären und stationären Hilfen (§§ 27, 32, 33, 34, 35, 35a, 41 SGB VIII sowie des § 19 SGB VIII) entscheidungsrelevante Überlegungen (pädagogische und rechtlicher Art) angestellt.

 

Aufgrund der vielfältigen Aufgaben einer Fachbereichsleitung und des Anstiegs der Hilfen, an denen eine Beteiligung des Controllings sinnvoll und notwendig ist, hat sich immer deutlicher gezeigt, dass es mindestens einer Vollzeitstelle bedarf, die für diesen Aufgabenbereich zuständig ist.

 

Da es sich um eine fachbereichsübergreifende Aufgabe handelt, wurde diese aus dem Fachbereich 31b herausgelöst und direkt bei der Leitung des Geschäftsbereiches 3 angesiedelt.

 

Debatte:

 

Frau Meder, Geschäftsbereichsleiterin 3, trägt den Sachverhalt vor.