Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage:           Zusammenfassung „Amt des Behindertenbeauftragten“

 

 

Sachverhalt:

 

Herr Kreisrat Ernst Joßberger wurde mit dem Beschluss des Kreistages vom 11.05.2020 über den 30.10.2020 hinaus zum Behindertenbeauftragten des Landkreises Würzburg bestellt. Die Dauer der Bestellung entspricht der Wahlzeit des aktuellen Kreistages, also bis einschließlich 30.04.2026.

 

In den vergangenen Jahren sind die von Herrn Joßberger im kommunalen Ehrenamt wahrgenommenen Aufgaben immer umfangreicher geworden. Auf seine anliegende Information vom 18.05.2020 über dieses Amt wird Bezug genommen.

 

Es erscheint deshalb notwendig und geboten, die für dieses Ehrenamt vorgesehene Aufwandsentschädigung von derzeit 450,00 € im Monat (vgl. § 7 Satz 3 der Satzung über die/den Behindertenbeauftragte/n) auf monatlich 650,00 € anzuheben. Hierzu ist die Satzung entsprechend zu ändern:

 

 

„Satzung zur Änderung der Satzung

über die/den Behindertenbeauftragte/n

 

Vom 13.07.2020

 

Aufgrund von Art. 18 Satz 2 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) vom 9. Juli 2003 (GVBl. S. 419, BayRS 805-9-A), zuletzt geändert durch   § 1 Abs. 359 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), in Verbindung mit Art. 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 826), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), erlässt der Landkreis Würzburg folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

Die Satzung über die/den Behindertenbeauftragte/n des Landkreises Würzburg vom 20.04.2010 wird wie folgt geändert:

 

In § 7 Satz 3 wird der Betrag von 450,-- € durch den Betrag von 650,-- € ersetzt.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. August 2020 in Kraft.“

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die o. a. Änderungssatzung.

 

 

 

Debatte:

 

Kreisrätin Braunreuther teilt mit, dass ihr in der Tischvorlage beim Aufbau und Pflege des breiten Netzwerkes das medizinische Versorgungssystem fehle, der Kontakt zum SBZ für die Kinder mit Behinderung und zum MZEB für die Erwachsenen mit Behinderung.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die o. a. Änderungssatzung.

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 1,

 

Zur Kenntnis an Behindertenbeauftragten - Herrn Joßberger