Sitzung: 10.02.2020 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: Präsentation
Herr Joßberger, berichtet über den Zeitraum Oktober 2018 bis Dezember 2019
„Sehr geehrter
Herr Landrat,
liebe Kolleginnen
und Kollegen,
wie in unserer
Satzung festgelegt, aber auch weil ich es für angebracht halte, gebe ich Ihnen/euch
gerne einen Bericht über meine Arbeit. Nachdem heute mit der Haushaltsberatung
und Beschlussfassung so viel von Zahlen die Rede war, habe ich mir vorgenommen,
Zahlen -so gut es geht- euch zu ersparen, was ich natürlich nicht vermeiden
kann, sind die Worte, die dazu erforderlich sind.
(Folie: Bericht
des Behindertenbeauftragten)
Das Amt des
Behindertenbeauftragten ist in meiner Lebensplanung nicht vorgekommen. Doch
durch den überraschenden Tod unserer allseits geschätzten Kollegin Elisabeth
Schäfer musste diese Position neu besetzt werden. Ende Oktober 2018 hat mir der
Kreistag diese Aufgabe übertragen. Eine übliche Übergabe konnte durch diese
Umstände nicht erfolgen. Bei der Einarbeitung wurde ich dankenswerterweise von
unserer Mitarbeiterin Tonja Ebner mit wertvollen Informationen unterstützt, die
kommissarisch die Vakanz sehr engagiert überbrückte, denn die vorgeschriebenen
Arbeiten erledigt, insbesondere Stellungnahmen mussten ja dennoch erstellt
werden.
Die gut gemeinten
Warnungen des Landrats bei den Vorgesprächen, ich solle mir genau überlegen,
worauf ich mich bei dieser umfangreichen Aufgabenstellung einlasse, waren - wie
Ihr seht - erfolglos geblieben. Es wurde Wort gehalten und meine Bedingung -
Ich komme in meinem Amt nicht als Bittsteller - klar erfüllt haben Landrat und
die Führungsebene. Die notwendige Unterstützung - wo und wie auch immer - ist
da, „die Türen gehen auf“.
Mittlerweile
konnte ich bei verschiedenen Treffen Einblick in die Situation anderer Kommunen
bekommen. Das ist dort nicht immer so. Dieser „Blick“ über den Zaun“ zeigt, die
Belange der Menschen mit Behinderung und deren Familien werden bei uns im
Landkreis - bei der Politik im Kreistag als auch in der Verwaltung des Amtes
ernst genommen. Dafür möchte ich mich für die betroffenen Menschen bedanken und
gleichzeitig bitten, im Bewusstsein, in der Einstellung, vor allem bei
Entscheidungen und im konkreten Handeln nicht nachzulassen.
Warum? Denn dies
keine Gutwillaktion, es ist menschliche, moralische und gesetzliche Verpflichtung.
(Folie: 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland)
Ich darf daran
erinnern. Vor zehn Jahren, am 26. März 2009, ist in Deutschland die
UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Diese sagt aus, dass Menschen
mit Behinderung ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf
Teilhabe besitzen, eben Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen.
Die Menschen sind
eben verschieden und brauchen deswegen auch ganz unterschiedliche
Unterstützung.
Dies möchte ich
mit einem Bild / Karikatur veranschaulichen und die Notwendigkeit einer
differenzierten Sichtweise verdeutlichen:
(Folie: Karikatur
Gleiche Prüfungsaufgabe)
Ein Hund, eine Robbe, ein Goldfisch, ein Elefant, zwei Vögel
und ein Affe bekommen vom Lehrer folgende Anweisung: "Zum Ziele einer
gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für sie alle gleich: Klettern sie
auf den Baum!"
Was in der Schule
für einen differenzierten Unterricht gelten sollte, muss eine differenzierte,
eine individuelle Sichtweise nicht erst recht für behinderte Menschen gelten?!
Meinen wir nicht landläufig, Gerechtigkeit bedeutet Jedem das Gleiche?
Wäre die gutgemeinte Gleichheit gerade bei behinderten Menschen nicht eher
Ungerechtigkeit?
Der schon in der Antike formulierte Maßstab „Jedem das Seine“ (Suum
cuique) führt uns zu unserem Grundgesetz. Deswegen darf
niemand nach Art. 3 Satz 2 des Grundgesetzes wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden. Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen. Dieses
Ziel bleibt eine Daueraufgabe.
Nach eher
grundsätzlichen Überlegungen, komme ich zu meiner konkreten Arbeit. Nach
unserer Satzung liegt ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Arbeit in der
Erarbeitung von Stellungnahmen.
