Sitzung: 10.02.2020 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: 1 Stellungnahme der Kommunalaufsicht
1 Aufstellung über die Finanzdaten der
kreisangehörigen Gemeinden
Sachverhalt:
Im Entwurf des Haushaltes 2020 (Stand: 26.11.2019),
der an alle Mitglieder des Kreistages mit Schreiben vom 17.12.2019 übersandt
wurde, wurde nach Vorgabe von Herrn Landrat Nuß ein Hebesatz der Kreisumlage
von 38,0 v.H. eingeplant. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde die
Verwaltung beauftragt eine Haushaltssatzung mit Haushaltsplan im Entwurf mit
einem zum Vergleich zum Vorjahr unveränderten Hebesatz (37,0 v.H.) zu
erstellen.
Es wurden daraufhin folgende Änderungen in
Bezug auf den Entwurf des Haushaltes (Stand: 26.11.2019) eingearbeitet:
·
Erhöhung des Ansatzes
für die Schlüsselzuweisungen von 29.568.842 € (geschätzter Wert) auf 29.790.952
€ (Mitteilung Bay. Landesamt für Statistik)
·
Verminderung der Summe
der Ansätze für die Aufwendungen im Bereich Schulwegkostenfreiheit, 720.000 €
·
Verminderung des
Ansatzes für die Zuweisung im Bereich Schulwegkostenfreiheit, 526.000 €
·
Aufnahme eines
Ansatzes für die Beschaffung von Fahrrädern für die Jugendverkehrsschule,
12.500 €
·
Erhöhung des Ansatzes
für die Anschaffung weiterer Notebooks (Ausbau der Telearbeit), 26.000 €
·
Erhöhung des Ansatzes
für die Gefährdungsbewertung Psyche, 20.000 €
·
Erhöhung des Ansatzes
für die Anschaffung weiterer Scanner, 15.000 €
·
Erhöhung des Ansatzes
für den Austausch Zeiterfassungsterminals, 4.000 €
·
Aufnahme verschiedener
Ansätze für Rundfunkbeiträge, 10.000 €
·
Aufnahme eines
Ansatzes für die Betreuung der Funkwerkstatt (Atemschutzwerkstatt), 10.000 €
Weiterhin wurden Änderungen bei folgenden
Investitionsmaßnahmen vorgenommen:
- Maßnahmen-Nr.
53: Kreisstraße WÜ 16 – Ausbau zwischen Sommerhausen und Landkreisgrenze, Verschiebung
von Jahr 2020 in Jahr 2021: 2,2 Mio € mit Verpflichtungsermächtigung, Jahr
2021 in Jahr 2022: 1,1 Mio €, entsprechende Verschiebung der zu
erwartenden Zuwendung
- Maßnahmen-Nr.
32: Kreisstraße WÜ 31 – Ausbau zwischen Helmstadt und dem Anschluss A 3, Verschiebung
von Jahr 2021 in Jahr 2022: 1,615 Mio €, entsprechende Verschiebung der zu
erwartenden Zuwendung
Aufgrund der Berufungsverhandlung am
28.11.2017 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum Urteil der Kreisumlage
des Verwaltungsgerichts Bayreuth, es erfolgte ein Beschluss über einen
Vergleich, hat Herr Dr. Johann Keller, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des
Bayer. Landkreistages bei der Sitzung des Bezirksverbandes Unterfranken am
10.12.2018 gebeten, im Rahmen der anstehenden Beratungen zur Festsetzung der
Kreisumlage die Finanzlagen der Gemeinden entsprechend zu berücksichtigen.
Die Darlegung der Finanzlagen der
umlagepflichtigen Gemeinden im Zuge der Festsetzung der Kreisumlage, so Herr
Dr. Keller, werde vom BayVGH für sehr wichtig erachtet. Die Finanzlage der
Gemeinden müsse mit eingebunden werden, ansonsten läge ein Verfahrensfehler
vor, der nachträglich nicht mehr geheilt werden könne, was zur Nichtigkeit der
Haushaltssatzung und damit zur Rechtswidrigkeit des Kreisumlagebescheides
führe.
Der Bayerische Landkreistag empfiehlt daher
dringend für anstehende Haushaltsberatungen in die Unterlagen für den Kreistag
vor Beschlussfassung über die Haushaltssatzung eine individualisierte
Aufstellung der Finanzlage der Gemeinde aufzunehmen, diese mit dem Finanzbedarf
des Landkreises abzuwägen und die Beratung darüber zu dokumentieren.
Den Mitgliedern des Kreistages wurde daher
mit den Sitzungsunterlagen zur Sitzung des Kreistages am 10.02.2020 eine
Aufstellung der Haushaltsdaten für die umlagepflichtigen Gemeinden für das Jahr
2019 sowie für die entsprechenden Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 übersandt.
Die Daten wurden in Auftrag von Herrn Landrat Nuß von der Staatl.
Rechnungsprüfung zusammengestellt und geben Aufschluss über die Finanzlage der
Gemeinde insbesondere Schuldenstand, Haushaltsausgleich, Bedarfszuweisungen
sowie über die freie Finanzspanne. Weiterhin wurde eine Stellungnahme der
Rechtsaufsichtsbehörde zur finanziellen Lage der Kreisangehörigen Gemeinden als
Abwägungshilfe zur Verfügung gestellt.
Nach den vorliegenden Finanzdaten sowie der
Stellungnahme können alle kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Würzburg
einen genehmigten Haushalt für das Jahr 2019 aufweisen. Auch in den
Finanzplanungsjahren 2020 bis 2022 ist nach heutigem Stand die dauernde
Leistungsfähigkeit gewährleistet. Somit sind alle kreisangehörigen Gemeinden
finanziell so ausgestattet sein, dass eine Entrichtung der Kreisumlage in der
vorgeschlagenen Höhe möglich ist, ohne dass die verfassungsgebotene finanzielle
Mindestausstattung der Gemeinden gegenwärtig und im Finanzplanungszeitraum
gewährleistet ist.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag hat den Finanzbedarf des Landkreises mittels der vorliegenden Finanzdaten sowie der Stellungnahme der Kommunalaufsicht gegenüber der Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises abgewogen und setzt den Hebesatz der Kreisumlage auf 37,0 v.H. für das Jahr 2020 fest.
Beschluss:
Der Kreistag hat den Finanzbedarf des Landkreises mittels der vorliegenden Finanzdaten sowie der Stellungnahme der Kommunalaufsicht gegenüber der Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises abgewogen und setzt den Hebesatz der Kreisumlage auf 37,0 v.H. für das Jahr 2020 fest.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 2
Zur Kenntnis an KrPA