Sitzung: 30.06.2020 Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Anlage: Ausbauoptionen
Kreuzungsbauwerke BAB 7 mit Kreisstraßen
Radwegenetz im Bereich BAB A7
Sachverhalt:
Die Autobahndirektion Nordbayern erstellt
derzeit die Vorentwurfsplanung für den oben genannten Abschnitt der A 7. Im
Zuständigkeitsbereich des Landkreises Würzburg werden hierbei die vier
folgenden Kreisstraßen gekreuzt:
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Unterführung der WÜ 53 zwischen Binsbach – Rieden
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Überführung der WÜ 9 zwischen Gramschatz – Hausen bei Würzburg
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Unterführung der WÜ 4 an der Anschlussstelle Gramschatzer Wald
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Überführung der WÜ 3 zwischen Rimpar – Burggrumbach
Die Kreuzungsbauwerke müssen aufgrund des
Ausbaus der A7 neu hergestellt werden. In diesem Zuge besteht die Möglichkeit,
die Bauwerke über die Anpassung an gültige Regelwerke hinaus zu verbreitern. Hierdurch
kann beispielsweise ein ausreichend großer Querschnitt für einen späteren
Ausbau der Kreisstraßen oder den nachträglichen Anbau von Geh- und Radwegen
gewählt werden.
Bei einer geforderten Verbreiterung der
Bauwerke ist der Landkreis gemäß den Straßenkreuzungsrichtlinien anteilig der
Fahrbahnbreiten an den jeweiligen Umbaukosten zu beteiligen. Es besteht
grundsätzlich die Option, diese Kosten im Rahmen einer Förderung geltend zu
machen, insofern eine verkehrliche Verbesserung nachweisbar ist.
Bei der Erneuerung der Bauwerke ohne weiteres
Verlangen des Landkreises trägt die Autobahn die Baukosten vollumfänglich. Die
Bauwerke werden in diesem Fall lediglich den geltenden Regelwerken angepasst
und nur geringfügig verbreitert.
Laut Auskunft der Autobahndirektion
Nordbayern ist vorgesehen bis 2022/2023 Baurecht für die Gesamtmaßnahme zu
erlangen. Nach derzeitigem Planungsstand ist frühestens ab 2025 mit einem
Beginn des Ausbaus der BAB A7 zu rechen. Für etwaige Verbreiterungen der
Kreuzungsbauwerke hat die Autobahndirektion überschlägig die anfallenden
Kostenbeteiligungen des Landkreises ermittelt (Stand 2020).
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WÜ 53: ca. 1,3 Mio. €
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WÜ 9: ca. 1,5
Mio. €
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WÜ 4: ca. 1,0
Mio. €
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WÜ 3: ca. 1,1
Mio. €
Für die jeweiligen Kreuzungsbauwerke gilt es
nun zu entscheiden inwiefern der Landkreis eine Verbreiterung, bspw. zur
separaten Führung eines Geh-/und Radweges verlangt. Für den Bau
straßenbegleitender Geh-/Radwege sind dabei die einschlägigen Planungsrichtlinien
maßgebend. Gemäß der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL) ist für
Straßen der Entwurfsklasse 4 die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn der
Regelfall. Ab einer Verkehrsstärke von 1.500 KfZ/24h (DTV) kann eine
straßenbegleitende Radwegführung sinnvoll sein. Ist die Straße Bestandteil
eines Radwegenetzes ist der Bau eines straßenbegleitenden Radweges ebenfalls zu
prüfen. Die betroffenen Kreisstraßenabschnitte sind alle der Entwurfsklasse 4
gem. RAL zuzuordnen.
Im betroffenen Ausbaubereich der BAB A7 sind
ausgewiesene Radwege mit entsprechenden Autobahnquerungen außerhalb des
Kreisstraßennetzes bereits vorhanden.
Für die betroffenen Straßenkreuzungen der
Kreisstraßen stellt sich die Situation demnach wie folgt dar:
WÜ 53 Binsbach-Rieden
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DTV: 444 KfZ/24h (SVZ 2015)
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Fahrbahnbreite WÜ53: 6,60/6,70 m (entspricht Vorgaben nach RAL)
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Ausbauplan Kreisstraßen 2017-2035: nein
WÜ 9 Gramschatz – Hausen
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DTV: 784 KfZ/24h (SVZ 2015)
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Fahrbahnbreite WÜ 9: 6,0 m (entspricht Vorgaben nach RAL)
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Ausbauplan Kreisstraßen 2017-2035: nein
WÜ 3 Rimpar – Burggrumbach
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DTV: 432 KfZ/24h (SVZ 2015)
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Fahrbahnbreite WÜ 3: 6,0 m (entspricht Vorgaben nach RAL)
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Ausbauplan Kreisstraßen 2017-2035: nein
WÜ 4 Anschlussstelle Gramschatzer Wald
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DTV: 1.930 KfZ/24h (SVZ 2015)
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Fahrbahnbreite WÜ9: 6,0 m, kein
Linksabbiegestreifen vorhanden
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Geh-/Radweg vorhanden
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Ausbauplan Kreisstraßen 2017-2035: nein
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Verkehrssicherheit: auffälliges Unfallgeschehen hinsichtlich
Abbiegeunfälle
Aus Sicht des Staatlichen Bauamtes besteht hinsichtlich
der Kreuzungen der WÜ 53, WÜ 9 und WÜ 3 kein Verlangen zur Aufweitung der
Kreuzungsbauwerke.
Hinsichtlich der Kreuzung mit der WÜ 4 im
Bereich der Anschlussstelle Gramschatzer Wald besteht zur Erhöhung der
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs das Verlangen, das Kreuzungsbauwerks
zur regelkonformen Herstellung von Linksabbiegestreifen aufzuweiten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg
zustimmend zur Kenntnis.
Für die Kreuzungen der BAB A7 mit den
Kreisstraßen WÜ 53, WÜ 9 und WÜ 3 besteht von Seiten des Landkreises kein
Verlangen, die Kreuzungsbauwerke im Rahmen des Ausbaus der BAB A7 zur
Anbringung separater Geh- und Radwege gegenüber dem Bestand aufzuweiten.
Für die Kreuzung der BAB A7 mit der
Kreisstraße WÜ 4 im Bereich der Anschlussstelle Gramschatzer Wald besteht von
Seiten des Landkreises das Verlangen, zur Verbesserung der Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs das Kreuzungsbauwerk gegenüber dem Bestand zur
Herstellung von Linksabbiegestreifen aufzuweiten.
Der Landrat wird ermächtigt entsprechende Kreuzungsvereinbarungen abzuschließen.
Debatte:
Herr Voll vom Staatlichen Bauamt Würzburg erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.
In der anschließenden Debatte spricht Kreisrat Hansen die Radwegesituation
innerhalb des Landkreises Würzburg an. Aus seiner Sicht seien die Radwege teilweise
in einem sehr schlechten Zustand und verschmutzt, so dass man eher von einem
Feldweg sprechen könne und nicht von einem Radweg. Er würde es für sinnvoll
erachten, grundsätzlich die Radinfrastruktur auf dieselbe Stufe was die Güte
angeht zu stellen, wie es bei der Autoinfrastruktur der Fall ist. Gerade bei
der WÜ 9 Gramschatz – Hausen stelle er sich die Frage, inwieweit in diesem
Zusammenhang die Radwege mitverbessert werden könnten. Er würde sich entlang
der Strecke Rieden und Binsbach einen ordentlichen Radweg wünschen. Er ist der
Auffassung, dass bei Zurverfügungstehung einer besseren Radinfrastruktur auch
mehr Menschen auf das Fahrrad umsteigen würden. Ziel müsse es sein, die Zahl
der Autofahrten mit dem motorisierten Individualverkehr oder dem
fossil-motorisierten Individualverkehr deutlich zu reduzieren, um dem Pariser
Klimaabkommen nachzukommen. Deshalb plädiere er dafür, dass bei diesen
Maßnahmen ordentliche Radwege zur Verfügung gestellt werden sollen. Dies würde
bedeuten, dass bei der WÜ 53 und bei der WÜ 9 nochmal über eine
Streckenverbreiterung nachgedacht werden sollte, hier wäre jedoch erstmal ein
ordentliches Radwegekonzept notwendig. Er regt deshalb an, die Beschlussfassung
für die WÜ 53 und die WÜ 9 zu vertagen und sich zunächst über eine ordentliche
Radinfrastruktur Gedanken zu machen.
