Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 11.11.2019 dem Kreistag empfohlen, im Jahr 2020 für die Straßenerhaltung 300.000 € einzuplanen und das Staatliche Bauamt beauftragt, die erforderlichen Planungsschritte einzuleiten.

 

Ausgangssituation

Der Bereich Straßenerhaltung umfasst Maßnahmen, die vordergründig darauf abzielen den Fahrbahnbestand der Kreisstraßen zu erhalten sowie bestimmte Oberflächeneigenschaften gezielt zu verbessern. Hierzu gehören:

 

-       Deckenbauten

-       Aufbringen von Dünnschichtbelägen und

-       Oberflächenbehandlungen.

 

Zu berücksichtigen ist, dass alle Maßnahmen der Straßenerhaltung einen notwendigen Ausbau eines zu schwach dimensionierten Straßenaufbaus nicht ersetzen. Als Maßnahmen der Bestandserhaltung sind diese grundsätzlich nicht förderfähig nach BayGVFG.

 

 

Maßnahmen / Kosten

Straße

Bezeichnung von - nach

Länge [m]

Kosten

  Wü 4

Bergtheim - Dipbach

4.000 m

ca. 60.000 €

  20

OD Mädelhofen

390 m

ca. 60.000 €

Wü 41

Sächsenheim - Sonderhofen

2.500 m

ca. 180.000 €

 

 

 

Bauablauf:

 

Die Hauptleistungen, das Aufbringen einer neuen Asphaltdeckschicht von 2 bis 4 cm Stärke im Abschnitt der WÜ 41 zwischen Sächsenheim und Sonderhofen sowie auf der WÜ 20 in der OD Mädelhofen, werden öffentlich ausgeschrieben und an eine fachkundige Tiefbaufirma vergeben. Auf der Wü 4 zwischen Bergtheim und Dipbach ist eine Oberflächenbehandlung geplant, diese wird ebenfalls an eine fachkundige Tiefbaufirma vergeben. Durch den damit verbundenen Spezialmaschineneinsatz wird die Arbeitsleistung optimiert. Gleichzeitig wird die Dauer der Verkehrsbehinderungen minimiert und die Arbeitsqualität und Dauerhaftigkeit gewährleistet. Kleinarbeiten werden kostengünstig durch die Straßenmeisterei erbracht.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, die Aufträge auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 

 

Debatte:

 

Herr Voll vom Staatlichen Bauamt Würzburg erläutert die Maßnahmen anhand einer Power-Point-Präsentation.

 

Kreisrat Hansen äußert sich zur Straßenerhaltungsmaßnahme OD Mädelhofen. Grundsätzlich halte er die Sanierungsmaßnahmen in dem Bereich für sinnvoll, ferner würde er in diesem Zusammenhang anregen, hier eine Tempo-30-Zone einzurichten, da dies für die Anwohner positiv wäre. Es handele sich hier um eine Ortsdurchfahrt, die auch keine Durchfahrt für den fließenden Verkehr sei, sondern nur eine Zugangsstraße zum Ort. Er weist darauf hin, dass in Hauptort Waldbüttelbrunn im kompletten Ort Tempo 30 sei, dies sei sehr angenehm, daher auch die Anregung dies in Mädelhofen umzusetzen.

 

Landrat Eberth nimmt den Vorschlag gerne auf und wird diesen an den dortigen Gemeinderat weitergeben.

Beim Thema Kreisstraßen müsse man sich jedoch auch immer die Frage stellen, hat es noch Kreischarakter. Sollte dann seitens des Gemeinderates feststellt werden, dass es keinen Kreischarakter mehr habe, sei durchaus vorstellbar, Kreisstraßen abzugeben.

 

Kreisrat Hansen teilt mit, dass ihm bekannt sei, dass der Gemeindesrat einer Tempo-30-Zone gegenüber sehr aufgeschlossen sei. Dieser Wunsch sei bereits in der vergangenen Wahlperiode dort mehrfach geäußert worden.

 

Kreisrat Menig spricht die von Herrn Voll erwähnten „Kleinarbeiten“ an, die kostengünstig durch die Straßenmeistereien erbracht werden. Ihm sei in den letzten Jahren aufgefallen, dass Straßenunebenheiten oder Schlaglöcher nur noch „geflickt“ werden, was zur Folge hat, dass die Straßen nach kürzester Zeit wieder aufbrechen. Er fragt nach den Gründen hierfür.

 

Herr Voll teilt mit, dass es sich hierbei um Reparaturen an Straßen handele, die bereits im Ausbauplan enthalten seien, jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden, die Verkehrssicherheit jedoch eine vorzeitige provisorische Ausbesserung verlange. Teilweise liege es aber auch an fehlenden Haushaltsmitteln.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, die Aufträge auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 


Zur weiteren Veranlassung an StBA – Herrn Voll, ZB, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an KrPA