Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Bei der Planung der Generalsanierung und Erweiterung des Deutschhaus Gymnasiums im Jahr 2003 wurde bereits die Notwendigkeit einer mechanischen Lüftung der Klassenräume des Neubaus entlang der Zeller Straße erkannt. Die Klassengröße und die Lärmbelastung des Straßenverkehrs lassen die Möglichkeit der normalen Fensterlüftung nur bedingt zu.

 

Aufgrund der im Planungszeitraum nicht möglichen förderfähigen Zuwendung, konnte eine Lüftungsanlage nicht realisiert werden.

 

Im Schulbetrieb stellte sich heraus, dass die Lufthygiene in den 15 Klassenräumen durch die Fensterlüftung nicht hergestellt werden kann. Schüler und Lehrer klagen über die Symptome der hohen CO2 Belastung.

 

Das Ing.- Büro Duschl, Rosenheim hat die Planung der haustechnischen Anlagen beim Neubau erstellt. Zur Problemlösung wurde dort eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Grundlage der Studie sind die Erfahrungen aus vergleichbaren Objekten und die „Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden – Teil 1 Bildungseinrichtungen“ des Umwelt Bundesamtes.

 

Folgende Varianten mit Untergruppierungen wurden betrachtet:

 

Variante 1:      zentrale Lüftungsanlage

                                                           

            1a:       - Aufstellung im Lehrmittelraum 3. OG                                  550.000,- €                 

            1b:       - im Außenbereich                                                                 nicht möglich

                                                                                                                        (Platz)

Variante 2:      dezentrale Deckengeräte in den Klassenräumen

 

            2a:       - Zu- Ableitung über Fassade                                     680.000,- €

            2b:       - Zu- Ableitung über Steiger über Dach                                 625.000,- €

 

Variante 3:      dezentrale Schrankgeräte in den Klassenräumen

 

            3a:       - Zu-Ableitung über Fassade                                                  740.000,- €

            3b:       - Zu-Ableitung über Steiger über Dach                                  690.000,- €

 

Variante 4:      dezentrale Schrankgeräte – Aufstellung im Flur                    nicht möglich

                                                                                                                        (Brandschutz)

                                                                                                           

Als Ergebnis kann zusammengefasst werden, dass Variante 1 mit einem zentralen Lüftungsgerät für den Nutzer als effektivste und auch als die wirtschaftlichste Lösung betrachtet werden kann.

 

Diese entspricht auch der Empfehlung des Umwelt Bundesamtes, da eine sogenannte „Hybride Lüftung“ (Kombination von mechanischer und bedarfsweise Zusatzlüftung über Fenster) aus der Praxis heraus gezeigt hat, dass diese einen wesentlichen Anteil an der Akzeptanz und Zufriedenheit der Nutzer hat. Die Schulleitung wurde im Rahmen einer Besprechung am 10.02.2020 zustimmend über das Ergebnis der Machbarkeitsstudie informiert.

 

 

 

Die genaue Variantenvorstellung erfolgt im Zuge der Vorstellung der beiliegenden Machbarkeitsstudie.

 

Die Kosten für die Planung der Maßnahme sind in diesem Jahr in den Haushalt eingestellt. Es wird um Ermächtigung des Herrn Landrat Eberth gebeten diese Leistungen zu vergeben.

 

Die Kosten für die weitere Umsetzung der Maßnahme sind in der Finanzplanung für das Jahr 2021 berücksichtigt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat die Vorstellung und Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis genommen und stimmt der weiteren Planung und Realisierung der Variante 1 –zentrales Lüftungsgerät- zu.

Herr Landrat Eberth wird ermächtigt, die weiteren Planungsleistungen für das Vorhaben zu vergeben.

 

 

Debatte:

 

Herr Koslowska vom Ingenieurbüro Duschl erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.

 

Fragen aus dem Gremium hinsichtlich einer zentralen Luftzufuhr (Außenluftanschluss), nach der Akustik aufgrund evtl. Geräuschentwicklung sowie des Platzbedarfs im 3. OG (Unterbringung der Lernmittel) werden von Herrn Koslowska beantwortet.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat die Vorstellung und Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis genommen und stimmt der weiteren Planung und Realisierung der Variante 1 –zentrales Lüftungsgerät- zu.

Herr Landrat Eberth wird ermächtigt, die weiteren Planungsleistungen für das Vorhaben zu vergeben.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5, ZB, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an KrPA