Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 24.04.2020, beim Landkreis eingegangen am 12.05.2020, hat die AKDB den Vertrag über die Verfahrenspflege und telefonische Kundenbetreuung des Anwendungsverfahrens OK.Sozius SGB II zum 31.12.2021 gekündigt. 

 

Hintergrund ist das Ausscheiden der für die Pflege und Weiterentwicklung von OK.SOZIUS SGB II zuständigen langjährigen Mitarbeiter in den nächsten beiden Jahren. Dies betrifft jedoch nur das Programm OK.SOZIUS SGB II, das Programm OK.SOZIUS SGB XII wird weiterhin unterstützt und weiterentwickelt.

 

Die AKDB sicherte zu, die weiteren notwendigen Schritte zusammen zu gehen. Dies betrifft insbesondere die Migration der Daten in ein noch zu findendes Fachverfahren und Sicherung der Daten aus dem Altverfahren auch nach Wechsel des Programms.

 

Nachdem die Kündigung schon seit längerer Zeit absehbar war, hat das Jobcenter des Landkreises bereits eine Markterkundung bei in Frage kommenden Software - Anbietern eingeleitet und sich einige Programme präsentieren lassen Darüber hinaus wurde ein Lastenheft erstellt und das Ausschreibungsverfahrens in die Wege geleitet. Ziel ist es, ein neues Fachverfahren deutlich vor Ablauf der Unterstützung von OK.SOZUIS SGB II durch die AKDB im Echtbetrieb zu nutzen.

 

Aufgrund der erwarteten Kosten von ca. 250.000 € ist ein europaweites Vergabeverfahren erforderlich. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe als erster Verfahrensschritt ist am 04.06.2020 erfolgt. Nach der momentanen Terminplanung soll der Vergabevorschlag Ende des Jahres zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind dann bereitzustellen.

 

Unterstützt wird der Landkreis Würzburg hierbei durch die Firma IMAKA.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der vorgetragenen Vorgehensweise zu.

 

Er empfiehlt den Kreistag die erforderlichen Haushaltsmittel zu gegebener Zeit bereit zu stellen.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der vorgetragenen Vorgehensweise zu.

 

Er empfiehlt den Kreistag die erforderlichen Haushaltsmittel zu gegebener Zeit bereit zu stellen.


Zur weiteren Veranlassung an ZB

 

Zur Kenntnis an GB 4, KrPA