Sitzung: 16.09.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die Leichte Sprache soll Menschen, die aus
unterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache
verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern. Sie dient damit der
Barrierefreiheit.
Leichte Sprache ist eine speziell geregelte
einfache Sprache, die auf die besonders leichte Verständlichkeit abzielt. Das
Regelwerk wird von dem seit 2006 bestehenden deutschen Verein Netzwerk Leichte
Sprache herausgegeben. Es umfasst neben Sprachregeln auch Rechtschreibregeln
sowie Empfehlungen zu Typografie und Mediengebrauch.
Leichte Sprache soll die selbstständige
Informationssuche und damit Selbstbestimmung von erwachsenen Menschen
verbessern, die aus unterschiedlichen Gründen Probleme mit einem komplexen
Satzbau haben und Fremdwörter nicht verstehen.
Bei der Übertragung von Texten in Leichte
Sprache werden die Originaltexte gemäß den Regeln für leichte Sprache
umformuliert. Um sicherzustellen, dass die Texte von der Zielgruppe sinngemäß
verstanden werden, werden sie oft von so genannten Prüfern oder Prüflesern
durchgesehen. Die sich daraus ergebenden Rückmeldungen werden gesichtet und bei
der Abfassung des endgültigen Textes berücksichtigt. Die Übersetzung in die
Leichte Sprache kann sehr zeitaufwendig sein, da z. B. eine Schwierigkeit darin
besteht, dass die Übersetzung vieldeutiger Worte von der im Text gemeinten
Bedeutung ausgehen muss.
Amtliche Mitteilungen sollen zur Barrierefreiheit ergänzend die Leichte
Sprache verwenden. Einige Behörden, beispielsweise der
Deutsche Bundestag, verwenden auf ihrer Webseite neben der normalen Sprache
auch die Leichte Sprache.
Beispiele:
www.bundestag.de/leichte_sprache
http://leichte-sprache.main-spessart.de/leichte-sprache/index.html https://www.bezirk-oberbayern.de/Nutzerhinweise/Barrierearmut/Leichte-Sprache
Gesetzliche
Grundlage in Deutschland
In Deutschland sind Träger öffentlicher
Gewalt nach § 11 Behinderten-gleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet,
„Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitzustellen. Die Bundesregierung
wirkt darauf hin, dass … Träger öffentlicher Gewalt die Leichte Sprache stärker
einsetzen und ihre Kompetenzen für das Verfassen von Texten in Leichter Sprache
auf- und ausgebaut werden.“
Die genaue Umsetzung ist in der
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) geregelt. Auch die
UN-Behindertenrechtskonvention fordert u.a. Informationen in Leichter Sprache
anzubieten, um Menschen zu ent-hindern statt zu be-hindern.
Das Projekt „Leichte Sprache“ im
Landratsamt Würzburg wird von unserem Behindertenbeauftragten und stellv.
Landrat Ernst Joßberger unterstützt.
Eine beispielhafte Umsetzung findet man auf
der Homepage des Landkreises Main-Spessart: http://leichte-sprache.main-spessart.de/leichte-sprache/index.html
Die Koordinierung des Projekts Leichte
Sprache für relevante Print-Produkte und die „Übersetzung“ der Homepage (in
relevanten Bereichen) obliegt der Pressestelle. Hier würde auch das Budget für
dieses Projekt angesiedelt werden.
Zwei Pilot-Flyer (Gleichstellungsstelle,
Gesundheitsamt), die bereits vom Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe
Würzburg übersetzt wurden, liegen als Tischvorlage bereit.
Im Kreisausschuss stellen Maria Heybutzki, Leiterin des Büros für
Leichte Sprache der Lebenshilfe Würzburg und die Geschäftsführerin der
Lebenshilfe Würzburg, Martina Sponholz,
Informationen zur Umsetzung von Behördentexten in Leichte Sprache vor.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag,
im Haushalt 2020 Mittel zur Verwendung der Leichten Sprache in relevanten
Publikationen des Landratsamtes sowie auf der Homepage einzustellen. Die
Pressestelle wird beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung zu erstellen und
die Mittel für den Kreishaushalt 2020 zu beantragen.
Debatte:
Fachbereichsleiterin Schorno erläutert den Sachverhalt.
Im Anschluss stellen Frau Heybutzki und Frau Sponholz (Lebenshilfe Würzburg) Informationen zur Umsetzung von Behördentexten in Leichte Sprache vor.
Fragen aus dem Gremium zur Resonanz der beiden Veranstaltungen (Flyer), den Unterschieden zwischen den einzelnen Sprachvarianten (Leichter Sprache, verständliche Sprache, einfacher Sprache) werden von Frau Heybutzki beantwortet.
Stellv. Landrat Joßberger weist drauf hin, dass es sich bei dem Projekt nicht um eine freiwillige Leistung handele, sondern um eine Verpflichtung im Zusammenhang mit der Teilhabe.
Stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer bittet, bei der Änderung der Homepage auch die Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte zu berücksichtigen.
Fachbereichsleiterin Schorno (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) teilt mit, dass neben der bestehenden Homepage noch eine weitere kleinere Homepage angeboten werde. Des Weiteren könne auf der bestehenden Homepage über den ReadSpeaker jeder Text vorgelesen werden.
Stellv. Joßberger informiert, dass es auch Überlegungen im Haus über eine Änderung zum Informations- und Orientierungssystem gebe. Er habe bereits darauf hingewiesen, dass in der Arbeitsgruppe überlegt werden sollte, wie die Orientierungsmöglichkeiten hier im Haus für Blinde und Sehbehinderte verbessert werden könnten.
Hierbei habe man mit dem Bfw Veitshöchheim einen guten
Partner, was die Beratungen angehe.
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag,
im Haushalt 2020 Mittel zur Verwendung der Leichten Sprache in relevanten
Publikationen des Landratsamtes sowie auf der Homepage einzustellen. Die
Pressestelle wird beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung zu erstellen und
die Mittel für den Kreishaushalt 2020 zu beantragen.
Zur weiteren
Veranlassung an S, SFB 3
Zur Kenntnis an KrPA