(Folie: Karikatur
Rollstuhlfahrer vor Treppe)
Mit dieser
Darstellung will ich bewusstmachen, dass sich Menschen mit Behinderung immer
noch oft täglich Barrieren in den Weg stellen – trotz vieler Bemühungen des
Gesetzgebers und lobenswerter Projekte.
(Folie:
Stellungnahmen)
Deswegen Prüfen
und Stellungnahmen
o
für
alle öffentlichen Neu- und Umbauten für beispielsweise
o
den
Bau, den Umbau und die Umnutzung von Kindergärten und Kinderkrippen
(auch vorübergehende Nutzung)
o
die
Sanierung von Schulen, Rathäusern, Mehrzweckhallen ….
o
den
Bau und die Sanierung von Straßen und Plätzen, auch im Rahmen der
Städtebauförderung
(auch hier ist die Förderung von einer positiven Stellungnahme abhängig)
o
den
Bau von Senioreneinrichtungen und anderes mehr.
Für all diese
Bauvorhaben besteht aktuell nahezu überall großer Bedarf, insbesondere für
Kindereinrichtungen und die zur Verfügung stehenden Fördermittel beflügeln die
Baumaßnahmen.
Auch im
Wohnungsbau muss geprüft werden, ob in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ein
Drittel der Wohnungen barrierefrei erreichbar ist.
Der
Behindertenbeauftragte muss auch beteiligt werden bei
• der
Neugestaltung von barrierefreien Bushaltestellen
• beim Erwerb von
Fahrzeugen für den öffentlichen Nahverkehr
Und auch für
• die
Neukonzessionierung von Gaststätten werden Stellungnahmen angefordert.
(Folie: Leitfaden
1 bis 3)
Grundlage für
meine baulichen Stellungnahmen sind insbesondere die Leitfäden der Obersten
Baubehörde und der Bayer. Architektenkammer als Planungsgrundlagen für
Barrierefreies Bauen nach der DIN 18040
für 01 Öffentlich
zugängliche Gebäude,
für 02 Barrierefrei Wohnungen und
03 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum.
Diese Broschüren
sollten/müssten nicht nur in jedem Architekturbüro sein, sondern auch in jedem
Rathaus.
Bei Neubauten bin
ich bei der Bewertung streng, bei Sanierungen und Umbauten müssen die
Gegebenheiten vor Ort selbstverständlich berücksichtigt werden, am besten durch
eine Ortseinsichtnahme, was ich auf Einladung auch gern tue.
Doch alle meine Stellungnahmen gehen von mir sehr zeitnah an das Bauamt zurück.
Denn, am Behindertenbeauftragen wird eine zügige Baugenehmigung aus dem Bauamt
auf keinen Fall scheitern.
(Folie: Sprechstunden)
Zur konkreten
Aufgabenwahrnehmung gehören auch meine regelmäßigen Präsenzzeiten im
Landratsamt am Montagnachmittag und Donnerstagvormittag. Auch wenn eine
Beratung von Privatpersonen in unserer Satzung nicht vorgesehen ist, eine
rechtliche schon gar nicht, bin ich froh, betroffenen Menschen in ganz
unterschiedlichen Anliegen und bei ganz verschiedenen Problemen unterstützen
und weiter helfen zu können. Manchmal ist es einfach gut, sich Zeit zu nehmen,
zuzuhören, Verständnis zu zeigen, Mut zu machen oder im Gespräch nach einer
Lösung zu suchen.
(Folie: EUTP)
Da sind die
Beratungsstellen der EUTP (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung), die es
seit kurzem auch bei uns in der Region gibt, eine wichtige Anlaufstelle, die
gut weiterhelfen können. Hier werden die Menschen bedarfsorientiert zur
jeweiligen Lebenssituation kostenlos und neutral beraten. Damit auch unsere
Gemeinden über dieses neue Beratungsangebot Bescheid wissen, wurde dieses
Projekt auch bei einer Bürgermeisterdienstbesprechung vorgestellt.
Aber weil die
Problemlagen so unterschiedlich sind, ist doch in Einzelfällen auch mal die
politische Unterstützung eines Landtagsabgeordneten oder der
Behindertenbeauftragten des Bezirkes notwendig und hilfreich.
(Folie: Bild
Preisverleihung „Miteinander-Preis 2019“)
Was
unausgesprochen zu den wichtigsten Aufgaben gehört, ist die Kontaktpflege und
eine breite Netzwerkarbeit. So stehe ich mit den relevanten Verbänden und
Einrichtungen in Verbindung, gehe zu den verschiedensten Veranstaltungen von
Sitzungen, Weihnachtsfeiern, Basaren, Informationsveranstaltungen, Tagen der
offenen Tür bis hin zu Benefizkonzerten, Festveranstaltungen und Jubiläen oder
Ehrungen und Auszeichnungen.
