Sitzung: 01.07.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Sachverhalt:
Der Umwelt- und Bauausschuss hat in der Sitzung vom 24.10.2017
der Planung für die Errichtung einer Kindertagesbetreuung am Landratsamt Würzburg im Erdgeschoss des Hauses 3 zugestimmt. Es bestand weiterhin Einverständnis mit der Planung der zusätzlichen Aufstockung des Gebäudes zur Nutzung der Räumlichkeiten durch die Bauverwaltung des Landkreises Würzburg
KITA Baukosten
(incl. Einbaumöbel 9.000,- €) 550.000,- €
+ Aufstockung 1. OG
(incl.
Einbaumöbel 5.600,- €) 333.000,- €
Genehmigte Gesamtsumme Stand 2017 883.000,-€
Am 16.07.2018 wurde in der Sitzung des Kreistages durch die Verwaltung die Empfehlung zur Einstellung der Mittel für eine zusätzliche Unterkellerung ausgesprochen. Die Mittel wurden auf der Grundlage der Kostenschätzung des Büros Stanek+ Höring Würzburg in Höhe von
KITA
(incl. Einbaumöbel 9.040,- €) 562.400,- €
Aufstockung 1. OG
(incl. Einbaumöbel 9.040,- €) 322.725,- €
+ zus.
Untergeschoss 187.000,-
€
Gesamtbausumme 1.072.125,- €
+ Ansatz loses
Mobiliar 33.000,- €
Genehmigte Gesamtsumme
Stand 2018 1.105.125,-€
In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 16.11.2018 wurde durch die Verwaltung die Erweiterung des Projektes um einen Ansatz für die behindertengerechte Ertüchtigung des Bauamtes im Rahmen der Maßnahme durch den zusätzlichen Einbau eines Aufzuges vorgestellt. Der Ausschuss empfahl die Maßnahme und die Mittel wurden im Kreistag vom 18.03.2019 freigegeben.
KITA 565.000,- €
(incl. Einbaumöbel 9.040,- €)
Aufstockung 1. OG 325.000,- €
(incl. Einbaumöbel 9.040,- €)
Untergeschoss 187.000,- €
+ zus. Aufzug 180.000,- €
Gesamtbausumme 1.257.000,- €
+ Ansatz loses
Mobiliar 33.000,- €
Genehmigte Gesamtsumme Stand März 2019 1.290.000,- €
Zwischenzeitlich wurde der Bauantrag für das Bauvorhaben bei der Stadt Würzburg eingereicht und genehmigt. Umfangreiche Voruntersuchungen insbesondere im Hinblick auf die Baugrundsituation und die bestehenden vorhandenen Grundleitungen wurden durchgeführt.
Mit Vorlage der Förderunterlagen wurden die Kosten als Kostenberechnung für das Bauvorhaben fortgeschrieben.
Die eingereichte Kostenberechnung beläuft sich für die einzelnen Bereiche auf
KITA ( 187,20 m² NGF) 859.492,49 €
(incl. Einbaumöbel 55.025,- €)
Büro 1. OG +Keller 426.122,21 €
Aufzug 163.445,84 €
Gesamtsumme Stand 2019, Förderantrag 1.449.060,54 €
Für das Bauvorhaben werden somit zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 160.000,-€ benötigt.
Mehraufwendungen u.a.:
- Erforderliche Mehraufwendungen für Tiefergründung
resultierend aus Baugrunduntersuchungen 42.590,- €
- Grundleitungssanierung lt. Kamerabefahrung 12.000,- €
- Einbau einer Fußbodenheizung- Empfehlung Ingenieur 22.100,- €
- Einbau einer Lüftungsanlage 26.560,- €
- Zusätzliche Schaffung einer Stellfläche 32.000,- €
Gestaltung des Außenspielbereiches mit einer
Überdachung, Außenwandschrank, Austrittsterrasse
und Zaunanlage incl. Minderungen
- Massive Überdachung im Eingangsbereich für 5.500,- €
Feuerwehr
- Erhöhung des Kostenansatzes für Einbaumöbel 4.000,- €
- Zusätzliche Kleinleistungen incl. Minderungen 5.000,- €
- Minderung Ansatz Aufzug - 16.555,- €
- Nebenkosten für Mehraufwendungen 26.639,- €
159.834,- €
ca. 160.000,- €
Die fachaufsichtliche Prüfung der geplanten Baumaßnahme durch die Stadt Würzburg, Fachbereich für Jugend und Familie hat stattgefunden.
