Sitzung: 16.09.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n:
Übersicht
der Organisationsbudgets, Überschreitungen der Aufwendungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit und der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
10.000,00 € bis 100.000,00 €
Sachverhalt:
Bei einem organisationsbezogenen Haushalt
sind die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören
gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushalt nichts anderes bestimmt ist (§ 20
Abs. 1, Satz 1 KommHV-Doppik). Deckungsfähigkeit bedeutet, dass die Ansätze für
Aufwendungen zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. die Ansätze für Auszahlungen
zur Deckung von Mehrauszahlungen an anderer Stelle herangezogen werden dürfen.
Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Saldos aus laufender
Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung führen (§ 20 Abs. 1, Satz 2
KommHV-Doppik).
Im Rahmen des Jahresabschlusses des
Landkreises Würzburg für das Jahr 2018 wurde festgestellt, dass bei einigen
Organisationsbudgets die Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen (Position S2
in den Teilergebnisrechnungen) bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit (Position S5 in den Teilfinanzrechnungen) überschritten
wurden. Eine Deckung der ordentlichen Aufwendungen bzw. der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit im Rahmen des Organisationsbudgets nach § 20 Abs. 1 und
Abs. 3 KommHV-Doppik ist in diesen Fällen nicht möglich.
In der Anlage sind die Organisationsbudgets
aufgeführt, bei denen die Überschreitung dieser Ansätze (Ansätze bei den
ordentlichen Aufwendungen bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit) von 10.000 € bis 100.000 € erfolgte.
Der Ansatz für Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit (Teilfinanzrechnung S5) bei der Kreisentwicklung (SFB 4)
wurde um 38.237,14 € überschritten. Die hierunter verbuchten außerplanmäßigen
Mittel für die Ausreichung eines Gesellschafterdarlehens an die Technologie-
und Gründerzentrum Würzburg GmbH wurden bereits durch den Kreistag in der
Sitzung am 16.07.2019 bewilligt.
Im Bereich Information und Kommunikation
(ZFB 4) kam es zu einer Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen um
67.811,26 € (Teilergebnisrechnung S2), was vor allem an den im Vergleich zum
Planansatz höheren Abschreibungen liegt.
Die Überschreitung der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit (Teilfinanzrechnung S5) um 10.122,18 € im Bereich Veterinärwesen
und Lebensmittelüberwachung (FB 14) betrifft die Anschaffungen für die
Errichtung von Wildtiersammelstellen im Landkreis Würzburg. Hierfür wurden
durch den Kreistag in der Sitzung am 16.07.2019 bereits überplanmäßige Mittel
bereitgestellt.
Im Organisationsbudget des Fachbereichs
Wasserrecht (FB 52) kam es zu einer Überschreitung der ordentlichen
Aufwendungen um 40.453,70 € (Teilergebnisrechnung S2). Grund hierfür sind vor
allem die Personalaufwendungen, welche um circa 97T € höher ausfielen als
geplant.
Es wird um Bewilligung der in der Anlage
aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
bewilligt die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen
Aufwendungen bzw. Auszahlungen.
Debatte:
Stellv. Fachbereichsleiter Schebler erläutert den Sachverhalt.
Kreisrat Jungbauer fragt nach, inwieweit die Wildtiersammelstellen schon in Betrieb seien.
Fachbereichsleiterin Hümmer teilt mit, dass diese beschafft seien, jedoch noch nicht in Betrieb seien. Nähere Informationen zum Sachstand bzw. zur Inbetriebnahme werden noch abgeklärt.
Beschluss:
Der Kreisausschuss
bewilligt die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen
Aufwendungen bzw. Auszahlungen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA