Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

In § 2 des Nutzungs- und Überlassungsvertrages vom 23.02.1999 wurde ab dem 01.07.1998 ein jährliches Entgelt in Höhe von 136.000 DM für das Seniorenheim Gollachtal in Aub und von 412.680 DM für das Seniorenheim am Hubland in Würzburg vereinbart. Ab dem 01.01.2007 wurde diese Regelung durch den Nutzungsvertrag vom 16.04.2007 abgelöst, wonach das Nutzungsentgelt den Abschreibungen und Zinsen, die sich auf den Vertragsgegenstand beziehen, entspricht. Bis zur Einführung der kaufmännischen Buchführung für den Landkreishaushalt sollte sich das Nutzungsentgelt auf die Tilgungen und Zinsen beziehen. Dieses wurde auch regelmäßig von den Senioreneinrichtungen des Landkreises gGmbH an den Landkreis entrichtet. Nachdem der Landkreis zum 1.1.2011 die kaufmännische Buchführung eingeführt hat, wäre ab diesem Zeitpunkt das Nutzungsentgelt aus den, gegenüber den Tilgungen höheren, Abschreibungen zu erstatten gewesen. Dies ist jedoch nicht erfolgt.

 

Nachdem dies im Jahr 2018 aufgefallen war, wurde mit Schreiben vom 11.12.2018 die Differenz für die Jahre 2013 bis 2017 in Höhe von 541.654,28 € bei den Senioreneinrichtungen gGmbH geltend gemacht. Die Jahre 2011 und 2012 wurden außer Acht gelassen, da die Gesellschaft in diesen Jahren Verluste auswies ohne dass diesen ein Gewinnvortrag entgegenstand. Erhöhte Mietzahlungen hätten die auszugleichenden Verluste erhöht. Auch in den Jahren 2016 und 2017 sind Verluste, allerdings bei vorhandenem Gewinnvortrag, ausgewiesen worden, so dass diese beiden Jahre berücksichtigt wurden.

 

Seitens der Geschäftsführung der Senioreneinrichtungen gGmbH wurde zur Forderung wie folgt Stellung genommen:

 

„Es bestehen keine Zweifel an der mathematischen und kaufmännischen Richtigkeit der Zahlen.

Es müsste in rechtlicher Hinsicht geprüft werden, ob

-     mit dem dreiseitigen Vertrag zwischen Landkreis Würzburg, Immobilien KU GmbH und der Senioreneinrichtungen des Landkreises gGmbH die Ansprüche gegen die gGmbH, die sich auf das Seniorenheim Gollachtal beziehen, erloschen sind, und

-     nicht einzelnen Forderungen die Einrede der Verjährung entgegensteht.“

Es wurde deshalb vorgeschlagen auf die rechtliche Prüfung zu verzichten, wenn der Landkreis den geforderten Betrag der Senioreneinrichtungen des Landkreises gGmbH mit der Auflage überlässt, dass der komplette Forderungsbetrag für die Abwicklungskosten des Seniorenzentrums Rimpar und für die Anlaufkosten der Seniorenzentren Bergtheim und Uettingen zu verwenden ist. Hier sind mit Sicherheit Kosten zu erwarten, die mit einem möglichen Gewinn aus dem Betrieb der anderen Senioreneinrichtungen nicht gedeckt werden können (Der Gewinn 2018 der Senioreneinrichtungen gGmbH betrug 9 T€).

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Vorschlag der Geschäftsführung der Senioreneinrichtungen gGmbH anzunehmen. Unabhängig von der rechtlichen Prüfung würde bei Zahlung des geforderten Betrages, der bestehende Gewinnvortrag fast vollständig aufgebraucht, so dass die erwähnten Anlaufkosten der Seniorenzentren Bergtheim und Uettingen, sowie die Kosten der Abwicklung des Seniorenzentrums

Rimpar vom Landkreis getragen werden müssten.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Er stimmt dem Verzicht auf die Nachforderung der Nutzungsentgelte in Höhe von 541.654,28 € mit der Maßgabe zu, dass der komplette Forderungsbetrag für die Abwicklungskosten des Seniorenzentrums Rimpar und für die Anlaufkosten der Seniorenzentren Bergtheim und Uettingen zu verwenden ist.

 

 

 

Debatte:

 

Ltd. Verwaltungsdirektor Künzig erläutert den Sachverhalt.

 

Er fügt an, dass seitens des Kreisrechnungsprüfungsamtes nochmals darauf hingewiesen wurde, dass mit diesem Beschluss eine mögliche Geltendmachung im Rahmen einer Vermögenseigenschadensversicherung nicht mehr möglich sei, unabhängig davon, ob es sich um Zahlungen im Verhältnis Landkreis / Kommunalunternehmen handele. 

 

Kreisrat Jungbauer meldet sich zu Wort und geht nochmal auf die vorherige Aussage beim Tagesordnungspunkt Ö4 ein, bei dem gesagt wurde, dass der Rechnungsprüfungsausschuss beteiligt gewesen sei. Er fragt nach, ob der Rechnungsprüfungsausschuss bei diesem Tagesordnungspunkt auch beteiligt gewesen ist oder dies eher unüblich sei.

 

Ltd. Verwaltungsdirektor Künzig teilt mit, dass in diesem Fall das Kreisrechnungsprüfungsamt beteiligt werde. Dies sei in diesem Fall üblich.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Er stimmt dem Verzicht auf die Nachforderung der Nutzungsentgelte in Höhe von 541.654,28 € mit der Maßgabe zu, dass der komplette Forderungsbetrag für die Abwicklungskosten des Seniorenzentrums Rimpar und für die Anlaufkosten der Seniorenzentren Bergtheim und Uettingen zu verwenden ist.


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA, KU