Sitzung: 13.07.2020 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren wurden durch die Landkreisverwaltung nach Zustimmung der zuständigen Gremien verschiedene Geldanlagen getätigt. Es handelt sich hierbei um:
1. Eine Anlage im Deckungsstock der Bayerischen Versicherungskammer im Jahr 2014 über 1,0 Mio. €
2. Eine Tilgungsanleihe der Bayer. Landesbank im Jahr 2017 über 7,0 Mio. €.
3. Eine Anlage im Deckungsstock der Bayer. Versicherungskammer im Jahr 2018 über 5,0 Mio. €. Die Anlage erfolgt in fünf jährlichen Raten zu jeweils 1 Mio. € in den Jahren 2018 bis 2022.
4. Eine Tilgungsanleihe der Bayer. Landesbank im Jahr 2018 über 4,0 Mio. €
Aus diesen Anlagen erfolgen folgende Rückflüsse in den nächsten Jahren:
1. Der gesamte Rückfluss ist 2022 möglich.
2. Raten von jeweils ca. 2,33 Mio. € in den Jahren 2020 bis 2022
3. Der gesamte Rückfluss ist 2025 möglich.
4. Raten von jeweils ca. 1,33 Mio. € in den Jahren 2021 bis 2023
Die jeweiligen Rückflüsse sind in die Haushalts- bzw. Finanzplanung des Jahres 2020 eingestellt.
Daneben sind auf den Geschäfts- bzw. Geldmarktkonten des Landkreises derzeit liquide Mittel in Höhe von ca. 33 Mio. € vorhanden.
Mit Schreiben vom 28.03.2017 teilte die Sparkasse Mainfranken Würzburg mit, dass sie durch die andauernde Negativzins-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) aus betriebswirtschaftlichen Gründen gezwungen sei, einen Teil der dadurch entstehenden Kosten als Verwahrentgelt in Höhe von derzeit 0,4 % p.a. an die Kunden weiterzugeben. Trotz einer individuellen Regelung durch die Sparkasse Mainfranken musste der Landkreis aufgrund seiner guten Liquiditätslage seit der Einführung zum 01.08.2017 bis 30.06.2020 insgesamt 227.533,91 € an Verwahrentgelt entrichten.
Nachdem absehbar
ist, dass der im Haushalt 2020 und der Finanzplanung 2021 bis 2023 vorgesehene
Mittelabfluss nicht erfolgen wird, sollte zur Vermeidung zusätzlicher
Verwahrentgelte ein Betrag von bis zu 10,0 Mio. € aus den Anlagerückflüssen der
kommenden Jahre wieder angelegt werden.
Hierbei sind
folgende Vorgaben zu beachten:
·
Es sind
nur Produkte ohne Kursrisiken zu verwenden. Die Einlagen des Landkreises müssen
über adäquate Instrumente abgesichert sein.
·
Die
Zeitdauer der Anlage ist so zu wählen, dass eine wirtschaftliche Finanzierung
der geplanten und absehbaren Investitionen möglich ist.
·
Eine
möglichst ertragsreiche Rendite ist zu erzielen.
Um kurzfristig
handeln zu können, soll Herr Landrat Eberth ermächtigt werden, Geldanlagen bis
zu einem Gesamtvolumen von 10 Mio. € vorzunehmen. Nach erfolgter Durchführung,
wird diese dem Kreisausschuss bekanntgegeben.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Geldanlage eines Bestandes von
bis zu 10 Mio. € verschiedene Anlagemöglichkeiten zu erfragen und eine
Eigenanlagestrategie zu erstellen.
Hierbei sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
· Es sind nur Produkte ohne Kursrisiken zu verwenden. Die Einlagen des Landkreises müssen über adäquate Instrumente abgesichert sein.
· Die Zeitdauer der Anlage ist so zu wählen, dass eine wirtschaftliche Finanzierung der geplanten und absehbaren Investitionen möglich ist.
· Eine möglichst ertragsreiche Rendite ist zu erzielen.
Herr Landrat Eberth wird ermächtigt, eine Geldanlage von einem
Gesamtbetrag bis zu 10 Mio. € vorzunehmen.
Dem Kreisausschuss ist die erfolgte Anlage in der nächsten Sitzung bekanntzugeben.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Geldanlage eines Bestandes von
bis zu 10 Mio. € verschiedene Anlagemöglichkeiten zu erfragen und eine
Eigenanlagestrategie zu erstellen.
Hierbei sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
·
Es sind
nur Produkte ohne Kursrisiken zu verwenden. Die Einlagen des Landkreises müssen
über adäquate Instrumente abgesichert sein.
·
Die
Zeitdauer der Anlage ist so zu wählen, dass eine wirtschaftliche Finanzierung
der geplanten und absehbaren Investitionen möglich ist.
·
Eine
möglichst ertragsreiche Rendite ist zu erzielen.
Herr Landrat Eberth wird ermächtigt, eine Geldanlage von einem
Gesamtbetrag bis zu 10 Mio. € vorzunehmen.
Dem Kreisausschuss ist die erfolgte Anlage in der nächsten Sitzung bekanntzugeben.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA