Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Präsentation

Kooperationsvereinbarung

                        Besetzung Parteien (Anlage 1)

                        Besetzung Mitglieder (Anlage 2)

 

 

Sachverhalt:

 

Mit der Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistages Würzburg vom 11.05.2020 wurde die Möglichkeit und Aufgabe geschaffen, einen „Interkommunalen Ausschuss stadt.land.wü.“ mit der Stadt Würzburg zu gründen.

 

Details zu Besetzung, Themen und Ausgestaltung der Zusammenarbeit bleiben einer gesonderten Regelung außerhalb der Geschäftsordnung vorbehalten.

 

Das Gremium soll beratende Funktion bei allen interkommunalen Themen der beiden Gebietskörperschaften übernehmen.

 

Die beiden Verwaltungen haben bereits Rahmenbedingungen und einen Entwurf für eine Kooperationsvereinbarung ausgearbeitet.

 

Seitens der Stadt Würzburg wurden die bisherigen Arbeitsergebnisse am 20.05.2020 im Hauptausschuss präsentiert und dem Stadtrat für die Sitzung am 28.05.2020 die Beschlussfassung in dieser Form empfohlen. Insbesondere wurde das Besetzungsverfahren für den Ausschuss in Kooperationsvereinbarung offengehalten, um keinem der beiden Kooperationspartner Vorgaben hierzu zu machen.

 

Neben den bereits bekannten Kooperationsprojekten im Rahmen der LGS 2018 und des Regionalmanagements hat der SFB 4 eine Umfrage bei allen Geschäftsbereichen und Fachbereichen gestartet, um die Vielzahl der gemeinsamen Themen und Aufgabenstellungen von Stadt und Landkreis Würzburg zu sammeln.

 

Die Ergebnisse werden in der Sitzung des Kreisausschusses als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Im Rahmen der Vorbereitungen der Ausschusstätigkeit konnten schon Schwerpunkte festgestellt werden, die in der Kooperationsvereinbarung unter § 2 genannt sind.

 

Die Struktur des Ausschusses und die Rahmenbedingungen

sind wie folgt vorgesehen:

 

 

Grundlage:

Vereinbarung nach Art. 4 KommZG in der jeweils gültigen Fassung und die Bestimmungen der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) bzw. der Bayerischen Landkreisordnung (LKrO) und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KommZG).

 

Vorsitz:

Jährlicher Wechsel zwischen Oberbürgermeister und Landrat.

2020: Oberbürgermeister Christian Schuchardt

 

Besetzung:

Stadtrat und Kreisausschuss bestimmen jeweils durch Beschluss die Entsendung der Ausschussmitglieder. Die Stadt und der Landkreis Würzburg entsenden je 11 Vertreter/innen in den Ausschuss. Dies sind der Oberbürgermeister der Stadt Würzburg bzw. der Landrat des Landkreises Würzburg sowie jeweils 10 Personen aus den Reihen des Stadtrates bzw. Kreistages.

 

Sitzungen:

Mindestens zweimal pro Jahr. Vorbereitung (Terminierung, Ort, Einladungen etc.) und Protokollführung sind durch den jeweiligen Vorsitzenden zu organisieren. Sitzungsvorlagen sollten mit einem einheitlichen Formblatt zu erstellen. Mindestens drei Wochen vor der Sitzung hat eine gemeinsame Vorbesprechung zwischen den Gebietskörperschaften stattzufinden, um die Tagesordnung und Beschlussvorlagen abzustimmen. Der Ausschuss tagt grundsätzlich öffentlich.

 

Form/Fristen:

Die Einladung muss Tagungszeit und -ort und die Beratungsgegenstände angeben und den Ausschussmitgliedern spätestens eine Woche vor der Sitzung zugehen. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist bis auf 24 Stunden abkürzen.

 

Beschlüsse:

Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit in offener Abstimmung gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

 

Finanzierung:

Personal- und Sachkosten tragen die Gebietskörperschaften jeweils selbst.

 

Dauer:

Der Ausschuss ist zeitlich nicht befristet. Eine Beendigung der Zusammenarbeit ist mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende möglich.

 

 

 

Die Kooperationsvereinbarung wird wirksam, sobald sie von allen Beteiligten beschlossen und unterzeichnet ist.

 

Die erste Sitzung für diesen Ausschuss ist für den 09.07.2020, 15 Uhr, vorgesehen.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Vereinbarung über die Bildung eines interkommunalen Ausschusses gemäß Art. 4 KommZG zwischen der Stadt und dem Landkreis Würzburg mit der Bezeichnung „Interkommunaler Ausschuss stadt.land.wü“ wird beschlossen.

 

Der Kreisausschuss stimmt der im Detail vorgetragenen Besetzung des „Interkommunalen Ausschuss stadt.land.wü.“ zu.

 

 

Der Beschluss des Kreistages vom 10.02.2020, AZ: ZB/031/2020, zur Ausarbeitung einer Vereinbarung für einen gemeinsamen „Mobilitätsausschuss“ ist damit erledigt.

 

Der Kreistag ist in seiner nächsten Sitzung über den Sachstand zu informieren.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dröse, Fachbereichsleiter Kreisentwicklung einschl. Beteiligungsmanagement, erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation.

 


Beschluss:

 

Die Vereinbarung über die Bildung eines interkommunalen Ausschusses gemäß Art. 4 KommZG zwischen der Stadt und dem Landkreis Würzburg mit der Bezeichnung „Interkommunaler Ausschuss stadt.land.wü“ wird beschlossen.

 

Der Kreisausschuss stimmt der im Detail vorgetragenen Besetzung des „Interkommunalen Ausschuss stadt.land.wü.“ zu.

 

 

Der Beschluss des Kreistages vom 10.02.2020, AZ: ZB/031/2020, zur Ausarbeitung einer Vereinbarung für einen gemeinsamen „Mobilitätsausschuss“ ist damit erledigt.

 

Der Kreistag ist in seiner nächsten Sitzung über den Sachstand zu informieren.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

Zur Kenntnis an S, SFB 2, ZB