Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         Präsentation

Kooperationsvereinbarung

 

 

Sachverhalt:

 

Mit der Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages Würzburg vom 11.05.2020 wurde die Möglichkeit und Aufgabe geschaffen, einen „Interkommunalen Ausschuss stadt.land.wü.“ mit der Stadt Würzburg zu gründen.

 

stadt-land-wü interkommunaler Ausschuss Var2

 

Das Gremium hat beratende Funktion bei allen interkommunalen Themen der beiden Gebietskörperschaften. Der Schwerpunkt liegt bei strategischen Entscheidungen.

 

Eine Kooperationsvereinbarung ist Grundlage der Zusammenarbeit.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 die Kooperationsvereinbarung und folgende Besetzung des Ausschusses beschlossen:

 

 

Die erste Sitzung für diesen Ausschuss ist für den 09.07.2020, 15 Uhr, vorgesehen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Vereinbarung über die Bildung eines interkommunalen Ausschusses gemäß Art. 4 KommZG zwischen der Stadt und dem Landkreis Würzburg mit der Bezeichnung „Interkommunaler Ausschuss stadt.land.wü“ wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Beschluss des Kreistages vom 10.02.2020, AZ: ZB/031/2020, zur Ausarbeitung einer Vereinbarung für einen gemeinsamen „Mobilitätsausschuss“ ist damit erledigt.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dröse, Fachbereichsleiter Kreisentwicklung einschl. Beteiligungsmanagement, erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation.

 


Beschluss:

 

Die Vereinbarung über die Bildung eines interkommunalen Ausschusses gemäß Art. 4 KommZG zwischen der Stadt und dem Landkreis Würzburg mit der Bezeichnung „Interkommunaler Ausschuss stadt.land.wü“ wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Beschluss des Kreistages vom 10.02.2020, AZ: ZB/031/2020, zur Ausarbeitung einer Vereinbarung für einen gemeinsamen „Mobilitätsausschuss“ ist damit erledigt.

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

Zur Kenntnis an ZB, S, SFB 2, KU – Prof. Dr. Schraml