Sitzung: 18.11.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Für das gemeinsame Pilotprojekt des Caritasverbandes für die Diözese Würzburg e.V. und des Landkreises Würzburg „Einrichtung und Ausgestaltung einer Koordinationsstelle für ehrenamtliche Asyl-Helferkreise im Landkreis Würzburg“ (Integrationslotse) wurden auch in diesem Jahr Zuwendungen gemäß der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) vom 16. November 2017 (AllMBl. S. 578) durch den Landkreis beantragt.
Seitens der Bewilligungsbehörde wurde § 4 der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. und dem Landkreis Würzburg vom 26.10.2015/29.10.2015 in der Fassung der Verlängerung der Vereinbarung vom 26.07.2017/27.07.2017 und der Änderung vom 18.03.2019 als nicht aussagekräftig moniert, da hieraus nicht hervorgehe, dass der Landkreis 10% der zuschussfähigen Gesamtausgaben selber trägt und welche Leistungen er von Dritten erhält.
Bisher lautete § 4 der Vereinbarung:
„Die
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Koordinationsstelle werden nach den Richtlinien
für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)
vergütet.
Der Landkreis Würzburg
erstattet dem Caritasverband
1. Personal- und Sachkosten in Höhe der Zuwendungen nach Nr. 2.4 der
Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) vom 16. November 2017 (AllMBl. S.
578)
2. 50% der nicht durch die genannten Zuwendungen abgedeckten
Personalkosten zuzüglich eines Anteils von 10% dieses Personalkostenanteiles
für die fachliche und sozialraumorientierte Steuerung der Koordinationsstelle
und maximal 5.000 Euro für ebenfalls nicht abgedeckte Sachkosten, welche
detailliert abzurechnen sind.
Die oben aufgeschlüsselten
Kosten werden dem Landkreis Würzburg halbjährlich jeweils zum 30.06. und zum
31.12. in Rechnung gestellt.
Soweit zum Zeitpunkt der
Inrechnungstellung die konkrete Höhe der Zuwendungen nach Nr. 2.4 der
Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) vom 16. November 2017 (AllMBl. S.
578) noch nicht bekannt ist, werden vorläufig die durch den Landkreis Würzburg
beantragten Zuwendungen für die Berechnungen herangezogen.
In diesem Falle erfolgt eine
detaillierte Endabrechnung, sobald über die Zuwendungssumme mittels
Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde verbeschieden wurde und diese beim
Landkreis Würzburg eingegangen ist.“
Die neue Fassung des § 4 der Vereinbarung soll wie folgt lauten:
„Die
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Koordinationsstelle werden nach den
Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen
Caritasverbandes (AVR) vergütet.
Die Finanzierung der
Koordinationsstelle setzt sich wie folgt zusammen:
1. Zuwendungen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) vom
16. November 2017 (AllMBl. S. 578)
2. Eigenbeteiligung des Landkreises Würzburg in Höhe von 10% der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
3. Leistungen des Caritasverbandes für die Diozöse Würzburg e.V. in Höhe
von 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
4. Nicht durch die Leistungen der Ziffern 1 bis 3 abgedeckte
zuwendungsfähige Ausgaben und nicht zuwendungsfähige Ausgaben werden vom
Landkreis Würzburg und der Diozöse Würzburg e.V. im Verhältnis 50:50 getragen.
Ausgenommen sind hiervon ein Anteil von 10% des durch den Landkreis Würzburg
übernommenen Personalkostenanteils für die fachliche und sozialraumorientierte
Steuerung der Koordinationsstelle und nicht abgedeckte Sachkosten bis zu einer
maximalen Höhe von 5.000 Euro, welche detailliert abzurechnen sind; diese
Kosten werden durch den Landkreis Würzburg getragen.
Die Kosten für die
Koordinierungsstelle werden dem Landkreis Würzburg halbjährlich jeweils zum
30.06. und zum 31.12. in Rechnung gestellt.
Soweit zum Zeitpunkt der
Inrechnungstellung die konkrete Höhe der Zuwendungen nach Nr. 2.4 der
Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) vom 16. November 2017 (AllMBl. S.
578) noch nicht bekannt ist, werden vorläufig die durch den Landkreis Würzburg
beantragten Zuwendungen für die Berechnungen herangezogen.
In diesem Falle erfolgt eine
detaillierte Endabrechnung, sobald über die Zuwendungssumme mittels
Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde verbeschieden wurde und diese beim
Landkreis Würzburg eingegangen ist.“
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt entsprechend dem vorliegenden Entwurf, die Vereinbarung mit dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. bezüglich der „Ehrenamtskoordination Flüchtlingshilfe im Landkreis Würzburg“ vom 26.10.2015/29.10.2015 in der Fassung der Verlängerung der Vereinbarung vom 26.07.2017/27.07.2017 und der Änderung vom 18.03.2019zu ändern.
Herr Landrat Eberhard Nuß wird ermächtigt die entsprechende Veränderung der Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.
Debatte:
Geschäftsbereichsleiterin Meder erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt entsprechend dem vorliegenden Entwurf, die Vereinbarung mit dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. bezüglich der „Ehrenamtskoordination Flüchtlingshilfe im Landkreis Würzburg“ vom 26.10.2015/29.10.2015 in der Fassung der Verlängerung der Vereinbarung vom 26.07.2017/27.07.2017 und der Änderung vom 18.03.2019zu ändern.
Herr Landrat Eberhard Nuß wird ermächtigt die entsprechende Veränderung der Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 3
Zur Kenntnis an S,
ZB, ZFB 2