Sitzung: 18.11.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Markt Rimpar hat eine Sanierung und
Instandsetzung von einem Rad- und Wirtschaftsweg zwischen Maidbronn-Mühlhausen
sowie eines weiteren Weges zwischen Gramschatz-Einsiedel durchgeführt.
Bei dem Teilstück zwischen Maidbronn und
Mühlhausen handelt es sich um eine Weglänge von 925 Meter und beim Teilstück
zwischen Gramschatz und Einsiedel um eine Weglänge von 575 Meter.
Der Markt Rimpar hat mit Schreiben vom
13.02.2014 das Landratsamt von der geplanten Baumaßnahme informiert und
mitgeteilt weitere Förderunterlagen für diese Baumaßnahmen nachzureichen. Eine
Einreichung entsprechender Unterlagen ist jedoch unterblieben.
Mit Schreiben vom 04.06.2019 wurde vom Markt
Rimpar der Prüfvermerk des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfrankens für
diese Maßnahmen eingereicht, aus welchem die Fertigstellung dieser beiden
Vorhaben hervorgeht. Im Anschluss dessen ist ein Austausch mit der
Marktgemeinde sowie die Einreichung der notwendigen Antragsunterlagen erfolgt.
Bei diesen beiden Bauvorhaben handelt es
sich um bereits abgeschlossene Maßnahmen, was grundsätzlich eine fehlende
Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von
Radwegen nach sich zieht.
Der Markt Rimpar hat mit Schreiben vom
18.07.2019 eine Abweichung von der Förderrichtlinie gemäß Nr. 4.4 beantragt.
Die Zuständigkeit für eine Abweichung liegt beim Umwelt- und Bauausschuss.
In Nr. 4.2 der Richtlinie wird jedoch
geregelt, dass Zuwendungen für bereits abgeschlossene Maßnahmen oder begonnene
Maßnahmen nicht mehr bewilligt werden. Über Ausnahmen in besonderen Härtefällen
entscheidet der Umwelt- und Bauausschuss; dies stellt die speziellere Regelung
in diesem Fall dar.
Als Begründung wurde vom Markt Rimpar die
damals vorliegende Personalsituation in der dortigen Kämmerei vorgebracht. Es
lag in diesem Bereich eine sehr langwierige Erkrankung des für Förderungen
zuständigen Mitarbeiters vor und aufgrund dessen ist eine Überwachung eines
Zuwendungsbescheides bzw. die Vorlage des Verwendungsnachweises nicht erfolgt.
Desweitern ist dieser Bereich zeitweise lediglich mit einer Person besetzt
gewesen, da zwei Mitarbeiter in Ruhestand versetzt wurden und eine weitere sich
in Erziehungsurlaub befand.
Die vom Markt Rimpar vorgetragenen Argumente
stellen nach Rechtsmeinung des Kreisrechnungsprüfungsamtes keinen besonderen
Härtefall dar. Aus diesem Grund ist eine Entscheidung gemäß der Richtlinie vom
17.02.2009 durch den Umwelt- und Bauausschuss nicht möglich.
Der Grund dieser Generalinstandsetzung lag
an der starken Beschädigung der vorhandenen Wege und des zu diesem Zeitpunkt
vorliegenden unzureichenden Ausbaus. Durch den Ausbau und die Erneuerung der
beiden Wege sollte das Radverkehrs- und Wanderwegenetz sinnvoll ergänzt werden.
Bei beiden Wegen liegen kombinierte Rad- und
Wirtschaftswege vor, bei denen die Wegbreite jeweils 3,0 Meter mit
beiderseitigen 0,5 Meter breiten befahrbaren Seitenstreifen beträgt. Eine
Förderung dieser Maßnahmen ist zudem sowohl vom Amt für ländliche Entwicklung
Unterfranken als auch vom Zweckverband Naherholung erfolgt.
