Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         Präsentation

Konsolidierter Jahresabschluss 2018

 

 

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg hat sein Rechnungswesen zum 01.01.2011 auf die kommunale doppelte Buchführung umgestellt. Somit gelten die Vorschriften der kommunalen Haushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik).

 

Nach Art. 88 a Landkreisordnung (LkrO) i. V. m. § 99 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik) wurde zum 31.12.2017 erstmals ein konsolidierter Jahresabschluss erstellt.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 von der Durchführung der örtlichen Prüfung Kenntnis genommen und dem Kreistag empfohlen den konsolidierten Jahresabschluss 2017 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) wurde gebeten die überörtliche Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses durchzuführen. Der BKPV hat die Prüfung bereits zugesagt.

 

Bei dem konsolidierten Jahresabschluss wird im Vergleich zum Jahresabschluss des Landkreises Würzburg der Landkreis Würzburg aus Konzernsicht betrachtet.

 

Die Überprüfung des Konsolidierungskreises erfolgt jährlich neu, da sich dieser aufgrund der festgelegten Kriterien im Leitfaden für den konsolidierten Jahresabschluss des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration ändern kann.

 

Im Vergleich zum 31.12.2017 ist die Beteiligung ProCura DienstleistungsGmbH neu vollkonsolidierungspflichtig geworden. Zusätzlich ist eine Bewertung der Technologie- und Gründerzentrum Würzburg (TGZ) GmbH gemäß der at-equity Methode vorgenommen worden.

 

Das Gesamtwerk „Konsolidierter Jahresabschluss des Landkreises Würzburg zum 31.12.2018“ steht als Anlage zur Verfügung.

 

Dieser besteht - wie gesetzlich gemäß Art. 88 a LkrO i. V. m. § 88 KommHV-Doppik vorgeschrieben - aus dem Konsolidierungsbericht, der konsolidierten Ergebnis- und Vermögensrechnung, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalübersicht sowie als Anlage dem Beteiligungsbericht.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Hümmer, Fachbereichsleiterin Finanzen und Controlling, erläutert den Sachverhalt.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA