Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die SPD Kreistagsfraktion hat mit Schreiben vom 10.02.2020 Anträge zum Radverkehr und Radwegeverbindung im Landkreis Würzburg gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

Die ursprüngliche Behandlung des Antrages im Kreisausschuss am 27.03.2020 konnte nicht erfolgen. Die Sitzung wurde abgesagt.

 

Das Thema Radwegebau und Radverkehrskonzept ist im Landratsamt Würzburg bisher organisatorisch nicht verortet.

 

Grundsätzlich gilt,

 

Ø  ein Weg, der straßenrechtlich zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg (Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG) zählt, erhält die Einstufung als „sonstige öffentliche Straßen“ (Art. 53 BayStrWG). Träger der Straßenbaulast für öffentliche Feld- und Waldwege sind regelmäßig die Gemeinden (Art. 54 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG).

Wird dieser Weg zu einem Geh- und Radweg ausgebaut, so wäre er nicht Bestandteil einer anderen Straße. Es würde sich somit um einen selbstständigen Geh- und Radweg handeln, welcher zu den beschränkt-öffentlichen Wegen gehören würde (Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG). Träger der Straßenbaulast für die beschränkt öffentlichen Wege sind die Gemeinden (Art. 54a Abs. 1 BayStrWG).

 

Ø  Radwege, die mit einer Fahrbahn in Zusammenhang stehen und mit dieser gleichlaufen, gehören zur jeweiligen Straße (Art. 2 Nr. 1 Buchstabe b BayStrWG). Eine Radwegverbindung, die entlang einer Staatsstraße oder Bundesstraße verläuft, liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Straßenbauämter, die auch die Straßenbaulast tragen müssen.

 

Ø  Der Landkreis Würzburg fördert derzeit über die „Richtlinien des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen“ den Ausbau in den Gemeinden.

Ø  Zusätzlich hat der Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg ab 01.06.2019 eine „Förderrichtlinie Radwegebau“ erlassen.

 

 

Sachstand zur Antragsbearbeitung bei den weiteren Gebietskörperschaften:

 

Der Antrag der SPD Kreistagsfraktion wurde gleichlautend auch von den jeweiligen SPD-Fraktionen an die Stadt Würzburg und den Landkreis Kitzingen gestellt.

 

  • Stadt Würzburg
    Die Stadt Würzburg hat den Antrag am 03.03.2020 im Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss behandelt und folgenden Beschluss gefasst: Der Antrag Nr. 13/2020 der Stadtratsmitglieder Kolbow, Loew und Koerber-Becker - auch namens der SPD - Stadtratsfraktion vom 12.02.2020 zur Errichtung eines Radschnellweges zwischen Kitzingen und Würzburg wird weiterverfolgt. Von der Stadt Würzburg wurde bisher hierzu kein Kontakt zu den beiden Landkreisen aufgenommen.

 

  • Landkreis Kitzingen
    Im Landratsamt Kitzingen wurden die Anträge zunächst im Rahmen einer Fraktionssprecherrunde diskutiert und festgestellt, dass der Antrag hinsichtlich des Radschnellweges an das Staatliche Bauamt zur weiteren Prüfung weitergegeben wird. Die weiteren Anträge sollten am 23.03.2020 im Ausschuss für Umwelt, ÖPNV und Verkehr behandelt werden. Dieser Sitzungstermin wurde abgesagt. Im nächsten Ausschuss wird lt. Auskunft des LRA KT nun auf die Rückmeldung des Straßenbauamtes und die bereits vorhandenen Informationsplattformen verwiesen. Der Antrag soll nicht weiterverfolgt werden.

 

 

Hinweise und bisherige Aktivitäten seitens des Landkreises Würzburg, SFB 4:

 

  • Radschnellweg Kitzingen und Würzburg
    Nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen bei der Stadt Würzburg und dem Landratsamt Kitzingen wurde auch vom Landratsamt Würzburg Kontakt mit dem Leiter des Staatlichen Bauamtes, Herrn Dr. Lehner, aufgenommen, um die weitere gemeinsame Vorgehensweise mit allen Beteiligten zu besprechen. Das Straßenbauamt Würzburg, Frau Fischer, hat bereits am 10.03.2020 eine Rückmeldung gegeben. Die Antwort von Frau Fischer ist als Anlage beigefügt. Am 25.03.2020 wurde noch ergänzend folgende Info von Herrn Baudirektor Lehner, Bereichsleiter Straßenbau, gegeben:

    Wie wir Ihnen im bisherigen Schriftverkehr bereits mitgeteilt haben, besteht zwischen Würzburg und Kitzingen eine Radwegverbindung, die im „Näherungsbereich“ der B8 verläuft. Die Baulast befindet sich nicht beim Staatlichen Bauamt Würzburg sondern bei den jeweiligen Kommunen. Auffälligkeiten hinsichtlich einer Überlastung der Radwegverbindung sind uns nicht bekannt und wurden auch bisher weder durch eine Kommune noch von Radwegnutzern an uns herangetragen. Aus den vorgenannten Gründen sehen wir aktuell keinen Handlungsbedarf hinsichtlich einer weitergehenden Untersuchung bzgl. der Realisierbarkeit eines Radschnellweges.