Es wurde bestätigt, dass das Gesamtkonzept den Anforderungen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes entspricht.
Alle benötigten räumlichen Einrichtungen sind vorgesehen. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird somit die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII bzw. Art. 9 BayKiBiG in Aussicht gestellt.
Auch der Förderantrag wurde zwischenzeitlich durch die Regierung von Unterfranken geprüft und beschieden.
Für den Bereich Kindertagesbetreuung wurden 620.084 €- für 132,44 m² förderfähige HNF 1-6 zu einem Kostenrichtwert in Höhe von 4.682,- €, als förderfähige Kosten festgestellt.
Folgende Fördersummen wurden in Aussicht gestellt:
nach Art 10 BayFAG– Fördersatz 45 % 279.000,- €
im Rahmen Investitionsprogramm- Fördersatz 35 % 217.000,- €
Zuschuss insgesamt Fördersatz 80 % 496.000,- €
Um Kenntnisnahme durch den Kreisausschuss und Empfehlung der Freigabe der Gesamtmaßnahme in Höhe von 1.449.060,54 € an den Kreistag wird gebeten.
Nach Freigabe der Gesamtmaßnahme durch den Kreistag soll unmittelbar die Ausschreibung des Rohbaugewerkes erfolgen. Die Kostenberechnung hierfür beträgt 343.360,79 €.
Nachdem die Submission in die sitzungsfreie Zeit fällt, sollte weiterhin durch den Kreisausschuss die Empfehlung zur Ermächtigung des Herrn Landrat Nuß zur Vergabe des Auftrages an die wirtschaftlichste Firma ausgesprochen werden.
Es erfolgt hierüber eine Information im nächsten Umwelt- und Bauausschuss.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Mehraufwendungen für das Bauvorhaben Kindertagesbetreuung am Landratsamt Würzburg mit Umbau und Erweiterungsarbeiten zur Kenntnis. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag der Erhöhung des Kostenansatzes um 160.000,- € zuzustimmen und die hierfür benötigten überplanmäßigen Mittel bereitzustellen.
Weiterhin empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag Herrn Landrat Nuß zu ermächtigen, nach erfolgter Ausschreibung des Gewerkes Rohbau den Auftrag auf das wirtschaftlichste
Angebot zu erteilen. Der Umwelt- und Bauausschuss wird vom Ergebnis unterrichtet.
Eine
Nachtragshaushaltssatzung nach Art. 62 Abs. 2 Nr. 2 LKrO wird nicht erlassen,
weil die erforderlichen überplanmäßigen Haushaltsmittel noch unter der in der
Literatur genannten Erheblichkeitsgrenze liegen.
Debatte:
Frau Friedrich, stellv. Fachbereichsleiterin Hochbau-, Grundstücks- und Schulverwaltung, erläutert den Sachverhalt.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Mehraufwendungen für das Bauvorhaben Kindertagesbetreuung am Landratsamt Würzburg mit Umbau und Erweiterungsarbeiten zur Kenntnis. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag der Erhöhung des Kostenansatzes um 160.000,- € zuzustimmen und die hierfür benötigten überplanmäßigen Mittel bereitzustellen.
Weiterhin empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag Herrn Landrat Nuß zu ermächtigen, nach erfolgter Ausschreibung des Gewerkes Rohbau den Auftrag auf das wirtschaftlichste
Angebot zu erteilen. Der Umwelt- und Bauausschuss wird vom Ergebnis unterrichtet.
Eine
Nachtragshaushaltssatzung nach Art. 62 Abs. 2 Nr. 2 LKrO wird nicht erlassen,
weil die erforderlichen überplanmäßigen Haushaltsmittel noch unter der in der
Literatur genannten Erheblichkeitsgrenze liegen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5
Zur Kenntnis an ZB,
S, KrPA