Sitzung: 13.07.2020 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage: Zusammenfassung „Amt des Behindertenbeauftragten“
Sachverhalt:
Herr Kreisrat Ernst Joßberger wurde mit dem Beschluss des Kreistages vom
11.05.2020 über den 30.10.2020 hinaus zum Behindertenbeauftragten des
Landkreises Würzburg bestellt. Die Dauer der Bestellung entspricht der Wahlzeit
des aktuellen Kreistages, also bis einschließlich 30.04.2026.
In den vergangenen Jahren sind die von Herrn Joßberger im kommunalen
Ehrenamt wahrgenommenen Aufgaben immer umfangreicher geworden. Auf seine
anliegende Information vom 18.05.2020 über dieses Amt wird Bezug genommen.
Es erscheint deshalb notwendig und geboten, die für dieses Ehrenamt
vorgesehene Aufwandsentschädigung von derzeit 450,00 € im Monat (vgl. § 7 Satz
3 der Satzung über die/den
Behindertenbeauftragte/n) auf monatlich 650,00 € anzuheben. Hierzu ist die
Satzung entsprechend zu ändern:
„Satzung zur Änderung der Satzung
über die/den Behindertenbeauftragte/n
Vom 13.07.2020
Aufgrund von Art. 18 Satz 2 des Bayerischen
Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) vom 9. Juli 2003 (GVBl. S. 419, BayRS
805-9-A), zuletzt geändert durch § 1
Abs. 359 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), in Verbindung mit Art.
17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 826), zuletzt
geändert durch § 5 Abs. 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737),
erlässt der Landkreis Würzburg folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über die/den
Behindertenbeauftragte/n des Landkreises Würzburg vom 20.04.2010 wird wie folgt
geändert:
In § 7 Satz 3 wird der Betrag von 450,-- €
durch den Betrag von 650,-- € ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. August 2020 in
Kraft.“
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die o. a. Änderungssatzung.
Debatte:
Kreisrätin Braunreuther teilt mit, dass ihr in der Tischvorlage beim Aufbau und Pflege des breiten Netzwerkes das medizinische Versorgungssystem fehle, der Kontakt zum SBZ für die Kinder mit Behinderung und zum MZEB für die Erwachsenen mit Behinderung.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die o. a. Änderungssatzung.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 1,
Zur Kenntnis an Behindertenbeauftragten
- Herrn Joßberger