Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Im Zuge der gegenwärtigen Corona-Pandemie hat der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder am 16.03.2020 gemäß Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) für Bayern den Katastrophenfall festgestellt.

 

Eine Katastrophe im Sinn des BayKSG ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.

 

Die weltweit rasche Ausbreitung des Corona-Virus und die schwerwiegenden Folgen - vor allem für die Gesundheit älterer und chronisch kranker Menschen - stellen alle staatlichen Verantwortungsträger vor eine Herausforderung, welche die Bundesrepublik Deutschland zuvor so noch nie erlebt hat. Noch fehlen ein wirksamer Impfstoff und antivirale Medikamente, um die von der WHO ausgerufenen Pandemie wirksam bekämpfen und damit viele Leben retten zu können. Umso wichtiger ist es, dass die deklarierte Strategie des sozialen Abstands konsequent umgesetzt wird.

 

In der stationären und ambulanten Versorgung, in sozialen Einrichtungen, im Rettungsdienst, bei der Polizei und der Feuerwehr ist es unerlässlich, die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zertifizierten Produkten vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen.

 

Der Bedarf an Schutzanzügen, FFP 2-Masken, Mund-Nasen-Schutz, Handschuhen, Schutzbrillen und Desinfektionsmitteln ist weltweit sehr groß - der globale Markt um Infektionsschutzprodukte heiß umkämpft. Die Leistungsfähigkeit unserer medizinischen Versorgungsstrukturen, unserer Blaulichtdienste und Pflege- sowie Behinderteneinrichtungen ist ernsthaft und unmittelbar gefährdet.   

 

Der Freistaat Bayern hat grundsätzlich ein Beschaffungs- und Verteilungsmonopol. Ziel dieser strengen Vorgabe ist es, den Kampf um wertvolle Schutzgüter nicht allein durch das verhandelbare Höchstgebot bestimmen zu lassen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat weiter verfügt, dass bei den Kreisverwaltungsbehörden eingehende Händlerangebote an eine zentrale Stelle weiterzuleiten sind.

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte als Kreisverwaltungsbehörden sind schlussendlich für die Weiterverteilung an die örtlichen Bedarfsträger verantwortlich - ausgenommen sind die Universitätskliniken, Rettungsdienste, Polizei und Kassenärzte. Diese sollen grundsätzlich über eigene, zentral gesteuerte Logistikstränge versorgt werden.

 

Im Landkreis Würzburg wurde die Materialverteilung und -logistik der Kreisbrandinspektion und dem Johanniter Unfallhilfe e.V. übertragen. Ein Programm zur Warenlogistik wurde auf die Strukturen im Landkreis Würzburg angepasst, eine Matrix zur Bedarfspriorisierung zusammen mit der Führungsgruppe Katastrophenschutz entwickelt und ein System zur Bedarfsanmeldung (vgl. Informationen auf https://www.landkreis-wuerzburg.de/Auf-einen-Klick/Aktuelles/Coronavirus/Gesundheitssektor/) implementiert.

 

Bei allem Engagement der eingesetzten Freiwilligen - die zentralen Lieferungen erfolgen doch nur sporadisch und in äußerst geringer Menge. Aktuell wird nur ein minimaler Teil des angemeldeten Bedarfs im Landkreis Würzburg durch die zentralen Materiallieferungen gedeckt.

 

Der Landkreis Würzburg war in den vergangenen Wochen aus den oben genannten Gründen gezwungen, Beschaffungen zu Lasten des Kreishaushalts zu tätigen. Die beim Produkt „Zivil- und Katastrophenschutz“ veranschlagten Haushaltsmittel sind für die anstehenden Beschaffungen bei Weitem nicht ausreichend.

 

Am 26.03.2020 und 30.03.2020 wurden deshalb im Rahmen von Anordnungen nach § 41 Abs. 1 der GeSchOKT außerplanmäßige Haushaltsmittel bis zu einer Gesamtsumme von 600.000,- EUR (zweimal jeweils 300.000,- EUR) durch Herrn Landrat Nuß bereitgestellt.

 

Nachdem diese Mittel bereits durch vorgenommene Bestellungen gebunden sind, jedoch fortlaufend ein sehr großer Bedarf zur Beschaffung von Schutzausrüstung im Landkreis besteht, sind weitere Mittel erforderlich. Dies vor allem auch, da weiterhin fraglich ist, inwieweit dieser Bedarf durch zentrale Materiallieferungen des Freistaates Bayern (mit-)gedeckt werden kann.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Kreisausschuss befürwortet die bisherigen Anordnungen nach § 41 Abs. 1 GeSchOKT durch Herrn Landrat Nuß und bestätigt die dafür bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 600.000,- EUR.

 

2.         Der Kreisausschuss beschließt, dass der Landrat bis zur Feststellung des Endes der Katastrophe gemäß Art. 4 Abs. 1 BayKSG ermächtigt wird, für dringend im Landkreis Würzburg benötigte persönliche Schutzausrüstung außerplanmäßige Haushaltsmittel bis zu einer Gesamtsumme von 3.000.000,- EUR bereitzustellen.

 

3.         Der Kreisausschuss stimmt der Weitergabe der Bewirtschaftungsbefugnis im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel an die jeweilige Leitung der Führungsgruppe Katastrophenschutz und einer Beschaffung durch den Johanniter Unfallhilfe e.V. zu.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Löffler, Geschäftsbereichsleiterin, erklärt die Zusammensetzung des Katastrophenschutzteams und die Aufgaben der einzelnen Bereiche. Anschließend geht sie auf die schwierige Beschaffung der Schutzausrüstung ein.


Beschluss:

 

1.         Der Kreisausschuss befürwortet die bisherigen Anordnungen nach § 41 Abs. 1 GeSchOKT durch Herrn Landrat Nuß und bestätigt die dafür bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 600.000,- EUR.

 

2.         Der Kreisausschuss beschließt, dass der Landrat bis zur Feststellung des Endes der Katastrophe gemäß Art. 4 Abs. 1 BayKSG ermächtigt wird, für dringend im Landkreis Würzburg benötigte persönliche Schutzausrüstung außerplanmäßige Haushaltsmittel bis zu einer Gesamtsumme von 3.000.000,- EUR bereitzustellen.

 

3.         Der Kreisausschuss stimmt der Weitergabe der Bewirtschaftungsbefugnis im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel an die jeweilige Leitung der Führungsgruppe Katastrophenschutz und einer Beschaffung durch den Johanniter Unfallhilfe e.V. zu.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, GB 1, KrPA