Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Leichte Sprache soll Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern. Sie dient damit der Barrierefreiheit.

 

Leichte Sprache ist eine speziell geregelte einfache Sprache, die auf die besonders leichte Verständlichkeit abzielt. Das Regelwerk wird von dem seit 2006 bestehenden deutschen Verein Netzwerk Leichte Sprache herausgegeben. Es umfasst neben Sprachregeln auch Rechtschreibregeln sowie Empfehlungen zu Typografie und Mediengebrauch.

 

Leichte Sprache soll die selbstständige Informationssuche und damit Selbstbestimmung von erwachsenen Menschen verbessern, die aus unterschiedlichen Gründen Probleme mit einem komplexen Satzbau haben und Fremdwörter nicht verstehen.

 

Bei der Übertragung von Texten in Leichte Sprache werden die Originaltexte gemäß den Regeln für leichte Sprache umformuliert. Um sicherzustellen, dass die Texte von der Zielgruppe sinngemäß verstanden werden, werden sie oft von so genannten Prüfern oder Prüflesern durchgesehen. Die sich daraus ergebenden Rückmeldungen werden gesichtet und bei der Abfassung des endgültigen Textes berücksichtigt. Die Übersetzung in die Leichte Sprache kann sehr zeitaufwendig sein, da z. B. eine Schwierigkeit darin besteht, dass die Übersetzung vieldeutiger Worte von der im Text gemeinten Bedeutung ausgehen muss.

 

Amtliche Mitteilungen sollen zur Barrierefreiheit ergänzend die Leichte Sprache verwenden. Einige Behörden, beispielsweise der Deutsche Bundestag, verwenden auf ihrer Webseite neben der normalen Sprache auch die Leichte Sprache.

 

Beispiele:

www.bundestag.de/leichte_sprache

http://leichte-sprache.main-spessart.de/leichte-sprache/index.html https://www.bezirk-oberbayern.de/Nutzerhinweise/Barrierearmut/Leichte-Sprache

 

Gesetzliche Grundlage in Deutschland

In Deutschland sind Träger öffentlicher Gewalt nach § 11 Behinderten-gleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet, „Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitzustellen. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass … Träger öffentlicher Gewalt die Leichte Sprache stärker einsetzen und ihre Kompetenzen für das Verfassen von Texten in Leichter Sprache auf- und ausgebaut werden.“

Die genaue Umsetzung ist in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) geregelt. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention fordert u.a. Informationen in Leichter Sprache anzubieten, um Menschen zu ent-hindern statt zu be-hindern.

 

 

Das Projekt „Leichte Sprache“ im Landratsamt Würzburg wird von unserem Behindertenbeauftragten und stellv. Landrat Ernst Joßberger unterstützt.

Eine beispielhafte Umsetzung findet man auf der Homepage des Landkreises Main-Spessart: http://leichte-sprache.main-spessart.de/leichte-sprache/index.html

 

Die Koordinierung des Projekts Leichte Sprache für relevante Print-Produkte und die „Übersetzung“ der Homepage (in relevanten Bereichen) obliegt der Pressestelle. Hier würde auch das Budget für dieses Projekt angesiedelt werden.

 

Zwei Pilot-Flyer (Gleichstellungsstelle, Gesundheitsamt), die bereits vom Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Würzburg übersetzt wurden, liegen als Tischvorlage bereit.

 

Im Kreisausschuss stellen Maria Heybutzki, Leiterin des Büros für Leichte Sprache der Lebenshilfe Würzburg und die Geschäftsführerin der Lebenshilfe Würzburg, Martina Sponholz, Informationen zur Umsetzung von Behördentexten in Leichte Sprache vor.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, im Haushalt 2020 Mittel zur Verwendung der Leichten Sprache in relevanten Publikationen des Landratsamtes sowie auf der Homepage einzustellen. Die Pressestelle wird beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung zu erstellen und die Mittel für den Kreishaushalt 2020 zu beantragen.

 

 

 

Debatte:

 

Fachbereichsleiterin Schorno erläutert den Sachverhalt.

Im Anschluss stellen Frau Heybutzki und Frau Sponholz (Lebenshilfe Würzburg) Informationen zur Umsetzung von Behördentexten in Leichte Sprache vor.

 

Fragen aus dem Gremium zur Resonanz der beiden Veranstaltungen (Flyer), den Unterschieden zwischen den einzelnen Sprachvarianten (Leichter Sprache, verständliche Sprache, einfacher Sprache) werden von Frau Heybutzki beantwortet.

 

Stellv. Landrat Joßberger weist drauf hin, dass es sich bei dem Projekt nicht um eine freiwillige Leistung handele, sondern um eine Verpflichtung im Zusammenhang mit der Teilhabe.

 

Stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer bittet, bei der Änderung der Homepage auch die Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte zu berücksichtigen.

 

Fachbereichsleiterin Schorno (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) teilt mit, dass neben der bestehenden Homepage noch eine weitere kleinere Homepage angeboten werde. Des Weiteren könne auf der bestehenden Homepage über den ReadSpeaker jeder Text vorgelesen werden.

 

Stellv. Joßberger informiert, dass es auch Überlegungen im Haus über eine Änderung zum Informations- und Orientierungssystem gebe. Er habe bereits darauf hingewiesen, dass in der Arbeitsgruppe überlegt werden sollte, wie die Orientierungsmöglichkeiten hier im Haus für Blinde und Sehbehinderte verbessert werden könnten.

Hierbei habe man mit dem Bfw Veitshöchheim einen guten Partner, was die Beratungen angehe.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, im Haushalt 2020 Mittel zur Verwendung der Leichten Sprache in relevanten Publikationen des Landratsamtes sowie auf der Homepage einzustellen. Die Pressestelle wird beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung zu erstellen und die Mittel für den Kreishaushalt 2020 zu beantragen.

 


Zur weiteren Veranlassung an S, SFB 3

 

Zur Kenntnis an KrPA