Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Es ist beabsichtigt, den Jahresbedarf des Landratsamt Würzburg sowie der landkreiseigenen Schulen an Arbeitsplatzsystemen (PC, Notebook, Monitor) auch für 2019 über eine Rahmenvereinbarung zu beschaffen.

Der geschätzte Jahresbedarf beläuft sich auf 262 PCs, 16 Notebooks und 235 Monitore, wobei 227 PCs, 12 Notebooks und 205 Monitore verbindlich abzunehmen sind. Basierend auf den Bestelldaten des Vorjahres ist davon auszugehen, dass der Schwellenwert für eine europaweite Vergabe von 221.000 € nicht überschritten wird. Wir rechnen mit einem Gesamtvolumen von ca. 189.000 € netto (verbindliche Abnahmemenge) bzw. 220.000 € netto (voraussichtliche Abnahmemenge). Die Ausschreibung soll daher national erfolgen.

Die Laufzeit soll 12 Monate ab Zuschlag betragen. Eine Kündigung wird nicht erforderlich sein. Eine Verlängerungsoption ist ebenfalls nicht vorgesehen.
Als alleiniges Zuschlagskriterium soll der Preis festgelegt werden. Das Leistungsverzeichnis wird entsprechend detailliert gestaltet.

Die notwendigen Mittel sind im Haushaltsentwurf 2019 beantragt. Die Rahmenvereinbarung 2018 endet am 04.03.2019, wobei bereits jetzt sämtliche Arbeitsplatzsysteme abgerufen wurden. Eine weitere Bestellung ist daher nicht mehr möglich. Zur Erhaltung des Dienstbetriebes ist es zwingend erforderlich, die Ausschreibung bereits jetzt auf den Weg zu bringen, zumal der Markt derzeit mit Lieferschwierigkeiten zu kämpfen hat, welche sich auch auf die Auslieferung an uns auswirken. Die Anforderung des Art. 63 Abs. 1 Nr. 1 BayLkrO ist somit gegeben.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsplatzsystemen durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben.


Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zu erteilen

 

 

 

Debatte:

 

Herr Kuhn, Fachbereichsleiter Information und Kommunikation und Zentrale Dienste, erläutert den Sachverhalt.

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsplatzsystemen durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben.


Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zu erteilen


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 4, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA