Sitzung: 15.07.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom
23.05.2019 teilte Frau Ruth Wander von der Handwerkskammer für Unterfranken
mit, dass Frau Anna Burger die Handwerkskammer nicht mehr als Stellvertreterin
von Frau Barbara Hoffstadt im Örtlichen Beirat vertreten wird. Sie bat darum,
als neue Stellvertreterin von Frau Barbara Hoffstadt Frau Mara Röllinger,
Ausbildungsberaterin, für die Handwerkskammer für Unterfranken in den Örtlichen
Beirat nach § 18 d SGB II zu berufen.
Außerdem war durch den zum 01.01.2019 in das Sozialgesetzbuch Zweites
Buch (SGB II) aufgenommenen § 16i „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in § 16i Abs. 9
SGB II erstmals von den „Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner im
Örtlichen Beirat“ die Rede, von denen Stellungnahmen eingeholt werden müssen.
Bei Konstituierung des Örtlichen Beirats im Jahr 2012 wurde – wie von
zahlreichen Jobcentern bundesweit - durch das Jobcenter Landkreis Würzburg
davon ausgegangen, dass mit Vertretern der Industrie- und Handelskammer sowie
der Handwerkskammer dem Erfordernis der Beteiligung der „Vertreterinnen und
Vertreter der Arbeitgeber“ (§ 18d Satz 3 SGB II) Rechnung getragen wurde. Als
Sozialpartner seitens der Arbeitgeber kommen jedoch nur die in der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber organisierten Verbände in Betracht,
IHK und HWK erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Am 25.03.2019 wurde eine Anfrage bezüglich der Benennung eines
regionalen Vertreters an die Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) gestellt. Diese wurde von dort am 26.03.2019 an den
Verband der Bayerischen Wirtschaft (VBW Bayern) weitergeleitet, der einen
regionalen Vertreter benennen sollte. Weder vom BDA noch vom VBW erfolgte trotz
wiederholter Nachfrage bisher eine Benennung einer Vertreterin bzw. eines
Vertreters.
Um die nach § 16i Abs. 9 SGB II geforderten Sozialpartner um die
Arbeitgeberseite zu ergänzen, hat der Örtliche Beirat in seiner Sitzung vom
15.05.2019 seine Geschäftsordnung vorsorglich entsprechend abgeändert und
ergänzt. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.05.2019 beschlossen,
dem Kreistag die Berufung der noch durch die Arbeitgeberseite zu benennenden
Vertreter zu empfehlen. Sobald eine namentliche Benennung erfolgt, wird diese
in der nächstmöglichen Sitzung dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Entscheidung über die Übernahme und die
Niederlegung von Ehrenämtern ist nach
§ 30 Abs. 1 Nr. 5 der Landkreisordnung dem Kreistag
vorbehalten. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.2019 dem
Kreistag die Bestellung der durch die Mitglieder des Örtlichen Beirats zu
benennenden Vertreter gemäß dem Vorschlag der Verwaltung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beruft
die durch die Handwerkskammer für Unterfranken benannte Ausbildungsberaterin
Frau Mara Röllinger als Stellvertreterin von Frau Barbara Hoffstadt in den
Örtlichen Beirat.
Beschluss:
Der Kreistag beruft
die durch die Handwerkskammer für Unterfranken benannte Ausbildungsberaterin
Frau Mara Röllinger als Stellvertreterin von Frau Barbara Hoffstadt in den
Örtlichen Beirat.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 41
Zur Kenntnis an GB 4,
ZB, S, SFB 2