Bild zeigt
beispielsweise die Verleihung des „Miteinander-Preises 2019“ des Bayer.
Sozialministeriums für den Reg-Bezirk Ufr. an die Mainfränkischen Werkstätten
in Würzburg für ihr besonderes Projekt „Inklusiv Gemeinsam arbeiten“ im Herbst
2019 in München.
(Folie: Behindertenbeauftragter
Holger Kiesel)
So gehe ich auch
zu den Treffen der Behindertenbeauftragten auf Unterfrankenebene mit den beiden
Behindertenbeauftragten des Bezirkstages wie letztes Jahr in Maria Bildhausen
und zu Veranstaltungen auf Landesebene mit dem neuen Behindertenbeauftragten
der Bayer. Staatsregierung Holger Kiesel z.B. in Bad Gögging oder München.
Das war im Überblick
eher ein Schnelldurchgang durch meine Arbeit als Behindertenbeauftragter
unseres Landkreises in den letzten 1 ¼ Jahren. Ich glaube schon, feststellen zu
können, dass die Anliegen der behinderten oder benachteiligten Menschen hier
bei uns im Bewusstsein und in den Einstellungen der Verantwortlichen angekommen
sind und dass sich einiges getan hat.
Allerdings muss
sich weiterhin hier im Landkreis und in den Gemeinden auch künftig noch viel zu
tun. Dies möchte ich abschließend an einem konkreten Beispiel verdeutlichen.
(Folie:ÜPNV Bus
und Haltestelle)
Gerade angesichts
der bevorstehen Wahlen ist der ÖPNV in aller Munde. So werden vor allem bessere
Verbindungen, schnellere Vertaktung, billigere Fahrkarten, neue
Bürgerbuslinien u.a. mehr allseits gefordert.
Alles richtig und wichtig.
Doch was haben
Behinderte davon, wenn viele Busse noch nicht behindertengerecht sind, wenn es
zu wenig barrierefreie Bushaltestellen in den Gemeinden gibt, um überhaupt ein-
und austeigen zu können, wenn die Haltestellen nur schwer erreichbar sind, weil
die Gehsteige und Bordsteine eher Hindernisse bilden?
Zwei Zahlen - einfach
zur Information - wie das Bild zeigt: Nur knapp ein Viertel der Haltstellen im
Landkreis sind barrierefrei bzw. behindertengerecht. Nicht alle Gemeinden haben
wenigstens eine barrierefreie Haltstelle.
Oder wenn das Fahren mit der Bahn daran scheitert, weil die wenigsten Bahnhöfe
barrierefrei ausgebaut sind? Dass es gehen kann, sehen wir am Bahnhof
Rottendorf, aber dass deren Umbau/Umgestaltung nur mühsam und schleppend
vorankommt, erleben wir am Beispiel Ochsenfurt.
Bei all diesen Anstrengungen dürfen wir nicht nachlassen, und wenn wir
erfolgreich sein wollen, müssen ganz viele auf den verschiedenen Ebenen ihren
Beitrag leisten.
Mit einem nachdenklichen Zitat unseres früheren Bundespräsidenten
Richard von Weizsäcker aus seiner Weihnachtsansprache
1987 möchte ich zum Ende kommen.
(Folie: Zitat
Richard von Weizsäcker)
Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein
Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden
kann.
Sehr geehrter Herr
Landrat,
liebe Kolleginnen
und Kollegen,
soweit mein erster
Bericht als Behindertenbeauftragter. Ob es auch mein letzter war, wird man nach
dem 1. Mai sehen, wenn mit Beginn der neuen Wahlperiode des Kreistages 2020 –
2026 auch die oder der Behindertenbeauftragter zu bestellen ist. Unabhängig von
der personellen Besetzung, muss der neue Kreistag zunächst die grundsätzliche
Entscheidung treffen: Soll diese Aufgabe wie bisher ehrenamtlich oder
hauptamtlich wahrgenommen werden? Unsere Satzung lässt beide Möglichkeiten zu.
Ich persönlich
fühlte mich mit einem Kreistagsmandat ausgestattet, politisch gestärkt und
konnte die Aufgabe unabhängig und weisungsungebunden ausüben. Allerdings konnte
ich dies nur leisten, weil ich die Zeit von meinem Pensionärszeitbudget
abzwacken konnte. Ob man dies im aktiven Berufsleben stehend, nebenbei und
zusätzlich leisten kann? Ich habe da meine Zweifel.
