Sitzung: 22.02.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2018 war die Ausstattung von Tablets der Realschule am
Maindreieck Ochsenfurt (32 Stk. und 2 Notebookwägen), der
Leopold-Sonnemann-Realschule Höchberg (16 Stk./1 Notebookwägen), des Gymnasiums
Veitshöchheim (32 Stk./2 Notebookwägen) sowie des Deutschhaus-Gymnasiums (32
Stk./2 Notebookwägen) geplant. Entsprechende Mittel waren veranschlagt.
Zunächst wurden 2018 insgesamt 32 Tablets beschafft, welche je zur
Hälfte bei der Realschule am Maindreieck Ochsenfurt und der Leopold-Sonnemann-Realschule
Höchberg zum Einsatz kommen. Der Einsatz der Tablets hängt maßgeblich vom
Ausbau des WLANs in den jeweiligen Schulen ab. Die Realschulen Ochsenfurt und
Höchberg wurden 2018 hiermit ausgestattet. Das Deutschhaus-Gymnasium Würzburg
und das Gymnasium Veitshöchheim sind aktuell in Planung.
Die Ausstattung der Landkreisgymnasien sowie die Beschaffung der noch
fehlenden 16 Tablets für die Realschule am Maindreieck Ochsenfurt ist nun
geplant.
Im Rahmen des Förderprogramms „Digitalbudget für das digitale
Klassenzimmer“ wurden mit Bescheid vom 12.11.2018 Fördermittel i.H.v.
306.161,00 € bewilligt. Nach den Förderrichtlinien sind die Tablets
förderfähig.
Beschafft werden soll das Tablet „Microsoft Surface Pro“ zu einem
Einzelpreis i.H.v. 1.355,41 € brutto. Die Gesamtkosten belaufen sich
voraussichtlich auf ca. 115.000,00 € brutto.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschreibung über die Lieferung von
Tablets und Notebookwägen durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten
Anbieter zu vergeben.
Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag im Rahmen der vorläufigen
Haushaltsplanung zu erteilen.
Debatte:
Herr Kuhn, Fachbereichsleiter Information und
Kommunikation und Zentrale Dienste, erläutert den Sachverhalt.
Beschluss:
Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschreibung über die Lieferung von
Tablets und Notebookwägen durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten
Anbieter zu vergeben.
Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag im Rahmen der vorläufigen Haushaltsplanung
zu erteilen.
Zur weiteren Veranlassung an ZFB 4, ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA