Sitzung: 03.02.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die Feldgeschworenen der Kommunen erhalten
für Ihre Tätigkeiten Gebühren nach Maßgabe einer Gebührenordnung. Die
Gebührenordnung ist vom Kreistag zu erlassen (Art. 19 Abs. 1 Bayer.
Abmarkungsgesetz – AbmG).
Schuldner der Gebühren ist nach Art 19 Abs. 2
AbmG, wer die Abmarkung oder sonstige Tätigkeit beantragt oder in anderer Weise
veranlasst hat, bzw. die Gemeinde, wenn auf Anordnung des Bürgermeisters die
Feldgeschorenen Grenzbegehungen vornehmen (Art. 12 Abs. 1 Satz 3 AbmG).
Die derzeit gültige Gebührenordnung für Feldgeschworene
im Landkreis Würzburg vom 23.07.2010 trat zum 01.07.2010 in Kraft.
Darin ist in § 1 Ziffer 1 geregelt, dass
jeder Feldgeschworene je Stunde 11,00 € als Vergütung für seine Dienstverrichtungen
erhält. Die Wegezeit zur und von der Beschäftigung wird in die Vergütungsfähige
Zeit eingerechnet.
Nach § 1 Ziffer 4 der Gebührenordnung wird
die Stunde Traktoreinsatz mit 12,50 € vergütet.
Nach § 1 Ziffer 5 der Gebührenordnung
erhalten Feldgeschworene, die den Materialtransport mit dem PKW durchführen pro
gefahrenen Kilometer 0,35 € vergütet. Werden weitere Feldgeschworene im PKW transportiert,
wird eine Mitfahrerentschädigung von 0,02 € für jede weitere Person vergütet
(Diese Vergütung entspricht den Regelungen im Bayerischen Reisekostengesetz).
Zur weiteren Orientierung liegt die genannte
Gebührenordnung dieser Vorlage bei.
Da die letzte Erhöhung der Vergütung der
Feldgeschworenendienste am 01.07.2020 zehn Jahre zurückliegt, ist eine Anpassung
der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Würzburg angezeigt.
In den nachstehenden unterfränkischen
Landkreisen und kreisfreien Städten gelten folgende Sätze:
Landkreis/Stadt |
Vergütung des Feldgeschworenen, je Stunde |
Vergütung für Maschineneinsatz, z. B. Traktor, je Stunde |
Vergütung „PKW-Kilometer“, je km |
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Landkr. Kitzingen |
14,00 € |
14,00 € |
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Landkr. Schweinfurt |
12,00 € |
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Landkr. Aschaffenb. |
12,00 € |
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Landkr. Haßberge |
11,00 € |
Stundensatz d. örtl.
Maschinenrings |
0,35 € |
Landkr. Main-Sp. |
11,00 € |
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Landkr. Rhön-Grabf. |
11,00 € |
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Landkr. Miltenberg |
10,00 € |
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Stadt Aschaffenburg |
15,40 € |
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Stadt Schweinfurt |
12,00 € |
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Stadt Würzburg |
12,00 € |
Pauschal 10,00 €/Tag |
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Nach Auswertung der vorliegenden Daten wird
bezüglich der Erhöhung der Stundensätze folgende Auffassung vertreten:
Da die letzte Erhöhung des Stundensatzes auf
11,00 € beinahe zehn Jahre zurückliegt, wird die Aufstockung des Stundensatzes
auf 14,00 € für angemessen erachtet. Dies würde eine Erhöhung von ca. 27 %
bedeuten. Der Landkreis Würzburg würde sich damit im oberen Bereich im
Regierungsbezirk Unterfranken einreihen.
Gleiches gilt für die Erhöhung des
Stundensatzes für den Traktoreinsatz. Hier wird ebenfalls eine Erhöhung auf
14,00 €/Std. für angemessen erachtet.
Die vorgeschlagene Neufassung der
Gebührenordnung für Feldgeschworene wird nachstehend dargestellt:
GEBÜHRENORDNUNG:
§ 1
- Jeder Feldgeschworene erhält als
Vergütung für seine Dienstverrichtungen je Stunde 14,00 €.
Die
Wegezeit zur und von der Beschäftigung wird in die vergütungsfähige Zeit
eingerechnet.
- Angefangene Stunden bis 30 Minuten
werden auf eine halbe Stunde, angefangene Stunden ab 31 Minuten werden auf
eine volle Stunde aufgerundet.
- Die Vorbereitungszeit für denjenigen
Feldgeschworenen, der für das benötigte Material (z. B. Stange, Steine,
Spaten) zuständig ist, wird pauschaliert mit einer halben Stunde
angesetzt.
- Beim Einsatz eines Traktors zum
Transport des benötigten Materials (Stangen, Steine, Spaten) wird
pauschaliert eine Traktorlaufzeit von 1 Stunde angesetzt. Die Stunde
Traktoreinsatz wird mit 14,00 € vergütet.
- Wird der Materialtransport mit einem PKW
durchgeführt, werden pro gefahrenen PKW-Kilometer 0,35 € vergütet. Werden
weitere Feldgeschworene im PKW transportiert, wird eine
Mitfahrerentschädigung von 0,02 € für jede weitere Person vergütet.
§ 2
Werden
mehrere Abmarkungsgeschäfte an einem Tag vorgenommen, so werden die Gebühren,
die neben den direkt zuordenbaren Stundenvergütungen anfallen, anteilmäßig auf
die einzelnen Abmarkungsgeschäfte umgelegt.
§ 3
Die
Gebührenordnung tritt am 01.April 2020 in Kraft.
Gleichzeitig
tritt die Gebührenordnung für Feldgeschworene vom 23.07.2010 außer Kraft
Würzburg,
den 10.02.2020
Nuß
Landrat
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von dem
Erfordernis zum Erlass einer neuen Gebührenordnung für Feldgeschworene im
Landkreis Würzburg und empfiehlt dem Kreistag, die neue Gebührenordnung in der
Kreistagssitzung am 10.02.2020 zu beschließen.
Debatte:
Frau Löffler, Geschäftsbereichsleiterin, erläutert den Sachverhalt und teilt mit, dass auch ein Antrag der drei Feldgeschworenenvereinigungen eingegangen sei. In diesem werde darauf hingewiesen, dass der Landkreis Kitzingen und der Landkreis Würzburg vom selben Vermessungsamt betreut werden.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von dem
Erfordernis zum Erlass einer neuen Gebührenordnung für Feldgeschworene im
Landkreis Würzburg und empfiehlt dem Kreistag, die neue Gebührenordnung in der
Kreistagssitzung am 10.02.2020 zu beschließen.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 13
Zur Kenntnis an GB 1,
ZB , S, KrPA