Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 62, Nein: 1, Anwesend: 63

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg nutzt die Sitzungsmanagement-Software „Session“. Das darin enthaltene „Ratsinformationssystem“ ermöglicht den Kreisrätinnen und Kreisräten, sich durch die dort bereit gestellten Unterlagen zeitnah auf die jeweilige Sitzung der Gremien des Kreistags vorzubereiten und bietet zudem Recherche- und Archivfunktionen.

Zusätzlich können die Kreisrätinnen und Kreisräten die App „Mandatos“ nutzen, die die digitale Gremienarbeit unterstützt.

 

In der Wahlperiode 2014 bis 2020 bekamen Kreisrätinnen und Kreisräte bei Anschaffung eines Tablet-PCs bzw. vergleichbaren Gerätes zur Nutzung des Sitzungsprogramms „Session“ im Rahmen des Kreistagsmandates bis maximal sechs Monate vor Ablauf der Wahlperiode auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250,00 €. Die Bezuschussung erfolgte maximal einmal im Laufe von sechs Jahren.

 

Es wird angeregt, den Kreisrätinnen und Kreisräten in der Wahlperiode 2020 bis 2026 bei Anschaffung eines Tablet-PCs bzw. vergleichbaren Gerätes zur Nutzung des Sitzungsprogramms „Session“ im Rahmen des Kreistagsmandates bis maximal sechs Monate vor Ablauf der Wahlperiode auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 300,00 € zu gewähren.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Kreisrätinnen und Kreisräte erhalten in der Wahlperiode 2020 bis 2026 bei Anschaffung eines Tablet-PCs bzw. vergleichbaren Gerätes zur Nutzung des Sitzungsprogramms „Session“ im Rahmen des Kreistagsmandates bis maximal sechs Monate vor Ablauf der Wahlperiode auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 300,00 €.

 

Für das Haushaltsjahr 2020 werden die außerplanmäßigen Ausgaben mit dem Höchstbetrag von 21.000 € über das Organisationsbudget „Verwaltungssteuerung Landrat/Kreisorgane“ oder über das Gesamtbudget gedeckt. Für die kommenden Haushaltsjahre der Wahlperiode 2020 bis 2026 wird ein bedarfsgerechter Haushalts-Ansatz bei Produktkonto 11111000.531800 vorgesehen.

 

 

 

Debatte:

 

Kreisrat Henneberger schlägt vor, allen Kreisräten für die Nutzung eines Tablets 200,00 € zu zahlen.

 

Landrat Eberth hält dagegen, dass die neue Entschädigungssatzung (Beschluss Mai 2020) schon großzügig gestaltet sei.

 


Beschluss:

 

Kreisrätinnen und Kreisräte erhalten in der Wahlperiode 2020 bis 2026 bei Anschaffung eines Tablet-PCs bzw. vergleichbaren Gerätes zur Nutzung des Sitzungsprogramms „Session“ im Rahmen des Kreistagsmandates bis maximal sechs Monate vor Ablauf der Wahlperiode auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 300,00 €.

 

Für das Haushaltsjahr 2020 werden die außerplanmäßigen Ausgaben mit dem Höchstbetrag von 21.000 € über das Organisationsbudget „Verwaltungssteuerung Landrat/Kreisorgane“ oder über das Gesamtbudget gedeckt. Für die kommenden Haushaltsjahre der Wahlperiode 2020 bis 2026 wird ein bedarfsgerechter Haushalts-Ansatz bei Produktkonto 11111000.531800 vorgesehen.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 2, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an S, ZB, KrPA