Sitzung: 10.02.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 63, Nein: 1, Anwesend: 64
Anlage/n: Haushaltssatzung (Hebesatz der
Kreisumlage 37 %)
Flüchtlings- und Migrationsberatung, Aktenvermerk GB 3
vom 16.01.2020
Sachverhalt:
Der Hebesatz der Kreisumlage wurde gegenüber dem Entwurf des Haushaltes 2020 (Stand: 26.11.2019), welcher allen Mitglieder des Kreistages mit Schreiben vom 17.12.2019 übersandt wurde, auf 37,0 v.H. geändert und ist somit gleichbleibend zum Vorjahr.
- a) Es sind bisher folgende neue Anträge für den Haushalts 2020 vorhanden (im Haushaltsentwurf bereits enthalten):
Nr. |
Bezeichnung |
Betrag 2019 in € |
2020 in € |
|
|
|
landkreiseigen |
landkreisfremd |
|
1 |
Gedenkstätte
„Synagoge Gaukönigshofen“ |
10.000 |
15.000 |
|
2 |
Vhs Würzburg &
Vhs Ochstenfurt |
80.000 |
|
100.000 |
3 |
Telefonseelsorge
Würzburg |
2.000 |
2.500 |
|
4 |
Zuschuss
Orgelsanierung St. Laurentius Kirche in Darstadt |
--- |
|
10.000 |
5 |
Zuwendung an
Lebenshilfe Würzburg e.V. |
--- |
4.000 |
|
6 |
Beteiligung an
Fonds zur Schwangerschaftsprävention |
5.000 |
8.000 |
|
7 |
Energieberatung |
4.500 |
6.500 |
|
8 |
Förderung von
E-Ladesäulen |
25.000 |
10.000 |
|
b) Folgende neue Anträge die noch nicht im Haushaltsentwurf enthalten sind:
Nr. |
Bezeichnung |
Betrag 2019 in € |
2020 in € |
|
|
|
landkreiseigen |
landkreisfremd |
|
9 |
Flüchtlings- und
Migrationsberatung |
--- |
17.561 |
|
2. Eckdaten:
Der Entwurf des Haushaltes 2020 (Stand: 26.11.2019) wurde an alle Mitglieder des Kreistages mit Schreiben vom 17.12.2019 übersandt. Daneben erhielten sie eine Zusammenstellung der bis dahin vorliegenden Anträge.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde die Verwaltung beauftragt mit einem zum Vorjahr gleichbleibenden Hebesatz von 37,0 v.H. zu planen (siehe TOP 1). Im Finanzplanungszeitraum wurde mit einem Hebesatz der Kreisumlage für den Finanzplanungszeitraum im Jahr 2021 bis 2023 mit 42 % geplant. Geschuldet ist dies der ungewissen Entwicklung der Umlagekraft. Über die tatsächliche Höhe der Kreisumlage im Finanzplanungszeitraum muss jeweils unter Berücksichtigung der Umlagekraft von Jahr zu Jahr entschieden werden.
Im
Vergleich zum Vorjahr ist die Umlagekraft lediglich um 0,9 % gestiegen. Die
Bezirksumlage wird von 17,8 % um 1,5 % auf 19,3 % steigen. Die Finanzierung der
eingeplanten Investitionsmaßnahmen alleine aus Eigenmitteln und
Investitionszuweisungen ist möglich. Eine Darlehnsaufnahme ist daher nicht
vorgesehen.
Daneben
ist es auch möglich im Jahr 2020 ein Darlehen, dessen Zinsbindung ausläuft, mit
einem Gesamtwert von ca. 0,4 Mio. € vorzeitig zu tilgen. Der Schuldenstand des Landkreises verringert sich somit zum Ende
des Finanzplanungszeitraumes auf voraussichtlich 11,0 Mio. €. Unter Berücksichtigung dieser Planung
ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich noch ein
Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 3,184 Mio €.
Die allgemeine wirtschaftliche Lage und auch die finanzielle Situation der Gemeinden sind auch im Jahr 2019 stabil geblieben. In der Finanzplanung wurde deshalb für das Jahr 2021 und 2022 eine Erhöhung der Umlagekraft um jeweils 4 % eingeplant. Für das Jahr 2023 wurde keine weitere Erhöhung gegenüber 2022 eingeplant. Auch bei der Bezirksumlage wurde im Finanzplanungszeitraum keine weitere Erhöhung der Bezirksumlage eingeplant. Für das Jahr 2020 und die Folgejahre wurden unveränderte Schlüsselzuweisungen eingeplant. Bei den Personalkosten wurde in den Finanzplanungsjahren der Ansatz des Vorjahres jeweils um 4,0 v.H. bzw. 5,0 v.H. erhöht.
