Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 63, Nein: 1, Anwesend: 64

Anlage/n:         Haushaltssatzung (Hebesatz der Kreisumlage 37 %)

Flüchtlings- und Migrationsberatung, Aktenvermerk GB 3 vom 16.01.2020

 

Sachverhalt:

 

Der Hebesatz der Kreisumlage wurde gegenüber dem Entwurf des Haushaltes 2020 (Stand: 26.11.2019), welcher allen Mitglieder des Kreistages mit Schreiben vom 17.12.2019 übersandt wurde, auf 37,0 v.H. geändert und ist somit gleichbleibend zum Vorjahr.

 

  1. a) Es sind bisher folgende neue Anträge für den Haushalts 2020 vorhanden (im Haushaltsentwurf bereits enthalten):

 

Nr.

Bezeichnung

Betrag 2019 in €

2020 in €

 

 

landkreiseigen

landkreisfremd

1

Gedenkstätte „Synagoge Gaukönigshofen“

10.000

15.000

 

2

Vhs Würzburg & Vhs Ochstenfurt

80.000

 

100.000

3

Telefonseelsorge Würzburg

2.000

2.500

 

4

Zuschuss Orgelsanierung St. Laurentius Kirche in Darstadt

---

 

10.000

5

Zuwendung an Lebenshilfe Würzburg e.V.

---

4.000

 

6

Beteiligung an Fonds zur Schwangerschaftsprävention

5.000

8.000

 

7

Energieberatung

4.500

6.500

 

8

Förderung von E-Ladesäulen

25.000

10.000

 

 

b) Folgende neue Anträge die noch nicht im Haushaltsentwurf enthalten sind:

 

Nr.

Bezeichnung

Betrag 2019 in €

2020 in €

 

 

landkreiseigen

landkreisfremd

9

Flüchtlings- und Migrationsberatung

---

17.561

 

 

 

2.   Eckdaten:

 

Der Entwurf des Haushaltes 2020 (Stand: 26.11.2019) wurde an alle Mitglieder des Kreistages mit Schreiben vom 17.12.2019 übersandt. Daneben erhielten sie eine Zusammenstellung der bis dahin vorliegenden Anträge.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde die Verwaltung beauftragt mit einem zum Vorjahr gleichbleibenden Hebesatz von 37,0 v.H. zu planen (siehe TOP 1). Im Finanzplanungszeitraum wurde mit einem Hebesatz der Kreisumlage für den Finanzplanungszeitraum im Jahr 2021 bis 2023 mit 42 % geplant. Geschuldet ist dies der ungewissen Entwicklung der Umlagekraft. Über die tatsächliche Höhe der Kreisumlage im Finanzplanungszeitraum muss jeweils unter Berücksichtigung der Umlagekraft von Jahr zu Jahr entschieden werden.

 

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Umlagekraft lediglich um 0,9 % gestiegen. Die Bezirksumlage wird von 17,8 % um 1,5 % auf 19,3 % steigen. Die Finanzierung der eingeplanten Investitionsmaßnahmen alleine aus Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist möglich. Eine Darlehnsaufnahme ist daher nicht vorgesehen.

 

Daneben ist es auch möglich im Jahr 2020 ein Darlehen, dessen Zinsbindung ausläuft, mit einem Gesamtwert von ca. 0,4 Mio. € vorzeitig zu tilgen. Der Schuldenstand des Landkreises verringert sich somit zum Ende des Finanzplanungszeitraumes auf voraussichtlich 11,0 Mio. €. Unter Berücksichtigung dieser Planung ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich noch ein Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 3,184 Mio €.

 

Die allgemeine wirtschaftliche Lage und auch die finanzielle Situation der Gemeinden sind auch im Jahr 2019 stabil geblieben. In der Finanzplanung wurde deshalb für das Jahr 2021 und 2022 eine Erhöhung der Umlagekraft um jeweils 4 % eingeplant. Für das Jahr 2023 wurde keine weitere Erhöhung gegenüber 2022 eingeplant. Auch bei der Bezirksumlage wurde im Finanzplanungszeitraum keine weitere Erhöhung der Bezirksumlage eingeplant. Für das Jahr 2020 und die Folgejahre wurden unveränderte Schlüsselzuweisungen eingeplant. Bei den Personalkosten wurde in den Finanzplanungsjahren der Ansatz des Vorjahres jeweils um 4,0 v.H. bzw. 5,0 v.H. erhöht.

 

Verlustausgleichszahlungen an das Kommunalunternehmen wurden aus dem Bereich des ÖPNV mit jährlich einem Betrag von 1,93 Mio. € eingerechnet. Für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt sind für den ersten Bauabschnitt in den Jahren 2020 bis 2023 für den nicht durch Förderung gedeckten Eigenanteil jährlich ein Betrag von 2 Mio. € eingeplant. Hinzu wurde noch der jährliche Verlust der Main-Klinik Ochsenfurt in Höhe von 675.000 € in den Haushalt 2020 und in die Finanzplanung aufgenommen. Ebenfalls für das Kommunalunternehmen abzudecken sind der Pflegebereich mit jährlich 434.000 €, die Reinigungskosten mit jährlich 793.000 € sowie die Personalabrechnung mit jährlich 268.000 €.

 

Der Umwelt- und Bauausschuss hat in der Sitzung am 11.11.2019 dem Kreistag empfohlen, die vorgestellten Investitionen sowie Unterhaltungsmaßnahmen aus dem Bereich des Hoch- und des Straßenbaus, in die Haushaltsplanung 2020 zu übernehmen. Es haben sich im Rahmen der Haushaltsberatungen hier folgende mögliche Verschiebungen ergeben:

 

  • Maßnahmen-Nr. 53: Kreisstraße WÜ 16 – Ausbau zwischen Sommerhausen und Landkreisgrenze, Verschiebung von Jahr 2020 in Jahr 2021: 2,2 Mio € mit Verpflichtungsermächtigung, Jahr 2021 in Jahr 2022: 1,1 Mio €, entsprechende Verschiebung der zu erwartenden Zuwendung

 

  • Maßnahmen-Nr. 32: Kreisstraße WÜ 31 – Ausbau zwischen Helmstadt und dem Anschluss A 3, Verschiebung von Jahr 2021 in Jahr 2022: 1,615 Mio €, entsprechende Verschiebung der zu erwartenden Zuwendung

 

Eine Empfehlung an den Kreistag zur Übernahme der Haushaltsansätze der Servicestelle Sport und Ehrenamt sowie für Kulturförderung ist am 21.10.2019 durch den Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt erfolgt. Der Entwurf des Jugendhilfehaushalts wurde vom Jugendhilfeausschuss am 04.11.2019 ebenfalls zur Verabschiedung empfohlen.

 

Für die Nachnutzung des bisherigen Bauhofes Giebelstadt wurde auf Wunsch von Herrn Landrat Nuß im Jahr 2020 ein Betrag von 0,2 Mio. €, im Finanzplanungsjahr 2021 ein Betrag von 0,8 Mio.€ aufgenommen. Für den Abbruch wurden Aufwendungen in Höhe von 640.000 € im Jahr 2021 eingeplant. Weiterhin wurde der Umwelt- und Bauausschusses am 20.01.2020 über die Möglichkeit einer Erweiterung des Schulgebäudes der Leopold-Sonnemann-Realschule in Höchberg informiert. Hier wurden auf Vorgabe von Herrn Landrat Nuß im Jahr 2020 ein Betrag in Höhe von 150.000 € für Planungskosten und für die Finanzplanungsjahre 2021 und 2022 ein Betrag von je 1,0 Mio.€ für Herstellungskosten aufgenommen.

 

Aufgrund eines Produkt- und Kontenrahmenwechsels zum 01.01.2020 war es aus technischen Gründen in der Finanzsoftware leider nicht möglich, die Produktkontenübersichten von ausgewählten Produktbereichen in den Entwurf des Haushaltsplanes mitaufzunehmen. Diese werden aber ebenfalls in den beschlossenen Haushalt 2020 eingearbeitet.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit der eingeplanten Kreisumlage die Ziele Schuldenabbau sowie eine erhebliche Verbesserung der Infrastruktur durch entsprechende Investitionen möglichst über einen längeren Zeitraum erreicht werden können. Sollten sich die Annahmen dieses Haushaltes wesentlich ändern (Erhöhung des Hebesatzes durch den Bezirk, höhere Steigerung der Personalkosten durch zusätzliche Aufgaben oder hohe Tarifabschlüsse o.ä., Einbruch der Konjunktur), wird eine Anhebung des Hebesatzes abweichend von der Finanzplanung unausweichlich werden, sofern dies nicht durch andere Maßnahmen wie den Verzicht auf Investitionen, sowie durch sonstigen Einsparungen kompensiert werden kann. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach den derzeitigen Planungen über dem Finanzplanungszeitraum hinaus noch erhebliche Beträge für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt aufzubringen sind. Dies ist nach dem derzeitigen Planungsstand und einer geplanten Erhöhung der Kreisumlage nicht aus Eigenmitteln möglich, wobei zugegebenermaßen eine belastbare Aussage zu den finanziellen Verhältnissen des Landkreises im Jahre 2024 nicht möglich ist.

 

 

3.   Änderungen zum Haushaltsentwurf

 

Gegenüber dem Entwurf, der mit Schreiben vom 17.12.2019 übersandt wurde, haben sich mittlerweile die nachstehend aufgeführten Änderungen ergeben:

 

5.1       Erhöhung des Ansatzes für die Schlüsselzuweisungen von 29.568.842 € (geschätzter Wert) auf 29.790.952 € (Mitteilung Bay. Landesamt für Statistik)

 

5.2       Verminderung der Summe der Ansätze für die Aufwendungen im Bereich Schulwegkostenfreiheit, 720.000 €         

 

5.3       Verminderung des Ansatzes für die Zuweisung im Bereich Schulwegkostenfreiheit, 526.000 €

 

5.4       Aufnahme eines Ansatzes für die Beschaffung von Fahrrädern für die Jugendverkehrsschule, 12.500 €

 

5.5       Erhöhung des Ansatzes für die Anschaffung weiterer Notebooks (Ausbau der Telearbeit), 26.000 €

 

5.6       Erhöhung des Ansatzes für die Gefährdungsbewertung Psyche, 20.000 €

 

5.7       Erhöhung des Ansatzes für die Anschaffung weiterer Scanner, 15.000 €

 

5.8       Erhöhung des Ansatzes für den Austausch Zeiterfassungsterminals, 4.000 €

 

5.9       Aufnahme verschiedener Ansätze für Rundfunkbeiträge, 10.000 €

 

5.10     Aufnahme eines Ansatzes für die Betreuung der Funkwerkstatt (Atemschutzwerkstatt), 10.000 €

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

Alle von der Verwaltung vorgeschlagenen sowie die weiteren in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu den einzelnen Produktkonten und zu den vorliegenden Zuschussanträgen, sowie die von vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen sind in die Haushaltssatzung und in den Haushaltsplan einzuarbeiten.

 

 

 

Debatte:

 

Zum Antrag der SPD „Das Kommunalunternehmen wird angewiesen in jede Himmelsrichtung eine Nachtbuslinie einzuführen“

 

Prof. Dr. Schraml weist darauf hin, dass im Umlandbereich die „letzte Fuhre“ erweitert wurde auf 1:30 Uhr, teilweise sogar noch später. Er weist darauf hin, dass die Nachtbuslinien der Stadt Würzburg zu 100 % finanziert werden durch das Semesterticket und nicht von der Stadt. Bei allen Verhandlungen mit dem Studentenwerk wurde seitens der Studenten keine Forderung nach einer Nachtbuslinie erhoben. Deshalb auch der Beschluss, dass sich erst der Verwaltungsrat mit diesem Thema befasst und das für und wider abwägt solle.

 

 

Zu Antrag der SPD „Konzepterstellung Park und Ride Parkplätze im Landkreis Würzburg“

 

Prof. Dr. Schraml führt aus, dass dies ein Thema im gemeinsamen Workshop mit der Stadt und Landkreis Würzburg sei. Anfang März sei ein Termin mit der Regierung von Unterfranken anberaumt, bei dem es um die Frage der Finanzierung gehe. Inwieweit der Kreistag finanziell einsteigt, müsse letztendlich dann noch entschieden werden.

 

 

 

Zu Antrag der SPD „Für weitere Lückenschlüsse sind für konkrete kleinere Maßnahmen im ÖPNV  100.00 Euro in den Kreishaushalt einzustellen“

 

Prof. Dr. Schraml erläutert, dass der ÖPNV generell über das „APG-Defizit“ finanziert werde. Man werde sich angesichts dieser Anträge auch des Mobilitätsfonds, der umgesetzt werde und der Tarifmaßnahmen, die am Freitag im Verwaltungsrat beschlossen werden, diese um die 2 % Kreisumlage reißen. Im Prinzip müsste dafür Konsens bestehen. Das Zuschusssystem werde nicht gebraucht, es werde der Konsens im Kreistag gebraucht. Ansonsten sei man dabei viele Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen.

 

 

Zum Antrag der CSU „Einstellung von hauptamtlichem Personal im Feuerwehrzentrum Klingholz“

 

Wie bereits in seiner Haushaltsrede angesprochen vertritt Fraktionsvorsitzender Fiederling (UWG-FW) die Auffassung, dass die Stelle ehrenamtlich bleiben sollte. Die Poollösung sei eine positive Sache. Es sollte jedoch ein Konzept zusammengestellt werden, über den künftigen Ablauf.

 

Landrat Nuß erklärt, dass sich der Landkreis seinerzeit dafür ausgesprochen habe, den ehrenamtlichen Weg zu beschreiten, da bisher alle Atemschutzgeräte in den Gemeinden waren. Dies würde durch den Atemschutzpool geändert werden. Er erläutert die Hintergründe für die Einrichtung dieses Pools, bei dem angedacht sei, die ca. 600 Flaschen in die Trägerschaft des Landkreises Würzburg zu übernehmen.

 

Kreisrat Juks (UWG-FW) kritisiert zum einen, den noch nicht vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan. Was den Atemschutzpool angehe, so finde er diesen grundsätzlich gut. Allerdings seien noch viele kritische Fragen zu klären. Von daher sei aus seiner Sicht die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle etwas voreilig.

 

Kreisrat Jungbauer weist darauf hin, dass der Feuerwehrbedarfsplan damit nichts zu tun habe. Dieser enthalte die technische Ausstattung und nicht das Personal

Er führt aus, dass der Atemschutzpool nicht die einzige Sache sei, die im Feuerwehrzentrum geleistet werde. Es gebe noch die Funkwerkstatt, oder die Möglichkeit, die Schutzanzüge der Feuerwehrleute zu reinigen. Diese Tätigkeiten könnten durch eine hauptamtliche Stelle durchgeführt werden. Insofern müsste dies nicht mehr von den Gemeinden selbst organisiert werden. Andere Landkreise seien bereits Vorreiter.

Er weist darauf hin, dass es ein wichtiges Zeichen sei, die ehrenamtliche Kreisbrandinspektion zu unterstützen. Dies sei der richtige Weg. Allerdings sei davon auszugehen, dass eine hauptamtliche Stelle nicht ausreichen werde.

 

Kreisrat Halbleib (SPD) äußert sich, dass die Ehrenamtlichkeit hier an ihre Grenzen stoße. Er vertritt die Auffassung, dass der Kreistag die Richtung vorgeben sollte und das Problem unter Betrachtung aller Gesichtspunkte nur durch eine hauptamtliche Stelle gelöst werden könne. Er bittet jedoch, dem Kreistag das Konzept mit allen Rahmenbedingungen vor der Umsetzung vorzulegen.

 

 

Nachmeldung der Personalstelle (SFB 1) vom 04.02.2020 über erhöhte Aufwendungen bei den Personalkosten in Höhe von 455.300 €

 

Fachbereichsleiter Blattner (Personal und Organisation) erläutert die erhöhten Aufwendungen bei den Personalkosten. Er nennt beispielweise eine Neueinstellung im Bereich der Personalentwicklung, eine halbe Stelle im Bereich Sozialberatung, im Bereich der Gleichstellungsstelle / Behindertenbeauftragten wurde eine Assistenzkraft eingestellt, eine halbe Stelle im Bereich der Veterinärmedizin, im Bereich der Verwaltung der Jugendhilfe kamen neue Aufgaben hinzu (Vollzug des Bundesteilhabegesetzes), so dass insgesamt 3 Stellen mehr ausgewiesen worden seien, sowie aktuell noch eine Stelle eines Umweltschutzingenieurs.

 


Beschluss:

 

Landrat Nuß stellt zunächst die Anträge, über die einzeln ein Beschluss zu fassen ist, zur Abstimmung:

 

 

Anträge freiwillige Leistungen:

 

1.            Aktualisierung der Ausstellung in der jüdischen Gedenkstätte „Synagoge Gaukönigshofen“, 15.000 €

 

Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

2.            Erhöhung der Zuschüsse für die Vhs Würzburg & Vhs Ochsenfurt,

100.000 €

 

Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

3.            Antrag der Telefonseelsorge Würzburg auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses,

2.500 €

 

Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

4.            Antrag der kath. Kirchenstiftung Darstadt auf Zuschuss zur Orgelsanierung in der St. Laurentiuskirche im Rahmen des Denkmalschutzes, 10.000

 

Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

5.            Antrag des Bayerischen Roten Kreuzes auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses,

0,35 €/Landkreisbewohner (= 56.642 €)

 

Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

6.            Antrag der Lebenshilfe Würzburg e.V. auf Zuschuss zu verschiedenen Inklusionsprojekten, 4.000 €

 

Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

7.            Antrag auf Erhöhung des kommunalen Präventionsfonds in der Schwangerenberatung, 8.000 €

 

Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

8.            Erhöhung des Ansatzes für Energieberatung, 6.500 €

 

Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

9.            Verminderung des Ansatzes der Förderung von E-Ladesäulen, 10.000 €

 

Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

10.          Antrag des Caritasverbandes Flüchtlings- und Migrationsberatung, 17.500 €

(BV: 17.561 €)

 

Beschlussergebnis: Ja: 62          Nein: 2          anwesend: 64

 

 

11.          Radwegeförderprogramm: 500.000 € und gebundenen Mittel in Höhe von 354.771 € (insgesamt: 854.771 €)

 

Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

 

Anträge der SPD Fraktion im Kreistag Würzburg vom 29.01.2020:

 

 

12.          Erstellung eines gemeinsamen Stadt/Landkreis-Schulkonzepts unter Beteiligung Schulämter, Regierung von Unterfranken und der Haupt- und Mittelschulen im Landkreis Würzburg, 25.000 €

 

Beschlussergebnis: Ja: 61          Nein: 2          anwesend: 63

 

 

13.          Erstellung eines Konzeptes für einen Zweckverband Wohnungsbau im Landkreis Würzburg in Kooperation mit interessierten Gemeinden mit Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft; 50.000 €

 

Beschlussergebnis: Ja: 59          Nein: 4          anwesend: 63

 

 

14.          Das Kommunalunternehmen wird angewiesen in jede Himmelsrichtung eine Nachtbuslinie einzuführen.

 

Beschluss nicht möglich, lt. Stellungnahme Herr Dr. Schraml, da Kreistag das KU nicht anweisen kann. KT kann allenfalls in den in der Satzung festgelegten Punkten Verwaltungsratsmitglieder anweisen. Dazu gehört dieses Thema nicht.

Der Antrag ist bereits aus formalen Gründen nicht abstimmungsfähig

 

Neuer Beschluss:

Der Kreistag spricht die Empfehlung an den Verwaltungsrat des Kommunal-unternehmens aus, die Einführung einer Nachtbuslinie in jede Himmelsrichtung zu prüfen.

 

 

Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

15.           Konzepterstellung Park und Ride Parkplätze im Landkreis Würzburg, 10.000

 

Aufgabe des KU -> siehe Stellungnahme: Als Ergebnis des gemeinsamen Workshops erarbeitet das KU bereits ein Konzept „Park&Ride“ und „Bike&Ride“. Herr Dr. Schraml geht davon aus, dass in der nächsten Verwaltungsratssitzung ein erster Entwurf vorgelegt werden kann.

 

Beschluss daher nicht erforderlich

 

 

Beschlussergebnis: zur Kenntnis genommen

 

 

16.           Für weitere Lückenschlüsse und konkrete kleinere Maßnahmen im Bereich ÖPNV,

100.000 €

 

Aufgabe des KU -> siehe Stellungnahme: Die APG wird nach den Beschlüssen des Verwaltungsrates auf der Grundlage des Mobilitätsfonds in den nächsten Monaten zahlreiche Verbesserungen durchführen. Die Planungen sind insoweit abgeschlossen, die Durchführungsphase läuft. Die Kosten hierfür werden vom Freistaat Bayern (ÖPNV Zuweisungen) bzw. über das „APG-Defizit“ getragen.

