Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Sportförderung als kommunale Aufgabe des Landkreises

 

Die Förderung des Sports allgemein, die Bereitstellung und Unterhaltung von Sportplätzen, Turnhallen sowie Frei- und Hallenbädern gehört zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden, verpflichtend ist nur die Förderung des Schulsportes.

 

Im Art. 57 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern sind die sog. „Aufgaben des eigenen Wirkungskreises“ definiert. Im Abs. 1 heißt es:

Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere (…) der Jugendertüchtigung, des Breitensports (…).

 

Der bayerische Gesetzgeber hat aber den Landkreisen in Artikel 1, 4 und 5 Landkreisordnung das Recht zur Erledigung aller überörtlicher Angelegenheiten (…) eingeräumt. Dabei erfüllt der Landkreis im Verhältnis zu den Gemeinden eine „Leit- und Ausgleichsfunktion“[1] im Sinne einer Unterstützung der gemeindlichen Ebene bei gleichzeitiger Beachtung des  Selbstverwaltungsrechts. Dies betrifft neben der Kulturförderung insbesondere auch die Sportförderung.

 

Folgende bisherige Angebote fallen unter diesen Aufgabenzuschnitt:

  • Fit für 99 (Seniorensport)
  • NoLimits – Inklusionssport
  • Vorstand des Jahres (gemeinsam mit der MainPost)
  • Fördergemeinschaft Leistungssport Mainfranken

 

 

Zum Zweiten ist die Förderung des Sports für Kinder und Jugendliche eine Aufgabe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz § 11 SGB VIII. Die Förderung der Jugendarbeit im Sport gehört zu den Schwerpunkten der Jugendhilfe.

 

Folgende bisherigen Angebote fallen unter die Jugendförderung im Sport:

  • Förderung der Sportvereine, Vereinspauschale des Freistaates (2019: 280.000 €) und des Landkreises (300.000 €) bei 132 Anträgen
  • Förderung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen in Schwimmstätten (2019: 200.000 €), sowie im Projekt „Tauch nicht ab – Lern Schwimmen!“)
  • Kreissport- und Kreisschwimmfest (2019: 50 Jahre Jubiläum)
  • Sport in Schule und Verein (Kreis- und Bezirksfinale)
  • und weiter verschiedene Kleinprojekte

 

 

Servicestelle Sport im Landratsamt Würzburg:

  • fachliche Zuordnung zum Amt für Jugend und Familie, Kinder-, Jugend- und Familienarbeit FB31c
  • Personalausstattung: 1 Fachkraft Verwaltung mit 60%
  • Haushaltsmittel 2020: 528.800 €

 

Planungen:

 

Die Angebote und Fördermaßnahmen werden 2020 wie bisher weitergeführt.

 

Neu ist der Vorschlag einer Sportentwicklungsplanung für den Landkreis Würzburg.

Strukturell bezieht sich eine Sportentwicklungsplanung im Landkreis auf 2 Ebenen, den Aufgaben und Zielsetzungen des Landkreises im eigenen Wirkungsbereich, sowie dem Verhältnis von Landkreis und Gemeinden (unterstützend und beratend).

 

Eine Sportentwicklungsplanung bedarf gründlicher Vorbereitungen von der Einbeziehung der Politik, Sportverbände und Gemeinden über die Gründung eines Planungsgremiums, einer Bestandserhebung und Bedarfsplanung bis hin zu Empfehlungen für Landkreis, die abschließend im SKE-Ausschuss und Kreistag zu beraten wären.

 

Ein Konzept der Sportentwicklungsplanung wird im Herbst im SKE-Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 


 

Debatte:

 

Fachbereichsleiter Rostek informiert anhand einer Power-Point-Präsentation die neuen Mitglieder des Ausschusses für Sport, Kultur und Ehrenamt zunächst über die Aufgaben der Servicestelle Sport und gibt einen Ausblick in die Jahresplanung 2020.

Er teilt mit, dass aufgrund der Corona-Pandemie viele Veranstaltungen abgesagt worden seien.

Dies habe Auswirkungen auf die Förderung der Vereine, die nach den Förderrichtlinien bezuschusst werden, ebenso sei die Förderung der Schwimmfähigkeit von Kindern betroffen. Deshalb müsse intern noch geklärt werden, wie mit der Vergabe der Mittel in diesem Jahr aufgrund der aktuellen Situation verfahren werde.

 

Landrat Eberth weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Öffnung der Freibäder sowie des Naherholungsgebietes Erlabrunn mit seinen Badeseen für den 08.06.2020 vorgesehen sei. Wann die Hallenbäder wieder öffnen dürfen, sei abzuwarten.

 

Kreisrat Winzelhörlein fragt nach, inwieweit die Mittel zweckgebunden seien oder ob diese auch beispielsweise für Ausstattungen und Materialien zur Erlernung der Schwimmfähigkeit (Schwimmbretter usw.) verwenden werden könnten.

Herr Rostek verweist auf die vom Kreistag beschlossene Richtlinie. In dieser seien die Fördervoraussetzungen geregelt.  Zuschüsse für Hilfsmittel und Materialen seien nicht vorgesehen. Insoweit müsste dies der Kreistag beraten und ggf. neu beschließen.

 

Landrat Eberth ergänzt, dass es sich bei den betroffenen Schwimmbädern um die Hallenbäder in Rottendorf, Höchberg und Gerbrunn gehe. Hier sei der Aufwand der Gemeinden aufgrund der Schließung zu betrachten wie beispielsweise die Fixkosten, evtl. Kurzarbeit der Hausmeister, Schwimmmeister usw.

 

Kreisrat Schlier spricht das Wolfskeel-Schwimmbad an und merkt an, dass das Angebot für die Schwimmstunden sehr hoch sei. Er fragt nach, inwieweit das Wolfskeel-Schwimmbad unter die Förderung falle.  

 

Fachbereichsleiter Rostek teilt mit, dass das Wolfskeelbad nicht unter die Förderung falle, ebenso wie das Schwimmbad der Realschule Ochsenfurt, da der Landkreis in der Trägerschaft sei.  

Was den Preis für die Schwimmstunden angehe, so weist Landrat Eberth darauf hin, dass noch kein Preis festgesetzt worden sei. Dieser diene nur als Orientierung. Hier sei man noch in intensiver Abstimmung mit der Stadt Würzburg, ebenso was die Verteilung der Stunden angehe.

 

Kreisrat Losert spricht die Vereinbarung mit der Stadt Würzburg an, wonach die Verteilung jeweils Fifty-Fifty erfolge. Er teilt mit, dass er als stellv. Vorsitzender des Fördervereins Schwimmbad Rimpar einen Belegungsplan erhalten habe, der von der Stadt Würzburg aufgestellt worden sei. Dieser enthalte weder die Schule noch die Vereine aus dem Würzburger Norden. Er finde es gut, dass eine Umfrage gemacht werde. Auch sollte im Belegungsplan die Fifty-Fifty-Regelung konsequent angestrebt werde, damit zum einen die Schulen und zum anderen auch die Vereine (z.B. die Ortsgruppen Wasserwacht usw.) Bedarf anmelden können.

 

Landrat Eberth teilt mit, dass der Bau des Wolfskeel-Schwimmbades auf der Zielgeraden sei. Was den Belegungsplan angehe, so solle die Schwimmhalle vorrangig von der Wolfskeel-Realschule genutzt werden sowie von Seiten der Schulen im Würzburger Norden und am Nachmittag durch die Vereine und Verbände. Er weist darauf hin, dass derzeit die Bedarfsanfragen in den Schulen, Vereinen und Verbänden durchgeführt werden. Sollte eine Belegung nach dem Fifty-Fifty-Prinzip nicht möglich sein, so wären nochmals Nachverhandlungen mit der Stadt Würzburg was die Finanzierung angehe zu führen.

 

Im weiteren Verlauf folgen einige Grundinformationen zur Sportentwicklungsplanung durch Herrn Rostek.

 

Kreisrat Grimm sieht die Unterstützung der Vereine, Schulen und Kitas durch den Landkreis positiv. Er weist darauf hin, dass das Thema Corona ein einschneidender Punkt für die Vereine sei, da diese gemeinnützig tätig seien und keinerlei Rücklagen bilden können. Er teilt mit, dass aufgrund der aktuellen Situation viele Leute ihre Mitgliedschaft in den Vereinen kündigen, nach dem Motto „warum soll ich für etwas bezahlen, was ich aktuell nicht nutzen kann“. Für ihn stellt sich daher die Frage, inwieweit der Landkreis als Rückhalt für die Vereine tätig werden könnte, bevor den Vereinen das Geld ausgeht.

 

Landrat Eberth äußert sich, dass es schwierig sei, den Landkreis „in die Pflicht zu nehmen“. Konkreter Ansprechpartner für die Vereine vor Ort sei die Gemeinde.

Außerhalb der 300.000 Euro, die der Landkreis über die Pauschalen den Vereinen und Verbänden zur Verfügung stellt, eine Individualförderung anzudenken sei eher schwierig.

 

Frau Handke von der Servicestelle Sport teilt mit, dass aufgrund der Coronakrise seitens des Freistaates die Fördermittel für die Vereinspauschalen in diesem Jahr von 20 Mio. Euro auf 40 Mio. verdoppelt werden. Sie weist darauf hin, dass aufgrund der Berechnungsmodalitäten man jedoch derzeit nicht davon ausgehen könne, dass eine Fördereinheit, die im letzten Jahr 29 Cent pro Fördereinheit betrug nun 58 Cent betragen werde. Allerdings sei die Tatsache, dass von Seiten des Freistaates die Fördergelder nahezu verdoppelt werden, schon positiv.

 

Landrat Eberth könnte sich vorstellen, dass die Vereine in einer Art Öffentlichkeitskampagne „Bleib bei uns, auch in der Not“ erreichen könnten, die Mitglieder in den Vereinen zu halten.

 

Kreisrat Losert vertritt die Aussage des Landrats, dass eine weitere Unterstützung seitens des Landkreises nicht verlangt werden könne, zumal es sich um eine freiwillige Leistung handele.

Viel wichtiger wäre aus seiner Sicht allerdings, sich an das Innenministerium zu wenden, um die Fristen für die Sonderförderprogramme (Ablauf 31.12.2020) für die Regelanträge und die Kleinanträge was die Sanierung von Sportstätten betrifft zu verlängern.

Ebenso wäre wichtig, im Sportgespräch mit den Vereinsvertretern einmal deutlich zu machen, dass die Struktur in den Vereinen, was die Eigentumsverhältnisse betrifft, mit den jeweiligen Gemeinden zu überdenken, da der BLSV nur Anlagen fördern könne, die entweder in einem langfristigen Vertrag, der zwischen Verein und Gemeinde geschlossen worden ist, in die Förderung eintreten könne, da kommunale Einrichtungen seitens des BLSV nicht gefördert werden können.

 

Landrat Eberth bedankt sich bei Herrn Losert für diesen Impuls. Ein entsprechendes Schreiben an das Innenministerium solle vorbereitet und herausgegeben werden.

 

Stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer schließt sich den Vorrednern an. Wichtig wäre aus ihrer Sicht, dass die Fördergelder nach Möglichkeit früher an die Vereine ausgezahlt werden. Des Weiteren sei ihr aufgefallen, dass seitens des BLSV ständig viele neue Informationen als FAQ bereitgestellt werden. Für die ehrenamtlichen Vorstände sei es ein enormer Zeitaufwand, ständig alle möglichen Seiten zu lesen. Besser wäre es, wenn das Landratsamt als „Dienstleistung“ wichtige Informationen herausfiltern könnte und diese dann den ehrenamtlichen Vorständen bereitstellen könnte. Sie sei der Auffassung, dass diese beiden Anliegen eine große Unterstützung für die Vereine wären.

 

Kreisrat Grimm merkt an, dass die Problematik nicht nur die Sportvereine betreffe, sondern auch die Musikvereine. Das angesprochene Thema „Beziehen von Informationen“ sei generell für die Vereine interessant. Daher unterstütze er die Anregung von Frau Haupt-Kreutzer.

 

Landrat Eberth bedankt sich für die Hinweise und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eine vorzeitige Auszahlung der Zuschüsse möglich sei sowie um Prüfung, ob eine Bündelung der wichtigsten Informationen für die Sportvereine durch das Landratsamt möglich sei.



[1] Bay. Landkreistag


Zur weiteren Veranlassung an FB 31c, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an GB 3, ZB