Landrat Eberth äußert sich, dass die Allianz im Würzburger Norden in den vergangenen Jahren zum Thema Radwegekonzept hervorragende Arbeit geleistet habe. Die Kritik zu den teilweise schlechten und verschmutzten Radwegen könne er nicht teilen.
Des Weiteren weist er darauf hin, dass der Bau von Radwegen nicht Aufgabe des Landkreises sei, sondern der Kommunen. Der Landkreis unterstütze durch seine Förderung (35 %) den Bau von Radwegen, sofern eine Notwendigkeit gesehen werde. Hierüber entscheide der Bauausschuss. Eine Verzögerung der beiden Maßnahmen würde an der Beschlusssituation nichts ändern, deshalb würde er die Maßnahmen heute beschließen lassen.
Kreisrat Menig teilt
die Auffassung des Landrats. Ergänzend weist er darauf hin, dass es attraktive
Förderprogramme zum Radwegebau gebe (AELF 45 %, Landkreis 35 % und Zweckverband
Erholungs- und Wandergebiet Würzburg 10 %). Günstiger könne eine Kommune
eigentlich keinen Radweg bauen, wenn sie es für notwendig erachtet. Dass an der
Radinfrastruktur etwas verbessert werden könnte, das sehe er auch, aber es sei
nicht originär eine Aufgabe des Landkreises.
Kreisrat Henneberger spricht das geringe Verkehrsaufkommen auf der WÜ 53 Binsbach- Rieden an. Aus seiner Sicht stehe dies nicht im Verhältnis zu der Kostenbeteiligung des Landkreises in Höhe von 1,3 Mio. Euro. Er vertritt die Auffassung, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung für den Autofahrer in dem Bereich zumutbar sei, so dass auch die Radfahrer problemlos die Straßen mitbenutzen können.
Landrat Eberth äußert sich, dass die Summe das eine sei, das andere seien die reinen Bauwerkvollzugskosten. Wenn allerdings keine Zuführung zu dem Bauwerk gegeben ist, geschweige denn von Main-Spessart eine Herführung zu dem Bauwerk vorhanden ist, so sei dies einfach unrealistisch. Zudem habe Herr Voll bereits ausgeführt, dass bei einem Verlangen zeitgleich auch ein Radweg – in dem Fall von Rieden bzw. Binsbach – hinführen müsse. Radfahren sei natürlich ein Thema wie man A und B miteinander verbindet. Es stelle sich jedoch aber auch die Frage, ob jede Verbindung – auch mit dem Rad – unbedingt 100 % ausgebaut sein müsse bzw. inwieweit diese Nutzung zwischen Fahrrad, Fußgänger, Pkw, Lkw usw. miteinander genutzt werden könne, was teilweise auch am ökologischsten ist - vor allem bei der Verkehrsfrequenz.
Kreisrat Losert schließt sich der Äußerung von Kreisrat Henneberger an. Durch verkehrsregelnde Maßnahmen in dieser Unterführung oder Überführung durch Zeichen 208 oder 309 „Vorfahrt vor dem Gegenverkehr“ und umgekehrt könne der Verkehr gebremst werden.
Stellv. Landrätin Heußner regt an, beim späteren Tagesordnungspunkt das Thema Radwegekonzept nochmal aufzugreifen, um sich darüber Gedanken zu machen, inwieweit man sich konzeptionell einen Überblick über die Radwegestruktur landkreisweit verschaffen könnte.
