Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:        

Übersicht der Organisationsbudgets, Überschreitungen der Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit und der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab 100.000,00 €

 

 

Sachverhalt:

 

Bei einem organisationsbezogenen Haushalt sind die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushalt nichts anderes bestimmt ist (§ 20 Abs. 1, Satz 1 KommHV-Doppik). Deckungsfähigkeit bedeutet, dass die Ansätze für Aufwendungen zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. die Ansätze für Auszahlungen zur Deckung von Mehrauszahlungen an anderer Stelle herangezogen werden dürfen. Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung führen (§ 20 Abs. 1, Satz 2 KommHV-Doppik).

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses des Landkreises Würzburg für das Jahr 2018 wurde festgestellt, dass bei einigen Organisationsbudgets die Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen (Position S2 in den Teilergebnisrechnungen) bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Position S5 in den Teilfinanzrechnungen) überschritten wurden. Eine Deckung der ordentlichen Aufwendungen bzw. der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Rahmen des Organisationsbudgets nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 KommHV-Doppik ist in diesen Fällen nicht möglich.

 

In der Anlage sind die Organisationsbudgets aufgeführt, bei denen die Überschreitung dieser Ansätze (Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) um mindestens 100.000 € erfolgte.

 

Im Bereich Personal und Organisation (SFB 1) kam es zu einer Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen (Teilergebnisrechnung S2) um 344.302,32 €. Diese Überschreitung liegt unter anderem an den Mehraufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen durch die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen und Beihilferückstellungen (Abweichungen zum Planansatz um ca. 377 T€).

 

Bei der Finanzverwaltung (ZFB 2) wurden die ordentlichen Aufwendungen (Teilergebnisrechnung S2) um 1.323.140,83 € überschritten. Hier kam es bei den Abschreibungen zu Abweichungen von circa 1,2 Mio. €. Hiervon betreffen 1,1 Mio. € außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund des Abrisses des Schwesternwohnheims. Die Abweichungen bei den Transferaufwendungen betreffen vor allem die Kosten für den Abriss des Personalwohngebäudes und des Werkwohngebäudes. Für die zusätzlichen Abbruchkosten an der Main-Klinik (Abriss des Personalwohngebäudes und des Werkwohngebäudes) wurden durch den Kreistag in der Sitzung am 03.12.2018 die erforderlichen überplanmäßigen Mittel bereitgestellt.

 

Der Ansatz für die ordentlichen Aufwendungen (Teilergebnisrechnung S2) beim Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (FB 14) wurde um 100.268,25 € überschritten. Grund hierfür war vor allem die Durchführung einer Ersatzmaßnahme zur sach- und fachgerechten Entsorgung von tierischen Nebenprodukten aus den Stallungen mit Räumung, Reinigung und Desinfektion auf einem Betriebsgelände in der Gemarkung Osthausen. Die hierfür angefallenen überplanmäßigen Ausgaben wurden im Wege einer dringlichen Anordnung gem. § 41 der Geschäftsordnung des Kreistages i.V.m. Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung bereitgestellt. 

 

Im Bereich der Verwaltung der Jugendhilfe (FB 31b) kam es zu einer Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen (Teilergebnisrechnung S2) um 219.078,02 €. Dies liegt vor allem an der Überschreitung der Ansätze bei den Transferaufwendungen um circa 494 T€. Im Gegenzug sind im Organisationsbudget „Verwaltung der Jugendhilfe“ auch die ordentlichen Erträge um insgesamt ca. 239 T€ im Vergleich zu den Planansätzen gestiegen. 

 

Es wird daher vorgeschlagen dem Kreistag eine Empfehlung zur Bewilligung der in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen auszusprechen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu bewilligen.

 

 

Debatte:

 

Stellv. Fachbereichsleiter Schebler erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu bewilligen.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA