Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Präsentation

Allgemeine Vorschrift Tarifmaßnahmen (Satzung)

                        Anlage 1 zur Satzung

                        Anlage 2 zur Satzung

 

 

Sachverhalt:

 

Sowohl Verwaltungsrat als auch Kreistag haben auf Grundlage der gutachterlichen Prognoserechnung des Instituts WVI in den vergangenen Sitzungen der Einführung des 365-€-Tickets für Schüler und Auszubildende und der Reformierung des Bartarifs (Wegfall Bepreisung Großwabe) zum 01.08.2020 zugestimmt.

 

Grundlage für den Ausgleich der anfallenden Mindereinnahmen ist der Abschluss einer Allgemeinen Vorschrift durch die Aufgabenträger. Darin legen die Aufgabenträger einen gewünschten Höchsttarif fest und verpflichten sich gleichzeitig, die dadurch entstehenden Mindereinnahmen auszugleichen.

Dabei wird grundsätzlich das heutige Tarifgebilde mit den neuen günstigeren Tarifen verglichen. Neben dem reinen Preis-Preis-Vergleich spielen auch mögliche Wanderbewegungen in den Tarifprodukten, Nachfrageelastizitäten und Bewertungen für Zusatznutzen eine Rolle bei der Berechnung. Die Regelungen in der Allgemeinen Vorschrift müssen dabei auch gewährleisten, dass es bei der Berechnung der Mindererlöse zu keiner Überkompensation kommt und die ermittelten Beträge auf den einzelnen Aufgabenträger/Verkehrsunternehmer „runtergebrochen“ werden können.

Die Erstellung dieser Allgemeinen Vorschrift gestaltete sich äußerst kompliziert, da in erster Linie die eigenwirtschaftlichen Verkehrsunternehmer Bedenken haben, ob die Ausgleichszahlungen für die Mindereinahmen ausreichend vom Gutachter berechnet worden sind und sie die entsprechenden Nachweise vorlegen können. Dabei gestaltete sich der Abstimmungsprozess zur tatsächlichen Höhe der Mindereinnahmen als äußerst schwierig, da auf Unternehmerseite die positiven Effekte aus der Preisabsenkung nahezu unberücksichtigt bleiben sollten, dagegen zusätzliche Unternutzen - wie beispielsweise die netzweite Fahrberechtigung - sich sehr stark in die Kalkulation niederschlagen sollen.

 

Erschwerend hinzugekommen ist, dass im Landkreis Main-Spessart derzeit (immer noch) keine nachfrageorientierte Einnahmenaufteilung besteht, so dass für die Ausweisung der unternehmensspezifischen Mindererlöse ein separates Berechnungsschema für den Teilraum Main-Spessart gefunden werden muss.

 

 

Die Rahmenbedingungen zur Förderung durch den Freistaat Bayern bestehen wie folgt unverändert:

 

  • Beim 365-€-Ticket werden die Mindereinnahmen mit 2/3 gefördert.

 

  • Bei Maßnahmen im Bartarifbereich wird das Defizit mit 50% innerhalb des Zeitraums 01.01.2020 - 31.12.2024 gefördert.

 

 

Auf wenig Gehör beim VVM stießen auch einige Anregungen/Wünsche der Aufgabenträger bei den entsprechenden Tarifbestimmungen zum 365-€-Ticket. Der VVM war hier lediglich bereit, die Mindestanforderungen des Bayerischen Staatsministeriums für Bau und Verkehr aufzunehmen.

 

Damit bleiben folgende Punkte im Einführungsjahr unberücksichtigt:

 

  • monatliche Zahlweise auch für die Selbstzahler (ggf. mit einem Aufschlag für den Mehraufwand), um die finanzielle Belastung der Eltern/Schüler/Auszubildenden zu entzerren.
  • Ersatzbestellung (gegen Gebühr) bei erstmaligem Verlust des Tickets.
  • weitere Härtefälle (z.B. längere Krankheit, nicht bestehen der Probezeit).

 

Zu diesen Punkten wurde lediglich Gesprächsbereitschaft zum Schuljahr 2021/22 signalisiert.

 

Sowohl beim 365 €-Ticket als auch bei den Maßnahmen im Bartraifbereich liegen derzeit gutachterliche Prognoseberechnungen vor. Nach Abzug der Förderung durch den Freistaat Bayern bleiben für den Landkreis Würzburg folgende Eigenbeteiligungen:

 

-       Beim 365 €-Ticket wird das ÖPNV-Ergebnis in einer Größenordnung von ca. 1,2 – 1,3 Mio € belastet. Bei Gegenrechnung der Einsparung in der Schulwegkostenfreiheit (= bezieht der Landkreis Würzburg selber Schülerfahrkarten) reduziert sich die Haushaltsbelastung auf ca. 600.000 € - 700.000 € netto.

 

-       Die Maßnahmen im Bartarifbereich führen im Verbund zu Einnahmenausfällen von ca. 2,1 Mio € die von den Aufgabenträgern paritätisch kompensiert werden müssen. Nach Abzug der Förderung durch den Freistaat Bayern (Förderquote 50 %) kommen auf den Landkreis Würzburg ca. 260.000 € jährlich zu.

 

-       Die finanzielle Verpflichtung wurde bereits nach Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat in die Wirtschaftsplanung des Kommunalunternehmens aufgenommen.

 

Generell muss berücksichtigt werden, dass die tariflichen Maßnahmen nur zustande kommen, wenn alle zuständigen Aufgabenträger in der Region 2 die Allgemeine Vorschrift in der Rechtsform einer Satzung beschließen.

 

Beim Landkreis Würzburg muss diese Allgemeine Vorschrift dem Verwaltungsrat und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

 

Debatte:

 

Prof. Dr. Schraml erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation.

 

In einer anschließenden Diskussion wird vermehrt kritisiert, dass beim Verlust des 365 €-Tickets dieses erneut zum vollen Preis käuflich erworben werden muss.

 

Herr Stiller, Geschäftsführer NWM, berichtet, dass sich die privaten Busunternehmen bei den Verhandlungen an den Rahmenbedingungen der VGN orientiert haben. Das Kommunalunternehmen habe versucht aufzuzeigen, dass der Münchner Verkehrsbund einen anderen Weg gehe und fahrgastfreundliche Lösungen anbiete, habe aber wenig Befürworter gefunden.

 

Landrat Eberth plädiert für die Einführung eines E-Tickets, um solche „Kinderkrankheiten“ zu beheben. Trotzdem sei er dafür das 365 €-Ticket am 01.08.2020 zu starten, damit Erfahrungen gesammelt werden können. Er ergänzt den Beschlussvorschlag mit Punkt 2.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Allgemeinen Vorschrift (Satzung) zur Einführung des 365-Euro-Tickets sowie für weitere ÖPNV-Tarifmaßnahmen wird zugestimmt.

 

2.       Der Landrat wird mit dem Kommunalunternehmen beauftragt in der Gesellschafterversammlung bei dem 365 €-Ticket entsprechende Nachbesserungen (Zahlung, Verlust und weitere „Kinderkrankheiten“) nach Möglichkeit zu erreichen.

 

 

 


Beschluss:

 

1.         Der Allgemeinen Vorschrift (Satzung) zur Einführung des 365-Euro-Tickets sowie für weitere ÖPNV-Tarifmaßnahmen wird zugestimmt.

 

2.       Der Landrat wird mit dem Kommunalunternehmen beauftragt in der Gesellschafterversammlung bei dem 365 €-Ticket entsprechende Nachbesserungen (Zahlung, Verlust und weitere „Kinderkrankheiten“) nach Möglichkeit zu erreichen.

 


Zur weiteren Veranlassung an KU – Prof. Dr. Schraml

 

Zur Kenntnis an ZB, S