Sitzung: 22.02.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Es ist
beabsichtigt, den Jahresbedarf des Landratsamt Würzburg sowie der
landkreiseigenen Schulen an Arbeitsplatzsystemen (PC, Notebook, Monitor) auch
für 2019 über eine Rahmenvereinbarung zu beschaffen.
Der geschätzte Jahresbedarf beläuft sich auf 262 PCs, 16 Notebooks und 235
Monitore, wobei 227 PCs, 12 Notebooks und 205 Monitore verbindlich abzunehmen
sind. Basierend auf den Bestelldaten des Vorjahres ist davon auszugehen, dass
der Schwellenwert für eine europaweite Vergabe von 221.000 € nicht
überschritten wird. Wir rechnen mit einem Gesamtvolumen von ca. 189.000 € netto
(verbindliche Abnahmemenge) bzw. 220.000 € netto (voraussichtliche
Abnahmemenge). Die Ausschreibung soll daher national erfolgen.
Die Laufzeit soll 12 Monate ab Zuschlag betragen. Eine Kündigung wird nicht
erforderlich sein. Eine Verlängerungsoption ist ebenfalls nicht vorgesehen.
Als alleiniges Zuschlagskriterium soll der Preis festgelegt werden. Das
Leistungsverzeichnis wird entsprechend detailliert gestaltet.
Die notwendigen
Mittel sind im Haushaltsentwurf 2019 beantragt. Die Rahmenvereinbarung 2018
endet am 04.03.2019, wobei bereits jetzt sämtliche Arbeitsplatzsysteme
abgerufen wurden. Eine weitere Bestellung ist daher nicht mehr möglich. Zur
Erhaltung des Dienstbetriebes ist es zwingend erforderlich, die Ausschreibung
bereits jetzt auf den Weg zu bringen, zumal der Markt derzeit mit
Lieferschwierigkeiten zu kämpfen hat, welche sich auch auf die Auslieferung an
uns auswirken. Die Anforderung des Art. 63 Abs. 1 Nr. 1 BayLkrO ist somit
gegeben.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
schlägt vor, die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Arbeitsplatzsystemen durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter
zu vergeben.
Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag im Rahmen der vorläufigen
Haushaltsführung zu erteilen
Debatte:
Herr Kuhn, Fachbereichsleiter Information und
Kommunikation und Zentrale Dienste, erläutert den Sachverhalt.
Beschluss:
Die Verwaltung
schlägt vor, die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Arbeitsplatzsystemen durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter
zu vergeben.
Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag im Rahmen der vorläufigen
Haushaltsführung zu erteilen
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 4, ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA