Sitzung: 16.09.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n:
Übersicht
der Organisationsbudgets, Überschreitungen der Aufwendungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit und der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab
100.000,00 €
Sachverhalt:
Bei einem organisationsbezogenen Haushalt
sind die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören
gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushalt nichts anderes bestimmt ist (§ 20
Abs. 1, Satz 1 KommHV-Doppik). Deckungsfähigkeit bedeutet, dass die Ansätze für
Aufwendungen zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. die Ansätze für Auszahlungen
zur Deckung von Mehrauszahlungen an anderer Stelle herangezogen werden dürfen.
Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Saldos aus laufender
Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung führen (§ 20 Abs. 1, Satz 2
KommHV-Doppik).
Im Rahmen des Jahresabschlusses des
Landkreises Würzburg für das Jahr 2018 wurde festgestellt, dass bei einigen
Organisationsbudgets die Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen (Position S2
in den Teilergebnisrechnungen) bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit (Position S5 in den Teilfinanzrechnungen) überschritten
wurden. Eine Deckung der ordentlichen Aufwendungen bzw. der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit im Rahmen des Organisationsbudgets nach § 20 Abs. 1 und
Abs. 3 KommHV-Doppik ist in diesen Fällen nicht möglich.
In der Anlage sind die Organisationsbudgets
aufgeführt, bei denen die Überschreitung dieser Ansätze (Ansätze bei den
ordentlichen Aufwendungen bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit) um mindestens 100.000 € erfolgte.
Im Bereich Personal und Organisation (SFB 1)
kam es zu einer Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen
(Teilergebnisrechnung S2) um 344.302,32 €. Diese Überschreitung liegt unter
anderem an den Mehraufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen durch die
Zuführung zu den Pensionsrückstellungen und Beihilferückstellungen
(Abweichungen zum Planansatz um ca. 377 T€).
Bei der Finanzverwaltung (ZFB 2) wurden die
ordentlichen Aufwendungen (Teilergebnisrechnung S2) um 1.323.140,83 €
überschritten. Hier kam es bei den Abschreibungen zu Abweichungen von circa 1,2
Mio. €. Hiervon betreffen 1,1 Mio. € außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund
des Abrisses des Schwesternwohnheims. Die Abweichungen bei den Transferaufwendungen
betreffen vor allem die Kosten für den Abriss des Personalwohngebäudes und des Werkwohngebäudes. Für die zusätzlichen Abbruchkosten an der
Main-Klinik (Abriss des Personalwohngebäudes und des Werkwohngebäudes) wurden
durch den Kreistag in der Sitzung am 03.12.2018 die erforderlichen
überplanmäßigen Mittel bereitgestellt.
Der Ansatz für die ordentlichen Aufwendungen (Teilergebnisrechnung S2)
beim Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (FB 14) wurde um
100.268,25 € überschritten. Grund hierfür war vor allem die Durchführung einer
Ersatzmaßnahme zur sach- und fachgerechten Entsorgung von tierischen
Nebenprodukten aus den Stallungen mit Räumung, Reinigung und Desinfektion auf einem
Betriebsgelände in der Gemarkung Osthausen. Die hierfür angefallenen
überplanmäßigen Ausgaben wurden im Wege einer dringlichen Anordnung gem. § 41
der Geschäftsordnung des Kreistages i.V.m. Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung
bereitgestellt.
Im Bereich der Verwaltung der Jugendhilfe
(FB 31b) kam es zu einer Überschreitung der ordentlichen
Aufwendungen (Teilergebnisrechnung S2) um
219.078,02 €. Dies liegt vor allem an der Überschreitung der Ansätze bei
den Transferaufwendungen um circa 494 T€. Im Gegenzug sind im
Organisationsbudget „Verwaltung der Jugendhilfe“ auch die ordentlichen Erträge
um insgesamt ca. 239 T€ im Vergleich zu den Planansätzen gestiegen.
Es wird daher vorgeschlagen dem Kreistag
eine Empfehlung zur Bewilligung der in der Anlage aufgeführten außer- und
überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen auszusprechen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag,
die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw.
Auszahlungen zu bewilligen.
Debatte:
Stellv. Fachbereichsleiter Schebler erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag,
die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw.
Auszahlungen zu bewilligen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA