Beschluss: zur Kenntnis genommen

Aufnahmestopp für Pflegeeinrichtungen;

Allgemeinverfügung

 

Landrat Nuß teilt mit, dass das Bayerische Gesundheitsministerium im Kampf gegen das Coronavirus einen Aufnahmestopp für Pflegeeinrichtungen im Freistaat verhängt hat. Eine Allgemeinverfügung ist seit dem 04.04.2020 gültig.

 

 

Förderprogramm des Bundes “Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Herrn Künzig, Ltd. Verwaltungsdirektor, informiert darüber, dass es über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln ein Förderprogramm von innovativen Projekten in Bezug auf Frauenhausplätze gebe. Von den Kosten werden 90 % staatlich gefördert, die restlichen 10 % müssen über Eigen- oder Drittmittel getätigt werden.

Es handle sich um ein zweistufiges Förderverfahren. In der ersten Stufe muss erläutert werden, was an dem Projekt innovativ sei und was es beinhaltet. In der zweiten Stufe wird für das Projekt eine grobe Kostenschätzung benötigt.

 

Der Förderantrag muss dann beim Bundesamt für Familie und zivilrechtliche Aufgaben in Köln eingereicht werden. Danach geht er weiter an die Landesstelle, die nach einer Mustervereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern für jedes einzelne Land bestimmt wird. Wenn die Landesstelle in ihrer Stellungnahme den Antrag befürwortet läuft das Zuwendungsverfahren an.

 

Das Förderprogramm laufe derzeit bis 31.12.2023. Normalerweise müssen die Anträge bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Für das Jahr 2020 wurde die Frist bis zum 30.06.2020 verlängert. Herr Künzig gehe nicht davon aus, dass der Termin 30.06.2020 eingehalten werden kann. Er gehe aber davon aus, dass für das Jahr 2021 bis zum 31.03.2021 der Förderantrag, die Förderanfrage plus dem nachfolgenden Zuwendungsantrag gestellt werden kann.

 

Für das Raumprogramm muss jetzt ein erfahrener Planer gesucht werden, der eine grobe Kostenschätzung erstellen kann.

 

Landrat Nuß würde gerne eine Arbeitsgruppe einrichten, da die Planung über seine Dienstzeit hinausgehe. Er hält gleichzeitig fest, dass es keine Konkurrenz zu den bestehenden Einrichtungen geben soll. Diese leisten eine gute Arbeit und haben Erfahrung. Was der Landkreis machen würde, wäre immer nur on top.

 

Kreisrat Wolfshörndl schlägt vor, parallel, wenn alle Gremien wieder arbeiten, dieses Thema in der Trägerrunde unmittelbar anzusprechen, nachdem es in der Trägerrunde zwischen Kitzingen, Main-Spessart, Stadt Würzburg und Würzburg Land, in dieser Tiefe und in dieser Form auch noch nicht so aufgeschlagen sei und entsprechende Diskussionsthemen anstehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellv. Landrätin Frau Haupt-Kreutzer stellt den Antrag die Nichtöffentlichkeit herzustellen und bittet Landrat Nuß und Kreisrat Eberth hierzu den Raum zu verlassen.

 

 

 

Landrat Nuß beendet den öffentlichen Teil der Sitzung um 9:55 Uhr und stellt die Nichtöffentlichkeit her und verlässt anschließend mit Kreisrat Eberth den Raum.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, S

 

Zur Kenntnis an GlSt (FrauSchiller), KrPA