Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Für das gemeinsame Pilotprojekt des Caritasverbandes für die Diözese Würzburg e.V. und des Landkreises Würzburg „Einrichtung und Ausgestaltung einer Koordinationsstelle für ehrenamtliche Asyl-Helferkreise im Landkreis Würzburg“ (Integrationslotse) wurden auch in diesem Jahr Zuwendungen gemäß der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) vom 16. November 2017 (AllMBl. S. 578) durch den Landkreis beantragt.

 

Seitens der Bewilligungsbehörde wurde § 4 der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. und dem Landkreis Würzburg vom 26.10.2015/29.10.2015 in der Fassung der Verlängerung der Vereinbarung vom 26.07.2017/27.07.2017 und der Änderung vom 18.03.2019 als nicht aussagekräftig moniert, da hieraus nicht hervorgehe, dass der Landkreis 10% der zuschussfähigen Gesamtausgaben selber trägt und welche Leistungen er von Dritten erhält.

 

Bisher lautete § 4 der Vereinbarung:

 

„Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Koordinationsstelle werden nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) vergütet.

 

Der Landkreis Würzburg erstattet dem Caritasverband

 

1.     Personal- und Sachkosten in Höhe der Zuwendungen nach Nr. 2.4 der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) vom 16. November 2017 (AllMBl. S. 578)

2.     50% der nicht durch die genannten Zuwendungen abgedeckten Personalkosten zuzüglich eines Anteils von 10% dieses Personalkostenanteiles für die fachliche und sozialraumorientierte Steuerung der Koordinationsstelle und maximal 5.000 Euro für ebenfalls nicht abgedeckte Sachkosten, welche detailliert abzurechnen sind.

 

Die oben aufgeschlüsselten Kosten werden dem Landkreis Würzburg halbjährlich jeweils zum 30.06. und zum 31.12. in Rechnung gestellt.

 

Soweit zum Zeitpunkt der Inrechnungstellung die konkrete Höhe der Zuwendungen nach Nr. 2.4 der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) vom 16. November 2017 (AllMBl. S. 578) noch nicht bekannt ist, werden vorläufig die durch den Landkreis Würzburg beantragten Zuwendungen für die Berechnungen herangezogen.

 

In diesem Falle erfolgt eine detaillierte Endabrechnung, sobald über die Zuwendungssumme mittels Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde verbeschieden wurde und diese beim Landkreis Würzburg eingegangen ist.“

 

Die neue Fassung des § 4 der Vereinbarung soll wie folgt lauten:

 

„Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Koordinationsstelle werden nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) vergütet.

 

Die Finanzierung der Koordinationsstelle setzt sich wie folgt zusammen:

 

1.     Zuwendungen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) vom 16. November 2017 (AllMBl. S. 578)

2.     Eigenbeteiligung des Landkreises Würzburg in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

3.     Leistungen des Caritasverbandes für die Diozöse Würzburg e.V. in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

4.     Nicht durch die Leistungen der Ziffern 1 bis 3 abgedeckte zuwendungsfähige Ausgaben und nicht zuwendungsfähige Ausgaben werden vom Landkreis Würzburg und der Diozöse Würzburg e.V. im Verhältnis 50:50 getragen. Ausgenommen sind hiervon ein Anteil von 10% des durch den Landkreis Würzburg übernommenen Personalkostenanteils für die fachliche und sozialraumorientierte Steuerung der Koordinationsstelle und nicht abgedeckte Sachkosten bis zu einer maximalen Höhe von 5.000 Euro, welche detailliert abzurechnen sind; diese Kosten werden durch den Landkreis Würzburg getragen.

 

Die Kosten für die Koordinierungsstelle werden dem Landkreis Würzburg halbjährlich jeweils zum 30.06. und zum 31.12. in Rechnung gestellt.

 

Soweit zum Zeitpunkt der Inrechnungstellung die konkrete Höhe der Zuwendungen nach Nr. 2.4 der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) vom 16. November 2017 (AllMBl. S. 578) noch nicht bekannt ist, werden vorläufig die durch den Landkreis Würzburg beantragten Zuwendungen für die Berechnungen herangezogen.

 

In diesem Falle erfolgt eine detaillierte Endabrechnung, sobald über die Zuwendungssumme mittels Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde verbeschieden wurde und diese beim Landkreis Würzburg eingegangen ist.“

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt entsprechend dem vorliegenden Entwurf, die Vereinbarung mit dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. bezüglich der „Ehrenamtskoordination Flüchtlingshilfe im Landkreis Würzburg“ vom 26.10.2015/29.10.2015 in der Fassung der Verlängerung der Vereinbarung vom 26.07.2017/27.07.2017 und der Änderung vom 18.03.2019zu ändern.

 

Herr Landrat Eberhard Nuß wird ermächtigt die entsprechende Veränderung der Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.

 

 

 

Debatte:

 

Geschäftsbereichsleiterin Meder erläutert den Sachverhalt.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt entsprechend dem vorliegenden Entwurf, die Vereinbarung mit dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. bezüglich der „Ehrenamtskoordination Flüchtlingshilfe im Landkreis Würzburg“ vom 26.10.2015/29.10.2015 in der Fassung der Verlängerung der Vereinbarung vom 26.07.2017/27.07.2017 und der Änderung vom 18.03.2019zu ändern.

 

Herr Landrat Eberhard Nuß wird ermächtigt die entsprechende Veränderung der Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 3

 

Zur Kenntnis an S, ZB, ZFB 2