Durch die Förderung des Zweckverbandes
Naherholung wurde die überörtliche Bedeutung dieser Maßnahmen von deren Seite
anerkannt.
Das 925 Meter lange Teilstück beginnt auf
Höhe des teichwirtschaftlichen Beispielbetriebes des Bezirks Unterfranken und
führt entlang des Waldrandes bis zur Gemarkungsgrenze nach Mühlhausen. Die
zuwendungsfähigen Kosten liegen bei dieser Maßnahme in Höhe von 166.917,07 €
vor, was einer Zuwendung in Höhe von 58.420,97 € entspräche.
Das 575 Meter lange Teilstück beginnt am
Ortsrand von Gramschatz und führt in südlicher Richtung bis zum Waldrand.
Zuwendungsfähige Kosten liegen bei dieser Maßnahme in Höhe von 152.389,13 €
vor, was einer Zuwendung in Höhe von 53.336,20 € entspräche.
Vom Landkreis Würzburg ist grundsätzlich
eine Förderung in Höhe von maximal 35 % der zuwendungsfähigen Kosten möglich.
Insgesamt würde dies somit einer Förderung für beide Maßnahmen in Höhe von
111.757,17 € entsprechen.
Von Seiten der Marktgemeinde ist gemäß den
Richtlinien zur Radwegeförderung eine Eigenbeteiligung an den zuwendungsfähigen
Kosten in Höhe von 10 % zu leisten, die Eigenbeteiligung in Höhe von 10 %
stellt auch eine Bedingung des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfrankens
dar.
Von Seiten des Zweckverbandes Naherholung
steht derzeit jedoch noch nicht die genaue Höhe der Förderung fest, eine
entsprechende Beschlussfassung erfolgt auf deren Verbandsversammlung im
November 2019. Die Höhe der etwaigen Förderung kann daher aktuell noch nicht
konkret bestimmt werden, da dem Zweckverband noch nicht die fiktiven Kosten für
die dort zuwendungsfähige Wegbreite vorgelegt wurden.
Aus diesem Grund würde - bei einer
Förderzusage des Landkreises Würzburg - vorerst nicht die komplett mögliche
Höchstforderung gezahlt werden, sondern lediglich ein Abschlag. Nach
feststehender tatsächlicher Förderung durch den Zweckverband Naherholung würde
der Betrag nachgezahlt werden, bei welchem die Einhaltung der
Mindesteigenbeteiligung des Marktes Rimpar gegeben ist.
Aus Sicht der Verwaltung wäre die
Förderfähigkeit dieser Maßnahme bei einer rechtzeitigen Beantragung gegeben
gewesen, da es sich um Radwege von überörtlicher Bedeutung handelt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag
eine Abweichung von der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von
Radwegen vom 17.02.2009 zu beschließen und dem Markt Rimpar eine Förderung des
Radwegebaus in Höhe von bis zu 111.757,17 € zu gewähren.
Debatte:
Es
entwickelt sich eine rege Diskussion in der die fehlende Antragstellung sowie
die Einreichung der Unterlagen vor Baubeginn der Maßnahme moniert wird.
Infolgedessen würde demnach gemäß der Richtlinie vom 17.02.2009 eine Förderung
ausscheiden. Die Marktgemeinde Rimpar hat die Ursache für die fehlende Antragstellung
und Einreichung der Unterlagen begründet. Nachdem es sich bei der Förderung um
eine freiwillige Leistung handelt und die Maßnahme bei rechtzeitiger
Antragstellung auch bewilligt worden wäre, einigt man sich darauf, dass in
diesem Fall „Gnade vor Recht“ ergehen und eine Ausnahme von der Richtlinie
gemacht werden solle.
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag eine Abweichung von der
Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen vom 17.02.2009
zu beschließen und dem Markt Rimpar eine Förderung des Radwegebaus in Höhe von
bis zu 111.757,17 € zu gewähren.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA, ZvErWa