 

  • Radverkehrskonzept zu Alltags- und Berufsverkehr:
    Eine erste Recherche ergab, dass Radverkehrskonzepte zwischen 80.000 und 100.000 € Nettokosten verursachen. In Landkreisen, die sich mit dem Thema Radverkehr auseinandersetzen, wurden neben Finanzressourcen zusätzliche Stellen (mindestens 0,5 bis 1) für Radverkehrsbeauftragte geschaffen. Beispielsweise beschäftigt die Stadt Würzburg mittlerweile 3 Planer in Vollzeit im Bereich Radverkehrsplanung.

 

  • Website für Radfahrer:
    Neben unserer interaktiven Landkreiskarte (https://www.vianovis.net/lkr-wuerzburg ) gibt es sehr professionelle Angebote, die teilweise weitere wichtige Funktionen anbieten (Beispiel: https://radservice.radroutenplaner-bayern.de/rrp/by/cgi ). Hier gibt es beispielsweise auch verschiedene Routenvorschläge für eine Fahrt Kitzingen – Würzburg. Es wird geprüft, welche Möglichkeiten bestehen, den Kartenservice des Landkreises um weitere Informationen zu ergänzen, die ggf. anderweitig noch nicht vorhanden sind (Abstell-/Lademöglichkeiten etc.).

 

  • Beschilderung

Das Radwegenetz im Landkreis Würzburg ist ein wichtiger Bestandteil unserer Infrastruktur, der einen Beitrag zur Mobilität und Freizeit-/Tourismusangeboten in den Gemeinden leistet. Eine ausreichende und aktuelle Beschilderung der Radwege ist für die Qualität und Nutzerfreundlichkeit eine wichtige Voraussetzung. Der SFB 4 startete Mitte Februar eine Abfrage bei den Gemeinden, um für eine Aktualisierung und Überprüfung der Radwegbeschilderungen im Landkreis Würzburg zu werben. Eine Förderung der Sachkosten ist im Kreishaushalt 2020 vorgesehen und wurde angeboten.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinden sollen über die Radwegeförderung durch den Landkreis Würzburg informiert werden, um dafür zu werben, mögliche Lücken im vorhandenen Radwegenetz mittelfristig zu schließen.

 

Die bestehenden Informationsportale zu touristischen Routen und Radwegeverbindungen des Alltags- und Berufsverkehrs sollen durch geeignete Maßnahmen beworben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Möglichkeiten zu ermitteln, um Informationen über E-Bike-Ladesäulen, Reparaturdienste und Abstellmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

 

 

Debatte:

 

Fachbereichsleiter Dröse erläutert den Sachverhalt.

 

In der anschließenden Debatte ist man sich beim Thema Radverkehrskonzept zu Alltags- und Berufsverkehr über die Wichtigkeit eines Radverkehrskonzeptes einig. Die Prüfung der vorhandenen Radwege und die Zusammenführung verschiedener Akteure mit verschiedenen Interessen sei hierbei wichtig, damit keine Parallelstrukturen entstehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass in den ILE gerade zum Thema Radwege und Wanderwege viel passiert sei. Daher sei es wichtig, die 5 Konzepte der ILE nebeneinanderzulegen, um zu schauen, welche Wege wichtig und von touristischer Natur sind, aber auch einen ganz besonderen Mehrwert bieten, sei es landwirtschaftlich, ökologisch o.ä.

 

Die Betrachtung des Fahrrads als reines touristisches Fahrzeug sei nicht mehr zeitgemäß. Es sei zwar auch wichtig, aber noch wichtiger sei es – gerade in Bezug auf den Klimaschutz – das Rad als gleichberechtigtes Verkehrsmittel anzuerkennen.

 

Was dringend geklärt werden müsse sei, wer für die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes zuständig sei. Es wird vorgeschlagen, das Thema im neuen Interkommunalen Beirat des Landkreises Würzburg anzusiedeln.

 

Landrat Eberth schlägt vor, den vorliegenden Beschlussvorschlag, dahingehend zu ergänzen, dass das Thema „Radwegekonzept“ für den Landkreis Würzburg im Interkommunalen Beirat des Landkreises Würzburg, im Kreisausschuss und gegenüber den Gemeinden behandelt werden solle, um den Bedarf und den Umfang eines möglichen Konzeptes zu erheben.

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeinden sollen über die Radwegeförderung durch den Landkreis Würzburg informiert werden, um dafür zu werben, mögliche Lücken im vorhandenen Radwegenetz mittelfristig zu schließen.

 

Die bestehenden Informationsportale zu touristischen Routen und Radwegeverbindungen des Alltags- und Berufsverkehrs sollen durch geeignete Maßnahmen beworben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Möglichkeiten zu ermitteln, um Informationen über E-Bike-Ladesäulen, Reparaturdienste und Abstellmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

 

Das Thema „Radwegekonzept“ für den Landkreis Würzburg soll im Interkommunalen Beirat des Landkreises Würzburg, im Kreisausschuss und gegenüber den Gemeinden behandelt werden, um den Bedarf und den Umfang eines möglichen Konzeptes zu erheben.

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

Zur Kenntnis an S, ZvErWa