Aufgrund der unterschiedlichen Meinungen schlägt Landrat Eberth vor, über die Maßnahmen im Einzelnen abstimmen zu lassen. Auch er sehe bei den zwei Fällen (Wü 53 und Wü 9) durch eine sinnvolle Nutzung aller Verkehrsteilnehmer keine Probleme, deshalb sei ein Verlangen des Landkreises Würzburg nicht gegeben.
Zur Wü 4 - Anschlussstelle Gramschatzer Wald teilt Landrat Eberth mit, dass hier nochmal versucht werde, intensiv mit der Autobahndirektion zu verhandeln, da es sich aus Sicht des Landkreises bei diesem richtlinienkonformen Ausbau um eine Aufgabe des Bundes handele. Nichts desto trotz würde der Landkreis dennoch ein Verlangen äußern, um den „Fuß in der Tür zu haben“. Denn gerade das Thema Gramschatzer Wald mit seinem Walderlebniszentrum, Klettergarten und Co erfreut sich immer extremer Beliebtheit. Gerade dann sei das Thema sichere Kreuzung, sichere Zufahrt für Pkw, Fahrrad usw. wichtig, deshalb die Empfehlung, ein Verlangen zu äußern.
Kreisrat Menig fragt nach, inwieweit es ein Verlangen dort seitens des Landkreises sei oder ob es eigentlich eine Notwendigkeit sei, dass die Autobahn ihre Auffahrten ordentlich ausbauen, denn dann wäre aus seiner Sicht, kein Verlangen des Landkreises notwendig.
Herr Voll äußert sich, dass das Straßenrecht, das Bayer. Straßen- und Wegerecht, das
Fernstraßengesetz und die dazugehörige Straßenvollzugsrichtlinie genau diesen Problemfall eindeutig vorsieht. Er erläutert, dass die Zuständigkeit der Autobahn an der tiefen durchgezogenen Markierung der Kreisstraße endet, und in dem Fall der Baulastträger der Kreisstraßen ein Verlangen anzumelden hätte. Was das Straßenkreuzungsrecht allerdings für den Landkreis positiv vorgibt ist, wie die Kostenbeteiligung ist. Diese ermittelt sich im Verhältnis der Fahrbahnbreite, was sich im vorliegen Fall auf den kompletten Autobahnquerschnitt, demnach also alle 6 Fahrspuren plus Standstreifen, bezieht. Es sei von einer Kostenbeteiligung von 20 % auszugehen.
Kreisrat Götz äußert sich, dass es wichtig sei, dass seitens des Landkreises ein Verlangen geäußert werden solle, auch wenn wahrscheinlich ein Verlangen seitens der Autobahndirektion bestehen würde, um den „Fuß in der Tür zu haben“ da sich im unmittelbaren Umfeld die Autobahnmeisterei befindet. Er betont nochmal, dass eigentlich der Bund dort in der Pflicht sei, deshalb müsse nochmal nachverhandelt werden, um den Anteil des Landkreises dort möglichst gering zu halten. Es dürfe kein Fehler gemacht werden, deshalb wird seitens der CSU vorgeschlagen, ein Verlangen zu äußern.
Landrat Eberth teilt mit, dass der Landkreis dieses Verlangen schon allein deshalb äußern würde, da es eine relativ schnelle Zufahrt nach Erbshausen-Sulzwiesen wird und gerade wegen der Gesamtsituation mit dem Straßenbauamt, der Autobahndirektion mit den Straßenwärtern und dem großen Gewerbegebiet und den gleich kommenden Ortseingangstafeln. Dies seien Punkte, die einem intensiven Gespräch bedürfen – auch das Thema Kreisverkehr, das in die Planung mit einfließen könnte.
Herr Voll geht nochmal auf die aktuellen Gegebenheiten, die aktuelle Planung und auf den vorgeschlagenen Kreisverkehr ein.
Kreisrat Henneberger spricht nochmal die Anzahl der Kraftfahrzeuge an, die auf dieser Strecke unterwegs sind und fragt nach, an welcher Stelle die Verkehrszählung stattgefunden haben.
