Beschluss: vertagt

Landrat Nuß weist darauf hin, dass mit Schreiben vom 04.02.2020, eingegangen beim Landratsamt Würzburg am 06.02.2020, ein Antrag der ödp eingegangen sei.

 

Da dieser Antrag jedoch innerhalb der Ladungsfrist verspätet einging, wird dieser heute nicht beraten. Der Antrag wird zur Beratung in die neue Legislaturperiode weitergegeben.

 

 

Hiermit besteht Einverständnis.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an S, SFB 2

 

Zur Kenntnis an