Sollten die
Aufgaben von einer/einem hauptamtlich Beschäftigten wahrgenommen werden, ist zu
prüfen, ob die vorgesehene Freistellung von einem Viertel der Arbeitszeit
ausreicht und natürlich auch, wie die tarifliche Eingruppierung und Entlohnung
angemessen vorzunehmen sind. Bei weiterhin ehrenamtlicher Ausübung könnte die
in der Satzung vorgesehene Aufwandsentschädigung ebenfalls überprüft werden.
Zurückblickend
gebe ich gerne zu, dass mir persönlich diese Tätigkeit noch mehr Augen und
Ohren für die Anliegen, Probleme und Herausforderungen behinderter Menschen und
auch deren Familien geöffnet hat.
Ich danke allen,
die mich bei meiner Arbeit unterstützt haben.“
Debatte:
Landrat Nuß bedankt sich beim Behindertenbeauftragten
Joßberger für dessen Bericht und lobt seine hervorragende Arbeit. Er betont,
dass diese Dinge nicht angeordnet und nicht verordnet werden können, diese
müssen aus dem Herzen kommen und das sei bei Herrn Joßberger der Fall.
Es folgen Wortmeldungen von Stellv.
Landrätin Haupt-Kreutzer (SPD), Kreisrat Müller (Bündnis 90/Die Grünen) und
Kreisrätin Celina (Bündnis 90/Die Grünen), die die lobenden Worte von
Landrat Nuß bestätigt.
Stellv. Landrätin
Haupt-Kreutzer bedankt sich zudem aus ihrem beruflichen Kontext heraus bei der
Verwaltung, beim Landratsamt, beim Kommunalunternehmen (KU), den vielen
Bürgermeistern, die in den letzten Jahren vielen Menschen mit Behinderung
Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt haben.
Kreisrat Müller
(Bündnis 90/Die Grünen) geht speziell auf zwei Aspekte ein.
Zum einen, auf die Barrierefreiheit, die nicht nur die Rollstuhlfahrer, sondern auch viele ältere
Menschen, die alle möglichen Arten von Behinderungen haben, betreffen, so dass
zu überlegen sei, wie sich beispielsweise Sehschwache im öffentlichen Raum
bewegen.
Weiterhin sei ihm wichtig, dass der Behindertenbeauftrage des
Landkreises Würzburg eine starke Stellung bekomme. Daher möchte er den
zukünftigen Kreistag etablieren, sich Gedanken zu machen, diese Stelle nochmal
zu stärken.
Was er nicht für gutheißen würde sei, dass die Aufgaben aus der
Verwaltung heraus bestreitet werden. Er befürworte grundsätzlich die
Wahrnehmung der Aufgaben des Behindertenbeauftragten als hauptamtliche Stelle,
allerdings sollte diese Person dann unabhängig sei, damit keine
Interessenskonflikte entstehen.
Er gehe davon aus, dass noch viele Aufgaben kommen werden, sei es zum
Thema Wohnen, Arbeit und auch zur Bildung und Teilhabe.
Sein zweiter Aspekt richtet sich an die Gemeinden. Er weist
darauf hin, dass es in vielen Gemeinden keinen Behindertenbeauftragten gebe.
Deshalb sein Appell an die Gemeinden und deren Gemeinderäte, dass diese sich Gedanken
machen, inwieweit sie einen Behindertenbeauftragten aus ihrer Gemeinde heraus
benennen, der dann dem Behindertenbeauftragten des Landkreises Würzburg
zuarbeiten könnte. Dadurch könnte auch eine gewisse Entlastung geschaffen
werden.
Kreisrätin Celina (Bündnis 90/Die Grünen) greift die Aussage des Behindertenbeauftragten Joßberger auf, dass ihm die Tätigkeit „Augen und Ohren geöffnet habe, für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung“. Diese Aussage sei aus ihrer Sicht genau der Kernpunkt. Viele Menschen seien zwar offen gegenüber Veränderungen bzw. Verbesserungen was die Bedingungen für Menschen mit Behinderung angehe, wissen aber oft nicht, woran es hakt. Daher würde sie sich wünschen, dass der Blick der Bürger geschärft werde, für die Belange von Behinderten innerhalb der Gemeinden. Dies könnte aus ihrer Sicht durch Praxisbeispiele mit Bildern auf der Website des Landkreises Würzburg veranschaulicht werden. Weiterhin wünsche sie sich eine Zusammenarbeit mit den kommunalen Behindertenbeauftragten – wovon es jedoch nicht in jeder Gemeinde einen gebe.
Inwieweit die Aufgaben des Behindertenbeauftragten weiterhin ehrenamtlich zu stemmen seien, darüber müsse der neue Kreistag entscheiden.
Zur weiteren
Veranlassung an Behindertenbeauftragter
Zur Kenntnis an SFB 1