Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg beabsichtigt die Ortsdurchfahrt der Kreisstraße Wü 8 im Bereich der Maidbronner Straße in Rimpar und der Adam-Bausenwein-Straße und Estenfelder Straße in Maidbronn zwischen der Einmündung in die ST 2294 und Abschnitt 100 Station 2,630 zu verlegen und als Südumfahrung südlich des Gemeindegebietes Rimpar nach Osten zur Wü 8 zu führen. Die Wü 8 liegt im Planungsbereich auf der Gemarkung Rimpar und Maidbronn. Die Planungen der Südumfahrung Rimpar werden ebenso wie der Westumfahrung Rimpar von dem Markt Rimpar durchgeführt. Dieser hat das Ingenieurbüro Maier mit der Planung beauftragt und stellt die Planungen zum Neubau der Südumfahrung Rimpar vor.

 

Die Beschlusslage stellt sich wie folgt dar. In der Sitzung des Kreistages am 07.10.2019 wurde beschlossen, dass der Höchstbetrag für Planungskosten in Höhe von 175.000 € an den Markt Rimpar ausbezahlt wird. Das Staatl. Bauamt Würzburg wird zur Erstellung einer Vereinbarung über die Durchführung der Baumaßnahme beauftragt, sofern eine Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Marktes Rimpar vorliegt, aus der sich ergibt, dass die sich daraus ergebenen Verpflichtungen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Marktes nicht übersteigt. Der Entwurf der Vereinbarung ist dem Kreisausschuss vorzulegen. Weiterhin wurde beschlossen, dass sich der Landkreis Würzburg mit max. 3 Mio. € an der Gesamtmaßnahme beteiligt, sofern beide Trassen, West- und Südumgehung, realisiert werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu stellen, sobald die vollständigen Antragsunterlagen des Marktes Rimpar vorliegen.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, das Staatl. Bauamt Würzburg zu beauftragen, über die Durchführung der Baumaßnahme entsprechend § 5 der Vereinbarung vom 30.09.2008/02.10.2008 und nach Maßgabe der bisher gefassten Beschlüsse eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Markt Rimpar zu erstellen.

 

Dem Kreistag wird zudem empfohlen die Verwaltung zu beauftragen, bei der Regierung von Unterfranken anzufragen, wann frühestens der Antrag auf Zuwendung gestellt werden kann.

 

 

Debatte:

 

Stellv. Landrätin Heußner meldet sich zu Wort und moniert die Formulierung im ersten Satz der Vorlage „Der Landkreis beabsichtigt die Ortsdurchfahrt… zu verlegen“. Diese Aussage sei nicht korrekt und habe bereits in der Vergangenheit zu diversen Diskussionen geführt. Tatsächlich sei die Historie etwas anders. Dies sollten auch die neuen Kreistagskollegen/innen erfahren.

 

Landrat Eberth bestätigt die „unglückliche Formulierung“ in der Sitzungsvorlage.

Er bittet Herrn Georg Maier von der Ingenieurgesellschaft mbH einen kurzen Rückblick zur Historie zu geben sowie den aktuellen Sachstand anhand der vorliegenden Pläne zu erläutert.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu stellen, sobald die vollständigen Antragsunterlagen des Marktes Rimpar vorliegen.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, das Staatl. Bauamt Würzburg zu beauftragen, über die Durchführung der Baumaßnahme entsprechend § 5 der Vereinbarung vom 30.09.2008/02.10.2008 und nach Maßgabe der bisher gefassten Beschlüsse eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Markt Rimpar zu erstellen.

 

Dem Kreistag wird zudem empfohlen die Verwaltung zu beauftragen, bei der Regierung von Unterfranken anzufragen, wann frühestens der Antrag auf Zuwendung gestellt werden kann.


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an StBA, KrPA