Verlustausgleichszahlungen
an das Kommunalunternehmen wurden aus dem Bereich des ÖPNV mit jährlich einem
Betrag von 1,93 Mio. € eingerechnet. Für die Sanierung der Main-Klinik
Ochsenfurt sind für den ersten Bauabschnitt in den Jahren 2020 bis 2023 für den
nicht durch Förderung gedeckten Eigenanteil jährlich ein Betrag von 2 Mio. €
eingeplant. Hinzu wurde noch der jährliche Verlust der Main-Klinik Ochsenfurt
in Höhe von 675.000 € in den Haushalt 2020 und in die Finanzplanung
aufgenommen. Ebenfalls für das Kommunalunternehmen abzudecken sind der
Pflegebereich mit jährlich 434.000 €, die Reinigungskosten mit jährlich 793.000
€ sowie die Personalabrechnung mit jährlich 268.000 €.
Der
Umwelt- und Bauausschuss hat in der Sitzung am 11.11.2019 dem Kreistag
empfohlen, die vorgestellten Investitionen sowie Unterhaltungsmaßnahmen aus dem
Bereich des Hoch- und des Straßenbaus, in die Haushaltsplanung 2020 zu
übernehmen. Es haben sich im Rahmen der Haushaltsberatungen hier folgende mögliche
Verschiebungen ergeben:
- Maßnahmen-Nr. 53: Kreisstraße WÜ 16 – Ausbau zwischen Sommerhausen und Landkreisgrenze, Verschiebung von Jahr 2020 in Jahr 2021: 2,2 Mio € mit Verpflichtungsermächtigung, Jahr 2021 in Jahr 2022: 1,1 Mio €, entsprechende Verschiebung der zu erwartenden Zuwendung
- Maßnahmen-Nr. 32: Kreisstraße WÜ 31 – Ausbau zwischen Helmstadt und dem Anschluss A 3, Verschiebung von Jahr 2021 in Jahr 2022: 1,615 Mio €, entsprechende Verschiebung der zu erwartenden Zuwendung
Eine
Empfehlung an den Kreistag zur Übernahme der Haushaltsansätze der Servicestelle
Sport und Ehrenamt sowie für Kulturförderung ist am 21.10.2019 durch den
Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt erfolgt. Der Entwurf des
Jugendhilfehaushalts wurde vom Jugendhilfeausschuss am 04.11.2019 ebenfalls zur
Verabschiedung empfohlen.
Für
die Nachnutzung des bisherigen Bauhofes Giebelstadt wurde auf Wunsch von Herrn
Landrat Nuß im Jahr 2020 ein Betrag von 0,2 Mio. €, im Finanzplanungsjahr 2021
ein Betrag von 0,8 Mio.€ aufgenommen. Für den Abbruch wurden Aufwendungen in
Höhe von 640.000 € im Jahr 2021 eingeplant. Weiterhin wurde der Umwelt- und
Bauausschusses am 20.01.2020 über die Möglichkeit einer Erweiterung des
Schulgebäudes der Leopold-Sonnemann-Realschule in Höchberg informiert. Hier
wurden auf Vorgabe von Herrn Landrat Nuß im Jahr 2020 ein Betrag in Höhe von
150.000 € für Planungskosten und für die Finanzplanungsjahre 2021 und 2022 ein
Betrag von je 1,0 Mio.€ für Herstellungskosten aufgenommen.
Aufgrund eines Produkt- und
Kontenrahmenwechsels zum 01.01.2020 war es aus technischen Gründen in der
Finanzsoftware leider nicht möglich, die Produktkontenübersichten von
ausgewählten Produktbereichen in den Entwurf des Haushaltsplanes
mitaufzunehmen. Diese werden aber ebenfalls in den beschlossenen Haushalt 2020
eingearbeitet.
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass mit der eingeplanten Kreisumlage die Ziele
Schuldenabbau sowie eine erhebliche Verbesserung der Infrastruktur durch
entsprechende Investitionen möglichst über einen längeren Zeitraum erreicht
werden können. Sollten sich die Annahmen dieses Haushaltes wesentlich ändern
(Erhöhung des Hebesatzes durch den Bezirk, höhere Steigerung der Personalkosten
durch zusätzliche Aufgaben oder hohe Tarifabschlüsse o.ä., Einbruch der
Konjunktur), wird eine Anhebung des Hebesatzes abweichend von der Finanzplanung
unausweichlich werden, sofern dies nicht durch andere Maßnahmen wie den
Verzicht auf Investitionen, sowie durch sonstigen Einsparungen kompensiert
werden kann. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach den derzeitigen
Planungen über dem Finanzplanungszeitraum hinaus noch erhebliche Beträge für
die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt aufzubringen sind. Dies ist nach dem
derzeitigen Planungsstand und einer geplanten Erhöhung der Kreisumlage nicht
aus Eigenmitteln möglich, wobei zugegebenermaßen eine belastbare Aussage zu den
finanziellen Verhältnissen des Landkreises im Jahre 2024 nicht möglich ist.
3. Änderungen zum Haushaltsentwurf
Gegenüber dem Entwurf, der mit Schreiben vom 17.12.2019 übersandt wurde, haben sich mittlerweile die nachstehend aufgeführten Änderungen ergeben:
5.1 Erhöhung des
Ansatzes für die Schlüsselzuweisungen von 29.568.842 € (geschätzter Wert) auf
29.790.952 € (Mitteilung Bay. Landesamt für Statistik)
5.2 Verminderung
der Summe der Ansätze für die Aufwendungen im Bereich Schulwegkostenfreiheit,
720.000 €
5.3 Verminderung
des Ansatzes für die Zuweisung im Bereich Schulwegkostenfreiheit, 526.000 €
5.4 Aufnahme
eines Ansatzes für die Beschaffung von Fahrrädern für die Jugendverkehrsschule,
12.500 €
5.5 Erhöhung des
Ansatzes für die Anschaffung weiterer Notebooks (Ausbau der Telearbeit), 26.000
€
5.6 Erhöhung des Ansatzes für die Gefährdungsbewertung Psyche,
20.000 €
5.7 Erhöhung des
Ansatzes für die Anschaffung weiterer Scanner, 15.000 €
5.8 Erhöhung des
Ansatzes für den Austausch Zeiterfassungsterminals, 4.000 €
5.9 Aufnahme
verschiedener Ansätze für Rundfunkbeiträge, 10.000 €
5.10 Aufnahme
eines Ansatzes für die Betreuung der Funkwerkstatt (Atemschutzwerkstatt),
10.000 €
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Alle von der Verwaltung vorgeschlagenen sowie die weiteren in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu den einzelnen Produktkonten und zu den vorliegenden Zuschussanträgen, sowie die von vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen sind in die Haushaltssatzung und in den Haushaltsplan einzuarbeiten.
Debatte:
Zum Antrag der SPD „Das Kommunalunternehmen
wird angewiesen in jede Himmelsrichtung eine Nachtbuslinie einzuführen“
Prof. Dr. Schraml weist darauf hin, dass im Umlandbereich die
„letzte Fuhre“ erweitert wurde auf 1:30 Uhr, teilweise sogar noch später. Er
weist darauf hin, dass die Nachtbuslinien der Stadt Würzburg zu 100 %
finanziert werden durch das Semesterticket und nicht von der Stadt. Bei allen
Verhandlungen mit dem Studentenwerk wurde seitens der Studenten keine Forderung
nach einer Nachtbuslinie erhoben. Deshalb auch der Beschluss, dass sich erst
der Verwaltungsrat mit diesem Thema befasst und das für und wider abwägt solle.
Zu Antrag der SPD „Konzepterstellung Park und
Ride Parkplätze im Landkreis Würzburg“
Prof. Dr. Schraml führt aus, dass dies ein Thema im gemeinsamen
Workshop mit der Stadt und Landkreis Würzburg sei. Anfang März sei ein Termin
mit der Regierung von Unterfranken anberaumt, bei dem es um die Frage der
Finanzierung gehe. Inwieweit der Kreistag finanziell einsteigt, müsse
letztendlich dann noch entschieden werden.
Zu Antrag der SPD „Für weitere Lückenschlüsse
sind für konkrete kleinere Maßnahmen im ÖPNV 100.00 Euro in den Kreishaushalt einzustellen“
Prof. Dr. Schraml erläutert, dass der ÖPNV generell über das
„APG-Defizit“ finanziert werde. Man werde sich angesichts dieser Anträge auch
des Mobilitätsfonds, der umgesetzt werde und der Tarifmaßnahmen, die am Freitag
im Verwaltungsrat beschlossen werden, diese um die 2 % Kreisumlage reißen. Im
Prinzip müsste dafür Konsens bestehen. Das Zuschusssystem werde nicht
gebraucht, es werde der Konsens im Kreistag gebraucht. Ansonsten sei man dabei
viele Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen.
Zum Antrag der CSU „Einstellung von hauptamtlichem
Personal im Feuerwehrzentrum Klingholz“
Wie bereits in
seiner Haushaltsrede angesprochen vertritt Fraktionsvorsitzender
Fiederling (UWG-FW) die Auffassung, dass die Stelle ehrenamtlich bleiben
sollte. Die Poollösung sei eine positive Sache. Es sollte jedoch ein Konzept
zusammengestellt werden, über den künftigen Ablauf.
Landrat Nuß erklärt, dass sich der Landkreis seinerzeit
dafür ausgesprochen habe, den ehrenamtlichen Weg zu beschreiten, da bisher alle
Atemschutzgeräte in den Gemeinden waren. Dies würde durch den Atemschutzpool
geändert werden. Er erläutert die Hintergründe für die Einrichtung dieses
Pools, bei dem angedacht sei, die ca. 600 Flaschen in die Trägerschaft des
Landkreises Würzburg zu übernehmen.
Kreisrat Juks (UWG-FW) kritisiert zum einen, den noch nicht
vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan. Was den Atemschutzpool angehe, so finde er
diesen grundsätzlich gut. Allerdings seien noch viele kritische Fragen zu
klären. Von daher sei aus seiner Sicht die Schaffung einer hauptamtlichen
Stelle etwas voreilig.
Kreisrat Jungbauer weist darauf hin, dass der
Feuerwehrbedarfsplan damit nichts zu tun habe. Dieser enthalte die technische
Ausstattung und nicht das Personal
Er führt aus, dass
der Atemschutzpool nicht die einzige Sache sei, die im Feuerwehrzentrum
geleistet werde. Es gebe noch die Funkwerkstatt, oder die Möglichkeit, die Schutzanzüge
der Feuerwehrleute zu reinigen. Diese Tätigkeiten könnten durch eine
hauptamtliche Stelle durchgeführt werden. Insofern müsste dies nicht mehr von
den Gemeinden selbst organisiert werden. Andere Landkreise seien bereits
Vorreiter.
Er weist darauf hin,
dass es ein wichtiges Zeichen sei, die ehrenamtliche Kreisbrandinspektion zu
unterstützen. Dies sei der richtige Weg. Allerdings sei davon auszugehen, dass
eine hauptamtliche Stelle nicht ausreichen werde.
Kreisrat Halbleib (SPD) äußert sich, dass die Ehrenamtlichkeit hier
an ihre Grenzen stoße. Er vertritt die Auffassung, dass der Kreistag die
Richtung vorgeben sollte und das Problem unter Betrachtung aller Gesichtspunkte
nur durch eine hauptamtliche Stelle gelöst werden könne. Er bittet jedoch, dem
Kreistag das Konzept mit allen Rahmenbedingungen vor der Umsetzung vorzulegen.
Nachmeldung der Personalstelle (SFB 1) vom
04.02.2020 über erhöhte Aufwendungen bei den Personalkosten in Höhe von 455.300
€
Fachbereichsleiter Blattner (Personal und Organisation)
erläutert die erhöhten
Aufwendungen bei den Personalkosten. Er nennt beispielweise eine Neueinstellung
im Bereich der Personalentwicklung, eine halbe Stelle im Bereich
Sozialberatung, im Bereich der Gleichstellungsstelle / Behindertenbeauftragten
wurde eine Assistenzkraft eingestellt, eine halbe Stelle im Bereich der
Veterinärmedizin, im Bereich der Verwaltung der Jugendhilfe kamen neue Aufgaben
hinzu (Vollzug des Bundesteilhabegesetzes), so dass insgesamt 3 Stellen mehr
ausgewiesen worden seien, sowie aktuell noch eine Stelle eines
Umweltschutzingenieurs.
Beschluss:
Landrat Nuß stellt zunächst die Anträge, über die einzeln ein Beschluss zu fassen ist, zur Abstimmung:
Anträge
freiwillige Leistungen:
1.
Aktualisierung der
Ausstellung in der jüdischen Gedenkstätte „Synagoge Gaukönigshofen“, 15.000 €
Beschlussergebnis:
einstimmig
2.
Erhöhung der Zuschüsse
für die Vhs Würzburg & Vhs Ochsenfurt,
100.000
€
Beschlussergebnis:
einstimmig
3.
Antrag der
Telefonseelsorge Würzburg auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses,
2.500 €
Beschlussergebnis: einstimmig
4. Antrag der kath. Kirchenstiftung Darstadt auf Zuschuss zur Orgelsanierung in der St. Laurentiuskirche im Rahmen des Denkmalschutzes, 10.000 €
Beschlussergebnis:
einstimmig
5.
Antrag des Bayerischen
Roten Kreuzes auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses,
0,35
€/Landkreisbewohner (= 56.642 €)
Beschlussergebnis:
einstimmig
6.
Antrag der Lebenshilfe
Würzburg e.V. auf Zuschuss zu verschiedenen Inklusionsprojekten, 4.000 €
Beschlussergebnis:
einstimmig
7.
Antrag auf Erhöhung
des kommunalen Präventionsfonds in der Schwangerenberatung, 8.000 €
Beschlussergebnis:
einstimmig
8.
Erhöhung des Ansatzes
für Energieberatung, 6.500 €
Beschlussergebnis: einstimmig
9.
Verminderung des
Ansatzes der Förderung von E-Ladesäulen, 10.000 €
Beschlussergebnis:
einstimmig
10.
Antrag des
Caritasverbandes Flüchtlings- und Migrationsberatung, 17.500 €
(BV:
17.561 €)
Beschlussergebnis:
Ja: 62 Nein: 2 anwesend: 64
11.
Radwegeförderprogramm:
500.000 € und gebundenen Mittel in Höhe von 354.771 € (insgesamt: 854.771 €)
Beschlussergebnis:
einstimmig
Anträge der SPD Fraktion im Kreistag Würzburg vom
29.01.2020:
12.
Erstellung eines
gemeinsamen Stadt/Landkreis-Schulkonzepts unter Beteiligung Schulämter,
Regierung von Unterfranken und der Haupt- und Mittelschulen im Landkreis Würzburg,
25.000 €
Beschlussergebnis:
Ja: 61 Nein: 2 anwesend: 63
13.
Erstellung eines
Konzeptes für einen Zweckverband Wohnungsbau im Landkreis Würzburg in
Kooperation mit interessierten Gemeinden mit Gründung einer gemeinsamen
Gesellschaft; 50.000 €
Beschlussergebnis:
Ja: 59 Nein: 4 anwesend: 63
14.
Das
Kommunalunternehmen wird angewiesen in jede Himmelsrichtung eine Nachtbuslinie
einzuführen.
Beschluss nicht möglich, lt. Stellungnahme Herr Dr. Schraml, da Kreistag das KU nicht anweisen kann. KT kann allenfalls in den in der Satzung festgelegten Punkten Verwaltungsratsmitglieder anweisen. Dazu gehört dieses Thema nicht.
Der Antrag ist bereits aus formalen Gründen
nicht abstimmungsfähig
Neuer Beschluss:
Der
Kreistag spricht die Empfehlung an den Verwaltungsrat des Kommunal-unternehmens
aus, die Einführung einer Nachtbuslinie in jede Himmelsrichtung zu prüfen.
Beschlussergebnis: einstimmig
15. Konzepterstellung Park und Ride Parkplätze im Landkreis Würzburg, 10.000 €
Aufgabe des KU -> siehe Stellungnahme: Als Ergebnis des gemeinsamen
Workshops erarbeitet das KU bereits ein Konzept „Park&Ride“ und
„Bike&Ride“. Herr Dr. Schraml geht davon aus, dass in der nächsten
Verwaltungsratssitzung ein erster Entwurf vorgelegt werden kann.
Beschluss daher nicht
erforderlich
Beschlussergebnis: zur
Kenntnis genommen
16. Für weitere Lückenschlüsse und konkrete kleinere Maßnahmen im Bereich ÖPNV,
100.000 €
Aufgabe des KU ->
siehe Stellungnahme: Die APG wird nach den Beschlüssen des Verwaltungsrates auf
der Grundlage des Mobilitätsfonds in den nächsten Monaten zahlreiche
Verbesserungen durchführen. Die Planungen sind insoweit abgeschlossen, die
Durchführungsphase läuft. Die Kosten hierfür werden vom Freistaat Bayern (ÖPNV
Zuweisungen) bzw. über das „APG-Defizit“ getragen.
