Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Markt Rimpar hat eine Sanierung und Instandsetzung von einem Rad- und Wirtschaftsweg zwischen Maidbronn-Mühlhausen sowie eines weiteren Weges zwischen Gramschatz-Einsiedel durchgeführt.

 

Bei dem Teilstück zwischen Maidbronn und Mühlhausen handelt es sich um eine Weglänge von 925 Meter und beim Teilstück zwischen Gramschatz und Einsiedel um eine Weglänge von 575 Meter.

 

Der Markt Rimpar hat mit Schreiben vom 13.02.2014 das Landratsamt von der geplanten Baumaßnahme informiert und mitgeteilt weitere Förderunterlagen für diese Baumaßnahmen nachzureichen. Eine Einreichung entsprechender Unterlagen ist jedoch unterblieben.

 

Mit Schreiben vom 04.06.2019 wurde vom Markt Rimpar der Prüfvermerk des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfrankens für diese Maßnahmen eingereicht, aus welchem die Fertigstellung dieser beiden Vorhaben hervorgeht. Im Anschluss dessen ist ein Austausch mit der Marktgemeinde sowie die Einreichung der notwendigen Antragsunterlagen erfolgt.

 

Bei diesen beiden Bauvorhaben handelt es sich um bereits abgeschlossene Maßnahmen, was grundsätzlich eine fehlende Förderfähigkeit gemäß der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen nach sich zieht.

 

Der Markt Rimpar hat mit Schreiben vom 18.07.2019 eine Abweichung von der Förderrichtlinie gemäß Nr. 4.4 beantragt. Die Zuständigkeit für eine Abweichung liegt beim Umwelt- und Bauausschuss.

 

In Nr. 4.2 der Richtlinie wird jedoch geregelt, dass Zuwendungen für bereits abgeschlossene Maßnahmen oder begonnene Maßnahmen nicht mehr bewilligt werden. Über Ausnahmen in besonderen Härtefällen entscheidet der Umwelt- und Bauausschuss; dies stellt die speziellere Regelung in diesem Fall dar.

 

Als Begründung wurde vom Markt Rimpar die damals vorliegende Personalsituation in der dortigen Kämmerei vorgebracht. Es lag in diesem Bereich eine sehr langwierige Erkrankung des für Förderungen zuständigen Mitarbeiters vor und aufgrund dessen ist eine Überwachung eines Zuwendungsbescheides bzw. die Vorlage des Verwendungsnachweises nicht erfolgt. Desweitern ist dieser Bereich zeitweise lediglich mit einer Person besetzt gewesen, da zwei Mitarbeiter in Ruhestand versetzt wurden und eine weitere sich in Erziehungsurlaub befand.

 

Die vom Markt Rimpar vorgetragenen Argumente stellen nach Rechtsmeinung des Kreisrechnungsprüfungsamtes keinen besonderen Härtefall dar. Aus diesem Grund ist eine Entscheidung gemäß der Richtlinie vom 17.02.2009 durch den Umwelt- und Bauausschuss nicht möglich.

 

Der Grund dieser Generalinstandsetzung lag an der starken Beschädigung der vorhandenen Wege und des zu diesem Zeitpunkt vorliegenden unzureichenden Ausbaus. Durch den Ausbau und die Erneuerung der beiden Wege sollte das Radverkehrs- und Wanderwegenetz sinnvoll ergänzt werden.

 

Bei beiden Wegen liegen kombinierte Rad- und Wirtschaftswege vor, bei denen die Wegbreite jeweils 3,0 Meter mit beiderseitigen 0,5 Meter breiten befahrbaren Seitenstreifen beträgt. Eine Förderung dieser Maßnahmen ist zudem sowohl vom Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken als auch vom Zweckverband Naherholung erfolgt.

 

Durch die Förderung des Zweckverbandes Naherholung wurde die überörtliche Bedeutung dieser Maßnahmen von deren Seite anerkannt.

 

Das 925 Meter lange Teilstück beginnt auf Höhe des teichwirtschaftlichen Beispielbetriebes des Bezirks Unterfranken und führt entlang des Waldrandes bis zur Gemarkungsgrenze nach Mühlhausen. Die zuwendungsfähigen Kosten liegen bei dieser Maßnahme in Höhe von 166.917,07 € vor, was einer Zuwendung in Höhe von 58.420,97 € entspräche.

 

Das 575 Meter lange Teilstück beginnt am Ortsrand von Gramschatz und führt in südlicher Richtung bis zum Waldrand. Zuwendungsfähige Kosten liegen bei dieser Maßnahme in Höhe von 152.389,13 € vor, was einer Zuwendung in Höhe von 53.336,20 € entspräche.

 

Vom Landkreis Würzburg ist grundsätzlich eine Förderung in Höhe von maximal 35 % der zuwendungsfähigen Kosten möglich. Insgesamt würde dies somit einer Förderung für beide Maßnahmen in Höhe von 111.757,17 € entsprechen.

 

Von Seiten der Marktgemeinde ist gemäß den Richtlinien zur Radwegeförderung eine Eigenbeteiligung an den zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 10 % zu leisten, die Eigenbeteiligung in Höhe von 10 % stellt auch eine Bedingung des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfrankens dar.

 

Von Seiten des Zweckverbandes Naherholung steht derzeit jedoch noch nicht die genaue Höhe der Förderung fest, eine entsprechende Beschlussfassung erfolgt auf deren Verbandsversammlung im November 2019. Die Höhe der etwaigen Förderung kann daher aktuell noch nicht konkret bestimmt werden, da dem Zweckverband noch nicht die fiktiven Kosten für die dort zuwendungsfähige Wegbreite vorgelegt wurden.

 

Aus diesem Grund würde - bei einer Förderzusage des Landkreises Würzburg - vorerst nicht die komplett mögliche Höchstforderung gezahlt werden, sondern lediglich ein Abschlag. Nach feststehender tatsächlicher Förderung durch den Zweckverband Naherholung würde der Betrag nachgezahlt werden, bei welchem die Einhaltung der Mindesteigenbeteiligung des Marktes Rimpar gegeben ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre die Förderfähigkeit dieser Maßnahme bei einer rechtzeitigen Beantragung gegeben gewesen, da es sich um Radwege von überörtlicher Bedeutung handelt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag eine Abweichung von der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen vom 17.02.2009 zu beschließen und dem Markt Rimpar eine Förderung des Radwegebaus in Höhe von bis zu 111.757,17 € zu gewähren.

 

 

Debatte:

 

Es entwickelt sich eine rege Diskussion in der die fehlende Antragstellung sowie die Einreichung der Unterlagen vor Baubeginn der Maßnahme moniert wird. Infolgedessen würde demnach gemäß der Richtlinie vom 17.02.2009 eine Förderung ausscheiden. Die Marktgemeinde Rimpar hat die Ursache für die fehlende Antragstellung und Einreichung der Unterlagen begründet. Nachdem es sich bei der Förderung um eine freiwillige Leistung handelt und die Maßnahme bei rechtzeitiger Antragstellung auch bewilligt worden wäre, einigt man sich darauf, dass in diesem Fall „Gnade vor Recht“ ergehen und eine Ausnahme von der Richtlinie gemacht werden solle.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag eine Abweichung von der Richtlinie des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen vom 17.02.2009 zu beschließen und dem Markt Rimpar eine Förderung des Radwegebaus in Höhe von bis zu 111.757,17 € zu gewähren.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA, ZvErWa