Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Nach in Kraft treten der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege am 28.09.2018 erhalten die Kommunen auf Antrag maximal eine Zuweisung i.H.v. 40 Euro pro Geburt in Krankenhäusern im Gebiet des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Maßgeblich für die Berechnung sind die Geburten im Gebiet des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, die von den Krankenhäusern für den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt für das dem Bewilligungszeitraum vorangehende Jahr gemeldet werden. Zweck der Zuweisung ist die Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung.

 

In der Stadt Würzburg gab es im Jahr 2018 4.339 Geburten (Universitätsklinikum Würzburg, Frauenklinik: 2.062, Klinikum Würzburg Mitte, Missioklinik: 2.277).

 

Für das Antragsjahre 2019 beschlossen Stadt und Landkreis Würzburg, einen gemeinsamen Antrag bei der Bewilligungsbehörde, Regierung von Oberfranken, einzureichen. Die Aufteilung des erforderlichen Eigenanteils von mind. 10 % der Gesamtsumme wurde gleichmäßig auf beide Gebietskörperschaften verteilt.

 

Ausgangspunkt für die Einreichung des Förderantrages der Stadt Würzburg am 19.12.2018 war der 1. Runde Tisch Geburtshilfe, welcher am 12.12.2018 in den Räumen des Landratsamtes tagte. Unter Moderation der Gesundheitsregionplus Stadt und Landkreis Würzburg waren Vertreter*innen des Universitätsklinikums Würzburg (Frauenklinik), des Klinikums Würzburg Mitte (Missioklinik), des mainGeburtshauses, der Hebammen, der Stadt Würzburg (Sozialreferat, KoKi, Aktivbüro) und des Landkreis Würzburg (Schwangerenberatung am Gesundheitsamt, Koki) anwesend. Dabei wurden die Bedarfe der 3 beteiligten Einrichtungen erarbeitet und die Verteilung der Fördergelder durch die Teilnehmenden beschlossen.

 

Mit Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberfranken vom 29.05.2019 werden folgende Maßnahmen im Jahr 2019 umgesetzt:

Maßnahme

Universitätsklinikum Würzburg

Klinikum Würzburg Mitte

Main Geburtshaus

Personelle Unterstützung

43.445,65 €

15.200,00 €

5.400,00 €

Einführung einer Rufbereitschaft 2019

11.200,00 €

Fortbildung, Teambildung/Coaching

3.000,00 €

10.000,00 €

3.500,00 €

Qualitätsmanagement

5.000,00 €

Willkommensprämie zur Personalgewinnung

3.000,00 €

Finanzielle Unterstützung der Hebammen

36.000,00 €

25.000,00 €

Finanzielle Unterstützung für die Betreuung von Schülerinnen

12.150,00 €

Finanzielle Unterstützung für die Einrichtung des neuen Geburtshauses

10.000,00 €

Gesamtsumme Einrichtung

60.645,65 €

61.200,00 €

61.050,00 €

GESAMTKOSTEN

182.895,65 €

Zuwendung Freistaat Bayern

 

 

164.606,09 €

 

Die Mittelweitergabe seitens der Stadt Würzburg erfolgt in Form eines Zuwendungsbescheides an die drei Einrichtungen. Für das Jahr 2019 war die Berücksichtigung der freiberuflichen Hebammen, welche in der Wochenbettbetreuung in Stadt und Landkreis tätig sind, aufgrund enger personeller Ressourcen sowie des geringen zeitlichen Vorlaufs leider nicht möglich.

 

Die GebHilfR tritt am 31.12.2021 außer Kraft, sodass Fördermittel in vergleichbarer Höhe auch für die Jahre 2020 und 2021 beantragt werden können.

Dafür fand bereits der 2. Runde Tisch Geburtshilfe am 09.04.2019 statt, wo der aktuelle Umsetzungsstand der geförderten Maßnahmen mit den Vertreter*innen der geförderten Einrichtungen besprochen wurde. Zudem wurde nochmal bekräftigt, dass bei einer erneuten Antragseinreichung für das Jahr 2020 die freiberuflichen Hebammen aus Stadt und Landkreis Würzburg, welche in der Geburtshilfe und/oder Wochenbettbetreuung tätig sind, in einem stärkeren Maß von den Fördermitteln profitieren sollen.

 

Dafür wurden alle freiberuflichen Hebammen aus Stadt und Landkreis Würzburg am 25.06.2019 in den Sitzungssaal II des Landratsamtes Würzburg eingeladen, um deren Bedarfe zu erfragen. Anschließend wurden nach einem Priorisierungsprozess zwei Maßnahmen seitens der anwesenden Hebammen gewünscht, welche zur Steigerung der Attraktivität der Wochenbettbetreuung führen: eine finanzielle Förderung in Form einer Prämie für die Hebammen sowie die Förderung zum Aufbau einer Notfallsprechstunde.

Die Notfallsprechstunde soll insbesondere an den Wochenenden und in den Ferienzeiten die Hebammen entlasten, eine planbarer Freizeit und Urlaubszeit ermöglichen und eine bessere Urlaubsvertretung regeln, wodurch wiederum mehr Frauen in Stadt und Landkreis Würzburg durch eine Hebamme in Ferienzeiten betreut werden können.

 

Zur Abstimmung der für das Jahr 2020 im Antrag aufgeführten Maßnahmen trifft sich der Runde Tisch Geburtshilfe zu seiner 3. Sitzung am 18.09.2019. Einreichungsfrist ist der 15.11.2019.

 

Da laut GebHilfR mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Eigenmittel aufgebracht werden müssen, ergibt sich bei einer gemeinsamen Antragsstellung mit der Stadt Würzburg für den Landkreis Würzburg für das Jahr 2020 ein Eigenanteil i.H.v. ca. 10.000 Euro.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Würzburg beschließt, sich bei einer gemeinsamen Antragsstellung durch die Stadt Würzburg, an den anfallenden Eigenmitteln im Rahmen der GebHilfR für das Jahr 2020 zu 50% zu beteiligen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Kretzschmann vom Gesundheitsamt erläutert den Sachverhalt.


Beschluss:

 

Der Landkreis Würzburg beschließt, sich bei einer gemeinsamen Antragsstellung durch die Stadt Würzburg, an den anfallenden Eigenmitteln im Rahmen der GebHilfR für das Jahr 2020 zu 50% zu beteiligen.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 3, FB 34

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 2, S, KrPA