Beschluss daher nicht
erforderlich
Beschlussergebnis:
zur Kenntnis genommen
Anträge der CSU Fraktion im Kreistag vom 31.01.2020:
17. Bereitstellung von Mitteln für einen Probebetrieb zweier von der APG betriebener Bürger-/Kleinbussen zur Schaffung von Tangentialverkehren und Anbindungen von Gemeinden an Bahnhaltepunkte, 100.000 € im Jahr 2020, 100.000 € im Jahr 2021
Aufgabe des KU -> siehe
Stellungnahme
Probebetrieb 1: Reichenberg, Kist, Kleinrinderfeld, Geroldshausen,
Kirchheim:
Für einen derartigen
Probebetrieb eignet sich das System APG Bürger Bus. Die APG wird die
Bürgermeister der betroffenen Gemeinden einladen
Beschlussvorschlag: Sollte ein
Probebetrieb erfolgen, werden die Kosten über den Verlustausgleich getragen
Probebetrieb 2: Aub, Gaukönigshofen, Ochsenfurt
Im Zuge der Umsetzung des Mobilitätsfonds werden die Busverbindungen im südlichen
Landkreis erneut ausgebaut. Dazu gehören auch die angesprochenen Verbindungen.
Kostentragung erfolgt über Freistaat Bayern
sowie über APG-Defizit. Eines besonderen
Zuschusses bedarf es nicht.
Beschluss daher nicht
notwendig
Beschlussergebnis:
zur Kenntnis genommen
18. Prüfung des Ausbaus bzw. Neuausrichtung des Jugendhauses Leinach zu einer Umweltbildungsstätte mit den Schwerpunkten „Streuobst, Trinkwasser, Landwirtschaft und Wald“, 25.000 €
Beschlussergebnis: einstimmig
19. Einstellung von Hauptamtlichen Personal im Feuerwehrzentrum Klingholz. Schaffung einer hauptamtlichen Stelle in Absprache mit dem Kreisbrandrat bzgl. Aufgabengebiet. Prüfung, ob Förderung nach den „Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit“ möglich ist.
Beschlussergebnis: Ja: 62 Nein: 2 anwesend: 64
20. Beibehaltung des Hebesatzes der Kreisumlage bei 37 % Punkten.
Beschluss nicht notwendig, da deckungsgleich mit Beschluss des TOP 1
Beschlussergebnis:
zur Kenntnis genommen
21. Vergabe der Arbeiten zur Umrüstung der Fußgängersignalanlage an der Kreisstraße
WÜ 8 in Maidbronn, 40.000 €
Beschlussergebnis: einstimmig
22. Errichtung von zwei Fußgängersignalanlagen im Bereich der Kreisstraße WÜ 3 in
Güntersleben, geschätzte Kosten des Staatl. Bauamtes, 70.000 €
Beschlussergebnis: einstimmig
23. Unterhaltungsmaßnahme „Sonnenschutzrollos für Haus I, 2. OG“, 103.200 €
Beschlussergebnis: einstimmig
24. Vertiefte Berufsorientierung Schuljahr 2018/2919,
verspäteter Antrag des Mittelschulverbandes Gaukönigshofen, 27.334 €
Beschlussergebnis: einstimmig
25. Erhöhte Aufwendungen bei den Personalkosten in Höhe von 455.300 € für das
Haushaltsjahr 2020, Meldung der Personalstelle (SFB 1) vom 04.02.2020
Beschlussergebnis: einstimmig
26. Verschiebung der Zahlung an KU bzgl. Sanierung der Main-Klinik wie folgt:
2021: 1,0 Mio €, 2022: 3,0 Mio €
(bestehender Beschluss: 2,0 Mio € jährlich ab 2018 für 7 Jahre)
Beschlussergebnis: einstimmig
Sodann stellt Landrat Nuß die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Alle von der Verwaltung vorgeschlagenen sowie die weiteren in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu den einzelnen Produktkonten und zu den vorliegenden Zuschussanträgen, sowie die von vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen sind in die Haushaltssatzung und in den Haushaltsplan einzuarbeiten.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 2
Zur Kenntnis an S,
KrPA