Landrat Eberth teilt mit, dass die Verkehrsfrequenz dort im Bereich des Schwerlastverkehrs und auch der Durchgangsverkehr deutlich höher seien, als auf anderen Straßen, bedingt durch die Autobahn, das Walderlebniszentrum, durch Rimpar mit seinen verschiedenen Ortsteilen, durch die Industriebetriebe, die dort angesiedelt sind und auch den Durchgangsverkehr durch das Schotterwerk.
Kreisrat Losert bestätigt die Aussage von Landrat Eberth. Gerade der Schwerlastverkehr sei auf dieser Strecke nicht zu vernachlässigen. Dieser müsste bei der Verkehrszählung differenziert betrachtet werden. Das wäre für ihn auch ein Argument zu sagen, dass der ursächliche Zusammenhang Fernverkehr – Autohof – Autobahn nicht Sache des Landkreises sei.
Landrat Eberth weist noch auf eine weitere Sache hin, die auf dem Luftbild nicht so genau zu erkennen sei und zwar seien in dem Bereich zwei Holzlagerplätze, auf denen Qualitätshölzer aus dem ganzen nordöstlichen Landkreis Würzburg gelagert und versteigert werden, auch das Schotterwerk und die Betriebe, die dort vor Ort sind, dürfen nicht vernachlässigt werden, deshalb sei die Lösung eines Kreisverkehrs aus seiner Sicht eine verkehrssichere und sinnvolle Ergänzung, die in die Diskussion und in die Verhandlungen eingebracht werden sollten. Auch wenn diese nicht zum Erfolg führen, so sei das Verlangen des Landkreises aus seiner Sicht dort definitiv gegeben, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Er schlägt deshalb vor, dass das Straßenbauamt und der Landkreis beauftragt werden, hier intensive Verhandlung mit der Autobahndirektion bzw. mit der Nachfolgergesellschaft zu führen und ggf. ein Verlangen des Landkreises Würzburg zum Ausdruck zu bringen.
Der Ausschuss ist entsprechend immer zu informieren und der Landrat soll entsprechend ermächtigt werden, mit der Autobahndirektion – also in dem Fall, mit der Bundesrepublik Deutschland – eine Kreuzungsvereinbarung abzuschließen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.
Wü 53 – Binsbach-Rieden
Für die Kreuzung der BAB A 7 mit den Kreisstraße Wü 53 – Binsbach-Rieden besteht von Seiten des Landkreises kein Verlangen, das Kreuzungsbauwerk im Rahmen des Ausbaus der BAB A7 zur Anbringung separater Geh- und Radwege gegenüber dem Bestand aufzuweiten.
Abstimmergebnis: 14 Ja 1 Nein
mehrheitlich beschlossen
Wü 9 Gramschatz – Hausen
Für die Kreuzung der BAB A 7 mit den Kreisstraße Wü 9 Gramschatz - Hausen besteht von Seiten des Landkreises kein Verlangen, das Kreuzungsbauwerk im Rahmen des Ausbaus der BAB A7 zur Anbringung separater Geh- und Radwege gegenüber dem Bestand aufzuweiten.
Abstimmergebnis: 14 Ja 1 Nein
mehrheitlich beschlossen
Wü 3 Rimpar – Burggrumbach
Für die Kreuzung der BAB A 7 mit den Kreisstraße Wü 3 Rimpar-Burggrumbach besteht von Seiten des Landkreises kein Verlangen, das Kreuzungsbauwerk im Rahmen des Ausbaus der BAB A7 zur Anbringung separater Geh- und Radwege gegenüber dem Bestand aufzuweiten.
Abstimmergebnis: einstimmig beschlossen
Wü 4 – Anschlussstelle Gramschatzer Wald
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, intensive Verhandlungen mit der Autobahndirektion bzw. mit der Nachfolgergesellschaft zu führen und ein Verlangen des Landkreises Würzburg zum Ausdruck zu bringen.
Der Landrat wird ermächtigt, mit der Autobahndirektion eine Kreuzungsvereinbarung abzuschließen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur ist über den Sachstand zu informieren.
Abstimmergebnis: 14 Ja 1 Nein
mehrheitlich beschlossen
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 2, StBA – Herrn Voll
Zur Kenntnis an KrPA