Sitzung: 13.07.2020 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: Präsentation
Konsolidierter Jahresabschluss 2018
Sachverhalt:
Der Landkreis Würzburg hat sein Rechnungswesen zum 01.01.2011 auf die
kommunale doppelte Buchführung umgestellt. Somit gelten die Vorschriften der
kommunalen Haushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik).
Nach Art. 88 a Landkreisordnung (LkrO) i. V. m. § 99 Abs. 1
Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik) wurde zum 31.12.2017
erstmals ein konsolidierter Jahresabschluss erstellt.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 von der
Durchführung der örtlichen Prüfung Kenntnis genommen und dem Kreistag empfohlen
den konsolidierten Jahresabschluss 2017 festzustellen und die Entlastung zu
erteilen.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) wurde gebeten die überörtliche Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses durchzuführen. Der BKPV hat die Prüfung bereits zugesagt.
Bei dem konsolidierten Jahresabschluss wird im Vergleich zum Jahresabschluss des Landkreises Würzburg der Landkreis Würzburg aus Konzernsicht betrachtet.
Die Überprüfung des Konsolidierungskreises erfolgt jährlich neu, da sich dieser aufgrund der festgelegten Kriterien im Leitfaden für den konsolidierten Jahresabschluss des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration ändern kann.
Im Vergleich zum 31.12.2017 ist die Beteiligung ProCura DienstleistungsGmbH neu vollkonsolidierungspflichtig geworden. Zusätzlich ist eine Bewertung der Technologie- und Gründerzentrum Würzburg (TGZ) GmbH gemäß der at-equity Methode vorgenommen worden.
Das Gesamtwerk „Konsolidierter Jahresabschluss des Landkreises Würzburg
zum 31.12.2018“ steht als Anlage zur Verfügung.
Dieser besteht - wie gesetzlich gemäß Art. 88 a LkrO i. V. m. § 88
KommHV-Doppik vorgeschrieben - aus dem Konsolidierungsbericht, der
konsolidierten Ergebnis- und Vermögensrechnung, der Kapitalflussrechnung und
der Eigenkapitalübersicht sowie als Anlage dem Beteiligungsbericht.
Debatte:
Frau Hümmer, Fachbereichsleiterin Finanzen und
Controlling, erläutert den Sachverhalt.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA