Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Für die Landrats- und die Kreistagswahl (Landkreiswahlen) am 15.03.2020 ist vom Kreisausschuss ein Wahlleiter zu berufen (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG). Dies soll so rechtzeitig erfolgen, dass der Wahlleiter am 89. Tag (17.12.2019) vor dem Wahltag die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen erlassen kann (vgl. § 34 Abs. 1 GLKrWO).

 

Berufen werden können der Landrat, der Stellvertreter des Landrats, einer seiner weiteren Stellvertreter, ein sonstiger Kreisrat oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten des Landratsamts oder aus dem Kreis der im Landkreis Wahlberechtigten (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG). Der Kreisausschuss entscheidet bei der Auswahl der in Betracht kommenden Personen nach pflichtgemäßem Ermessen; die vorstehende Aufzählung stellt dabei keine zwingende Reihenfolge dar (Nr. 6.1.1 GLKrWBek)

 

Außerdem ist aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person zu berufen (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG).

 

Zum Wahlleiter für die Landkreiswahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Landrats- oder der Kreistagswahl mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist (Art. 5 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG). Außerdem darf niemand die Tätigkeit von mehreren Wahlorganen ausüben oder in mehr als einem Wahlorgan Mitglied oder stellvertretende Person sein (Art. 4 Abs. 2 und 3 GLKrWG).

 

Es wird empfohlen, entsprechend der Verfahrensweise bei den Landkreiswahlen 2014 wieder die Leitung des Geschäftsbereichs 1 – Kommunales, Sicherheit und Verbraucherschutz, Zentrale Rechtsangelegenheiten, zum Wahlleiter und den Leiter des Fachbereichs 11 – Kommunalaufsicht zu dessen Stellvertretung zu berufen.

 

Dementsprechend wäre Frau Oberregierungsrätin Eva-Maria Löffler zur Wahlleiterin und Herr Regierungsrat Harald Piecha zum stellvertretenden Wahlleiter zu berufen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beruft Frau Oberregierungsrätin Eva-Maria Löffler zur Wahlleiterin für die Landkreiswahlen am 15.03.2020 und Herrn Regierungsrat Harald Piecha zum stellvertretenden Wahlleiter für die Landkreiswahlen am 15.03.2020.

 

 

Debatte:

 

Geschäftsbereichsleiterin Löffler erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beruft Frau Oberregierungsrätin Eva-Maria Löffler zur Wahlleiterin für die Landkreiswahlen am 15.03.2020 und Herrn Regierungsrat Harald Piecha zum stellvertretenden Wahlleiter für die Landkreiswahlen am 15.03.2020.


Zur weiteren Veranlassung an GB 1, FB 11

 

Zur Kenntnis an S, ZB