 

Beschluss daher nicht erforderlich

 

 

Beschlussergebnis: zur Kenntnis genommen

 

 

 

Anträge der CSU Fraktion im Kreistag vom 31.01.2020:

 

 

17.           Bereitstellung von Mitteln für einen Probebetrieb zweier von der APG betriebener Bürger-/Kleinbussen zur Schaffung von Tangentialverkehren und Anbindungen von Gemeinden an Bahnhaltepunkte, 100.000 € im Jahr 2020, 100.000 € im Jahr 2021

 

Aufgabe des KU -> siehe Stellungnahme

 

Probebetrieb 1: Reichenberg, Kist, Kleinrinderfeld, Geroldshausen, Kirchheim:

Für einen derartigen Probebetrieb eignet sich das System APG Bürger Bus. Die APG wird die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden einladen

 

Beschlussvorschlag: Sollte ein Probebetrieb erfolgen, werden die Kosten über den Verlustausgleich getragen

 

Probebetrieb 2: Aub, Gaukönigshofen, Ochsenfurt

Im Zuge der Umsetzung des Mobilitätsfonds werden die Busverbindungen im südlichen Landkreis erneut ausgebaut. Dazu gehören auch die angesprochenen Verbindungen. Kostentragung erfolgt über Freistaat Bayern sowie über APG-Defizit. Eines besonderen Zuschusses bedarf es nicht.

 

Beschluss daher nicht notwendig

 

Beschlussergebnis: zur Kenntnis genommen

 

 

18.           Prüfung des Ausbaus bzw. Neuausrichtung des Jugendhauses Leinach zu einer Umweltbildungsstätte mit den Schwerpunkten „Streuobst, Trinkwasser, Landwirtschaft und Wald“, 25.000

 

Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

19.           Einstellung von Hauptamtlichen Personal im Feuerwehrzentrum Klingholz. Schaffung einer hauptamtlichen Stelle in Absprache mit dem Kreisbrandrat bzgl. Aufgabengebiet. Prüfung, ob Förderung nach den „Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit“ möglich ist.

 

Beschlussergebnis: Ja: 62          Nein: 2          anwesend: 64

 

 

20.           Beibehaltung des Hebesatzes der Kreisumlage bei 37 % Punkten.

 

Beschluss nicht notwendig, da deckungsgleich mit Beschluss des TOP 1

 

Beschlussergebnis: zur Kenntnis genommen

 

 

21.          Vergabe der Arbeiten zur Umrüstung der Fußgängersignalanlage an der Kreisstraße

8 in Maidbronn, 40.000

 

Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

22.          Errichtung von zwei Fußgängersignalanlagen im Bereich der Kreisstraße 3 in

            Güntersleben, geschätzte Kosten des Staatl. Bauamtes, 70.000

 

Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

23.           Unterhaltungsmaßnahme „Sonnenschutzrollos für Haus I, 2. OG“, 103.200 €

 

             Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

24.           Vertiefte     Berufsorientierung     Schuljahr     2018/2919,    

             verspäteter                                   Antrag des Mittelschulverbandes Gaukönigshofen, 27.334

 

Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

25.          Erhöhte Aufwendungen bei den Personalkosten in Höhe von 455.300 € für das

            Haushaltsjahr 2020, Meldung der Personalstelle (SFB 1) vom 04.02.2020

 

Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

26.          Verschiebung der Zahlung an KU bzgl. Sanierung der Main-Klinik wie folgt:

2021: 1,0 Mio €, 2022: 3,0 Mio €

(bestehender Beschluss: 2,0 Mio € jährlich ab 2018 für 7 Jahre)

 

Beschlussergebnis: einstimmig

 

 

 

Sodann stellt Landrat Nuß die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 zur Abstimmung.

 

 

Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

Alle von der Verwaltung vorgeschlagenen sowie die weiteren in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu den einzelnen Produktkonten und zu den vorliegenden Zuschussanträgen, sowie die von vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen sind in die Haushaltssatzung und in den Haushaltsplan einzuarbeiten.


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an S, KrPA