Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Vom Landkreis Würzburg wurden in den vergangenen Jahren Investitionen in Höhe von ca. 3,1 Millionen Euro in das Radwegenetz auf einem Streckennetz von ca. 59 Kilometern geleistet.

 

Einerseits wurden Förderungen für den Ausbau des Radwegenetzes gewährt und andererseits auch Generalinstandsetzungen von den Radwegen der Gemeinden des Landkreises Würzburg bezuschusst.

 

Grundlage hierfür war die Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen vom 17.02.2009, welche mit Wirkung vom 01.01.2009 in Kraft getreten ist.

 

Aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen praktischen Erfahrung bei der Umsetzung der Richtlinie schlägt die Verwaltung folgende Änderungen vor.

 

Im Vergleich zur Richtlinie vom 17.02.2009 ist eine Änderung der Abrufungsfrist der Zuwendung von zwei auf vier Jahre beabsichtigt (Nr. 5.3 der Richtlinie). Grund hierfür ist, dass sich bei den Gemeinden teilweise nur zeitverzögert Baufirmen für die Durchführung der Maßnahmen finden lassen und auch die Erstellung der Schlussrechnung durch die ausführende Baufirma teilweise nicht zeitnah erfolgen kann.

 

Desweitern wurde die Regelung in Nr. 4.2 und Nr. 4.4 der Richtlinie zusammengefasst und in Nr. 4.5 klargestellt, dass über Abweichungen von diesen Richtlinien der Umwelt- und Bauausschuss entscheidet.

 

Zudem wurde die vergaberechtliche Vorschrift in Nr. 2.6 der Richtlinie präzisiert und zur besseren Lesbarkeit der Abkürzung des Gesetzes die Gesetzesbezeichnung vorangestellt (Nr. 6.2 und Nr. 7 der Richtlinie).

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Richtlinie des Landkreises Würzburg vom 17.02.2009 tritt mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie außer Kraft.

 

 

Debatte:

 

Fachbereichsleiterin Hümmer erläutert den Sachverhalt.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Die Richtlinie des Landkreises Würzburg vom 17.02.2009 tritt mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie außer Kraft.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, ZvErWa