Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         1 Stellungnahme der Kommunalaufsicht

                        1 Aufstellung über die Finanzdaten der kreisangehörigen Gemeinden

 

Sachverhalt:

 

Im Entwurf des Haushaltes 2020 (Stand: 26.11.2019), der an alle Mitglieder des Kreistages mit Schreiben vom 17.12.2019 übersandt wurde, wurde nach Vorgabe von Herrn Landrat Nuß ein Hebesatz der Kreisumlage von 38,0 v.H. eingeplant. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde die Verwaltung beauftragt eine Haushaltssatzung mit Haushaltsplan im Entwurf mit einem zum Vergleich zum Vorjahr unveränderten Hebesatz (37,0 v.H.) zu erstellen.

 

Es wurden daraufhin folgende Änderungen in Bezug auf den Entwurf des Haushaltes (Stand: 26.11.2019) eingearbeitet:

 

·         Erhöhung des Ansatzes für die Schlüsselzuweisungen von 29.568.842 € (geschätzter Wert) auf 29.790.952 € (Mitteilung Bay. Landesamt für Statistik)

 

·         Verminderung der Summe der Ansätze für die Aufwendungen im Bereich Schulwegkostenfreiheit, 720.000 €         

 

·         Verminderung des Ansatzes für die Zuweisung im Bereich Schulwegkostenfreiheit, 526.000 €

 

·         Aufnahme eines Ansatzes für die Beschaffung von Fahrrädern für die Jugendverkehrsschule, 12.500 €

 

·         Erhöhung des Ansatzes für die Anschaffung weiterer Notebooks (Ausbau der Telearbeit), 26.000 €

 

·         Erhöhung des Ansatzes für die Gefährdungsbewertung Psyche, 20.000 €

 

·         Erhöhung des Ansatzes für die Anschaffung weiterer Scanner, 15.000 €

 

·         Erhöhung des Ansatzes für den Austausch Zeiterfassungsterminals, 4.000 €

 

·         Aufnahme verschiedener Ansätze für Rundfunkbeiträge, 10.000 €

 

·         Aufnahme eines Ansatzes für die Betreuung der Funkwerkstatt (Atemschutzwerkstatt), 10.000 €

 

 

Weiterhin wurden Änderungen bei folgenden Investitionsmaßnahmen vorgenommen:

 

  • Maßnahmen-Nr. 53: Kreisstraße WÜ 16 – Ausbau zwischen Sommerhausen und Landkreisgrenze, Verschiebung von Jahr 2020 in Jahr 2021: 2,2 Mio € mit Verpflichtungsermächtigung, Jahr 2021 in Jahr 2022: 1,1 Mio €, entsprechende Verschiebung der zu erwartenden Zuwendung

 

  • Maßnahmen-Nr. 32: Kreisstraße WÜ 31 – Ausbau zwischen Helmstadt und dem Anschluss A 3, Verschiebung von Jahr 2021 in Jahr 2022: 1,615 Mio €, entsprechende Verschiebung der zu erwartenden Zuwendung

 

Aufgrund der Berufungsverhandlung am 28.11.2017 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum Urteil der Kreisumlage des Verwaltungsgerichts Bayreuth, es erfolgte ein Beschluss über einen Vergleich, hat Herr Dr. Johann Keller, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayer. Landkreistages bei der Sitzung des Bezirksverbandes Unterfranken am 10.12.2018 gebeten, im Rahmen der anstehenden Beratungen zur Festsetzung der Kreisumlage die Finanzlagen der Gemeinden entsprechend zu berücksichtigen.

 

Die Darlegung der Finanzlagen der umlagepflichtigen Gemeinden im Zuge der Festsetzung der Kreisumlage, so Herr Dr. Keller, werde vom BayVGH für sehr wichtig erachtet. Die Finanzlage der Gemeinden müsse mit eingebunden werden, ansonsten läge ein Verfahrensfehler vor, der nachträglich nicht mehr geheilt werden könne, was zur Nichtigkeit der Haushaltssatzung und damit zur Rechtswidrigkeit des Kreisumlagebescheides führe.

 

Der Bayerische Landkreistag empfiehlt daher dringend für anstehende Haushaltsberatungen in die Unterlagen für den Kreistag vor Beschlussfassung über die Haushaltssatzung eine individualisierte Aufstellung der Finanzlage der Gemeinde aufzunehmen, diese mit dem Finanzbedarf des Landkreises abzuwägen und die Beratung darüber zu dokumentieren.

 

Den Mitgliedern des Kreistages wurde daher mit den Sitzungsunterlagen zur Sitzung des Kreistages am 10.02.2020 eine Aufstellung der Haushaltsdaten für die umlagepflichtigen Gemeinden für das Jahr 2019 sowie für die entsprechenden Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 übersandt. Die Daten wurden in Auftrag von Herrn Landrat Nuß von der Staatl. Rechnungsprüfung zusammengestellt und geben Aufschluss über die Finanzlage der Gemeinde insbesondere Schuldenstand, Haushaltsausgleich, Bedarfszuweisungen sowie über die freie Finanzspanne. Weiterhin wurde eine Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zur finanziellen Lage der Kreisangehörigen Gemeinden als Abwägungshilfe zur Verfügung gestellt.

 

Nach den vorliegenden Finanzdaten sowie der Stellungnahme können alle kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Würzburg einen genehmigten Haushalt für das Jahr 2019 aufweisen. Auch in den Finanzplanungsjahren 2020 bis 2022 ist nach heutigem Stand die dauernde Leistungsfähigkeit gewährleistet. Somit sind alle kreisangehörigen Gemeinden finanziell so ausgestattet sein, dass eine Entrichtung der Kreisumlage in der vorgeschlagenen Höhe möglich ist, ohne dass die verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden gegenwärtig und im Finanzplanungszeitraum gewährleistet ist.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag hat den Finanzbedarf des Landkreises mittels der vorliegenden Finanzdaten sowie der Stellungnahme der Kommunalaufsicht gegenüber der Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises abgewogen und setzt den Hebesatz der Kreisumlage auf 37,0 v.H. für das Jahr 2020 fest.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag hat den Finanzbedarf des Landkreises mittels der vorliegenden Finanzdaten sowie der Stellungnahme der Kommunalaufsicht gegenüber der Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises abgewogen und setzt den Hebesatz der Kreisumlage auf 37,0 v.H. für das Jahr 2020 fest.

 

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA