Sitzung: 15.07.2019 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 56, Nein: 8, Anwesend: 64
Anlage/n: Übersicht über private Einwendungen
Private Stellungnahmen in Tabellenform
Übersicht zu den Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange
Textbausteine zu privaten Stellungnahmen
Antrag Bündnis 90/Die Grünen
Sachverhalt:
Der Landkreis
Würzburg beabsichtigt die Ortsdurchfahrt der Kreisstraße Wü 3 im Bereich der
Günterslebener Straße in Rimpar zwischen Abschnitt 140 Station 7,503 und der
Einmündung in die ST 2294 zu verlegen und als Westumfahrung westlich des
Gemeindegebietes Rimpar nach Osten zur ST 2294 zu führen. Die Wü 3 liegt im
Planungsbereich auf Gemarkung Rimpar.
Entsprechende
Kreistagsbeschlüsse zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens liegen
mit Datum vom 18.07.2005 und vom 21.07.2008 vor.
Der Antrag auf
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wurde am 07.02.2018 bei der
Regierung von Unterfranken gestellt, welche dieses auch umgehend einleitete.
Die Planfeststellungunterlagen wurden an die Träger öffentlicher Belange zur
Stellungnahme übersandt. Außerdem lagen die Planfeststellungsunterlagen zur
Einsicht aus. Die Planänderungen wurden in der Sitzung des Kreistages am
03.12.2018 beschlossen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 09.04.2018 lagen bei der
Planfeststellungsbehörde 96 private Einwendungen und 34 Stellungnahmen von
Trägern öffentlicher Belange vor. Da durch eine Vereinbarung der Markt Rimpar
die Planungen der Westumfahrung Rimpar durchführt, wurden die Einwendungen zur
Erwiderung an den Markt Rimpar übersandt. Dieser hat durch das Ingenieurbüro
Maier die Erwiderungen erstellen lassen. Der Marktgemeinderat Rimpar hat in seiner
Sitzung am 09.05.2019 die Stellungnahmen zu den öffentlichen und privaten
Einwendungen in der hier vorgelegten Form beschlossen.
Die Erwiderungen zu den Stellungnahmen der
Träger öffentlichen Belange liegt dieser Beschlussvorlage in Tabellenform bei.
Durch die Stellungnahmen waren Tekturen der Planung erforderlich. Diese wurden
zwischenzeitlich durch das Ingenieurbüro Maier eingearbeitet.
Die Erwiderungen zu den privaten
Einwendungen lassen sich in 2 Kategorien einstufen.
Bei den 92
privaten Einwendern der Kategorie 1 wurden stets die gleichen Textbausteine
verwendet, die wie folgt betitelt werden können:
·
Verfahrensmangel, fehlende Gesamtplanung
·
Regionalplanung
·
Falsche ortsnahe Trasse
·
Verkehrserhebung, Verkehrsumlegung
·
Negative Einflüsse wegen Verkehrslärm, Luftschadstoffe,
Sichtschutz
·
Zusätzliche Belastung der Burgstraße
Es wurde zu jedem Textbaustein eine
Erwiderung erarbeitet. Diese wird nach der Liste in den Antwortbrief für den
jeweiligen Einwender eingefügt. Die Erwiderungen sind dieser Beschlussvorlage
ebenfalls als Anhang beigefügt.
Die 4 Einwender der Kategorie 2 haben
individuelle Einwendungen verfasst. Diese wurden entsprechend erwidert. Die
Erwiderung ist dem Anhang beigefügt. Mit diesen 4 Einwendern konnte im Vorfeld
durch Änderungen in der Planung eine Einigung erzielt werden. Die Tekturen
wurden in die Planung eingefügt.
Die Erwiderungen und die geänderten Pläne
müssen in einem nächsten Schritt nun der Planfeststellungsbehörde vorgelegt
werden.
Der Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner
Sitzung am 03.06.2019 den Sachvortrag zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem
Kreistag, den Erwiderungen in der vorgelegten Form zuzustimmen.
