Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

 

Im Haushaltsjahr 2018 war die Ausstattung von Tablets der Realschule am Maindreieck Ochsenfurt (32 Stk. und 2 Notebookwägen), der Leopold-Sonnemann-Realschule Höchberg (16 Stk./1 Notebookwägen), des Gymnasiums Veitshöchheim (32 Stk./2 Notebookwägen) sowie des Deutschhaus-Gymnasiums (32 Stk./2 Notebookwägen) geplant. Entsprechende Mittel waren veranschlagt.

Zunächst wurden 2018 insgesamt 32 Tablets beschafft, welche je zur Hälfte bei der Realschule am Maindreieck Ochsenfurt und der Leopold-Sonnemann-Realschule Höchberg zum Einsatz kommen. Der Einsatz der Tablets hängt maßgeblich vom Ausbau des WLANs in den jeweiligen Schulen ab. Die Realschulen Ochsenfurt und Höchberg wurden 2018 hiermit ausgestattet. Das Deutschhaus-Gymnasium Würzburg und das Gymnasium Veitshöchheim sind aktuell in Planung.

Die Ausstattung der Landkreisgymnasien sowie die Beschaffung der noch fehlenden 16 Tablets für die Realschule am Maindreieck Ochsenfurt ist nun geplant.

Im Rahmen des Förderprogramms „Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ wurden mit Bescheid vom 12.11.2018 Fördermittel i.H.v. 306.161,00 € bewilligt. Nach den Förderrichtlinien sind die Tablets förderfähig.

Beschafft werden soll das Tablet „Microsoft Surface Pro“ zu einem Einzelpreis i.H.v. 1.355,41 € brutto. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf ca. 115.000,00 € brutto.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschreibung über die Lieferung von Tablets und Notebookwägen durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben.

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag im Rahmen der vorläufigen Haushaltsplanung zu erteilen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Kuhn, Fachbereichsleiter Information und Kommunikation und Zentrale Dienste, erläutert den Sachverhalt.

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschreibung über die Lieferung von Tablets und Notebookwägen durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben.

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag im Rahmen der vorläufigen Haushaltsplanung zu erteilen.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 4, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA