Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:

Übersicht der Organisationsbudgets, Überschreitungen der Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit und der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 10.000,00 € bis 100.000,00 €

           

 

Sachverhalt:

 

Bei einem organisationsbezogenen Haushalt sind die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushalt nichts anderes bestimmt ist (§ 20 Abs. 1, Satz 1 KommHV-Doppik). Deckungsfähigkeit bedeutet, dass die Ansätze für Aufwendungen zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. die Ansätze für Auszahlungen zur Deckung von Mehrauszahlungen an anderer Stelle herangezogen werden dürfen. Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung führen (§ 20 Abs. 1, Satz 2 KommHV-Doppik).

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses des Landkreises Würzburg für das Jahr 2018 wurde festgestellt, dass bei einigen Organisationsbudgets die Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen (Position S2 in den Teilergebnisrechnungen) bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Position S5 in den Teilfinanzrechnungen) überschritten wurden. Eine Deckung der ordentlichen Aufwendungen bzw. der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Rahmen des Organisationsbudgets nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 KommHV-Doppik ist in diesen Fällen nicht möglich.

 

In der Anlage sind die Organisationsbudgets aufgeführt, bei denen die Überschreitung dieser Ansätze (Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) von 10.000 € bis 100.000 € erfolgte.

 

Der Ansatz für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Teilfinanzrechnung S5) bei der Kreisentwicklung (SFB 4) wurde um 38.237,14 € überschritten. Die hierunter verbuchten außerplanmäßigen Mittel für die Ausreichung eines Gesellschafterdarlehens an die Technologie- und Gründerzentrum Würzburg GmbH wurden bereits durch den Kreistag in der Sitzung am 16.07.2019 bewilligt.

 

Im Bereich Information und Kommunikation (ZFB 4) kam es zu einer Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen um 67.811,26 € (Teilergebnisrechnung S2), was vor allem an den im Vergleich zum Planansatz höheren Abschreibungen liegt.

 

Die Überschreitung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Teilfinanzrechnung S5) um 10.122,18 € im Bereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (FB 14) betrifft die Anschaffungen für die Errichtung von Wildtiersammelstellen im Landkreis Würzburg. Hierfür wurden durch den Kreistag in der Sitzung am 16.07.2019 bereits überplanmäßige Mittel bereitgestellt.

 

Im Organisationsbudget des Fachbereichs Wasserrecht (FB 52) kam es zu einer Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen um 40.453,70 € (Teilergebnisrechnung S2). Grund hierfür sind vor allem die Personalaufwendungen, welche um circa 97T € höher ausfielen als geplant.

 

Es wird um Bewilligung der in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gebeten.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss bewilligt die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen.

 

 

 

Debatte:

 

Stellv. Fachbereichsleiter Schebler erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Jungbauer fragt nach, inwieweit die Wildtiersammelstellen schon in Betrieb seien.

 

Fachbereichsleiterin Hümmer teilt mit, dass diese beschafft seien, jedoch noch nicht in Betrieb seien. Nähere Informationen zum Sachstand bzw. zur Inbetriebnahme werden noch abgeklärt.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss bewilligt die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA