Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 03.06.2019 wurden die im Jahr 2019 vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen auf den Kreisstraßen durch das Staatliche Bauamt Würzburg vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass in 2019 die Kreisstraße WÜ 19 in der Ortsdurchfahrt Roßbrunn auf einer Länge von circa 600 m sowie die Freistrecke auf der Kreisstraße WÜ 41 zwischen der Einmündung St 2268 bis zum Ortseingang Sächsenheim auf einer Länge von circa 1.000 m saniert werden sollen.

 

Für die Sanierung der Kreisstraße WÜ 19 in der Ortsdurchfahrt Roßbrunn wurden Gesamtkosten in Höhe von 150.000,00 € und für die Sanierung der Kreisstraße WÜ 41 zwischen der Einmündung St 2268 bis zum Ortseingang Sächsenheim wurden Gesamtkosten in Höhe von 100.000,00 € geschätzt. Die verbleibenden 50.000,00 € des jährlichen Erhaltungsetats in Höhe von 300.000,00 € wurden zu dem damaligen Zeitpunkt als Puffer für die Unterhaltungsmaßnahme „WÜ 5; Oberbauverstärkung zwischen Oberpleichfeld und St 2260“ zurückgehalten. Nachdem diese Maßnahme jedoch im Kostenrahmen geblieben ist, stehen die 50.000 € für weitere Erhaltungsmaßnahmen zur Verfügung.

 

Mit Vermerk vom 23.07.2019 schlug das Staatliche Bauamt Würzburg dem Landkreis Würzburg vor, die Maßnahme „Sanierung der Kreisstraße WÜ 41 zwischen der Einmündung St 2268 bis zum Ortseingang Sächsenheim“ zu erweitern und die Kreisstraße WÜ 41 in der Ortsdurchfahrt Sächsenheim auf einer Länge von circa 500 m in diesem Zuge mit zu sanieren. Für die Sanierung der Kreisstraße WÜ 41 in der Ortsdurchfahrt Sächsenheim würden nach Einschätzung und Mitteilung des Staatlichen Bauamts Würzburg weitere Kosten in Höhe von 50.000,00 € (Brutto) anfallen. Für die Erhaltungsmaßnahmen würden demnach geschätzte Gesamtkosten von 300.000,00 € (Brutto) anfallen.

 

Nach Mitteilung des Staatlichen Bauamts Würzburg sollen die Ausschreibung und die Vergabe der Maßnahme „Sanierung der Kreisstraße WÜ 41 in der Ortsdurchfahrt Sächsenheim“ zusammen mit den Maßnahmen „Sanierung der Kreisstraße WÜ 41 zwischen der Einmündung St 2268 bis zum Ortseingang Sächsenheim“ und „Sanierung der Kreisstraße WÜ 19 in der Ortsdurchfahrt Roßbrunn‘“ erfolgen. Es ist hierbei vorgesehen, dass die Ortsdurchfahrt in Sächsenheim zusammen mit der Freistrecke in einem Zuge saniert werden soll. Nach Mitteilung des Staatlichen Bauamtes Würzburg konnte mit der  Ausschreibung dieser Maßnahmen bis zur Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 23.09.2019 nicht mehr abgewartet werden.

 

Die Zustimmung zur Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme „Sanierung der Kreisstraße WÜ 41 in der Ortsdurchfahrt Sächsenheim“ erfolgte daher im Wege einer dringlichen Anordnung nach § 41 der Geschäftsordnung des Kreistages durch Herrn Landrat Nuß.

 

 

Debatte:

 

Stellv. Fachbereichsleiter Schebler erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Götz (SPD) fragt nach in welcher Weise die Ortsdurchfahrt saniert werden soll.

 

Frau Fischer vom Staatlichen Bauamt – Straßenbauamt – teilt mit, dass es sich um eine Deckenprofilierung handele.

 

 

 

 

 

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA, StBA