Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 23.05.2019 teilte Frau Ruth Wander von der Handwerkskammer für Unterfranken mit, dass Frau Anna Burger die Handwerkskammer nicht mehr als Stellvertreterin von Frau Barbara Hoffstadt im Örtlichen Beirat vertreten wird. Sie bat darum, als neue Stellvertreterin von Frau Barbara Hoffstadt Frau Mara Röllinger, Ausbildungsberaterin, für die Handwerkskammer für Unterfranken in den Örtlichen Beirat nach § 18 d SGB II zu berufen.

 

Außerdem war durch den zum 01.01.2019 in das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) aufgenommenen § 16i „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in § 16i Abs. 9 SGB II erstmals von den „Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner im Örtlichen Beirat“ die Rede, von denen Stellungnahmen eingeholt werden müssen. Bei Konstituierung des Örtlichen Beirats im Jahr 2012 wurde – wie von zahlreichen Jobcentern bundesweit - durch das Jobcenter Landkreis Würzburg davon ausgegangen, dass mit Vertretern der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer dem Erfordernis der Beteiligung der „Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber“ (§ 18d Satz 3 SGB II) Rechnung getragen wurde. Als Sozialpartner seitens der Arbeitgeber kommen jedoch nur die in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber organisierten Verbände in Betracht, IHK und HWK erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

 

Am 25.03.2019 wurde eine Anfrage bezüglich der Benennung eines regionalen Vertreters an die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gestellt. Diese wurde von dort am 26.03.2019 an den Verband der Bayerischen Wirtschaft (VBW Bayern) weitergeleitet, der einen regionalen Vertreter benennen sollte. Weder vom BDA noch vom VBW erfolgte trotz wiederholter Nachfrage bisher eine Benennung einer Vertreterin bzw. eines Vertreters.

 

Um die nach § 16i Abs. 9 SGB II geforderten Sozialpartner um die Arbeitgeberseite zu ergänzen, hat der Örtliche Beirat in seiner Sitzung vom 15.05.2019 seine Geschäftsordnung vorsorglich entsprechend abgeändert und ergänzt. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.05.2019 beschlossen, dem Kreistag die Berufung der noch durch die Arbeitgeberseite zu benennenden Vertreter zu empfehlen. Sobald eine namentliche Benennung erfolgt, wird diese in der nächstmöglichen Sitzung dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Entscheidung über die Übernahme und die Niederlegung von Ehrenämtern ist nach § 30 Abs. 1 Nr. 5 der Landkreisordnung dem Kreistag vorbehalten. Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.2019 dem Kreistag die Bestellung der durch die Mitglieder des Örtlichen Beirats zu benennenden Vertreter gemäß dem Vorschlag der Verwaltung empfohlen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beruft die durch die Handwerkskammer für Unterfranken benannte Ausbildungsberaterin Frau Mara Röllinger als Stellvertreterin von Frau Barbara Hoffstadt in den Örtlichen Beirat.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beruft die durch die Handwerkskammer für Unterfranken benannte Ausbildungsberaterin Frau Mara Röllinger als Stellvertreterin von Frau Barbara Hoffstadt in den Örtlichen Beirat.

 

 

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 41

 

Zur Kenntnis an GB 4, ZB, S, SFB 2