Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Haushaltes 2020 (Stand: 26.11.2019) wurde an alle Mitglieder des Kreistages mit Schreiben vom 17.12.2019 übersandt. Daneben erhielten sie eine Zusammenstellung der bis dahin vorliegenden Anträge.

 

Im Entwurf wurde auf Vorgabe von Herrn Landrat Nuß ein Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 38,0 v.H. eingeplant und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 1 % höher. Im Finanzplanungszeitraum wurde mit einem Hebesatz der Kreisumlage für den Finanzplanungszeitraum im Jahr 2021 bis 2023 mit 42 % geplant. Geschuldet ist dies der ungewissen Entwicklung der Umlagekraft. Über die tatsächliche Höhe der Kreisumlage im Finanzplanungszeitraum muss jeweils unter Berücksichtigung der Umlagekraft von Jahr zu Jahr entschieden werden.

 

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Umlagekraft lediglich um 0,9 % gestiegen. Die Bezirksumlage wird von 17,8 um 1,5 % auf 19,3 % steigen. Die Finanzierung der eingeplanten Investitionsmaßnahmen alleine aus Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist möglich. Eine Darlehnsaufnahme ist daher nicht vorgesehen.

 

Daneben ist es auch möglich im Jahr 2020 ein Darlehen, dessen Zinsbindung ausläuft, mit einem Gesamtwert von ca. 0,4 Mio. € vorzeitig zu tilgen. Der Schuldenstand des Landkreises verringert sich somit zum Ende des Finanzplanungszeitraumes auf voraussichtlich 11,0 Mio. €. Unter Berücksichtigung dieser Planung ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich noch ein Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 3,477 Mio. €.

 

Die allgemeine wirtschaftliche Lage und auch die finanzielle Situation der Gemeinden sind auch im Jahr 2019 stabil geblieben. In der Finanzplanung wurde deshalb für das Jahr 2021 und 2022 eine Erhöhung der Umlagekraft um jeweils 4 % eingeplant. Für das Jahr 2023 wurde keine weitere Erhöhung gegenüber 2022 eingeplant. Auch bei der Bezirksumlage wurde im Finanzplanungszeitraum keine weitere Erhöhung der Bezirksumlage eingeplant. Für das Jahr 2020 und die Folgejahre wurden unveränderte Schlüsselzuweisungen eingeplant. Bei den Personalkosten wurde in den Finanzplanungsjahren der Ansatz des Vorjahres jeweils um 4,0 v.H. bzw. 5,0 v.H. erhöht.

 

Verlustausgleichszahlungen an das Kommunalunternehmen wurden aus dem Bereich des ÖPNV mit jährlich einem Betrag von 1,93 Mio. € eingerechnet. Für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt sind für den ersten Bauabschnitt in den Jahren 2020 bis 2023 für den nicht durch Förderung gedeckten Eigenanteil jährlich ein Betrag von 2 Mio. € eingeplant. Hinzu wurde noch der jährliche Verlust der Main-Klinik Ochsenfurt in Höhe von 675.000 € in den Haushalt 2020 und die Finanzplanung aufgenommen. Ebenfalls für das Kommunalunternehmen abzudecken sind der Pflegebereich mit jährlich 434.000 €, die Reinigungskosten mit jährlich 793.000 € sowie die Personalabrechnung mit jährlich 268.000 €.

 

Der Umwelt- und Bauausschuss hat in der Sitzung am 11.11.2019 dem Kreistag empfohlen, die vorgestellten Investitionen sowie Unterhaltungsmaßnahmen aus dem Bereich des Hoch- und des Straßenbaus, in die Haushaltsplanung 2020 zu übernehmen. Eine Empfehlung an den Kreistag zur Übernahme der Haushaltsansätze der Servicestelle Sport und Ehrenamt sowie für Kulturförderung ist am 21.10.2019 durch den Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt erfolgt. Der Entwurf des Jugendhilfehaushalts wurde vom Jugendhilfeausschuss am 04.11.2019 ebenfalls zur Verabschiedung empfohlen.

 

Für die Nachnutzung des bisherigen Bauhofes Giebelstadt wurde auf Wunsch von Herrn Landrat Nuß im Jahr 2020 ein Betrag von 0,2 Mio. €, im Finanzplanungsjahr 2021 ein Betrag von 0,8 Mio.€ aufgenommen. Für den Abbruch wurden Aufwendungen in Höhe von 640.000 € eingeplant.

 

Weiterhin wurde der Umwelt- und Bauausschusses am 20.01.2020 über die Möglichkeit einer Erweiterung des Schulgebäudes der Leopold-Sonnemann-Realschule in Höchberg informiert. Auf Vorgabe von Herrn Landrat Nuß wurde im Jahr 2020 ein Betrag in Höhe von 150.000 € Planungskosten und für die Finanzplanungsjahre 2021 und 2022 ein Betrag von je 1,0 Mio.€ Herstellungskosten aufgenommen.

 

Nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, Sport und für Integration über die Verwaltungsvorschriften zu den Mustern des kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (VV-Mu-KommHV-Doppik) ist zukünftig vor jedem Teilhaushalt ein Vorblatt voranzustellen. Dieses beinhaltet auch einen Auszug aus dem Stellenplan. Nach Mitteilung der Personalstelle ist es nicht möglich die Angaben für den Entwurf des Haushaltsplanes termingerecht zur Verfügung zu stellen. Es wurde jedoch zugesichert, dass die Angaben der Finanzverwaltung für den beschlossenen Haushalt 2020 übermittelt werden.

 

Aufgrund eines Produkt- und Kontenrahmenwechsels zum 01.01.2020 war es aus technischen Gründen in der Finanzsoftware leider nicht möglich, die Produktkontenübersichten von ausgewählten Produktbereichen in den Entwurf des Haushaltsplanes mitaufzunehmen. Diese werden aber ebenfalls in den beschlossenen Haushalt 2020 eingearbeitet.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit der eingeplanten Kreisumlage die Ziele Schuldenabbau sowie eine erhebliche Verbesserung der Infrastruktur durch entsprechende Investitionen möglichst über einen längeren Zeitraum, erreicht werden können. Sollten sich die Annahmen dieses Haushaltes wesentlich ändern (Erhöhung des Hebesatzes durch den Bezirk, höhere Steigerung der Personalkosten durch zusätzliche Aufgaben oder hohe Tarifabschlüsse o.ä., Einbruch der Konjunktur), wird eine Anhebung des Hebesatzes abweichend von der Finanzplanung unausweichlich werden, sofern dies nicht durch andere Maßnahmen wie den Verzicht auf Investitionen, sowie durch sonstigen Einsparungen kompensiert werden kann. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach den derzeitigen Planungen über dem Finanzplanungszeitraum hinaus noch erhebliche Beträge für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt aufzubringen sind. Dies ist nach dem derzeitigen Planungsstand und einer geplanten Erhöhung der Kreisumlage nicht aus Eigenmitteln möglich, wobei zugegebenermaßen eine belastbare Aussage zu den finanziellen Verhältnissen des Landkreises im Jahre 2024 nicht möglich ist.

 

Aufgrund der Berufungsverhandlung am 28.11.2017 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum Urteil der Kreisumlage des Verwaltungsgerichts Bayreuth wird, wie letztjährig und vom Bayerischen Landkreistag empfohlen, den Mitgliedern des Kreistages mit den Sitzungsunterlagen zur Sitzung des Kreistages am 10.02.2020 eine Aufstellung der Haushaltsdaten für die umlagepflichtigen Gemeinden für das Jahr 2019 sowie für die entsprechenden Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 übersandt. Die Daten wurden in Auftrag von Herrn Landrat Nuß von der Staatl. Rechnungsprüfung zusammengestellt und geben Aufschluss über die Finanzlage der Gemeinde insbesondere Schuldenstand, Haushaltsausgleich, Bedarfszuweisungen sowie über die freie Finanzspanne. Weiterhin wird eine Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde als Abwägungshilfe zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Künzig, Lt. Verwaltungsdirektor, erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Trautner bemerkt, dass die „fetten“ Jahre vorbei seien. Projekte müssen geschoben werden und es muss überlegt werden, wo sinnvoll gekürzt werden kann. Die Versäumnisse liegen seiner Meinung nach in der Vergangenheit. Die Rahmenbedingungen hätten sich geändert. Freiwillige Leistungen dürfen nicht weiter steigen und müssen zeitlich beschränkt sein.

 

Landrat Nuß erwidert, dass die letzten Jahre Schulden abgebaut wurden. Ebenso wurde die Kreisumlage auf 37 % gesenkt. Die Finanzplanung der letzten Jahre war solide.

 

Kreisrat Ländner ergänzt, dass freiwillige Leistungen ein Ausdruck des Gestaltungswillens und der Kraft seien und jährlich geprüft werden.

 

Kreisrat Wolfshörndl betont, dass der Landkreis Würzburg im Vergleich zu anderen Landkreisen eine gute Kreisumlage hat. Im Fokus liegen die Schulentwicklung und der ÖPNV.

 

Kreisrat Kuhl spricht den Antrag der CSU bezüglich BRK-Bezuschussung an. Er weist darauf hin, dass es drei Hilfsorganisationen gibt, die im Landkreis tätig sind: BRK, Malteser und Johanniter. Er würde es begrüßen, wenn am runden Tisch die Aufteilung des Geldes mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Landrat besprochen werde und tendiert zu einer prozentualen Verteilung.

 

Stellv. Landrat Joßberger spricht die bisherige Unterstützung des BRK in Höhe von 20.000 € an und möchte wissen warum ein Zuschuss von 56.000 € beantragt wurde.

 

Kreisrat Eberth nimmt als Vorsitzender des BRK-Kreisverbandes Stellung. Er betont, dass Malteser und Johanniter eine hervorragende Arbeit im Landkreis leisten, aber in einem anderen Bereich. Im Landkreis Würzburg sei das BRK die einzige Hilfsorganisation, die neben den Feuerwehren und dem Technischen Hilfswerk für den Katastrophenschutz eingesetzt werden. Der BRK-Kreisverband übernehme außerhalb des Rettungsdienstes mit seinen Fahrzeugen und Schnelleinsatzgruppen Sonderaufgaben. Der Fahrzeugunterhalt und die Betriebsmittel wurden bisher von Spenden der Bürger sowie durch die Unterstützung des Landkreises finanziert. Im Bereich des Katastrophenschutzes gibt es keine Staatlichen Zuschüsse. Durch Kostensteigerungen entstand in den letzten Jahren ein Defizit. Um die Einsatzfähigkeit zu halten, benötigt der BRK-Kreisverband einen höheren Zuschuss. Für den Stadtbereich Würzburg übernehmen drei Organisationen (Malteser, Johanniter und BRK), Sonderaufgaben. Da alle drei das gleiche Problem mit der Finanzierung haben, wurde bei der Stadt Würzburg ein gemeinsamer Antrag auf Bezuschussung gestellt.

 

Nach einer kurzen Diskussion einigt man sich im Gremium darauf, dass in einer der nächsten Kreisausschusssitzungen die Aufgaben des BRK vorgestellt werden.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, S, KrPA, GB 1