Sitzung: 13.07.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 62, Nein: 1, Anwesend: 63
Sachverhalt:
Der Landkreis Würzburg nutzt die Sitzungsmanagement-Software „Session“. Das darin enthaltene „Ratsinformationssystem“ ermöglicht den Kreisrätinnen und Kreisräten, sich durch die dort bereit gestellten Unterlagen zeitnah auf die jeweilige Sitzung der Gremien des Kreistags vorzubereiten und bietet zudem Recherche- und Archivfunktionen.
Zusätzlich können die Kreisrätinnen und Kreisräten die App „Mandatos“ nutzen, die die digitale Gremienarbeit unterstützt.
In der Wahlperiode
2014 bis 2020 bekamen Kreisrätinnen und Kreisräte bei Anschaffung eines
Tablet-PCs bzw. vergleichbaren Gerätes zur Nutzung des Sitzungsprogramms
„Session“ im Rahmen des Kreistagsmandates bis maximal sechs Monate vor Ablauf
der Wahlperiode auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250,00 €. Die
Bezuschussung erfolgte maximal einmal im Laufe von sechs Jahren.
Es wird angeregt,
den Kreisrätinnen und Kreisräten in der Wahlperiode 2020 bis 2026 bei
Anschaffung eines Tablet-PCs bzw. vergleichbaren Gerätes zur Nutzung des
Sitzungsprogramms „Session“ im Rahmen des Kreistagsmandates bis maximal sechs
Monate vor Ablauf der Wahlperiode auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe
von 300,00 € zu gewähren.
Beschlussvorschlag:
Kreisrätinnen und
Kreisräte erhalten in der Wahlperiode 2020 bis 2026 bei Anschaffung eines
Tablet-PCs bzw. vergleichbaren Gerätes zur Nutzung des Sitzungsprogramms
„Session“ im Rahmen des Kreistagsmandates bis maximal sechs Monate vor Ablauf
der Wahlperiode auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 300,00 €.
Für das Haushaltsjahr 2020 werden die außerplanmäßigen Ausgaben mit dem Höchstbetrag von 21.000 € über das Organisationsbudget „Verwaltungssteuerung Landrat/Kreisorgane“ oder über das Gesamtbudget gedeckt. Für die kommenden Haushaltsjahre der Wahlperiode 2020 bis 2026 wird ein bedarfsgerechter Haushalts-Ansatz bei Produktkonto 11111000.531800 vorgesehen.
Debatte:
Kreisrat Henneberger schlägt vor, allen Kreisräten für die
Nutzung eines Tablets 200,00 € zu zahlen.
Landrat Eberth hält dagegen, dass die neue
Entschädigungssatzung (Beschluss Mai 2020) schon großzügig gestaltet sei.
Beschluss:
Kreisrätinnen und Kreisräte
erhalten in der Wahlperiode 2020 bis 2026 bei Anschaffung eines Tablet-PCs bzw.
vergleichbaren Gerätes zur Nutzung des Sitzungsprogramms „Session“ im Rahmen
des Kreistagsmandates bis maximal sechs Monate vor Ablauf der Wahlperiode auf
Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 300,00 €.
Für das Haushaltsjahr 2020 werden die außerplanmäßigen Ausgaben mit dem Höchstbetrag von 21.000 € über das Organisationsbudget „Verwaltungssteuerung Landrat/Kreisorgane“ oder über das Gesamtbudget gedeckt. Für die kommenden Haushaltsjahre der Wahlperiode 2020 bis 2026 wird ein bedarfsgerechter Haushalts-Ansatz bei Produktkonto 11111000.531800 vorgesehen.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 2, ZFB 1
Zur Kenntnis an S,
ZB, KrPA