Sitzung: 22.06.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
24.04.2020, beim Landkreis eingegangen am 12.05.2020, hat die AKDB den Vertrag
über die Verfahrenspflege und telefonische Kundenbetreuung des
Anwendungsverfahrens OK.Sozius SGB II zum 31.12.2021 gekündigt.
Hintergrund ist das
Ausscheiden der für die Pflege und Weiterentwicklung von OK.SOZIUS SGB II
zuständigen langjährigen Mitarbeiter in den nächsten beiden Jahren. Dies
betrifft jedoch nur das Programm OK.SOZIUS SGB II, das Programm OK.SOZIUS SGB
XII wird weiterhin unterstützt und weiterentwickelt.
Die AKDB sicherte zu, die weiteren notwendigen Schritte zusammen zu
gehen. Dies betrifft insbesondere die Migration der Daten in ein noch zu
findendes Fachverfahren und Sicherung der Daten aus dem Altverfahren auch nach
Wechsel des Programms.
Nachdem die Kündigung
schon seit längerer Zeit absehbar war, hat das Jobcenter des Landkreises
bereits eine Markterkundung bei in Frage kommenden Software - Anbietern
eingeleitet und sich einige Programme präsentieren lassen Darüber hinaus wurde
ein Lastenheft erstellt und das Ausschreibungsverfahrens in die Wege geleitet.
Ziel ist es, ein neues Fachverfahren deutlich vor Ablauf der Unterstützung von
OK.SOZUIS SGB II durch die AKDB im Echtbetrieb zu nutzen.
Aufgrund der erwarteten Kosten
von ca. 250.000 € ist ein europaweites Vergabeverfahren erforderlich.
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe als erster Verfahrensschritt ist am
04.06.2020 erfolgt. Nach der momentanen Terminplanung soll der Vergabevorschlag
Ende des Jahres zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die erforderlichen
Haushaltsmittel sind dann bereitzustellen.
Unterstützt wird der
Landkreis Würzburg hierbei durch die Firma IMAKA.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der vorgetragenen Vorgehensweise zu.
Er empfiehlt den Kreistag die erforderlichen Haushaltsmittel zu gegebener Zeit bereit zu stellen.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der vorgetragenen Vorgehensweise zu.
Er empfiehlt den Kreistag die erforderlichen Haushaltsmittel zu gegebener Zeit bereit zu stellen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB
Zur Kenntnis an GB 4,
KrPA