Sitzung: 22.07.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
„Kinderschutz geht alle an!“ ist ein Slogan
und wie alle Slogans werden diese schnell zu Phrasen, also zu abgegriffenen und
somit nichtssagend. Was vor einigen Jahren öffentlichkeitswirksam gegriffen
hat, bietet heute nicht mehr denselben „Zug“ zum Thema.
Der Slogan „Kinderschutz geht alle an!“
möchte folgendes sagen: Den Schutz der Kinder vor körperlicher, geistiger,
seelischer Grausamkeit und Verletzung können nicht allein die Gesetze und
Ordnungsbehörden (allen voran Polizei, Justiz und Jugendamt) gewährleisten. Es
handelt sich vielmehr um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich an
jeden richtet. Hinschauen, Reagieren und Melden ist Angelegenheit aller. Um diese Botschaft zu beflügeln und
eine breite Akzeptanz zu schaffen, braucht es natürlich geeignete Signale, die
sich im Bewusstsein verhaken.
In Sachen Kinderschutz hat sich in den
letzten Jahren viel getan: Neue gesetzliche Vorgaben, verbesserte Handlungs-
und Verfahrensabläufe in der Jugendhilfe, die öffentliche Diskussion und
Enttabuisierung. Netzwerke und Kooperation der unterschiedlichsten Professionen
haben sich gebildet und verstetigt. Aber genau so, wie sich Slogans abnutzen,
laufen auch Inhalte Gefahr durch ihr ständiges Wiederholen dem gleichen
Schicksal zu unterliegen. Deshalb ist das Thema Kinderschutz ein „immer wieder
neu zu erfindendes“. Es ist niemals „abgearbeitet“ und als erfolgreich
bearbeitete Aufgabe zu den Akten zu geben. Vielmehr sind vor allem die
maßgeblichen Akteure der Jugendhilfe, des koordinierenden Kinderschutzes KoKi,
verantwortlich für eine stetige Thematisierung.
Der Auftrag der KoKi geht aber weiter, ist
vor allem im Vorfeld der Kindeswohlgefährdung und somit präventiv ausgerichtet.
Gerade aus Sicht der Kinder ist jeder Beziehungsabbruch, auch bei schädigenden
Verhältnissen, traumatisierend. Kinder möchten bei ihren Eltern bleiben, auch
wenn sie alles andere als perfekt sind. Das hat zwar für das staatliche
Wächteramt seine Grenzen, aber unsere Aufgabe in der Jugendhilfe ist zu
allererst eine stabilisierende: Mit frühen Hilfen Eltern in schwierigen
Lebenslagen zu unterstützen und zu begleiten bevor es zu einer Verschärfung
kommt und intervenierende Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Die Förderrichtlinien „Koki – Netzwerk frühe Kindheit“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales fordert die Erstellung und Fortschreibung einer Konzeption. Die im Jugendhilfeausschuss 2013 vorgestellte Erstkonzeption wurde grundlegend überarbeitet.
Debatte:
Anhand der Tischvorlage erläutern die KoKi-Fachkräfte, Frau Dawidziak-Knorsch und Frau Hofmann-Grande, die Neukonzeption.
Schwerpunktmäßig werden folgende Punkte erläutert:
· Entwicklung der Fallzahlen der Frühen Hilfen (Einzelfallhilfen für Familien mit Kleinkindern in belasteten Lebenssituationen)
· Die Netzwerke Frühe Hilfen und Kinderschutz sind funktionierend aufgebaut, müssen aber regelmäßig gepflegt und am Laufen gehalten werden
· Projekt Familienpaten; ehrenamtliche Unterstützung und Begleitung von Familien in belsteten Lebenslagen
· Babytalk - das mobile Elterncafé, als niederschwelliges Gesprächs- und Beratungsangebot für Eltern mit kleinen Kindern
Herr Rostek ergänzt, dass die vom Gesetzgeber beabsichtigte und von der Verwaltung auch so durchgeführte, unbürokratische Form von Hilfen, im Unterschied zu den Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII, es hervorragend ermöglicht, früh und ohne großen Aufwand Familien in belasteten Lebenssituationen zu unterstützen. Des Weiteren ergänzt Herr Rostek zum Babycafé, dass dieses Angebot neben einem Austausch- und Beratungssetting großen Wert darauf legt, das Angebot in einer für Familien angenehmen Atmosphäre durchzuführen. Dabei handelt es sich um einen elementaren Aspekt der Niederschwelligkeit.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Fortschreibung der Konzeption der Koordinierenden Kinderschutzstelle zustimmend zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Fortschreibung der Konzeption der Koordinierenden Kinderschutzstelle zustimmend zur Kenntnis.