Beschluss-Nummer |
Einwender |
Abstimmergebnis: |
Private Einwender |
||
1 |
Privater Einwender Nr. 1 (gesonderte Stellungnahme) |
einstimmig |
2 |
Privater Einwender Nr. 2 (gesonderte Stellungnahme) |
einstimmig |
3 |
Privater Einwender Nr. 4 (gesonderte Stellungnahme) |
einstimmig |
4 |
Privater Einwender Nr. 33 (gesonderte Stellungnahme) |
einstimmig |
5 |
Private Einwender Nr. 3, 5 bis 32, 34 bis 96 (Stellungnahme nach Textbausteinen) |
einstimmig |
Beschluss-Nummer |
Einwender |
Abstimmergebnis: |
Träger öffentlicher
Belange |
||
6 |
Regierung von Unterfranken SG 51 |
einstimmig |
7 |
Staatliches Bauamt Würzburg – Straßenbau |
einstimmig |
8 |
Gemeinde Güntersleben |
einstimmig |
|
Gemeinde Estenfeld - keine Einwendungen - |
|
9 |
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg |
einstimmig |
10 |
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Stabstelle Lineare
Projekte |
einstimmig |
11 |
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Außenstelle Schloss
Seehof |
einstimmig |
|
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Würzburg - keine Einwendungen - |
|
12 |
Regionaler
Planungsverband Würzburg |
einstimmig |
13 |
Polizeipräsidium
Unterfranken |
einstimmig |
|
Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra
I 3 - keine Einwendungen - |
|
14 |
Amt für ländliche
Entwicklung Unterfranken |
einstimmig |
15 |
Bayerischer Bauernverband |
einstimmig |
|
Trinkwasserversorgung
Würzburg GmbH - keine Einwendungen - |
|
|
Luftamt Nordbayern - keine Einwendungen - |
|
|
Zweckverband
Fernwasserversorgung Mittelmain - keine Einwendungen - |
|
16 |
Deutsche Telekom
Netzproduktion GmbHTechnische Infrastruktur, Niederlassung Süd |
einstimmig |
|
Vodafon Kabel Deutschland GmbH - keine Einwendungen - |
|
17 |
Amt für Ernährung,
Landwirtschaft u. Forsten |
einstimmig |
18 |
Landratsamt Würzburg |
einstimmig |
19 |
Landratsamt Würzburg
Wasserrecht |
einstimmig |
20 |
Bayernwerk Netz GmbH |
einstimmig |
21 |
Pledoc |
einstimmig |
|
1u1 - Versatel
Deutschland GmbH - keine Einwendungen - |
|
|
Regierung von
Oberfranken - Bergamt Nordbayern - keine Einwendungen - |
|
22 |
Bund Naturschutz |
einstimmig |
23 |
MFN |
einstimmig |
24 |
MEGAL, Mittel-Europäische-Gasleitungsgesellschaft mbH &
Co.KG |
einstimmig |
25 |
Regierung v. Ufr. SG 50 |
einstimmig |
26 |
Regierung v. Ufr.
(Landesplanerische Stellungnahme) |
einstimmig |
27 |
Regierung v, Ufr. SG 51
(Artenschutz) |
einstimmig |
28 |
Regierung v. Ufr. SG 32
(Wasserrecht) |
einstimmig |
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag schließt sich der Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses an und beschließt die Erwiderungen in der vorgelegten Form.
Debatte:
Frau Breitenbach vom Staatlichen Straßenbauamt erläutert den Sachverhalt.
Kreisrätin Heußner bezieht sich auf die Übersicht der Einwendungen, speziell auf die Einwände zur Finanzierung. Sie fragt nach, ob es richtig sei, dass durch die beschlussmäßige Erfassung diese Erwiderungen nicht erfasst werden.
Frau Breitenbach erwidert zu den Finanzen gebe es einen Textbaustein, dass sich der Markt Rimpar an den Kosten des Vorhabens beteiligt und die Finanzierung gesichert sei.
Kreisrätin Heußner weist darauf hin, dass die Finanzierung, die den Landkreis betreffe, längerfristig sei. Dies solle man im Auge behalten. Der Landkreis hat beschlossen 3 Mio. zuzuschießen. Es wurde empfohlen vor der Bezuschussung eine belastbare Kostenermittlung und ein tragfähiges Finanzierungskonzept zu haben. Diesbezüglich verweist sie auf den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 10.07.2019 und bittet um Stellungnahme.
Bürgermeister Losert erwidert, dass die Förderzusage sich darauf beziehe, dass die förderfähigen Kosten mit 75 % bezuschusst werden. Nach dem Submissionsergebnis sei es üblich, dass die Förderzusage sich auf diesen Fördersatz beziehe. Das Ingenieurbüro Meier habe die Maßnahme West und Süd auf 25 Mio. € geschätzt. In wie weit eine Kostenschätzung an Kostensteigerungen festzumachen sei, kann weder das Ingenieurbüro noch der Markt Rimpar beurteilen. Bisher sei der Markt Rimpar mit über 5 Mio. € in Vorleistung gegangen. Die bereinigten Planungskosten ohne Verkehrsentwicklungsplan liegen bei 851.753,71 €. Für den Grunderwerb wurden 4.183.983,28 € ausgegeben.
Er könne den Antrag der Grünen verstehen, finde es als Bürgermeister aber befremdlich, dass er nicht über den Antrag informiert wurde. Der Landkreis sollte sich als Eigentümer der Kreisstraßen nicht ganz aus der Verantwortung nehmen. Er erinnert daran, dass die Kreisstraße WÜ 8 immer noch von 8.000 Fahrzeugen täglich befahren wird, trotz der eröffneten Staatsstraße nach Versbach.
Bezüglich der Kostenschätzung und der Finanzierung wird sich der Markt Rimpar mit dem Ingenieurbüro in Verbindung setzen, um dann entsprechende Antworten geben zu können.
Beschluss:
Der Kreistag schließt sich der Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses an und beschließt die Erwiderungen in der vorgelegten Form.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
S, KrPA