Nachtrag: 22.06.2020

Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:       Hintergrundinformationen neues Personal Gesundheitsamt

 

 

 

Sachverhalt:

 

Nach Mitteilung durch die Regierung von Unterfranken (durch den RP am 17.06.2020) und durch offizielles Schreiben der Regierung von Unterfranken vom Freitag, 19. Juni 2020 12:07 Uhr, erhält das Landratsamt Würzburg kurzfristig zur Verstärkung des Gesundheitsamtes Stadt und Land staatliche Bedienstete aus Fachkräften (Ärzte, Hygieneberater usw.) mit einer Stärke von 24 Personen.
Darüber hinaus, kann das Landratsamt Würzburg 15 Mitarbeiter einstellen, die durch den Freistaat Bayern finanziert werden. Diese 15 weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärken die sogenannten CTT`s (Contact Tracing Teams). Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei Covid-19 Fällen.

 

Insgesamt erfährt das Gesundheitsamt damit einen Personalaufwuchs von bis zu 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.  Diese müssen seitens des Landratsamtes nicht nur eingestellt, sondern auch untergebracht werden. Weiter muss für die entsprechende Arbeitsplatzausstattung gesorgt werden. Wer für diesen Mehraufwand (Büroflächen und Sachkosten) aufkommt ist noch völlig unklar. Fakt ist, dass die Hausführung organisatorisch und logistisch kurzfristig reagieren muss.

 

Dabei gilt es zu beachten, dass seit langem die Platzverhältnisse im Landratsamt, ob der stetigen Aufgabenmehrung, mehr als angespannt sind. Es gibt keine freien Zimmerkapazitäten mehr, außerdem fehlen bereits jetzt Räumlichkeiten für ca. 40 Arbeitsplätze. Derzeit werden diese nur dadurch kompensiert, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise in zu kleinen Zimmern zu zweit und ab und an zu dritt und zu viert untergebracht werden müssen. Diese Grundsätzlichkeit ist auch Gegenstand der Beratungen im Bauausschuss am 30.06.2020.

 

Durch diese Zuweisung von weiterem staatlichen Personal an das Gesundheitsamt, kommt es nun zu einer absoluten Dringlichkeit eine Interimlösung zügig herbeizuführen.

Aufgrund der hohen Miet- und Logistikkosten (siehe Jobcenter Nürnberger Straße), sowie EDV, organisatorischen Ablaufproblemen und den schwierigen Umständen einer weiteren „Zersplitterung“ der Verwaltung, wird vorgeschlagen Objekte nicht mittelfristig anzumieten. Auch gibt es derzeit keine Kapazitäten in der Größe und Infrastruktur auf dem Markt.

 

Die bereits seit längerem angedachte Bürocontainerlösung als Interimslösung muss nun dringend bis zu einem Neubau bzw. neuen diesbezüglichen Erkenntnissen kurzfristig umgesetzt werden.

 

Die jährlichen Kosten für diese Bürocontainer belaufen sich nach ersten Einschätzungen je nach Dauer (inklusiv Auf- und Abbau), bei einer Bürofläche von ca. 900 qm und ca. 50-60 Arbeitsplätzen auf ca. 200.000 bis 300.000 Euro. Die Haushaltsmittel stehen im Jahr 2020 über das Organisationsbudget des ZFB 5 zur Verfügung. Für die Folgejahre sind diese entsprechend im Haushalt zu veranschlagen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendige Container-Interimslösung zu planen und umzusetzen. Herr Landrat Eberth wird zum Abschluss entsprechender Verträge und Aufträge ermächtigt. Die entsprechenden Mittel sind in den Folgenjahren im jeweiligen Haushalt vorzusehen. Der Kreisausschuss wird über das Ergebnis, den Sachstand und das weitere Vorgehen informiert.

 

 

 

Debatte:

 

 

Herr Wallrapp, Leiter Stabsstelle Landrat, trägt den Sachverhalt vor.

 

In der anschließenden Diskussion ist man sich einig, dass kurzfristig eine Lösung gefunden werden und gleichzeitig an einem klar definierten Konzept gearbeitet werden muss, wie Arbeitsplätze und Büroflächen in Zukunft z.B. durch Homeoffice besser genutzt werden können.

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendige Container-Interimslösung zu planen und umzusetzen. Herr Landrat Eberth wird zum Abschluss entsprechender Verträge und Aufträge ermächtigt. Die entsprechenden Mittel sind in den Folgenjahren im jeweiligen Haushalt vorzusehen. Der Kreisausschuss wird über das Ergebnis, den Sachstand und das weitere Vorgehen informiert.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, S, KrPA