Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Vorsitzende des Unterausschusses Jugendhilfeplanung, Frau Kreisrätin Wild, führt in den Teilplan ein.

 

Historisch haben sich in Deutschland Gesundheitshilfe und Jugendhilfe weitestgehend getrennt voneinander entwickelt. Diese „Tradition“ zu brechen ist seit geraumer Zeit ein Anliegen beider Bereiche. Vieles wurde erreicht, manches steht aber noch aus.

 

Es besteht zwischen Gesundheitshilfe und Jugendhilfe eine regelmäßige Zusammenarbeit, Routinen haben sich entwickelt und die Kooperation ist vertrauensvoll und zuverlässig. Insbesondere ist dies durch die Einführung des § 8a im SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung), der Einrichtung der KoKi (Netzwerk frühe Kindheit) und insbesondere durch das KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) beflügelt worden.

 

Dennoch: Es ist nicht ausreichend, allein fachliche Ziel- und Wunschvorstellungen in den Raum zu stellen. Oft hängt die Kooperation mehr am Willen und Engagement einzelner Fachkräfte, als an fachlichen Rahmenbedingungen.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat 2017 die Jugendhilfeplanung mit dem Teilplan „Jugendhilfe-Gesundheitshilfe“ beauftragt. In der Folge wurde in Zusammenarbeit mit dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung und Fachkräften aus dem Gesundheitsamt der bisher vorliegende 3. Entwurf (Stand April 2019) erarbeitet und heute in der Sitzung als Zwischenbericht vorgelegt.

 

Realistischer weise muss festgestellt werden, dass der Entwicklungs- und Steuerungsbedarf an der Schnittstelle Gesundheitshilfe – Jugendhilfe als übergeordnetes sozialpolitisches Thema auf lokaler Ebene nur bedingt gelöst werden kann. Dennoch gibt es Potenziale der „kleineren Lösungen vor Ort“, die in diesem Teilplan zusammengefasst und hervorgehoben werden.

 

Herr Rostek gibt anhand der Tischvorlage einen Zwischenbericht.

 

Debatte:

 

Herr Schrappe weist darauf hin, dass auch die Erwachsenenpsychiatrie sich in diesen Fragen mittlerweile neu ausrichtet und familiäre Lebenslagen, insbesondere bei Familien mit Kleinkindern, immer mehr systemisch betrachtet. Dies ist auch auf die neue Klinikleitung zurückzuführen. Dass die Schwierigkeiten der Anbindung des Angebotes „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ an eine Fläche wie den Landkreis Würzburg schwierig ist, ist nicht von der Hand zu weisen. Man muss aber weiterhin am Thema bleiben, versuchen Synergieeffekte zu nutzen, z. B. eventuell Kooperationen mit dem SkF und der aufsuchenden Erziehungsberatung im südlichen Landkreis Würzburg.

 

Herr Prof. Adams betont, dass der Begriff Systemsprenger seiner Ansicht nach falsch ist. Im Rahmen der Tätigkeiten der Hochschule sprechen sie eher von „schwierigen Fällen“. Die Hochschule hat in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und den Trägern der Region Würzburg, unter Federführung von Herrn Dr. Beck (SkF) und Herrn Kunze (Jugendamtsleiter der Stadt Würzburg) ein entsprechendes Kooperationspapier der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Jugendhilfe erarbeitet. Voraussichtlich wird dieses Kooperationspapier im September 2019 verabschiedet. Dieses Kooperationspapier soll regeln, wie wir in der Region mit schwierigen Fällen umgehen, wie wir den „Drehtüreffekt“ zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie vermeiden, wie wir dem Problem entgegenwirken können, dass die öffentliche Jugendhilfe für diese schwierigen Fälle Lösungen anbieten kann. Herr Prof. Adams regt an, dass die Arbeit dieser Arbeitsgruppe und das entsprechende Ergebnis, mit der Jugendhilfeplanung im Landkreis Würzburg verknüpft wird.

 

Darüber hinaus ist geplant, eine neue Arbeitsgruppe um den Themenkomplex Jugendhilfe-Psychiatrie-Schule zu bilden.