Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Greußenheim beabsichtigt zwischen Greußenheim in Richtung Birkenfeld den Ausbau eines Weges als Rad- und Wirtschaftsweg um hierbei einen Ringschluss zu ermöglichen und das Radewegenetz im Landkreis Würzburg zu verbessern.

 

Die beabsichtigte Baumaßnahme des Weges der Flurnummer 5982 besitzt eine Länge von ca. 800 Meter und der aktuelle Weg befindet sich in einem Zustand, in welchem eine verkehrssichere Befahrbarkeit für Radfahrer nach Angaben der Gemeinde nicht möglich ist.

 

Dieser Weg führt daraufhin auf einen bereits asphaltierten Weg durch den Wald und im Anschluss nach Birkenfeld, welcher sich bereits für Radfahrer in einem geeigneten Zustand befindet.

 

Der Weg wird ausgebaut auf eine Wegbreite von 3,5 Meter. Förderfähig ist beim Landkreis lediglich eine Wegbreite bis maximal 3,0 Meter, aus diesem Grund wurde vom planenden Ingenieurbüro eine Fiktivberechnung der Kosten mit der förderfähigen Wegebreite durchgeführt.

 

Von Seiten des Zweckverbandes Erholungs- und Wandergebiet Würzburg wird ebenfalls eine Zuwendung gewährt, da hierdurch eine sinnvolle Ergänzung der überörtlichen Radwegeverbindungen erfolgt. Zusätzlich wird beim Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken eine Zuwendung beantragt.

 

Von der Gemeinde Greußenheim werden von Gesamtkosten - für die Fiktivkosten bei der Wegbreite von 3,0 Meter - in Höhe von 258.926,56 € ausgegangen. Enthalten sind hierbei die Baunebenkosten für die Planung dieser Maßnahme.

 

Von Seiten des Landkreises Würzburg wäre eine Förderung mit einem Fördersatz von maximal 35 % möglich und somit eine Förderung der Maßnahme in Höhe von 90.624,30 €.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Förderfähigkeit dieser Maßnahme gegeben, da es sich um einen Radweg von überörtlicher Bedeutung handelt und dadurch die Anbindung an den Landkreis Main-Spessart verbessert wird.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus der Gemeinde Greußenheim in Höhe von bis zu 90.624,30 € zu und ermächtigt die Verwaltung den entsprechenden Bescheid zu erlassen.

 

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag. Das Finanzierungsrisiko trägt insoweit der Antragsteller.

 

 

 

Debatte:

 

Fachbereichsleiterin Hümmer erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus der Gemeinde Greußenheim in Höhe von bis zu 90.624,30 € zu und ermächtigt die Verwaltung den entsprechenden Bescheid zu erlassen.

 

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Kreistag. Das Finanzierungsrisiko trägt insoweit der Antragsteller.


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA, ZvErWa